Das Wappen der Gemeinde in der Nähe von Stuttgart signalisiert: Sie drehen am Rad. Der Vogt der knapp 40.000 Ew. zählenden Stadt nennt sich Oberbürgermeister und hat mit seiner SPD bei der letzten Wahl satte 14,15 % einfahren können (Wikipedia). Der Mann hat sich eine eigene Wikipediaseite schreiben lassen, aus der hervorgeht, daß er mit 97,8 % zum Oberbürgermeister gewählt wurde, als einziger Kandidat bei 29,13 % Wahlbeteiligung. Dieser Spritzenpolitiker erklärt nun:
»Allgemeinverfügung:
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- Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt.
- Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots nach Ziffer 1 wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung wird im besonderen öffentlichen Interesse gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
- Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Absatz 4 des Landesverwaltungsverfahrens-gesetzes am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
- Die Allgemeinverfügung tritt, soweit sie nicht zuvor aufgehoben wird, mit Ablauf des 28. Februar 2022 außer Kraft.
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Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Ostfildern, Klosterhof 10, 73760 Ostfildern eingelegt werden.
Ostfildern, 26. Januar 2022
Christof Bolay
Oberbürgermeister«
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
»Hinweise
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- 26 Ziffer 1 des Versammlungsgesetzes: Wer als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbots durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- 29 Absatz 1 Ziffer 1 des Versammlungsgesetzes: Ordnungswidrig handelt, wer an einer öffentlichen Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt, deren Durchführung durch ein vollziehbares Verbot untersagt ist.
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Begründung
An allen Montagen seit Jahresbeginn fanden in Ostfildern in den Stadtteilen Scharnhauser Park und Parksiedlung versammlungsrechtlich nicht angemeldete „Montagsspaziergänge“ statt. Am 3. Januar 2022 nahmen etwa 20 Personen daran teil, am 10. Januar 2022 ungefähr 30 und am 17. Januar 2022 rund 100 Personen. Mund-Nase-Bedeckungen wurden von den Teilnehmern ganz überwiegend nicht getragen.
Zu den „Spaziergängen“ wird unter dem Begriff „Ostfildern Spaziert – für Demokratie, freie Impfentscheidung, Frieden und Freiheit, Kinder und Kindeskinder, gemeinsam gegen Spaltung, Achtung und Respekt“ durch Aushänge im öffentlichen Raum sowie über soziale Medien und Messengerdienste eingeladen.
Am 24. Januar 2022 versammelten sich ungefähr 140 Personen auf dem Stadthausplatz zum „Montagsspaziergang“. Durch die Versammlungsbehörde wurde den Teilnehmern mittels Lautsprecherdurchsage mitgeteilt, dass es sich um eine Versammlung im Sinne von § 14 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes handelt und sich der Versammlungsleiter mit der Versammlungsbehörde und der Polizei vor Ort in Verbindung zu setzen habe. Nachdem dies nicht erfolgte, wurden, ebenfalls per Lautsprecher, die versammlungs- und infektionsschutzrechtlichen Auflagen erteilt, Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen, mindestens 1,50 Meter Abstand zu halten und behördliche Anweisungen zu befolgen. Die versammelten Personen „spazierten“ auf der bereits in den Wochen zuvor benutzten Route im Scharnhauser Park und in der Parksiedlung. Sie trugen – trotz zuvor ergangener Auflagen – fast ausnahmslos keine Mund-Nase-Bedeckungen und hielten durchgehend den Mindestabstand, insbesondere in engen Streckenabschnitten, nicht ein.
Rechtsgrundlage für das Verbot einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel ist § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes. Danach kann das Abhalten einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzugs verboten werden, wenn nach den zur Zeit des Erlassens der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist. Zu den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit gehört nach ständiger Rechtsprechung der Schutz subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen wie Leben und Gesundheit. Nach § 12 Absatz 2 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg können Versammlungen verboten werden, sofern der Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch Auflagen, nicht erreicht werden kann.
Die oben genannten bisherigen „Spaziergänge“ waren Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes. Versammlungen sind örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen mit dem Zweck der gemeinschaftlichen Erörterung und Kundgebung und dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. Dies kommt durch das – in Ansammlung von rund 140 Personen – stattfindende „Spazieren“ durch verkehrsreiche Straßen und über die zentralen Plätze der Stadtteile Scharnhauser Park und Parksiedlung zum Ausdruck. Wegen der oben erwähnten Aufrufe „Ostfildern Spaziert“ kann es sich um keine Spontanversammlungen handeln und eine Anmeldung nach § 14 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes hätte somit jeweils erfolgen müssen.
