OVG kassiert 2G-Regel für Niedersachsens Geschäfte

»2G im Einzelhandel ist in Niedersachsen nach nur weni­gen Tagen schon wie­der Geschichte: Auch unge­impf­te Menschen dür­fen nun wie­der in die Geschäfte. Das OVG kas­sier­te die umstrit­te­ne Regelung der Landesregierung.

Hannover (dpa/lni) – Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kur­zem gel­ten­de 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur wei­te­ren Eindämmung des Coronavirus nicht not­wen­dig und auch nicht mit dem all­ge­mei­nen Gleichheitsgrundsatz ver­ein­bar, ent­schied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung.

Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass die­je­ni­gen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus gene­sen waren, seit­dem nur noch in Geschäften des täg­li­chen Bedarfs ein­kau­fen konnten.

Der 13. Senat des Gerichts ent­schied nun, die­se Regelung vor­läu­fig außer Vollzug zu set­zen. (Az.: 13 MN 477/21). Geklagt hat­te ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt.

Das Gericht begrün­de­te sei­ne Entscheidung unter ande­rem damit, dass eine schlich­te Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlos­se­nen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht mög­lich sei. Zudem könn­ten die Kunden auch im Einzelhandel ver­pflich­tet wer­den, eine FFP2-Maske zu tra­gen. Außerdem sei nicht ersicht­lich, dass das Land sei­ne Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit sei­ner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.

Der Handelsverband hat­te die Regel bereits im Vorfeld scharf kri­ti­siert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rech­nen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weit­ge­hend zum Erliegen kom­me.«
n‑tv.de


Wieder ein­mal paßt es:

Fehlfarben – Ein Jahr (Es geht vor­an) 1982

Keine Atempause
Geschichte wird gemacht
Es geht voran

Quelle: you​tube​.com


In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

»Vorläufige Außervollzugsetzung der 2‑G-Regelung im Einzelhandel

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heu­ti­gen Tage § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infek­ti­ons­prä­ven­ti­ve Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV‑2 und des­sen Varianten vom 23. November 2021, zuletzt geän­dert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 13. Dezember 2021(im Folgenden: Corona-VO), vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 477/21). Diese Rechtsvorschrift ord­net in bestimm­ten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis ver­fü­gen (sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel)…

Die 2‑G-Regelung im Einzelhandel in der kon­kre­ten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO dürf­te auch mit dem all­ge­mei­nen Gleichheitssatz nicht zu ver­ein­ba­ren sein. Nachvollziehbare sach­li­che Gründe dafür, dass bei­spiels­wei­se zwar Gartenmarktgüter, Güter des Blumenhandels ein­schließ­lich der Güter des gärt­ne­ri­schen Facheinzelhandels und Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten zu den von der 2‑G-Regelung aus­ge­nom­me­nen "Gütern des täg­li­chen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung" gezählt wür­den, aber Baumärkte unein­ge­schränkt der 2‑G-Regelung unter­wor­fen blie­ben, sei­en nicht erkennbar…

Die Außervollzugsetzung der sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel wirkt nicht nur zugun­sten der Antragstellerin in die­sem Verfahren. Sie ist viel­mehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.

Der Beschluss ist unan­fecht­bar…«

16 Antworten auf „OVG kassiert 2G-Regel für Niedersachsens Geschäfte“

  1. «Der Handelsverband hat­te die Regel bereits im Vorfeld scharf kri­ti­siert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rech­nen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weit­ge­hend zum Erliegen kom­me.» – Wie kann das Geschäft zum erlie­gen kom­men, wenn nur eine «ver­schwin­den­de Minderheit» kei­ne Einsicht in den Nutzen der Gentherapien zeigt, wie es immer heisst, und die über­gro­sse Mehrheit begei­stert mit­macht? Der Handelsverband scheint den Fehler nicht zu finden.

    1. @ Zebraherz

      Schön wäre es. Ich fürch­te eher, das ist ein ver­zwei­fel­ter Versuch, Rechtstaat zu simu­lie­ren, damit sich die auf­ge­schreck­ten Untertanen wie­der beru­hi­gen und auf die Couch set­zen, statt auf die Straße zu gehen. Ich hof­fe, wir fal­len nicht dar­auf her­ein und machen wei­ter Druck – auf allen Ebenen!

  2. Hihi, das Blöde ist halt, dass der Großteil der schur­ki­schen, die Segnung der Heiligen Impfung schmä­hen­den Massenmörder aus­ge­rech­net in der Altersgruppe unter­wegs ist, die für den Einzelhandel beson­ders inter­es­sant ist. Das merkt man dann doch, wenn die plötz­lich weg­blei­ben. Der öko­no­misch satu­rier­te Bildungsbürger hin­ge­gen ist für den klas­si­schen städ­ti­schen Einzelhandel wenig inter­es­sant, ins­be­son­de­re wenn es um nied­rig- bis mit­tel­prei­si­ge Ware geht.

