rp-online.de meldet:
»Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat das pauschale Versammlungsverbot von Gruppen über 100 Personen in Köln aufgehoben. Wie das Gericht bekanntgibt, wurde damit zwei Beschwerden stattgegeben von Antragstellern, die für Mittwoch Kundgebungen und einen Aufzug in Köln angemeldet haben.
Dem Gerichtsbeschluss zufolge ist auch die pauschale Maskenpflicht für alle Teilnehmenden rechtswidrig. Das Gericht argumentiert, dass je nach Ort und Anlass der Versmmlung [so im Original, AA] eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erforderlich sein kann oder auch nicht. Dies bedürfe jedoch der Einzelfallprüfung. Ein pauschales Verbot gebe die Verordnung des Landes nicht her. Das Gericht sieht in der Situtation in Köln keine ausreichend großen Unterschiede zur Situation im Land, die eine solche Verschärfung rechtfertigten.
Der Senat der Stadt könne aber unabhängig davon im Einzelfall notwendige infektionsrechtliche Schutzmaßnahmen anordnen.«
Update: Ein Leser weist darauf hin, daß der Artikel in der Rheinischen Post um 12:17 erschienen ist. Zu dieser Zeit war das jecke Treiben in den Redaktionen gut eine Stunde zugange. So wird die Benennung eines "Senats der Stadt" erklärlich. Vielleicht wurde es im Suff aber auch damit verwechselt: "Der Senat ist eine stabile und wichtige Größe im Gefüge der EhrenGarde der Stadt Köln."
(Hervorhebung nicht im Original.)