Gesundheit und Leben – und somit die öffentliche Sicherheit – sind für Passanten, Radfahrer und sonstige Verkehrsteilnehmer entlang der Aufzugsstecke und auch für die Teilnehmer an den „Spaziergängen“ aus folgenden Gründen unmittelbar gefährdet:«
Passanten entlang der Aufzugsstrecke können sterben
»Baden-Württemberg (Sieben-Tage-Inzidenz am 26. Januar 2022: 869,7), der Landkreis Esslingen (875,7) und insbesondere auch Ostfildern (1.033,6) sind stark von der aktuellen Omikron-Welle der Corona-Pandemie betroffen. Die täglich erhobenen Infektionszahlen steigen zurzeit stark an. Die Omikron-Variante des Corona-Virus ist laut Robert Koch Institut erheblich leichter übertragbar als die bisherigen Virusvarianten, auch im Freien. Da die Versammlungsteilnehmer durchgehend keine Mund-Nase-Bedeckungen trugen und am 24. Januar 2022 durchgehend, insbesondere in den Streckenabschnitten Brücke (nördlicher Westrandweg), Gerhart-Hauptmann-Straße und Fußweg zwischen Herzog-Philipp-Platz und Stadtbahnhaltestelle Parksiedlung den Mindestabstand von 1,50 Metern (§ 2 der Corona-Verordnung) nicht einhielten und weil davon ausgegangen werden muss, dass ein erheblicher Anteil der Teilnehmer nicht gegen das Corona-Virus geimpft ist, besteht die erhebliche Gefahr, dass sich Passanten entlang der Aufzugsstrecke und Versammlungsteilnehmer mit dem Virus anstecken, erkranken und schlimmstenfalls versterben.«
Rot der Fußgängersignalanlage mißachtet
»Bei dem „Spaziergang“ am 24. Januar 2022 kam es zu Behinderungen und Gefährdungen des Straßenverkehrs. Vor allem auf dem Westrandweg auf dem oben genannten Fußweg mussten rund 20 Passanten und Radfahrer auf die angrenzenden unbeleuchteten und unebenen Grünflächen ausweichen, da die Aufzugsteilnehmer die gesamte Breite der Wege in Anspruch nahmen und hier kein Durchkommen war, zumindest nicht, ohne den Mindestabstand zu unterschreiten. Beim Überqueren der Fahrbahn bei der Fußgängersignalanlage Rinnenbachstraße/Parkstraße betraten mehrere Versammlungsteilnehmer die Fahrbahn, als das Signal für Fußgänger „rot“ anzeigte und gefährdeten durch ihr Überqueren der als Landesstraße klassifizierten, stark befahrenen Rinnenbachstraße sich selbst und die anderen Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus wurde insbesondere im Bereich der nur 1,40 Meter breiten Gehwege in der Gerhart-Hauptmann-Straße der Straßenverkehr durch Benutzen der Fahrbahn im Rahmen des Aufzugs behindert und gefährdet. Da die Auflage zum Mindestabstand grundsätzlich nicht eingehalten wurde, muss davon ausgegangen werden, dass dies auch auf anderen Routen als der vom 24. Januar 2022, nicht nur an Engstellen, der Fall wäre.
Aufgrund der oben erwähnten Aufrufe zu „Ostfildern spaziert“ ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es an den kommenden Montagen oder auch an anderen Wochentagen zu weiteren derartigen Versammlungen in Form von Aufzügen im Scharnhauser Park und in der Parksiedlung oder auch in anderen Stadtteilen Ostfilderns kommen wird. Gleichzeitig muss aufgrund des bisher wöchentlichen Anstiegs der Teilnehmerzahlen damit gerechnet werden, dass diese auch künftig weiter steigen werden und sich die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit deshalb und wegen des aktuellen Anstiegs der Infektionszahlen durch weitere derartige, nicht angemeldete Versammlungen erhöhen würde.«
Zahlenmäßige Kapazität an Polizeibeamten überschritten
»Durch das offensichtlich gezielte, gleichzeitige Veranstalten von Versammlungen zum Protest gegen die Corona-Schutz-Maßnahmen im gesamten Einzugsgebiet des Polizeireviers Filderstadt und darüber hinaus in ganz Baden-Württemberg – aktuell montagabends – überschreitet deren Anzahl (am 24. Januar 2022: sieben) und Größe (am 24. Januar 2022: rund 450 „Spaziergänger“) die zahlenmäßige Kapazität an Polizeibeamten, die vom Polizeirevier zur Begleitung und Sicherung dieser versammlungsrechtlichen Aufzüge eingesetzt werden kann. Somit kann die Sicherheit der Teilnehmer und des Straßenverkehrs nicht mehr in ausreichendem Maß gewährleistet werden.
Diese Gefahren können nur durch versammlungs- und infektionsschutzrechtliche Maßnahmen beseitigt werden. Die Erteilung von Auflagen (§ 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes und § 12 Absatz der Corona-Verordnung) würde das mildere Mittel gegenüber dem Versammlungsverbot darstellen. Diese ist zunächst nur dann möglich, wenn der Versammlungsbehörde ein Versammlungsleiter bekannt ist. Bei den bisherigen „Montagsspaziergängen“ war dies nicht der Fall. Am 24. Januar 2022 meldete sich auch nach der entsprechenden Aufforderung per Lautsprecher um 18.20 Uhr kein Versammlungsleiter. Es ist aufgrund der bisherigen Erkenntnisse davon auszugehen, dass sich die Teilnehmer an den „Montagsspaziergängen“ dadurch, dass sie sich weigern, mit der Versammlungsbehörde und der Polizei zu kooperieren, der Erteilung von Auflagen entziehen wollen, da die Umsetzung Auflagen (Mund-Nase-Bedeckung – unabhängig vom Abstand – und 1,50 Meter Mindestabstand) ihrem Ansinnen, gegen die Corona-Schutz-Maßnahmen zu demonstrieren, widersprechen würde. Am 24. Januar 2022 wurde den Teilnehmern per Lautsprecher um 18.25 Uhr, 18.30 Uhr und 18.35 Uhr von der Versammlungsbehörde mitgeteilt, dass sie an einer Versammlung teilnehmen und, dass Sie [sic] die folgenden Auflagen zu befolgen haben: abstandsunabhängiges Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 Metern. Trotz dreimaligen Durchsagens der Auflagen wurden diese weitestgehend nicht beachtet. Deshalb ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass bei einer weiteren derartigen Versammlung die für den Infektionsschutz wichtigen Auflagen nicht beachtet würden. Aus diesen Gründen scheidet die Erteilung von Auflagen als milderes Mittel aus und es steht nur das Verbot nach § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes zur Verfügung, zumal Maßnahmen gegen einzelne Störer nicht möglich sind, da am 24.01.2022 und auch bei den Versammlungen davor von fast allen Teilnehmern Verstöße begangen wurden und hierfür dann die Anzahl der eingesetzten Polizeibeamten und Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdiensts vor Ort keinesfalls ausreichen würde.«
Man kann auch woanders demonstrieren
»Die Durchsetzung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Artikels 2 des Grundgesetzes ist hier nur durch die Einschränkung Rechte des Artikels 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) möglich. Wie dargestellt, reichen Auflagen nicht aus, um den Schutz der Verkehrs- und Versammlungsteilnehmer zu gewährleisten. Auf der anderen Seite kann das Grundrecht, sich zu versammeln, ohne weiteres in Anspruch genommen werden, indem ein Leiter die beabsichtigte Versammlung bei der Behörde anmeldet und die keineswegs unzumutbaren Auflagen (Mund-Nase-Bedeckung und Abstand) beachtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, andernorts an einer angemeldeten und somit zulässigen Versammlung zum Thema Protest gegen die Corona-Schutz-Maßnahmen teilzunehmen.