    Wären die Interessenverbände des Handels nicht über­wie­gend bemit­lei­dens­wer­te Funktionäre, son­dern ech­te Interessenvertreter ihrer Mitglieder, dann hät­ten sie das schon vor lan­ger Zeit erkannt und wären wütend Sturm gegen Drogenrausch-Ideen wie 2G oder gar 2G plus gelaufen.

    Und Bazooka-Olaf und sei­ne Camarilla (seit Jahren war­te ich dar­auf, das Wort zu ver­wen­den) machen gera­de rei­hen­wei­se tak­ti­sche Fehler. Nur wei­ter so, lie­be Ampel.

  3. Ich habe es auf der Homepage des OVG nach­ge­le­sen. Es stimmt tat­säch­lich, dass das Gericht so geur­teilt hat. Leute, das macht Hoffnung! Was glaubt ihr? Nur ein Richter, der das Recht noch nicht bricht und bei dem es auch bald Hausdurchsuchungen geben wird? Oder nähert man sich in der Justiz tat­säch­lich wie­der Recht und Gesetz an?
    Bereits die Klage eine Betreiber eines Salons (kör­per­na­he Dienstleistungen) hat­te beim OVG Lüneburg Erfolg, so dass die Regierung in Niedersachsen ihre Verordnung angeb­lich inhalt­lich anpass­te und die­se erst letz­ten Sonntag, statt letz­ten Samstag in Kraft trat.

    Wer in Niedersachsen wohnt, kann also mor­gen wie­der ein­kau­fen! Was, wenn die Einzelhändler aber trotz­dem frei­wil­lig bei 2G blei­ben, denn das dür­fen sie ja in Niedersachsen? Schön blöd wür­de ich sagen, dann 40% weni­ger Kunden.

  4. https://​www​.coro​dok​.de/​o​v​g​-​g​-​r​e​g​e​l​/​#​c​o​m​m​e​n​t​-​1​0​2​437

    Reiseverkehr zum Shoppen hier­her. Das kann ich mir auch gut vor­stel­len! Sie kom­men alle aus Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und aus Berlin zu uns! Oh weh, das wird voll. 🙂 

    Ich schla­ge daher vor, dass alle oder viel Hotels und Pensionen in Niedersachsen gleich eben­so gegen 2G, 3G, plus-plus, kla­gen, schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem Einzelhandel. Denn wer viel­leicht ent­spannt und gut gelaunt in Hannover, Braunschweig oder Wolfsburg ein­ge­kauft hat, will sicher am sel­ben Abend nicht gleich nach Berlin zurück fah­ren, son­dern viel­leicht noch am näch­sten Tag einen Abstecher in den Harz oder an die Nordsee machen.

    Und das Masken-Tragen kön­nen sie auch gleich been­den, viel fri­sche Luft tut gut beim Abschalten nach einem schö­nen, lan­gen Shopping-Wochenende in Niedersachsen …

    ~ ~ ~

  5. Von wel­chen omi­nö­sen "Forschungserkenntnissen aus geschlos­se­nen Räumen im Sport- und Freizeitbereich" spricht der Senat hier?

    Wenn er sich an ech­ten Forschungsergebnissen ech­ter Wissenschaftler (oder an Logik und "gesun­dem Menschenverstand") ori­en­tie­ren wür­de, sähe das Urteil anders aus.

  6. Erstellt von Petra Schmidt am 16. Dezember 2021 – 12:31

    Heute ver­öf­fent­li­chen der Standard und epi​cen​ter​.works Informationen über gra­vie­ren­de Sicherheitsmängel im Gesundheitsministerium.
    Über eine Lücke ist es Unbefugten möglich, 

    allen Menschen in Österreich 

    belie­bi­ge anzei­ge­pflich­ti­ge Krankheiten, wie AIDS, Syphilis oder Covid-19 im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) einzutragen 

    und im begrenz­ten Umfang abzufragen,
    ob jemand in Österreich die­se Krankheit bereits hat. 

    Auch kann auf das kom­plet­te Zentrale Melderegister in Österreich zuge­grif­fen werden. 

    Dies auch bei Personen, die ihre Privatadresse dort gesperrt haben. 

    In einem Video bele­gen wir, wie ein­fach der Zugriff auf das System von jedem belie­bi­gen Rechner aus mög­lich ist. 

    https://​epi​cen​ter​.works/​c​o​n​t​e​n​t​/​d​a​t​e​n​s​k​a​n​d​a​l​-​i​m​-​e​p​i​d​e​m​i​o​l​o​g​i​s​c​h​e​n​-​m​e​l​d​e​s​y​s​t​e​m​-​ems

  7. Es tut so gut zu lesen, daß es noch ein Gericht in Deutschland gibt, das der Gewaltenteilung Ehre macht. Und das Urteil soll dazu noch unan­fecht­bar sein!

    Sogar die Tagesschau hat dar­über berich­tet, aber ziem­lich reserviert.

    Ist bestimmt gut für die Kassen der Einzelhändler in Niedersachsen, Und dann nöh­len die ande­ren. Hoffentlich bringt es was.

    1. Dieses "unan­fecht­bar" ist aber letzt­lich nur die Meinung des Richters und kann vom Bundesverfassungsgericht doch wie­der anders gese­hen werden.

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