OVG Lüneburg: Entlastung oder Entlassung?

»Neue „Corona-Richter“ beim OVG Lüneburg: 
Umstrittener 13. Senat gibt Zuständigkeit ab

Alexander Weichbrodt, Vorsitzender des inzwi­schen schon für sei­ne eigen­wil­li­gen Entscheidungen bekann­ten 13. Senats beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, steht eine Entlastung bevor. Sein drei­köp­fi­ger Senat, der noch um einen vier­ten Richter ergänzt wur­de, war in den ver­gan­ge­nen Monaten mit hun­der­ten Corona-Klagen betraut wor­den. Von 2022 an ändern sich nun die Zuständigkeiten… «
rund​blick​-nie​der​sach​sen​.de (22.12., Rest hin­ter Bezahlschranke)

Auf rsw​.beck​.de heißt es am 22.12. vor­nehm zurückhaltend:

»OVG Niedersachsen bekommt neu­en Senat und neu­en Vorsitzenden
 
 Am Nie­der­säch­si­schen Ober­ver­wal­tungs­ge­richt wur­de ein 14. Senat ein­ge­rich­tet, des­sen Vor­sitz Re­gi­ne Claa­ßen, die bis­her den Vor­sitz des Zwei­ten Se­nats in­ne­hat­te, über­nimmt. Dem neu­en Senat wer­den zu­nächst die Asyl­ver­fah­ren aus dem Her­kunfts­land Af­gha­ni­stan zu­ge­wie­sen. Mit dem Jah­res­wech­sel über­nimmt der 14. Senat zudem vom 13. Senat das Ge­sund­heits- und vom 4. und 10. Senat das So­zi­al­recht als wei­te­re Rechtsgebiete.

Drei Planungssenate sollen Belastungssituation entschärfen

Zugleich wird es einer Mitteilung des Gerichts zufol­ge am Niedersächsischen OVG ab dem neu­en Jahr ins­ge­samt drei Planungssenate geben: Den Ersten Senat, zustän­dig unter ande­rem für das Raumordnungs- und Bauplanungsrecht, den Siebten Senat, unter ande­rem zustän­dig für das Fachplanungsrecht und den Zwölften Senat, zustän­dig unter ande­rem für das Planungsrecht betref­fend Windkraftanlagen. Mit Blick auf die hohe Belastungssituation am OVG – zuletzt lagen die Eingänge bei etwa 125% des Normalpensums – sei eine per­so­nel­le Verstärkung drin­gend gebo­ten gewe­sen, erklär­te dazu der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Thomas Smollich. Sie ermög­li­che es, die Planungssenate in dem der­zeit gebo­te­nen Rahmen per­so­nell zu ver­stär­ken bzw. durch die Abgabe von Rechtsgebieten zu ent­la­sten und Vorkehrungen für den zu erwar­ten­den Anstieg erst­in­stanz­li­cher pla­nungs­recht­li­cher Verfahren zu tref­fen. Außerdem wur­de die Gelegenheit einer wei­te­ren Spezialisierung mit der Einrichtung eines Ausländer- sowie eines Gesundheits- und Sozialrechtssenats genutzt. OVG-Richter Georg Kirschner über­nimmt den Zweiten Senat. Dieser ist neben dem Schul- und Hochschulrecht für das Berufsbildungs- und das Umweltinformationsrecht sowie die Asylverfahren syri­scher Staatsangehöriger zustän­dig.«

Auf osku​rier​.de fin­det sich unter der Überschrift "Umstrukturierungen beim OVG Lüneburg – neu­er 14. Senat über­nimmt ab Jahreswechsel Coronaverfahren" die­ser

»Kommentar der Herausgeberin Bianka Specker:
Der 13. Senat des OVG Lüneburg war unter ande­rem bekannt durch das Feuerwerksurteil im letz­ten Jahr und kürz­lich durch das deut­li­che Urteil gegen die 2G Pflicht im Einzelhandel Niedersachsen. Damit ist Niedersachsen das ein­zi­ge Bundesland, in dem die 2G Regel im Einzelhandel kei­ne Anwendung mehr findet.«

Siehe dazu OVG kas­siert 2G-Regel für Niedersachsens Geschäfte.

5 Antworten auf „OVG Lüneburg: Entlastung oder Entlassung?“

  1. Was muss noch pas­sie­ren, damit die bür­ger­li­che Mitte auf­wacht? Wie offen­sicht­lich muss es noch wer­den? Nun wer­den schon Senate auf­ge­löst, deren Urteile nicht genehm sind. Es müss­ten schon seit Monaten die Alarmglocken schril­len. Sie schril­len immer lau­ter, der gan­ze Turm ist gehö­rig am Schwanken, die Erde bebt. Wie kann man nicht mer­ken, was hier abläuft? Es wer­den Richter davon abge­hal­ten, Recht zu spre­chen, weil es nur noch das von oben vor­ge­ge­be­ne Recht geben darf. Wir befin­den uns recht­lich und gesell­schafts­po­li­tisch in einem super GAU. Wir ste­hen kurz davor, dass das Böse alles zerfrisst.
    Wir soll­ten fried­lich blei­ben und fried­li­che Präsenz zei­gen. Bis nie­mand mehr die­se gan­zen Irrsinnigkeiten ernst neh­men kann und sich das Böse selbst zer­frisst. Ich bete für die Menschheit. Das Gute ist wei­ter­hin da, das dür­fen wir nie vergessen.

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