Rechtsgrundlage für die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist § 66 Absatz 2 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg. Ein gemäß § 66 Absatz 4 des Polizeigesetzes in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbarer Verwaltungsakt, hier in Form einer Allgemeinverfügung, liegt mit dem Verbot in Ziffer 1 vor, weil mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung unter Ziffer 3 die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs entfällt.«
Waffengebrauch angedroht
»Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind. Insbesondere wäre die Androhung eines Zwangsgelds nach § 23 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes nicht gleichermaßen zielführend. Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu Schutzgut körperliche Unversehrtheit der Passanten und anderen Versammlungsteilnehmer steht. Nicht verkannt wird, dass die Anordnung des unmittelbaren Zwangs einen erheblichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Betroffenen darstellt. Wegen der erheblichen Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen stehen diese Nachteile jedoch nicht außer Verhältnis dazu.
Nach Abwägung aller betroffenen Interessen war die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung anzuordnen. Dies bedeutet, dass das Verbot in Ziffer 1 auch dann befolgt werden muss, wenn Widerspruch eingelegt wird, weil dessen aufschiebende Wirkung entfällt. Der Sofortvollzug ist im besonderen öffentlichen Interesse geboten, da das Verbot der Versammlungen dem Schutz der hochwertigen Rechtsgüter Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Passanten und Versammlungsteilnehmer dient und somit das Interesse Einzelner, derartige Versammlungen bis zur Entscheidung über einen Widerspruch vorerst ohne versammlungsrechtliche Anmeldung weiter stattfinden zu lassen, überwiegt. Der Zweck dieser Allgemeinverfügung kann nur durch die sofortige Entfaltung der Rechtswirkung erreicht werden. Ein Abwarten bis zur Bestandskraft würde den angestrebten Erfolg, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern und die körperliche Unversehrtheit aller betroffenen Personen zu schützen, mit Sicherheit vereiteln und kann somit nicht erwogen werden. Angesichts der massiven Rechtsverstöße in den vergangenen Wochen sowie der von diesen Versammlungen ausgehenden Infektionsgefahr und Gefährdung für Teilnehmer am Straßenverkehr kann die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs nicht hingenommen werden.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt am 27. Januar 2022. Sie tritt am 28. Januar 2022 in Kraft.«
ostfildern.de
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Einerseits hat da ein armes Würstchen die Hosen gestrichen voll – nicht etwa, weil böse Nazis, sondern BürgerInnen des Ortes ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen und dabei die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Nutzlosigkeit von Masken und Abständen im Freien beachten. Andererseits muß man feststellen: An Kreativität kommt er an Putin heran.
Update: Aus einem Kommentar kommt dieser Fund.
Update2: Bolayrus: Der Waffenfetischist von Ostfildern ist tabu. Böse sind seine KritikerInnen.
Wer ist sei. Vorbild ? Ich tippe Mal auf Gustav Noske.
Tja. Will die SPD sich bei den Grünen in
BaWü einschmeicheln .…dann könnte sein
Vorbild auch Jemand Politisch Wichtiges sein.
Könnte man das an seiner Frisur erkennen
Wer sein Idol ist ?
Btw… Countdown zu Otawa läuft. 2 Stunden 10 Min
Truck Frudeau … we are watching history 🙂
https://youtu .be/7Pqoz27G7jU
(Leerzeichen weglassen)
Nachtrag zum Weltrekord
Die Truck-Schlange vom Westen Kanadas ist 420 KM lang 🙂
Also die Minderheit von der Trudeau sprach.
Aus Angst das es noch mehr Menschen mitbekommen, wurden alle Live-Webcams abgeschaltet.
@Angelika: Als jemand, der wenig Ahnung hat von den politischen Verhältnissen in Kanada, finde ich es schwierig, glaubwürdige Infos zu finden. Es mag sein, daß zehntausende Trucker unterwegs sind und unterstützt werden von vielen Menschen. Das widerlegt leider nicht die Behauptung Trudeaus von einer Minderheit. Offenbar schwindet sie, denn keine 40 Prozent sind geboostert, aber immer noch fast 80 Prozent zweimal gespritzt (https://www.corona-in-zahlen.de/weltweit/kanada/).
Herr Bolay vor 2 Tagen im Interview:
https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.ostfilderns-ob-blickt-auf-die-stadt-wohnungsbau-und-mobilitaet-im-fokus.a6ebe65e-1ab2-4a6c-8fdf-d96d19d47d79.html
Vor zwei Jahren sah er noch so aus
https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.ob-bolay-kuendigt-fuer-2021-erneute-kandidatur-an-eine-bestandsaufnahme-nach-15-jahren-im-amt-ob-bolay-kandidiert-2021-wieder.9e667201-87a2-46b7-92c9-c8fa93fe5255.html
und wurde als "Meister der Gelassenheit" beschrieben.
Die Bilder sind lustig, macht er doch mit den Händen auf beiden Fotos die gleiche Geste.
Sehr geeehrter AA,
vielen Dank für den Hinweis auf solch unwürdiges und beschämendes Verhalten seitens unserer sog. Obrigkeit.
Ich möchte hiermit gerne hierauf verweisen: https://www.youtube.com/watch?v=SIxOl1EraXA
Es wird Zeit!
Den Vergleich mit dem rational handelnden Herrn Putin erachte ich für unwürdig. Erstens ist Herr Putin (nach Ansicht eines gewissen Ex-SPD-Bundeskanzlers) ein lupenreiner Demokrat, im Gegensatz zu genanntem "Hotdögchen" aus "TheLänd", zweitens ist eine solche Herabwürdigung Herrn Putins nicht hinzunehmen. Es ist unerträglich, einen schwäbischen Provinzbüttel oder Möchtegerngessler mit dem Präsidenten der Russischen Republik gleichzusetzen.
