Ostfildern: Montagsspaziergänge an allen Wochentagen untersagt. Waffengebrauch angedroht

Das Wappen der Gemeinde in der Nähe von Stuttgart signa­li­siert: Sie dre­hen am Rad. Der Vogt der knapp 40.000 Ew. zäh­len­den Stadt nennt sich Oberbürgermeister und hat mit sei­ner SPD bei der letz­ten Wahl sat­te 14,15 % ein­fah­ren kön­nen (Wikipedia). Der Mann hat sich eine eige­ne Wikipediaseite schrei­ben las­sen, aus der her­vor­geht, daß er mit 97,8 % zum Oberbürgermeister gewählt wur­de, als ein­zi­ger Kandidat bei 29,13 % Wahlbeteiligung. Dieser Spritzenpolitiker erklärt nun:

»Allgemeinverfügung: 

      1. Die Teilnahme an allen öffent­li­chen Versammlungen unter frei­em Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit gene­rel­len Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang ste­hen, nicht ange­zeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerich­tet sind, wird an allen Wochentagen untersagt.
      2. Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots nach Ziffer 1 wird die Anwendung unmit­tel­ba­ren Zwangs angedroht.
      3. Die sofor­ti­ge Vollziehung der Ziffer 1 die­ser Allgemeinverfügung wird im beson­de­ren öffent­li­chen Interesse gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
      4. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Absatz 4 des Landesverwaltungsverfahrens-geset­zes am Tag nach der öffent­li­chen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
      5. Die Allgemeinverfügung tritt, soweit sie nicht zuvor auf­ge­ho­ben wird, mit Ablauf des 28. Februar 2022 außer Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die­se Allgemeinverfügung kann inner­halb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Ostfildern, Klosterhof 10, 73760 Ostfildern ein­ge­legt werden.

Ostfildern, 26. Januar 2022

Christof Bolay
Oberbürgermeister«

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

»Hinweise

        • 26 Ziffer 1 des Versammlungsgesetzes: Wer als Veranstalter oder Leiter eine öffent­li­che Versammlung oder einen Aufzug trotz voll­zieh­ba­ren Verbots durch­führt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fort­setzt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
        • 29 Absatz 1 Ziffer 1 des Versammlungsgesetzes: Ordnungswidrig han­delt, wer an einer öffent­li­chen Versammlung oder einem Aufzug teil­nimmt, deren Durchführung durch ein voll­zieh­ba­res Verbot unter­sagt ist.

Begründung

An allen Montagen seit Jahresbeginn fan­den in Ostfildern in den Stadtteilen Scharnhauser Park und Parksiedlung ver­samm­lungs­recht­lich nicht ange­mel­de­te „Montagsspaziergänge“ statt. Am 3. Januar 2022 nah­men etwa 20 Personen dar­an teil, am 10. Januar 2022 unge­fähr 30 und am 17. Januar 2022 rund 100 Personen. Mund-Nase-Bedeckungen wur­den von den Teilnehmern ganz über­wie­gend nicht getragen.

Zu den „Spaziergängen“ wird unter dem Begriff „Ostfildern Spaziert – für Demokratie, freie Impfentscheidung, Frieden und Freiheit, Kinder und Kindeskinder, gemein­sam gegen Spaltung, Achtung und Respekt“ durch Aushänge im öffent­li­chen Raum sowie über sozia­le Medien und Messengerdienste eingeladen.

Am 24. Januar 2022 ver­sam­mel­ten sich unge­fähr 140 Personen auf dem Stadthausplatz zum „Montagsspaziergang“. Durch die Versammlungsbehörde wur­de den Teilnehmern mit­tels Lautsprecherdurchsage mit­ge­teilt, dass es sich um eine Versammlung im Sinne von § 14 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes han­delt und sich der Versammlungsleiter mit der Versammlungsbehörde und der Polizei vor Ort in Verbindung zu set­zen habe. Nachdem dies nicht erfolg­te, wur­den, eben­falls per Lautsprecher, die ver­samm­lungs- und infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Auflagen erteilt, Mund-Nase-Bedeckungen zu tra­gen, min­de­stens 1,50 Meter Abstand zu hal­ten und behörd­li­che Anweisungen zu befol­gen. Die ver­sam­mel­ten Personen „spa­zier­ten“ auf der bereits in den Wochen zuvor benutz­ten Route im Scharnhauser Park und in der Parksiedlung. Sie tru­gen – trotz zuvor ergan­ge­ner Auflagen – fast aus­nahms­los kei­ne Mund-Nase-Bedeckungen und hiel­ten durch­ge­hend den Mindestabstand, ins­be­son­de­re in engen Streckenabschnitten, nicht ein.

Rechtsgrundlage für das Verbot einer öffent­li­chen Versammlung unter frei­em Himmel ist § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes. Danach kann das Abhalten einer öffent­li­chen Versammlung oder eines Aufzugs ver­bo­ten wer­den, wenn nach den zur Zeit des Erlassens der Verfügung erkenn­ba­ren Umständen die öffent­li­che Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmit­tel­bar gefähr­det ist. Zu den Schutzgütern der öffent­li­chen Sicherheit gehört nach stän­di­ger Rechtsprechung der Schutz sub­jek­ti­ver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen wie Leben und Gesundheit. Nach § 12 Absatz 2 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg kön­nen Versammlungen ver­bo­ten wer­den, sofern der Schutz vor Infektionen ander­wei­tig, ins­be­son­de­re durch Auflagen, nicht erreicht wer­den kann.

Die oben genann­ten bis­he­ri­gen „Spaziergänge“ waren Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes. Versammlungen sind ört­li­che Zusammenkünfte meh­re­rer Personen mit dem Zweck der gemein­schaft­li­chen Erörterung und Kundgebung und dem Ziel der Teilhabe an der öffent­li­chen Meinungsbildung. Dies kommt durch das – in Ansammlung von rund 140 Personen – statt­fin­den­de „Spazieren“ durch ver­kehrs­rei­che Straßen und über die zen­tra­len Plätze der Stadtteile Scharnhauser Park und Parksiedlung zum Ausdruck. Wegen der oben erwähn­ten Aufrufe „Ostfildern Spaziert“ kann es sich um kei­ne Spontanversammlungen han­deln und eine Anmeldung nach § 14 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes hät­te somit jeweils erfol­gen müssen.