Vielen Dank!
Beste Grüße und einen schönen Abend,
Axel Müller
Ab 26. 1. 2022 wird in Ostfildern notfalls geschossen ??!!??!!??!!
Gut, es wird hingewiesen, dass die Spaziergänger
ANDERNORTS an die Frische Luft könnten..
Dort oben auf den Fildern gibt es Viele
Gemeinden und Viele Kohlköpfe .
Filderkraut ist Weltberühmt.
Wer hat das mit Putin geschrieben ?
Bitte hier keine Feindbildprobaganda !
Das ist unterm Niveau von Corodoks
Echt…abstoßend
@Oberbürgermeister
"Wer hat das mit Putin geschrieben ?
Bitte hier keine Feindbildprobaganda !
Das ist unterm Niveau von Corodoks
Echt…abstoßend"
Das sehe ich genauso.
"Ab 26. 1. 2022 wird in Ostfildern notfalls geschossen"
Daß ist das einzige was hier wirklich abstoßend ist!!!
Und was über Politiker/Präsidenten gesagt wird, ist immer noch Meinungsfreiheit. Ob pro oder kontra,… (nennt sich auch Demokratie)
Hat Putin jemals damit gedroht, auf friedliche Demonstranten zu schießen?
Ich halte Christof Bolay für eine Person, die nicht mehr rational denken kann. Selbst wenn man davon ausgeht, dass alle friedlichen Demonstranten an der Omikron Mutante erkrankt wären, würde das keinen Schusswaffeneinsatz zum Schutz von Leben rechtfertigen. Meiner Meinung nach geht von Christof Bolay eine akute Gefahr für Leib und Leben der Bürger von Ostfildern aus.
Ich hoffe, dass die Menschen in Ostfildern gemeinsam für eine sofortige Amtsenthebung demonstrieren und dass Christof Bolay anschließend die offenbar dringend notwendige psychiatrische Behandlung durch Fachärzte erhält.
Unfassbar, was in Deutschland abläuft.
Dem kann ich voll zustimmen.
Es muss einen Grund geben für diesen
Polizeiauftrag. Arme Polizisten.
Das Gute ist, dass in Berlin Polizisten sich bei
Demonstranten bedankten indem sie verrieten:
" wir sind euch ja so dankbar dass ihr hier das
macht…" ( wo las ich das nochmals…? )
Der Grund ? Was ist der Grund für die Verhinderung von Menschenansammlungen
Im FREIEN wo es quasi gar kein Ansteckungsrisiko
Gibt?
Fragt Euch das ?
Wem nützt das ?
Fliegen über Stuttgarter Flughafen auch die
Gütertransporte nach Norwegen ?
Zur Grossen Nato Übung ?
Soll d a s nicht von vielen Zeugen beobachtet
Werden, weil ja in den Medien auch nicht gross
berichtet wird ?
35000 Soldaten nehmen daran teil.
Auf dem Wasser !
Den deutschen Marinegeneral haben sie schon abgeschossen.
Fragen über Fragen.
Oder soll nicht herauskommen, dass Omikron
Für die Geimpften nur ein Problem ist ?
hallo Peter Pan
sie haben ja so recht was in diesem Land abgeht ist nicht
mehr normal. Und dieser Bürgermeister wagt es die Spaziergänger
als Nazies und Querdenker zu defamieren.Ich hoffe nur daß für all
die Menschen die ihre Mitbürger drangsalieren ;Freiheitsberaubung
und Psychoterror ausüben die gerechte Strafe kommt und das wird sie.Und dann kann keiner mehr sagen man hat es nicht gewusst.
Ein Mensch, der offensichtlich sonst im Leben nichts zu melden hat und nun seine Chance sieht, sich mal wichtig machen zu können. Der Mann kann einem nur leid tun.
Der Bürgermeister scheint viel Zeit zu haben. Ich habe bis hierhin gelesen
"Danach kann das Abhalten einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzugs verboten werden, wenn nach den zur Zeit des Erlassens der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist."
<– Die öffentliche Sicherheit und Ordnugn ist nicht gefährdet, denn in der Innenstadt werden sicherlich auch 100 Menschen ohne größeren Abstand einkaufen oder bummeln gehen. Wenn einkaufen erlaubt ist, muss auch demonstrieren erlaubt sein.
Verfügung ist somit unverhältnismäßig und ein Grund für das Verbot nicht gegeben, sondern reine Willkür. Meine Meinung.
"besteht die erhebliche Gefahr, dass sich Passanten entlang der Aufzugsstrecke und Versammlungsteilnehmer mit dem Virus anstecken, erkranken und schlimmstenfalls versterben."
Der Typ hat doch nicht mehr alle Tassen im Schrank… Es besteht auch eine Gefahr von 0,0001%, dass morgen ein Meteorit auf die Erde kracht. Sperren wir deswegen alle Menschen ein?
Ich frage mich, was man mit diesen solchem Politikerpack machen soll, wenn sich die Lage wieder normalisiert. Wir haben gar nicht genug Gefängnisse um diese Volksverdreher angemessen zu lagern und vielleicht nicht mal genügend grundrechtstreue Richter um sie dahin zu bringen.
Polizeikessel um die Maßnahmengeger einzuschüchtern wie in Karlsruhe: https://www.youtube.com/watch?v=ueVwEaj1jT0
Pfui Teufel – das erinnert wirklich an dunkelste Zeiten.
Waffeln statt Waffen!
Andererseits muß man feststellen: An Kreativität kommt er an Putin heran.
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Nicht schon wieder Panik vor Putin schüren! Ich kann seit einer Woche nicht mehr schlafen. Wenn Putin hier mitliest, – ist ja nicht auszuschließen, daß irgendjemand bei Reitschuster (Russland-Kritiker und ‑Kenner) ein paar corodok.de-Threads verlinkt -, wenn er also liest, daß man in Deutschland erschossen werden kann wegen des Überquerens einer roten Ampel und wegen des Aufenthalts an frischer Luft? Ändert er, Putin, dann womöglich seine Strategie?