Gesundheit und Leben – und somit die öffent­li­che Sicherheit – sind für Passanten, Radfahrer und son­sti­ge Verkehrsteilnehmer ent­lang der Aufzugsstecke und auch für die Teilnehmer an den „Spaziergängen“ aus fol­gen­den Gründen unmit­tel­bar gefähr­det:«

Passanten entlang der Aufzugsstrecke können sterben

»Baden-Württemberg (Sieben-Tage-Inzidenz am 26. Januar 2022: 869,7), der Landkreis Esslingen (875,7) und ins­be­son­de­re auch Ostfildern (1.033,6) sind stark von der aktu­el­len Omikron-Welle der Corona-Pandemie betrof­fen. Die täg­lich erho­be­nen Infektionszahlen stei­gen zur­zeit stark an. Die Omikron-Variante des Corona-Virus ist laut Robert Koch Institut erheb­lich leich­ter über­trag­bar als die bis­he­ri­gen Virusvarianten, auch im Freien. Da die Versammlungsteilnehmer durch­ge­hend kei­ne Mund-Nase-Bedeckungen tru­gen und am 24. Januar 2022 durch­ge­hend, ins­be­son­de­re in den Streckenabschnitten Brücke (nörd­li­cher Westrandweg), Gerhart-Hauptmann-Straße und Fußweg zwi­schen Herzog-Philipp-Platz und Stadtbahnhaltestelle Parksiedlung den Mindestabstand von 1,50 Metern (§ 2 der Corona-Verordnung) nicht ein­hiel­ten und weil davon aus­ge­gan­gen wer­den muss, dass ein erheb­li­cher Anteil der Teilnehmer nicht gegen das Corona-Virus geimpft ist, besteht die erheb­li­che Gefahr, dass sich Passanten ent­lang der Aufzugsstrecke und Versammlungsteilnehmer mit dem Virus anstecken, erkran­ken und schlimm­sten­falls ver­ster­ben.«

Rot der Fußgängersignalanlage mißachtet

»Bei dem „Spaziergang“ am 24. Januar 2022 kam es zu Behinderungen und Gefährdungen des Straßenverkehrs. Vor allem auf dem Westrandweg auf dem oben genann­ten Fußweg muss­ten rund 20 Passanten und Radfahrer auf die angren­zen­den unbe­leuch­te­ten und unebe­nen Grünflächen aus­wei­chen, da die Aufzugsteilnehmer die gesam­te Breite der Wege in Anspruch nah­men und hier kein Durchkommen war, zumin­dest nicht, ohne den Mindestabstand zu unter­schrei­ten. Beim Überqueren der Fahrbahn bei der Fußgängersignalanlage Rinnenbachstraße/Parkstraße betra­ten meh­re­re Versammlungsteilnehmer die Fahrbahn, als das Signal für Fußgänger „rot“ anzeig­te und gefähr­de­ten durch ihr Überqueren der als Landesstraße klas­si­fi­zier­ten, stark befah­re­nen Rinnenbachstraße sich selbst und die ande­ren Verkehrsteilnehmer. Darüber hin­aus wur­de ins­be­son­de­re im Bereich der nur 1,40 Meter brei­ten Gehwege in der Gerhart-Hauptmann-Straße der Straßenverkehr durch Benutzen der Fahrbahn im Rahmen des Aufzugs behin­dert und gefähr­det. Da die Auflage zum Mindestabstand grund­sätz­lich nicht ein­ge­hal­ten wur­de, muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass dies auch auf ande­ren Routen als der vom 24. Januar 2022, nicht nur an Engstellen, der Fall wäre.

Aufgrund der oben erwähn­ten Aufrufe zu „Ostfildern spa­ziert“ ist mit sehr gro­ßer Wahrscheinlichkeit davon aus­zu­ge­hen, dass es an den kom­men­den Montagen oder auch an ande­ren Wochentagen zu wei­te­ren der­ar­ti­gen Versammlungen in Form von Aufzügen im Scharnhauser Park und in der Parksiedlung oder auch in ande­ren Stadtteilen Ostfilderns kom­men wird. Gleichzeitig muss auf­grund des bis­her wöchent­li­chen Anstiegs der Teilnehmerzahlen damit gerech­net wer­den, dass die­se auch künf­tig wei­ter stei­gen wer­den und sich die Gefährdung der öffent­li­chen Sicherheit des­halb und wegen des aktu­el­len Anstiegs der Infektionszahlen durch wei­te­re der­ar­ti­ge, nicht ange­mel­de­te Versammlungen erhö­hen wür­de.«

Zahlenmäßige Kapazität an Polizeibeamten überschritten

»Durch das offen­sicht­lich geziel­te, gleich­zei­ti­ge Veranstalten von Versammlungen zum Protest gegen die Corona-Schutz-Maßnahmen im gesam­ten Einzugsgebiet des Polizeireviers Filderstadt und dar­über hin­aus in ganz Baden-Württemberg – aktu­ell mon­tag­abends – über­schrei­tet deren Anzahl (am 24. Januar 2022: sie­ben) und Größe (am 24. Januar 2022: rund 450 „Spaziergänger“) die zah­len­mä­ßi­ge Kapazität an Polizeibeamten, die vom Polizeirevier zur Begleitung und Sicherung die­ser ver­samm­lungs­recht­li­chen Aufzüge ein­ge­setzt wer­den kann. Somit kann die Sicherheit der Teilnehmer und des Straßenverkehrs nicht mehr in aus­rei­chen­dem Maß gewähr­lei­stet werden.

Diese Gefahren kön­nen nur durch ver­samm­lungs- und infek­ti­ons­schutz­recht­li­che Maßnahmen besei­tigt wer­den. Die Erteilung von Auflagen (§ 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes und § 12 Absatz der Corona-Verordnung) wür­de das mil­de­re Mittel gegen­über dem Versammlungsverbot dar­stel­len. Diese ist zunächst nur dann mög­lich, wenn der Versammlungsbehörde ein Versammlungsleiter bekannt ist. Bei den bis­he­ri­gen „Montagsspaziergängen“ war dies nicht der Fall. Am 24. Januar 2022 mel­de­te sich auch nach der ent­spre­chen­den Aufforderung per Lautsprecher um 18.20 Uhr kein Versammlungsleiter. Es ist auf­grund der bis­he­ri­gen Erkenntnisse davon aus­zu­ge­hen, dass sich die Teilnehmer an den „Montagsspaziergängen“ dadurch, dass sie sich wei­gern, mit der Versammlungsbehörde und der Polizei zu koope­rie­ren, der Erteilung von Auflagen ent­zie­hen wol­len, da die Umsetzung Auflagen (Mund-Nase-Bedeckung – unab­hän­gig vom Abstand – und 1,50 Meter Mindestabstand) ihrem Ansinnen, gegen die Corona-Schutz-Maßnahmen zu demon­strie­ren, wider­spre­chen wür­de. Am 24. Januar 2022 wur­de den Teilnehmern per Lautsprecher um 18.25 Uhr, 18.30 Uhr und 18.35 Uhr von der Versammlungsbehörde mit­ge­teilt, dass sie an einer Versammlung teil­neh­men und, dass Sie [sic] die fol­gen­den Auflagen zu befol­gen haben: abstands­un­ab­hän­gi­ges Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 Metern. Trotz drei­ma­li­gen Durchsagens der Auflagen wur­den die­se wei­test­ge­hend nicht beach­tet. Deshalb ist mit sehr gro­ßer Wahrscheinlichkeit davon aus­zu­ge­hen, dass bei einer wei­te­ren der­ar­ti­gen Versammlung die für den Infektionsschutz wich­ti­gen Auflagen nicht beach­tet wür­den. Aus die­sen Gründen schei­det die Erteilung von Auflagen als mil­de­res Mittel aus und es steht nur das Verbot nach § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes zur Verfügung, zumal Maßnahmen gegen ein­zel­ne Störer nicht mög­lich sind, da am 24.01.2022 und auch bei den Versammlungen davor von fast allen Teilnehmern Verstöße began­gen wur­den und hier­für dann die Anzahl der ein­ge­setz­ten Polizeibeamten und Mitarbeiter des städ­ti­schen Vollzugsdiensts vor Ort kei­nes­falls aus­rei­chen wür­de.«

Man kann auch woanders demonstrieren

»Die Durchsetzung des Rechts auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit des Artikels 2 des Grundgesetzes ist hier nur durch die Einschränkung Rechte des Artikels 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) mög­lich. Wie dar­ge­stellt, rei­chen Auflagen nicht aus, um den Schutz der Verkehrs- und Versammlungsteilnehmer zu gewähr­lei­sten. Auf der ande­ren Seite kann das Grundrecht, sich zu ver­sam­meln, ohne wei­te­res in Anspruch genom­men wer­den, indem ein Leiter die beab­sich­tig­te Versammlung bei der Behörde anmel­det und die kei­nes­wegs unzu­mut­ba­ren Auflagen (Mund-Nase-Bedeckung und Abstand) beach­tet wer­den. Darüber hin­aus besteht die Möglichkeit, andern­orts an einer ange­mel­de­ten und somit zuläs­si­gen Versammlung zum Thema Protest gegen die Corona-Schutz-Maßnahmen teil­zu­neh­men.

Rechtsgrundlage für die Androhung des unmit­tel­ba­ren Zwangs ist § 66 Absatz 2 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg. Ein gemäß § 66 Absatz 4 des Polizeigesetzes in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes voll­streck­ba­rer Verwaltungsakt, hier in Form einer Allgemeinverfügung, liegt mit dem Verbot in Ziffer 1 vor, weil mit der Anordnung der sofor­ti­gen Vollziehung unter Ziffer 3 die auf­schie­ben­de Wirkung eines Rechtsbehelfs ent­fällt.«

Waffengebrauch angedroht

»Um sicher­zu­stel­len, dass das Versammlungsverbot ein­ge­hal­ten wird, wird die Anwendung unmit­tel­ba­ren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch ein­fa­che kör­per­li­che Gewalt, Hilfsmittel der kör­per­li­chen Gewalt oder Waffengebrauch ange­droht. Dies ist nach Abwägung der gegen­über­ste­hen­den Interessen ver­hält­nis­mä­ßig. Es ist erfor­der­lich, da mil­de­re Mittel, die die poten­zi­el­len Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der ver­bo­te­nen Versammlungen abhal­ten wür­den, nicht ersicht­lich sind. Insbesondere wäre die Androhung eines Zwangsgelds nach § 23 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes nicht glei­cher­ma­ßen ziel­füh­rend. Die Androhung des unmit­tel­ba­ren Zwangs ist ange­mes­sen, da die nega­ti­ven Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkenn­bar außer Verhältnis zu Schutzgut kör­per­li­che Unversehrtheit der Passanten und ande­ren Versammlungsteilnehmer steht. Nicht ver­kannt wird, dass die Anordnung des unmit­tel­ba­ren Zwangs einen erheb­li­chen Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Betroffenen dar­stellt. Wegen der erheb­li­chen Gefährdung der kör­per­li­chen Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen ste­hen die­se Nachteile jedoch nicht außer Verhältnis dazu.

Nach Abwägung aller betrof­fe­nen Interessen war die sofor­ti­ge Vollziehung der Ziffer 1 die­ser Allgemeinverfügung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung anzu­ord­nen. Dies bedeu­tet, dass das Verbot in Ziffer 1 auch dann befolgt wer­den muss, wenn Widerspruch ein­ge­legt wird, weil des­sen auf­schie­ben­de Wirkung ent­fällt. Der Sofortvollzug ist im beson­de­ren öffent­li­chen Interesse gebo­ten, da das Verbot der Versammlungen dem Schutz der hoch­wer­ti­gen Rechtsgüter Schutz der kör­per­li­chen Unversehrtheit der Passanten und Versammlungsteilnehmer dient und somit das Interesse Einzelner, der­ar­ti­ge Versammlungen bis zur Entscheidung über einen Widerspruch vor­erst ohne ver­samm­lungs­recht­li­che Anmeldung wei­ter statt­fin­den zu las­sen, über­wiegt. Der Zweck die­ser Allgemeinverfügung kann nur durch die sofor­ti­ge Entfaltung der Rechtswirkung erreicht wer­den. Ein Abwarten bis zur Bestandskraft wür­de den ange­streb­ten Erfolg, die Ausbreitung des Corona-Virus zu ver­hin­dern und die kör­per­li­che Unversehrtheit aller betrof­fe­nen Personen zu schüt­zen, mit Sicherheit ver­ei­teln und kann somit nicht erwo­gen wer­den. Angesichts der mas­si­ven Rechtsverstöße in den ver­gan­ge­nen Wochen sowie der von die­sen Versammlungen aus­ge­hen­den Infektionsgefahr und Gefährdung für Teilnehmer am Straßenverkehr kann die auf­schie­ben­de Wirkung eines Widerspruchs nicht hin­ge­nom­men werden.

Die öffent­li­che Bekanntmachung die­ser Allgemeinverfügung erfolgt am 27. Januar 2022. Sie tritt am 28. Januar 2022 in Kraft.«
ost​fil​dern​.de

(Hervorhebungen nicht im Original.)


Einerseits hat da ein armes Würstchen die Hosen gestri­chen voll – nicht etwa, weil böse Nazis, son­dern BürgerInnen des Ortes ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahr­neh­men und dabei die wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnisse zur Nutzlosigkeit von Masken und Abständen im Freien beach­ten. Andererseits muß man fest­stel­len: An Kreativität kommt er an Putin heran.

Update: Aus einem Kommentar kommt die­ser Fund.

twit​ter​.com

Update2Bolayrus: Der Waffenfetischist von Ostfildern ist tabu. Böse sind sei­ne KritikerInnen.

54 Antworten auf „Ostfildern: Montagsspaziergänge an allen Wochentagen untersagt. Waffengebrauch angedroht“

    1. Tja. Will die SPD sich bei den Grünen in
      BaWü ein­schmei­cheln .…dann könn­te sein
      Vorbild auch Jemand Politisch Wichtiges sein.
      Könnte man das an sei­ner Frisur erkennen
      Wer sein Idol ist ?

    2. Btw… Countdown zu Otawa läuft. 2 Stunden 10 Min

      Truck Frudeau … we are watching history 🙂

      https://youtu .be/7Pqoz27G7jU
      (Leerzeichen weglassen)

      Nachtrag zum Weltrekord
      Die Truck-Schlange vom Westen Kanadas ist 420 KM lang 🙂
      Also die Minderheit von der Trudeau sprach.
      Aus Angst das es noch mehr Menschen mit­be­kom­men, wur­den alle Live-Webcams abgeschaltet.