Ich grüße alle, die noch wach sind und bald seelenruhig schlaf-schaf-schlafen können. Ich kann´s gerade gar nicht!!!
Und Schuld daran hat der Moderator, der Betreiber dieses Blogs, der mir mit genau diesem Artikel vor Augen führt, wie gefährlich und für harmlose Spaziergänger sogar tödlich die Allgemeinverfügungen in Deutschland sein können.
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Na, vielen Dank – ich werde die Rechnungen meiner Lavendel- und Magnesium-Einschlafhilfen plus Hopfen-Tee mit Honig direkt an die Adresse im Impressum schicken!!!
@Angsthase:
"wenn er also liest, daß man in Deutschland erschossen werden kann wegen des Überquerens einer roten Ampel und wegen des Aufenthalts an frischer Luft? Ändert er, Putin, dann womöglich seine Strategie?"
Damit haben Sie aber das Stecknädelchen haargenau auf Köpfchen getroffen. Das könnt' was werden .…. – Wo werden wir Herrn Bolay wohl im nächsten Jahr sehen? Da bin ich aber echt mal gespannt.
Ich glaube wenn hier einer gut schläft deswegen, dann Sie. Das wäre erst mein dritter Gedanke gewesen. 🙂 So entspannt muss man dann erst mal reagieren.
Sowas mit Hopfen werde ich mir jetzt vieleicht auch noch genehmigen. Auf eine Zukunft!
Ich weiß wirklich nicht mehr, vor wem ich größere Angst habe. Vor dem russischen Herrscher im Osten Europas oder dem Bürgermeister meiner oder irgendeiner Kommune. Wenn nun ab morgen alle Bürgermeister in Deutschland Schießbefehl anordnen, nur um potentielle Virenüberträger zu bekämpfen?
Zwei Jahre lang sollten wir Angst vor Viren haben, doch niemand, echt niemand hat mich (bis heute, bis zu diesem Artikel) davor gewarnt, daß ein Virenüberträger, eine Virenüberträgerin jederzeit erschossen werden kann, demnächst dann sogar beim Falschparken oder bei falscher Mülltrennung?
Ich gehe nie wieder vor die Tür. Ich bringe meinen Müll nicht mehr weg, das ist mir ab sofort viel zu riskant. Auch den Briefkasten werde ich nicht mehr leeren. Kann ich sicher sein, daß der Nachbar nebenan, mich – im Gegensatz zu Wladimir Putin – nicht sofort meldet beim örtlichen Ordnungsamt, wenn ich die Mülltonnen aus Versehen falsch befüllt habe?
Artikel vor Augen führt, wie gefährlich und für harmlose Spaziergänger sogar tödlich die Allgemeinverfügungen in Deutschland sein können. –
Da habe Sie recht. Die Bürger müssen sofort vor Gericht ziehen und alle Widerspruch einlegen. Per Post am besten!!!
Der Mann ist schwerst krank, wie Lauterbach, Söder, Kretschmer – name it you have it ! – Wo sind wir blos gelandet!!!
Wichtig ist nur, dem Landeskriminalamt Baden-Würtemberg die angedrohten Schiessereien oder etwaige Hinrichtungen, standrechtliche Erschiessungen (?) rechtzeitig zu melden. Herumfliegende Geschosse gefährden ja schliesslich auch die Freiheit aller Bürger.
Wem das noch nicht reicht, das gefährdet natürlich auch die Gesundheit von sich in der Nähe befindender Haustiere. In Deutschland immer wichtig zu erwähnen, denn viele Menschen machen sich darum in der Tat mehr Sorgen als um die Menschen.
Ich habe mir zu Zwecken der Zeitdokumentation den Artikel des Bürgermeisters ausgedruckt und unter dem Stichwort "gestörter Bürokrat" abgespeichert. Es ist nicht mehr zu fassen, wie peinlich die Hörigkeit und Bürokratie ist und welche Ausmaße das hat. Diese Akribie und das Fehlen von Vernunft und Menschlichkeit ist besorgniserregend. Diese Erbsenzählerei. Das unbedingt beweisen müssen, dass man das Richtige tut. Am besten noch an die rote Ampel hinstellen und ausmessen, um wieviel Zentimeter die Demonstranten vom Bürgersteig auf die Straße getreten sind und für wie viele Sekunden.
Wer jegliche Menschlichkeit verloren hat, wird zum technokratischen und seelenlosen Bürokraten, der so einen Schmarrn von sich gibt. Der Typ entblößt doch seine verkümmerte Seele und gibt sich der Lächerlichkeit preis.
Ähnlich wie die Polizisten in Frankfurt, die mit Zollstocken ankommen und die Abstände messen.
Ich verabscheue die Hörigkeit und vernichtende Bürokratie der Deutschen. Wir kriegen seit Jahrzehnten nichts mehr auf die Reihe, aber beim Unterdrücken Andersdenkender schaffen wir es plötzlich, seitenlange Verfügungen zu verfassen und jeden einzelnen Demonstranten mit der Hand zu zählen. Ich schäme mich nur noch für mein Land.
Hoffentlich, wenn wir das alle überleben und diese schlimme Zeit irgendwann mal vorbei ist, wird diese Allgemeinverfügung in einem Museum stehen als mahnendes Beispiel dafür, wie Menschen durch Seelenlosigkeit und blinde Bürokratie die Menschenwürde und Menschlichkeit verraten haben.
Hervorragend geschrieben.
Es ist einfach nur schockierend. Mit genau dieselben Akribie und kruden Logik wurde einmal der Grundstein für noch viel schlimmere Verbrechen gelegt.
Diese Verfügung ist die unmittelbare Ausgestaltung totalitären Denkens.
Und es zeigt sich leider wieder: Für totalitäres Handeln braucht es einen, der die Angst schürt und nährt – immer und immer wieder – und Leute, bei denen die Saat aufgeht.