      1. @Angelika: Als jemand, der wenig Ahnung hat von den poli­ti­schen Verhältnissen in Kanada, fin­de ich es schwie­rig, glaub­wür­di­ge Infos zu fin­den. Es mag sein, daß zehn­tau­sen­de Trucker unter­wegs sind und unter­stützt wer­den von vie­len Menschen. Das wider­legt lei­der nicht die Behauptung Trudeaus von einer Minderheit. Offenbar schwin­det sie, denn kei­ne 40 Prozent sind geboo­stert, aber immer noch fast 80 Prozent zwei­mal gespritzt (https://​www​.coro​na​-in​-zah​len​.de/​w​e​l​t​w​e​i​t​/​k​a​n​a​da/).

  1. Sehr gee­ehr­ter AA,
    vie­len Dank für den Hinweis auf solch unwür­di­ges und beschä­men­des Verhalten sei­tens unse­rer sog. Obrigkeit.
    Ich möch­te hier­mit ger­ne hier­auf ver­wei­sen: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​S​I​x​O​l​1​E​r​aXA
    Es wird Zeit!
    Den Vergleich mit dem ratio­nal han­deln­den Herrn Putin erach­te ich für unwür­dig. Erstens ist Herr Putin (nach Ansicht eines gewis­sen Ex-SPD-Bundeskanzlers) ein lupen­rei­ner Demokrat, im Gegensatz zu genann­tem "Hotdögchen" aus "TheLänd", zwei­tens ist eine sol­che Herabwürdigung Herrn Putins nicht hin­zu­neh­men. Es ist uner­träg­lich, einen schwä­bi­schen Provinzbüttel oder Möchtegerngessler mit dem Präsidenten der Russischen Republik gleichzusetzen.
    Vielen Dank!
    Beste Grüße und einen schö­nen Abend,
    Axel Müller

  2. Ab 26. 1. 2022 wird in Ostfildern not­falls geschossen ??!!??!!??!!

    Gut, es wird hin­ge­wie­sen, dass die Spaziergänger
    ANDERNORTS an die Frische Luft könnten..
    Dort oben auf den Fildern gibt es Viele
    Gemeinden und Viele Kohlköpfe .
    Filderkraut ist Weltberühmt.

    Wer hat das mit Putin geschrieben ?
    Bitte hier kei­ne Feindbildprobaganda !
    Das ist unterm Niveau von Corodoks
    Echt…abstoßend

    1. @Oberbürgermeister

      "Wer hat das mit Putin geschrieben ?
      Bitte hier kei­ne Feindbildprobaganda !
      Das ist unterm Niveau von Corodoks
      Echt…abstoßend"

      Das sehe ich genauso.

    2. "Ab 26. 1. 2022 wird in Ostfildern not­falls geschossen"

      Daß ist das ein­zi­ge was hier wirk­lich absto­ßend ist!!!
      Und was über Politiker/Präsidenten gesagt wird, ist immer noch Meinungsfreiheit. Ob pro oder kon­tra,… (nennt sich auch Demokratie)

  3. Hat Putin jemals damit gedroht, auf fried­li­che Demonstranten zu schießen?

    Ich hal­te Christof Bolay für eine Person, die nicht mehr ratio­nal den­ken kann. Selbst wenn man davon aus­geht, dass alle fried­li­chen Demonstranten an der Omikron Mutante erkrankt wären, wür­de das kei­nen Schusswaffeneinsatz zum Schutz von Leben recht­fer­ti­gen. Meiner Meinung nach geht von Christof Bolay eine aku­te Gefahr für Leib und Leben der Bürger von Ostfildern aus.

    Ich hof­fe, dass die Menschen in Ostfildern gemein­sam für eine sofor­ti­ge Amtsenthebung demon­strie­ren und dass Christof Bolay anschlie­ßend die offen­bar drin­gend not­wen­di­ge psych­ia­tri­sche Behandlung durch Fachärzte erhält.

    Unfassbar, was in Deutschland abläuft.

    1. Dem kann ich voll zustimmen.

      Es muss einen Grund geben für diesen
      Polizeiauftrag. Arme Polizisten.
      Das Gute ist, dass in Berlin Polizisten sich bei
      Demonstranten bedank­ten indem sie verrieten:
      " wir sind euch ja so dank­bar dass ihr hier das
      macht…" ( wo las ich das nochmals…? )

      Der Grund ? Was ist der Grund für die Verhinderung von Menschenansammlungen
      Im FREIEN wo es qua­si gar kein Ansteckungsrisiko
      Gibt?
      Fragt Euch das ?
      Wem nützt das ?
      Fliegen über Stuttgarter Flughafen auch die
      Gütertransporte nach Norwegen ?
      Zur Grossen Nato Übung ?
      Soll d a s nicht von vie­len Zeugen beobachtet
      Werden, weil ja in den Medien auch nicht gross
      berich­tet wird ?
      35000 Soldaten neh­men dar­an teil.
      Auf dem Wasser !
      Den deut­schen Marinegeneral haben sie schon abgeschossen.
      Fragen über Fragen.
      Oder soll nicht her­aus­kom­men, dass Omikron
      Für die Geimpften nur ein Problem ist ?

    2. hal­lo Peter Pan
      sie haben ja so recht was in die­sem Land abgeht ist nicht
      mehr nor­mal. Und die­ser Bürgermeister wagt es die Spaziergänger
      als Nazies und Querdenker zu defamieren.Ich hof­fe nur daß für all
      die Menschen die ihre Mitbürger drang­sa­lie­ren ;Freiheitsberaubung
      und Psychoterror aus­üben die gerech­te Strafe kommt und das wird sie.Und dann kann kei­ner mehr sagen man hat es nicht gewusst.

  4. Ein Mensch, der offen­sicht­lich sonst im Leben nichts zu mel­den hat und nun sei­ne Chance sieht, sich mal wich­tig machen zu kön­nen. Der Mann kann einem nur leid tun.

  5. Der Bürgermeister scheint viel Zeit zu haben. Ich habe bis hier­hin gelesen

    "Danach kann das Abhalten einer öffent­li­chen Versammlung oder eines Aufzugs ver­bo­ten wer­den, wenn nach den zur Zeit des Erlassens der Verfügung erkenn­ba­ren Umständen die öffent­li­che Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmit­tel­bar gefähr­det ist."

    <– Die öffent­li­che Sicherheit und Ordnugn ist nicht gefähr­det, denn in der Innenstadt wer­den sicher­lich auch 100 Menschen ohne grö­ße­ren Abstand ein­kau­fen oder bum­meln gehen. Wenn ein­kau­fen erlaubt ist, muss auch demon­strie­ren erlaubt sein.
    Verfügung ist somit unver­hält­nis­mä­ßig und ein Grund für das Verbot nicht gege­ben, son­dern rei­ne Willkür. Meine Meinung.

    "besteht die erheb­li­che Gefahr, dass sich Passanten ent­lang der Aufzugsstrecke und Versammlungsteilnehmer mit dem Virus anstecken, erkran­ken und schlimm­sten­falls versterben."

    Der Typ hat doch nicht mehr alle Tassen im Schrank… Es besteht auch eine Gefahr von 0,0001%, dass mor­gen ein Meteorit auf die Erde kracht. Sperren wir des­we­gen alle Menschen ein?