Daran mangelt es den Deutschen leider nicht.
Während ich dies schreibe, wird mir schlichtweg schlecht, weil ich mich inzwischen auch nur noch für die Dummheit, Selbstgerechtigkeit und Ignoranz in meinem Land schäme.
Und der perfide Witz an der ganzen Situation ist, dass diejenigen, die sich Ihren Menschenverstand bewahrt haben und für Freiheit, Frieden und Verständigung werben, als gefährliche Demokratiefeinde diffamiert werden – genau von den Leuten, die real und aktiv als gefährlich und undemokratisch auftreten; nur eben unter dem perversen Deckmäntelchen des Schutzes der Bevölkerung.
Nach derselben perversen Logik funktionieren Schutzgelder. Da muss man zahlen, dafür, dass man beschützt wird! Und wenn man nicht zahlt, braucht man Schutz vor seinen Beschützern!!
Dazu passend, ein Zitat von Karl Valentin: "Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es jetzt schon ist."
Man sollte mal eine Meldung an die BILD rausgeben, damit die das publizieren:
"Bürgermeister droht damit, auf Demonstranten zu schießen!"
Das ist einfach nur noch ungeheuerlich.
Oder nutzt jemand soziale Medien, wo man das mal verbreiten kann?
Anstelle des Landesrechnungshofes würde ich bei dem Herrn Bürgermeister mal nachfragen, wieviel Arbeitszeit und Personalressourcen allein in diesen Schwachsinnstext geflossen sind. Anstelle der übergeordneten Behörde würde ich den Herrn Bürgermeister fragen, ob er bei Gelegenheit mal erklären möchte, wie er sich die Durchsetzung per Waffengewalt vorstellt? Solcherart Vorgehen liegt exklusiv bei den zuständigen Polizeibehörden, nicht bei einem Provinzjunker, der sich anscheinend für Judge Roy Bean hält. Tja, das ist das schöne an der Parteiendemokratie. Da werden Menschen in wichtige Positionen gespölt, die im Kaninchenzüchterverein die Wahl zum stellvertretenden Aushilfskassenwart verlieren würden. Früher konnte man das Land dafür lieben, weil es wenige waren, die fachlichen Könner sie ausbremsten und man über ihre Schrullen oft lachen konnte. Heute fehlen die Bremser leider.
Vor wenigen Tagen twitterte Bohley:
"In #Ostfildern gibt es noch viel Streuobst. Und manche, wie die Brennerei Aichele machen daraus hochwertige und leckere Produkte. Heute durfte ich mir das vor Ort mal anschauen."
Erklärt vielleicht einiges.…
https://mobile.twitter.com/christofbolay
Ja. Könnte sein dass er besoffen war als er
Das befahl. Das mit dem Waffengebrauch.
Das wäre eine relativ logische Erklärung.
Und heute nüchtern , erinnert er sich nicht
Mehr daran.
Erfüllt nur pflichtgetreu Erlassenes.
Es ist eine Beleidigung für Herrn Putin
hier in diesen Vergleich gezogen zu werden.
Bitte Herr Aschmoneit prüfen Sie Ihre Worte nach.
Putin hat noch nie gegen unschuldige Bürger
Waffengebrauch angeordnet.
Es wirft ein neues unlogisches Licht auf den Blog.
…
Solche armen Würstchen habe ich in meinem Leben zur Genüge
kennengelernt. Voller Minderwertigkeitskomplexe, aber wenn sie
die Möglichkeit dazu bekommen, nutzen sie ihre 'Macht', wo sie können.
Ich hatte direkt die Assoziation zu einem ehemaligen Chemielehrer.
Der hat sich ähnlich verhalten (und schrie auch regelmäßig rum).
Bei aller Widerlichkeit des Verhaltens : denen ist ihre eigene
Armseligkeit voll bewusst. Dahinter steckt auch häufig eine
abgrundtiefe Scham. Aber statt sich damit auseinanderzusetzen
und eine Lösung für sich anzustreben, wird halt lieber projiziert.
Ist halt der einfachere Weg.
Um die Gesundheit der Menschen zu schützen greift man auf, Zitat: "…einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch." zurück.
Na klar, beim Zahnarzt bekomme ich nach der Behandlung auch immer eine Tüte Karamellbonbons geschenkt… für die Zahngesundheit.
Als Spaziergänger sollte man eines wissen:
Sachsen und Baden-Württemberg haben ein sog. Einheitssystem, d.h. , dass die kommunalen Ordnungsbehörden Polizeiaufgaben wahrnehmen und auch entsprechend ausgebildet sind.
In allen anderen Bundesländern ist das getrennt und hat unterschiedliche Rechtsgrundlagen, was auch bedeutet, dass das Ordnungsamt mit der Polizei einen "Übergabepunkt" für Zwangsmaßnahmen in der Zuständigkeit hat. Der entfällt bei den genannten Bundesländern, was den "Durchgriff" und auch die formale Professionalität einfacher macht, denn: rein handwerklich ist diese Allgemeinverfügung unabhängig vom Anlass absolut professionell gemacht.
@some1
Danke für den Hinweis! So weit ich weiß, läuft es in anderen Bundesländern so, dass die Ordnungsbehörden zwar Zwangsgelder verhängen dürfen, aber um das Zwangsmittel 'Gewalt' (Waffengebrauch) anwenden zu dürfen, müssen sie sich der Polizei bedienen, d. h. bei der Polizei Amtshilfe anfordern. Wenn Sie mehr Details haben, gerne posten!
Da es in Baden-Würtemmberg ist, hätte nach Ihrem Kenntnisstand die Ordnungsbehörde auch Waffen. Wollen die den Demonstranten dann in die Beine schießen, damit diese nicht mehr laufen können? Oder direkt Kopfschuss, damit sie beseitigt sind? 🙁 Ich habe nur noch Angst in diesem Land. Vielleicht soll auch einfach nur die Waffe als Drohung auf die Köpfe der Demonstranten gerichtet werden, damit diese Angst bekommen und nicht weiter demonstrieren? Was ist das für ein Unrechtsstaat geworden.