  6. Ich fra­ge mich, was man mit die­sen sol­chem Politikerpack machen soll, wenn sich die Lage wie­der nor­ma­li­siert. Wir haben gar nicht genug Gefängnisse um die­se Volksverdreher ange­mes­sen zu lagern und viel­leicht nicht mal genü­gend grund­rechts­treue Richter um sie dahin zu bringen.
    Polizeikessel um die Maßnahmengeger ein­zu­schüch­tern wie in Karlsruhe: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​u​e​V​w​E​a​j​1​jT0
    Pfui Teufel – das erin­nert wirk­lich an dun­kel­ste Zeiten.

  7. Andererseits muß man fest­stel­len: An Kreativität kommt er an Putin heran.
    – - – - – - – - – - – - – - – - – - – - – - – - – - – - – - – - – - – - – - -

    Nicht schon wie­der Panik vor Putin schü­ren! Ich kann seit einer Woche nicht mehr schla­fen. Wenn Putin hier mit­liest, – ist ja nicht aus­zu­schlie­ßen, daß irgend­je­mand bei Reitschuster (Russland-Kritiker und ‑Kenner) ein paar corodok.de-Threads ver­linkt -, wenn er also liest, daß man in Deutschland erschos­sen wer­den kann wegen des Überquerens einer roten Ampel und wegen des Aufenthalts an fri­scher Luft? Ändert er, Putin, dann womög­lich sei­ne Strategie? 

    Ich grü­ße alle, die noch wach sind und bald see­len­ru­hig schlaf-schaf-schla­fen kön­nen. Ich kann´s gera­de gar nicht!!! 

    Und Schuld dar­an hat der Moderator, der Betreiber die­ses Blogs, der mir mit genau die­sem Artikel vor Augen führt, wie gefähr­lich und für harm­lo­se Spaziergänger sogar töd­lich die Allgemeinverfügungen in Deutschland sein können. 

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    Na, vie­len Dank – ich wer­de die Rechnungen mei­ner Lavendel- und Magnesium-Einschlafhilfen plus Hopfen-Tee mit Honig direkt an die Adresse im Impressum schicken!!!

    1. @Angsthase:

      "wenn er also liest, daß man in Deutschland erschos­sen wer­den kann wegen des Überquerens einer roten Ampel und wegen des Aufenthalts an fri­scher Luft? Ändert er, Putin, dann womög­lich sei­ne Strategie?"

      Damit haben Sie aber das Stecknädelchen haar­ge­nau auf Köpfchen getrof­fen. Das könnt' was wer­den .…. – Wo wer­den wir Herrn Bolay wohl im näch­sten Jahr sehen? Da bin ich aber echt mal gespannt.

      Ich glau­be wenn hier einer gut schläft des­we­gen, dann Sie. Das wäre erst mein drit­ter Gedanke gewe­sen. 🙂 So ent­spannt muss man dann erst mal reagieren.

      Sowas mit Hopfen wer­de ich mir jetzt viel­eicht auch noch geneh­mi­gen. Auf eine Zukunft!

    2. Ich weiß wirk­lich nicht mehr, vor wem ich grö­ße­re Angst habe. Vor dem rus­si­schen Herrscher im Osten Europas oder dem Bürgermeister mei­ner oder irgend­ei­ner Kommune. Wenn nun ab mor­gen alle Bürgermeister in Deutschland Schießbefehl anord­nen, nur um poten­ti­el­le Virenüberträger zu bekämpfen?

      Zwei Jahre lang soll­ten wir Angst vor Viren haben, doch nie­mand, echt nie­mand hat mich (bis heu­te, bis zu die­sem Artikel) davor gewarnt, daß ein Virenüberträger, eine Virenüberträgerin jeder­zeit erschos­sen wer­den kann, dem­nächst dann sogar beim Falschparken oder bei fal­scher Mülltrennung? 

      Ich gehe nie wie­der vor die Tür. Ich brin­ge mei­nen Müll nicht mehr weg, das ist mir ab sofort viel zu ris­kant. Auch den Briefkasten wer­de ich nicht mehr lee­ren. Kann ich sicher sein, daß der Nachbar neben­an, mich – im Gegensatz zu Wladimir Putin – nicht sofort mel­det beim ört­li­chen Ordnungsamt, wenn ich die Mülltonnen aus Versehen falsch befüllt habe?

    3. Artikel vor Augen führt, wie gefähr­lich und für harm­lo­se Spaziergänger sogar töd­lich die Allgemeinverfügungen in Deutschland sein können. – 

      Da habe Sie recht. Die Bürger müs­sen sofort vor Gericht zie­hen und alle Widerspruch ein­le­gen. Per Post am besten!!!

      Der Mann ist schwerst krank, wie Lauterbach, Söder, Kretschmer – name it you have it ! – Wo sind wir blos gelandet!!!

    4. Wichtig ist nur, dem Landeskriminalamt Baden-Würtemberg die ange­droh­ten Schiessereien oder etwa­ige Hinrichtungen, stand­recht­li­che Erschiessungen (?) recht­zei­tig zu mel­den. Herumfliegende Geschosse gefähr­den ja schliess­lich auch die Freiheit aller Bürger.
      Wem das noch nicht reicht, das gefähr­det natür­lich auch die Gesundheit von sich in der Nähe befin­den­der Haustiere. In Deutschland immer wich­tig zu erwäh­nen, denn vie­le Menschen machen sich dar­um in der Tat mehr Sorgen als um die Menschen.

  8. Ich habe mir zu Zwecken der Zeitdokumentation den Artikel des Bürgermeisters aus­ge­druckt und unter dem Stichwort "gestör­ter Bürokrat" abge­spei­chert. Es ist nicht mehr zu fas­sen, wie pein­lich die Hörigkeit und Bürokratie ist und wel­che Ausmaße das hat. Diese Akribie und das Fehlen von Vernunft und Menschlichkeit ist besorg­nis­er­re­gend. Diese Erbsenzählerei. Das unbe­dingt bewei­sen müs­sen, dass man das Richtige tut. Am besten noch an die rote Ampel hin­stel­len und aus­mes­sen, um wie­viel Zentimeter die Demonstranten vom Bürgersteig auf die Straße getre­ten sind und für wie vie­le Sekunden.

    Wer jeg­li­che Menschlichkeit ver­lo­ren hat, wird zum tech­no­kra­ti­schen und see­len­lo­sen Bürokraten, der so einen Schmarrn von sich gibt. Der Typ ent­blößt doch sei­ne ver­küm­mer­te Seele und gibt sich der Lächerlichkeit preis.
    Ähnlich wie die Polizisten in Frankfurt, die mit Zollstocken ankom­men und die Abstände messen.
    Ich ver­ab­scheue die Hörigkeit und ver­nich­ten­de Bürokratie der Deutschen. Wir krie­gen seit Jahrzehnten nichts mehr auf die Reihe, aber beim Unterdrücken Andersdenkender schaf­fen wir es plötz­lich, sei­ten­lan­ge Verfügungen zu ver­fas­sen und jeden ein­zel­nen Demonstranten mit der Hand zu zäh­len. Ich schä­me mich nur noch für mein Land.

    Hoffentlich, wenn wir das alle über­le­ben und die­se schlim­me Zeit irgend­wann mal vor­bei ist, wird die­se Allgemeinverfügung in einem Museum ste­hen als mah­nen­des Beispiel dafür, wie Menschen durch Seelenlosigkeit und blin­de Bürokratie die Menschenwürde und Menschlichkeit ver­ra­ten haben.

    1. Hervorragend geschrie­ben.
      Es ist ein­fach nur schockie­rend. Mit genau die­sel­ben Akribie und kru­den Logik wur­de ein­mal der Grundstein für noch viel schlim­me­re Verbrechen gelegt.
      Diese Verfügung ist die unmit­tel­ba­re Ausgestaltung tota­li­tä­ren Denkens.
      Und es zeigt sich lei­der wie­der: Für tota­li­tä­res Handeln braucht es einen, der die Angst schürt und nährt – immer und immer wie­der – und Leute, bei denen die Saat aufgeht.
      Daran man­gelt es den Deutschen lei­der nicht.
      Während ich dies schrei­be, wird mir schlicht­weg schlecht, weil ich mich inzwi­schen auch nur noch für die Dummheit, Selbstgerechtigkeit und Ignoranz in mei­nem Land schäme.
      Und der per­fi­de Witz an der gan­zen Situation ist, dass die­je­ni­gen, die sich Ihren Menschenverstand bewahrt haben und für Freiheit, Frieden und Verständigung wer­ben, als gefähr­li­che Demokratiefeinde dif­fa­miert wer­den – genau von den Leuten, die real und aktiv als gefähr­lich und unde­mo­kra­tisch auf­tre­ten; nur eben unter dem per­ver­sen Deckmäntelchen des Schutzes der Bevölkerung.
      Nach der­sel­ben per­ver­sen Logik funk­tio­nie­ren Schutzgelder. Da muss man zah­len, dafür, dass man beschützt wird! Und wenn man nicht zahlt, braucht man Schutz vor sei­nen Beschützern!!
      Dazu pas­send, ein Zitat von Karl Valentin: "Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es jetzt schon ist."

  9. Man soll­te mal eine Meldung an die BILD raus­ge­ben, damit die das publizieren:

    "Bürgermeister droht damit, auf Demonstranten zu schießen!"

    Das ist ein­fach nur noch ungeheuerlich. 

    Oder nutzt jemand sozia­le Medien, wo man das mal ver­brei­ten kann?

  10. Anstelle des Landesrechnungshofes wür­de ich bei dem Herrn Bürgermeister mal nach­fra­gen, wie­viel Arbeitszeit und Personalressourcen allein in die­sen Schwachsinnstext geflos­sen sind. Anstelle der über­ge­ord­ne­ten Behörde wür­de ich den Herrn Bürgermeister fra­gen, ob er bei Gelegenheit mal erklä­ren möch­te, wie er sich die Durchsetzung per Waffengewalt vor­stellt? Solcherart Vorgehen liegt exklu­siv bei den zustän­di­gen Polizeibehörden, nicht bei einem Provinzjunker, der sich anschei­nend für Judge Roy Bean hält. Tja, das ist das schö­ne an der Parteiendemokratie. Da wer­den Menschen in wich­ti­ge Positionen gespölt, die im Kaninchenzüchterverein die Wahl zum stell­ver­tre­ten­den Aushilfskassenwart ver­lie­ren wür­den. Früher konn­te man das Land dafür lie­ben, weil es weni­ge waren, die fach­li­chen Könner sie aus­brem­sten und man über ihre Schrullen oft lachen konn­te. Heute feh­len die Bremser leider.

    1. Ja. Könnte sein dass er besof­fen war als er
      Das befahl. Das mit dem Waffengebrauch.
      Das wäre eine rela­tiv logi­sche Erklärung.
      Und heu­te nüch­tern , erin­nert er sich nicht
      Mehr daran.
      Erfüllt nur pflicht­ge­treu Erlassenes.
      Es ist eine Beleidigung für Herrn Putin
      hier in die­sen Vergleich gezo­gen zu werden.
      Bitte Herr Aschmoneit prü­fen Sie Ihre Worte nach.
      Putin hat noch nie gegen unschul­di­ge Bürger
      Waffengebrauch angeordnet.
      Es wirft ein neu­es unlo­gi­sches Licht auf den Blog.

  11. Solche armen Würstchen habe ich in mei­nem Leben zur Genüge
    ken­nen­ge­lernt. Voller Minderwertigkeitskomplexe, aber wenn sie
    die Möglichkeit dazu bekom­men, nut­zen sie ihre 'Macht', wo sie können.
    Ich hat­te direkt die Assoziation zu einem ehe­ma­li­gen Chemielehrer.
    Der hat sich ähn­lich ver­hal­ten (und schrie auch regel­mä­ßig rum).
    Bei aller Widerlichkeit des Verhaltens : denen ist ihre eigene
    Armseligkeit voll bewusst. Dahinter steckt auch häu­fig eine
    abgrund­tie­fe Scham. Aber statt sich damit auseinanderzusetzen
    und eine Lösung für sich anzu­stre­ben, wird halt lie­ber projiziert.
    Ist halt der ein­fa­che­re Weg.

  12. Um die Gesundheit der Menschen zu schüt­zen greift man auf, Zitat: "…ein­fa­che kör­per­li­che Gewalt, Hilfsmittel der kör­per­li­chen Gewalt oder Waffengebrauch." zurück.

    Na klar, beim Zahnarzt bekom­me ich nach der Behandlung auch immer eine Tüte Karamellbonbons geschenkt… für die Zahngesundheit.

  13. Als Spaziergänger soll­te man eines wissen: 

    Sachsen und Baden-Württemberg haben ein sog. Einheitssystem, d.h. , dass die kom­mu­na­len Ordnungsbehörden Polizeiaufgaben wahr­neh­men und auch ent­spre­chend aus­ge­bil­det sind.

    In allen ande­ren Bundesländern ist das getrennt und hat unter­schied­li­che Rechtsgrundlagen, was auch bedeu­tet, dass das Ordnungsamt mit der Polizei einen "Übergabepunkt" für Zwangsmaßnahmen in der Zuständigkeit hat. Der ent­fällt bei den genann­ten Bundesländern, was den "Durchgriff" und auch die for­ma­le Professionalität ein­fa­cher macht, denn: rein hand­werk­lich ist die­se Allgemeinverfügung unab­hän­gig vom Anlass abso­lut pro­fes­sio­nell gemacht.

    1. @some1
      Danke für den Hinweis! So weit ich weiß, läuft es in ande­ren Bundesländern so, dass die Ordnungsbehörden zwar Zwangsgelder ver­hän­gen dür­fen, aber um das Zwangsmittel 'Gewalt' (Waffengebrauch) anwen­den zu dür­fen, müs­sen sie sich der Polizei bedie­nen, d. h. bei der Polizei Amtshilfe anfor­dern. Wenn Sie mehr Details haben, ger­ne posten! 