Bereits die Androhung von Waffengewalt ist ja fast ähnlich schlimm, denn wie man sieht, bekommen friedliche Bürger wie ich, die Montags spazieren Angst und fragen sich, ob sie nun Montags damit rechnen müssen, in die Beine geschossen zu bekommen.
Als Ungeimpfter werde ich ja nicht mehr behandelt, also würde ich auf der Straße verbluten.
Einfach nur krass. Und wir regen uns über das Unrecht auf, das Deutschland in der Vergangenheit verbrochen hat.
Allein diese Androhung von Waffengewalt ist ein ungeheuerliches Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Der gehört vor ein Gericht, welches das Volk, der Souverän , einberufen wird.
Ein Ort mit judikativer Tradition ( seit 1101 )wäre der Tower of London
Es dauert nicht mehr lang.
Crime does´t pay. Payday will come
Jetzt verstehe ich die Grundlage für diese Farce besser:
"Mitte November war Palmer am späten Abend in der Tübinger Innenstadt mit einem Studenten in Streit geraten. Dem Oberbürgermeister zufolge hat der Mann ihn beschimpft und sich zudem laut und aggressiv verhalten. Daraufhin habe er wegen Störung der Nachtruhe die Personalien des Mannes aufnehmen wollen. Nach Schilderung des 33 Jahre alten Studenten hat Palmer ihn und seine Begleiterin bedrängt und Fotos von ihnen gemacht.
"Die Anzeige beruht auf einer falschen Einschätzung der Rechtslage", sagte Palmer Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Anders als bei einer Privatperson hätten der Student und seine Begleiterin, sich ihm gegenüber ausweisen müssen, denn er sei Chef des kommunalen Ordnungsdienstes. Er habe den Fall ans Ordnungsamt übergeben. Wegen Ruhestörung und der Weigerung, sich auszuweisen, soll der Student ein Bußgeld bezahlen."
https://www.focus.de/politik/deutschland/aerger-fuer-tuebingens-oberbuergermeister-boris-palmer-wegen-noetigung-angezeigt_id_9992880.html
@some1: Dann darf das Ordnungsamt also auf "Reichsbürger", "Corona-Leugner" und "rechtsextremistische" Spaziergänger aus der bürgerlichen Mitte schießen?
Jetzt erklär mir mal einer den "Monopolkapitalismus". Naja, ohne Humor geht's aber auch kaum mehr. Da bin ich schon heilfroh dass die SPD sich mittlerweile ja umbenannt hat. Ein Schelm wer sich bei SDAP boeses daechte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialdemokratische_Arbeiterpartei_(Deutschland)
Fruege man mich, so taet'ich sagen dass hier nun die Blitzliechttaktik an sich angesagt wäre. Natürlich nur um in Erfahrung zu bringen mit welchen Waffen die sieben Schwaben das Feuer eröffnen werden, wie angedroht, und warum. Und warum grad "sieben". – Hm
https://de.wikipedia.org/wiki/Ostfildern
Zunächst einmal das Allerwichtigste. Mit "Monopolkapitalisten" ist nicht zu spassen.
https://de.wikihow.com/Eine-Schussverletzung-behandeln
Desweiteren eventuell:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/grundrechte
Ab März 2020 "Ausnahmezustand", hat's noch Eine/r nicht verstanden? Die Regierung Merkel hat den Zustand nicht ohne Grund eingeleitet. Allerdings präventiv. Wer die Bundespressekonferenz fleissig verfolgt hat sollte es wissen. "Die Massnahmen sind politisch" Das sagte die amtierende Bundeskanzlerin Merkel so wortwörtlich. [Anm. d.h. "nicht epidemiologisch"] Fragen Sie doch mal Herrn Reitschuster.
"Während sich der Ausnahmezustand zunächst auf äußere Gefahren beschränkte – man sprach historisch auch von Belagerungszustand oder Kriegsrecht –, bezogen sich entsprechende Regelungen zunehmend auch auf innere Notlagen, also Aufstände, Bürgerkriege oder Naturkatastrophen. Der Ausnahmezustand emanzipierte sich gewissermaßen von der Kriegssituation, an die er ursprünglich gebunden war, und wurde zunehmend als außergewöhnliche Polizeimaßnahme bei inneren Unruhen und Aufständen angewendet. Zuletzt wurde der Notstandsbegriff sogar auf wirtschaftliche Krisen ausgeweitet, so zum Beispiel in der Weimarer Republik, als Notverordnungen nach dem Notstandsartikel 48 der Weimarer Reichsverfassung zum Zweck der „Sicherung von Wirtschaft und Finanzen“ erlassen wurden."
aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand
Nun iss er da, der erste "Bekloppte". Er nutzt doch bloss was ihm bereitet. Oder nicht? Gut gewaehlt Deutschland?
"Die Lage ist Ernst, nehmen Sie sie Ernst" Angela Merkel 2020
Sehr geehrter Herr AA! In diesem Zusammenhang einen Herrn Putin(immerhin der Präsident der Russischen Föderation mit 11 Zeitzonen) verrunglimpfend zu erwähnen halte ich für geschmacklos, aber ich weiß: "Übertreibung macht anschaulich" Mit freundlichen Grüßen Ihr Manfred Freihube sonst Fan von Corona Doks Vielen Dank
Wer wissen wil, wie so ein amseliges Würstchen aussieht, für den habe ich hier einen Link:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.apfelkernturm-stuttgart-wir-brauchen-jetzt-eine-entscheidung.cc2076c6-3805–4bdd-9fc2-54c455fb5904.html
Also ich finde das nicht lustig! – Ich nehme mal an, es ist wieder einmal ein Testballon der hier hochgeht um zu probieren, wie weit SIE gehen können. Könnte ja gut mit Scholz abgestimmt sein. Der redet inzwischen so scheinheilig daher, dass mir die Finger schon an der Tastatur kleben bleiben. Den Typen ist ALLES zuzutrauen und wie wir sehen können TUN SIE ES JA auch! Egal ob grün, rot, gelb oder schwarz!