      Da es in Baden-Würtemmberg ist, hät­te nach Ihrem Kenntnisstand die Ordnungsbehörde auch Waffen. Wollen die den Demonstranten dann in die Beine schie­ßen, damit die­se nicht mehr lau­fen kön­nen? Oder direkt Kopfschuss, damit sie besei­tigt sind? 🙁 Ich habe nur noch Angst in die­sem Land. Vielleicht soll auch ein­fach nur die Waffe als Drohung auf die Köpfe der Demonstranten gerich­tet wer­den, damit die­se Angst bekom­men und nicht wei­ter demon­strie­ren? Was ist das für ein Unrechtsstaat geworden.
      Bereits die Androhung von Waffengewalt ist ja fast ähn­lich schlimm, denn wie man sieht, bekom­men fried­li­che Bürger wie ich, die Montags spa­zie­ren Angst und fra­gen sich, ob sie nun Montags damit rech­nen müs­sen, in die Beine geschos­sen zu bekommen.
      Als Ungeimpfter wer­de ich ja nicht mehr behan­delt, also wür­de ich auf der Straße verbluten.
      Einfach nur krass. Und wir regen uns über das Unrecht auf, das Deutschland in der Vergangenheit ver­bro­chen hat.

      1. Allein die­se Androhung von Waffengewalt ist ein unge­heu­er­li­ches Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
        Der gehört vor ein Gericht, wel­ches das Volk, der Souverän , ein­be­ru­fen wird.
        Ein Ort mit judi­ka­ti­ver Tradition ( seit 1101 )wäre der Tower of London
        Es dau­ert nicht mehr lang.
        Crime does´t pay. Payday will come

    2. Jetzt ver­ste­he ich die Grundlage für die­se Farce besser:

      "Mitte November war Palmer am spä­ten Abend in der Tübinger Innenstadt mit einem Studenten in Streit gera­ten. Dem Oberbürgermeister zufol­ge hat der Mann ihn beschimpft und sich zudem laut und aggres­siv ver­hal­ten. Daraufhin habe er wegen Störung der Nachtruhe die Personalien des Mannes auf­neh­men wol­len. Nach Schilderung des 33 Jahre alten Studenten hat Palmer ihn und sei­ne Begleiterin bedrängt und Fotos von ihnen gemacht.

      "Die Anzeige beruht auf einer fal­schen Einschätzung der Rechtslage", sag­te Palmer Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Anders als bei einer Privatperson hät­ten der Student und sei­ne Begleiterin, sich ihm gegen­über aus­wei­sen müs­sen, denn er sei Chef des kom­mu­na­len Ordnungsdienstes. Er habe den Fall ans Ordnungsamt über­ge­ben. Wegen Ruhestörung und der Weigerung, sich aus­zu­wei­sen, soll der Student ein Bußgeld bezahlen."

      https://​www​.focus​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​a​e​r​g​e​r​-​f​u​e​r​-​t​u​e​b​i​n​g​e​n​s​-​o​b​e​r​b​u​e​r​g​e​r​m​e​i​s​t​e​r​-​b​o​r​i​s​-​p​a​l​m​e​r​-​w​e​g​e​n​-​n​o​e​t​i​g​u​n​g​-​a​n​g​e​z​e​i​g​t​_​i​d​_​9​9​9​2​8​8​0​.​h​tml

    3. @some1: Dann darf das Ordnungsamt also auf "Reichsbürger", "Corona-Leugner" und "rechts­extre­mi­sti­sche" Spaziergänger aus der bür­ger­li­chen Mitte schießen?

  14. Jetzt erklär mir mal einer den "Monopolkapitalismus". Naja, ohne Humor geht's aber auch kaum mehr. Da bin ich schon heil­froh dass die SPD sich mitt­ler­wei­le ja umbe­nannt hat. Ein Schelm wer sich bei SDAP boe­ses daechte.

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​S​o​z​i​a​l​d​e​m​o​k​r​a​t​i​s​c​h​e​_​A​r​b​e​i​t​e​r​p​a​r​t​e​i​_​(​D​e​u​t​s​c​h​l​and)

    Fruege man mich, so taet'ich sagen dass hier nun die Blitzliechttaktik an sich ange­sagt wäre. Natürlich nur um in Erfahrung zu brin­gen mit wel­chen Waffen die sie­ben Schwaben das Feuer eröff­nen wer­den, wie ange­droht, und war­um. Und war­um grad "sie­ben". – Hm

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​O​s​t​f​i​l​d​ern

    Zunächst ein­mal das Allerwichtigste. Mit "Monopolkapitalisten" ist nicht zu spassen.

    https://​de​.wikihow​.com/​E​i​n​e​-​S​c​h​u​s​s​v​e​r​l​e​t​z​u​n​g​-​b​e​h​a​n​d​eln

    Desweiteren even­tu­ell:

    https://​www​.anwalt​.de/​r​e​c​h​t​s​t​i​p​p​s​/​g​r​u​n​d​r​e​c​hte

    Ab März 2020 "Ausnahmezustand", hat's noch Eine/r nicht ver­stan­den? Die Regierung Merkel hat den Zustand nicht ohne Grund ein­ge­lei­tet. Allerdings prä­ven­tiv. Wer die Bundespressekonferenz flei­ssig ver­folgt hat soll­te es wis­sen. "Die Massnahmen sind poli­tisch" Das sag­te die amtie­ren­de Bundeskanzlerin Merkel so wort­wört­lich. [Anm. d.h. "nicht epi­de­mio­lo­gisch"] Fragen Sie doch mal Herrn Reitschuster.

    "Während sich der Ausnahmezustand zunächst auf äuße­re Gefahren beschränk­te – man sprach histo­risch auch von Belagerungszustand oder Kriegsrecht –, bezo­gen sich ent­spre­chen­de Regelungen zuneh­mend auch auf inne­re Notlagen, also Aufstände, Bürgerkriege oder Naturkatastrophen. Der Ausnahmezustand eman­zi­pier­te sich gewis­ser­ma­ßen von der Kriegssituation, an die er ursprüng­lich gebun­den war, und wur­de zuneh­mend als außer­ge­wöhn­li­che Polizeimaßnahme bei inne­ren Unruhen und Aufständen ange­wen­det. Zuletzt wur­de der Notstandsbegriff sogar auf wirt­schaft­li­che Krisen aus­ge­wei­tet, so zum Beispiel in der Weimarer Republik, als Notverordnungen nach dem Notstandsartikel 48 der Weimarer Reichsverfassung zum Zweck der „Sicherung von Wirtschaft und Finanzen“ erlas­sen wurden."

    aus: https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​A​u​s​n​a​h​m​e​z​u​s​t​and

    Nun iss er da, der erste "Bekloppte". Er nutzt doch bloss was ihm berei­tet. Oder nicht? Gut gewaehlt Deutschland?

    "Die Lage ist Ernst, neh­men Sie sie Ernst" Angela Merkel 2020

  15. Sehr geehr­ter Herr AA! In die­sem Zusammenhang einen Herrn Putin(immerhin der Präsident der Russischen Föderation mit 11 Zeitzonen) verrun­glimp­fend zu erwäh­nen hal­te ich für geschmack­los, aber ich weiß: "Übertreibung macht anschau­lich" Mit freund­li­chen Grüßen Ihr Manfred Freihube sonst Fan von Corona Doks Vielen Dank

  16. Also ich fin­de das nicht lustig! – Ich neh­me mal an, es ist wie­der ein­mal ein Testballon der hier hoch­geht um zu pro­bie­ren, wie weit SIE gehen kön­nen. Könnte ja gut mit Scholz abge­stimmt sein. Der redet inzwi­schen so schein­hei­lig daher, dass mir die Finger schon an der Tastatur kle­ben blei­ben. Den Typen ist ALLES zuzu­trau­en und wie wir sehen kön­nen TUN SIE ES JA auch! Egal ob grün, rot, gelb oder schwarz!

  17. So ein lan­ger Texr, da hat aber Jemand über­legt. Ja, mir fiel auch sofort Gustav Noske ein, so ähn­lich wird es wohl gewe­sen sein. Der Bluthund.

  18. Kontrollverlust ist eine böse Bedrohung für das Ego. 

    Wenn ich ihr nach­gä­be, wür­de ich auch ger­ne um mich schie­ssen las­sen, so gele­gent­lich sams­tags im über­vol­len Supermarkt. 

    Ich habe übri­gens bei gen­the­ra­peu­tisch Behandelten häu­fi­ger von Wesensveränderungen ins Irrationale und Aggressive gehört. 

    @aa: Bitte nicht. Putinbashing ist so main­stream und unluschtig.

  19. Bei den Wikipedia – Seitenaufrufen geht der gute Mann ja plötz­lich durch die Decke wie Omikron.
    Schade nur, dass man den Hinweis, dass Herr Bolay die Bürger sei­ner Stadt erschie­ßen will dort nur eine Minute lang sehen konn­te: https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​d​i​f​f​=​2​1​9​6​5​0​838

    Was in den Hirnen man­cher Kommunal- und son­sti­ger Politiker vor­geht ist ein­fach erschreckend.
    Interessant ist die Idee, dass es ja neben der Verbreitung des töd­li­chen Erregers auch um die Verkehrssicherheit geht.
    Vielleicht soll­te man die Taktik äääh tschul­di­gung, viel­leicht soll­te man ja zukünf­tig in vie­len klei­nen Gruppen kreuz und quer durch die Städte spa­zie­ren. Natürlich nicht um die Ordnungskräfte auf Trab zu hal­ten oder deren Argumente zu ent­kräf­ten nein, aus Gründen der Verkehrssicherheit, also auch nie­mals bei Rot über die Straße gehen !
    Das hat euch doch auch die Mama schon hun­dert­mal gesagt 😉

  20. Das Grundrecht eines Menschen auf kör­per­li­che Unversehrtheit zu schüt­zen, indem man mit "kör­per­li­cher Gewalt" und "Waffengewalt" gegen ihn vor­geht, läßt mich weni­ger an Putin den­ken als an Kafka und Karl Valentin.

  21. Am 26.01. war die­ser Tweet des Bürgermeisters zu lesen:
    " Demnächst fah­ren Autos mit auf­fäl­li­gen Dachkameras durch #Ostfildern . Im Auftrag der Netze BW wird die Umgebung gescannt. Ziel: not­wen­di­ge Maßnahmen bes­ser pla­nen und auf Störungen schnel­ler reagie­ren. Gesichter/Kennzeichen wer­den unkennt­lich gemacht und nur intern genutzt. "
    Interessant ist der letz­te Satz, auch im Zusammenhang gese­hen mit der o.g. Allgemeinverfügung.
    https://​mobi​le​.twit​ter​.com/​C​h​r​i​s​t​o​f​B​o​l​a​y​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​6​4​0​7​8​6​9​1​9​7​0​7​4​4​3​4​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​I​C​y​r​Z​2​F​5​K​A​p​A​AAA

    1. Krass.
      Netze BW.
      Welche Netze BW bitte ?
      Wer sei­nen Landkreis kennt , weiss wo an
      Welcher Stelle noch eine E Tanksäule fehlt.
      Kennzeichen und Gesichter wer­den nur
      Intern genutzt.
      Was wird nicht intern genutzt ?
      Und W e r nutzt d a s dann ?
      Bürger in Ostfildern fragt nach.

  22. Wenn er die Gesichter bes­ser kon­trol­lie­ren will, soll­te er, der mit Waffen unbe­waff­ne­te Spaziergänger bedro­hen­de Bürgermeister, sofort die Maskenpflicht abschaf­fen. Vermummen verboten!

    Vermummungsverbot! Maskenpflicht auf­he­ben bei Demonstrationen!

    Auch poli­zei­li­che Fahndungsfotos sind unkennt­lich mit Masken-Gesichtern! Es gibt kei­ne Tätererkennung mehr, mas­kier­te Überfälle sofort stop­pen! Maskierte Fußgänger stop­pen! Wer nichts zu ver­ber­gen hat, braucht kei­ne Masken! Masken nur im Krankenhaus oder in Arztpraxen!

    MASKEN TRAGEN ÜBERALL IN DER ÖFFENTLICHKEIT SOFORT VERBIETEN!

  23. https://​www​.nuern​berg​.de/​i​n​t​e​r​n​e​t​/​s​t​a​d​t​p​o​r​t​a​l​/​a​k​t​u​e​l​l​_​7​6​7​6​2​.​h​tml

    In Nürnberg wer­den mor­gen 40.000 erwartet.

    Verordnung ist ähn­lich schwach­sin­nig wie in Fildern.

    Beschwerdebrief an: Stadt Nürnberg
    Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
    Fünferplatz 2
    90403 Nürnberg

    Vertretungsberechtigt (nach § 5 Abs. 1 TMG; § 55 Abs. 1 RStV) :
    Oberbürgermeister Marcus König
    poststelle[at]stadt.nuernberg.de-mail.de

  24. Wie schaut es denn mit Dienstagsspaziergängen an einem Mittwoch aus, wäre das erlaubt? Oder es kommt jemand auf die Idee eine Demo für das Demonstrationsrecht zu veranstalten…

    😎
    Der Ösi

    1. Lieber Ösi !

      Ich nut­ze mal Deine Antwort Funktion,
      Weil DIESE Blog Diskussion nach Dir eingestellt
      wurde.
      Ich hab fast Alles gele­sen. Keiner hat Etwas
      Verständnisvolles zu die­sem beschämenden
      Erlass in Ostfildern geschrieben.
      Den Bolay kenn ich nicht.
      Wen ich glaub­te zu ken­nen, ist AA.

      Zu sei­nem Putin Witz haben sich Viele
      Geäußert mit Unverständnis.
      Was ist sein Grund, dass er sich hier­für nicht
      entschuldigt?
      Das ist nicht nur eine unwah­re Suggestion, das
      Ist wirk­lich .… ein wenig gemein was er schrieb.

      Oder ist es AA's vol­le Überzeugung ?

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