So ein langer Texr, da hat aber Jemand überlegt. Ja, mir fiel auch sofort Gustav Noske ein, so ähnlich wird es wohl gewesen sein. Der Bluthund.
Warum regt man denn für diesen geistig umnachteten Herrn nicht eine Betreuung beim Gericht an ?
Kontrollverlust ist eine böse Bedrohung für das Ego.
Wenn ich ihr nachgäbe, würde ich auch gerne um mich schiessen lassen, so gelegentlich samstags im übervollen Supermarkt.
Ich habe übrigens bei gentherapeutisch Behandelten häufiger von Wesensveränderungen ins Irrationale und Aggressive gehört.
@aa: Bitte nicht. Putinbashing ist so mainstream und unluschtig.
Bei den Wikipedia – Seitenaufrufen geht der gute Mann ja plötzlich durch die Decke wie Omikron.
Schade nur, dass man den Hinweis, dass Herr Bolay die Bürger seiner Stadt erschießen will dort nur eine Minute lang sehen konnte: https://de.wikipedia.org/w/index.php?diff=219650838
Was in den Hirnen mancher Kommunal- und sonstiger Politiker vorgeht ist einfach erschreckend.
Interessant ist die Idee, dass es ja neben der Verbreitung des tödlichen Erregers auch um die Verkehrssicherheit geht.
Vielleicht sollte man die Taktik äääh tschuldigung, vielleicht sollte man ja zukünftig in vielen kleinen Gruppen kreuz und quer durch die Städte spazieren. Natürlich nicht um die Ordnungskräfte auf Trab zu halten oder deren Argumente zu entkräften nein, aus Gründen der Verkehrssicherheit, also auch niemals bei Rot über die Straße gehen !
Das hat euch doch auch die Mama schon hundertmal gesagt 😉
Das Grundrecht eines Menschen auf körperliche Unversehrtheit zu schützen, indem man mit "körperlicher Gewalt" und "Waffengewalt" gegen ihn vorgeht, läßt mich weniger an Putin denken als an Kafka und Karl Valentin.
Professionelle Hilfe wäre hier dringend angebracht,bevor der Patient noch Minenfelder oder Selbstschussanlagen installieren lässt!
Am 26.01. war dieser Tweet des Bürgermeisters zu lesen:
" Demnächst fahren Autos mit auffälligen Dachkameras durch #Ostfildern . Im Auftrag der Netze BW wird die Umgebung gescannt. Ziel: notwendige Maßnahmen besser planen und auf Störungen schneller reagieren. Gesichter/Kennzeichen werden unkenntlich gemacht und nur intern genutzt. "
Interessant ist der letzte Satz, auch im Zusammenhang gesehen mit der o.g. Allgemeinverfügung.
https://mobile.twitter.com/ChristofBolay/status/1486407869197074434?cxt=HHwWhICyrZ2F5KApAAAA
Krass.
Netze BW.
Welche Netze BW bitte ?
Wer seinen Landkreis kennt , weiss wo an
Welcher Stelle noch eine E Tanksäule fehlt.
Kennzeichen und Gesichter werden nur
Intern genutzt.
Was wird nicht intern genutzt ?
Und W e r nutzt d a s dann ?
Bürger in Ostfildern fragt nach.
@ " Netze BW"
= die Stasi lebt in Ostfildern auf!
Wenn er die Gesichter besser kontrollieren will, sollte er, der mit Waffen unbewaffnete Spaziergänger bedrohende Bürgermeister, sofort die Maskenpflicht abschaffen. Vermummen verboten!
Vermummungsverbot! Maskenpflicht aufheben bei Demonstrationen!
Auch polizeiliche Fahndungsfotos sind unkenntlich mit Masken-Gesichtern! Es gibt keine Tätererkennung mehr, maskierte Überfälle sofort stoppen! Maskierte Fußgänger stoppen! Wer nichts zu verbergen hat, braucht keine Masken! Masken nur im Krankenhaus oder in Arztpraxen!
MASKEN TRAGEN ÜBERALL IN DER ÖFFENTLICHKEIT SOFORT VERBIETEN!
Der Staat droht immer Waffengewalt an.
Das merkt man aber normalerweise nur, wenn man sich dem Befehl widersetzt.
https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/aktuell_76762.html
In Nürnberg werden morgen 40.000 erwartet.
Verordnung ist ähnlich schwachsinnig wie in Fildern.
Beschwerdebrief an: Stadt Nürnberg
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Vertretungsberechtigt (nach § 5 Abs. 1 TMG; § 55 Abs. 1 RStV) :
Oberbürgermeister Marcus König
poststelle[at]stadt.nuernberg.de-mail.de
Wie schaut es denn mit Dienstagsspaziergängen an einem Mittwoch aus, wäre das erlaubt? Oder es kommt jemand auf die Idee eine Demo für das Demonstrationsrecht zu veranstalten…
😎
Der Ösi
Lieber Ösi !
Ich nutze mal Deine Antwort Funktion,
Weil DIESE Blog Diskussion nach Dir eingestellt
wurde.
Ich hab fast Alles gelesen. Keiner hat Etwas
Verständnisvolles zu diesem beschämenden
Erlass in Ostfildern geschrieben.
Den Bolay kenn ich nicht.
Wen ich glaubte zu kennen, ist AA.
Zu seinem Putin Witz haben sich Viele
Geäußert mit Unverständnis.
Was ist sein Grund, dass er sich hierfür nicht
entschuldigt?
Das ist nicht nur eine unwahre Suggestion, das
Ist wirklich .… ein wenig gemein was er schrieb.
Oder ist es AA's volle Überzeugung ?
Neo-Noske kann man in seiner Sprechstunde heimsuchen. Mit 'ner Wasserpistole in der Hand 🙂
https://www.ostfildern.de/oberbuergermeister.html