OVG Niedersachsen bestätigt: "Keine Verpflichtung, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen"

»Die Verpflichtung in bestimm­ten Einrichtungen täti­ger Personen, eine Impfung gegen das Corona-Virus nach­zu­wei­sen, kann nicht mit­tels eines Zwangsgeldes durch­ge­setzt werden

Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Juni 2022 (Az.: 14 ME 258/22) die Beschwerde des Landkreises Diepholz gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 15 B 1609/22) zurück­ge­wie­sen, mit dem die­ses Eilrechtsschutz gegen einen Bescheid gewährt hat­te, der der Antragstellerin unter Androhung eines Zwangsgeldes auf­gab, einen Nachweis über die Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-19 einzureichen.

Die Antragstellerin arbei­tet in einem Seniorenhaus. Nachdem der Landkreis von ihrem Arbeitgeber die Mitteilung erhal­ten hat­te, dass sie nicht gegen das Corona-Virus geimpft sei, ord­ne­te er gegen­über der Antragstellerin unter Hinweis auf § 20a Abs. 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an, einen Impfnachweis über eine Erstimpfung inner­halb einer Frist von 14 Tagen sowie einen Impfnachweis über eine Zweitimpfung inner­halb einer Frist von wei­te­ren 42 Tagen beim Gesundheitsamt ein­zu­rei­chen; die Frist für die Zweitimpfung begin­ne ab dem Tag der ver­ab­reich­ten Erstimpfung zu lau­fen. Er ord­ne­te zudem die sofor­ti­ge Vollziehung die­ser Verfügung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO an und droh­te der Antragstellerin für den Fall, dass sie der Verfügung nicht nach­kom­me, ein Zwangsgeld an.

Auf den hier­ge­gen gerich­te­ten Eilantrag stell­te das Verwaltungsgericht die auf­schie­ben­de Wirkung der dort gleich­zei­tig von der Antragstellerin erho­be­nen Klage gegen die Anordnung der Vorlage der Impfnachweise wie­der her und ord­ne­te die auf­schie­ben­de Wirkung hin­sicht­lich der Zwangsgeldandrohung an. Zur Begründung führ­te es unter ande­rem aus, die Vorgehensweise des Landkreises sei im Ergebnis wegen eines Verstoßes gegen die vom Gesetzgeber geschütz­te Freiwilligkeit der Impfentscheidung vor­aus­sicht­lich rechts­wid­rig und nicht durch § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG gedeckt.

Diese Entscheidung hat der 14. Senat in sei­nem heu­ti­gen Beschluss im Ergebnis bestä­tigt. Mit dem ange­foch­te­nen Bescheid begeh­re der Landkreis der Sache nach nicht nur – wie in § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG vor­ge­se­hen – die Vorlage eines Nachweises im Sinne des § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG. Die Antragstellerin wer­de viel­mehr (mit­tel­bar) dazu ver­pflich­tet, in der vor­ge­ge­be­nen Frist die Impfungen gegen das Corona-Virus vor­neh­men zu las­sen. Für eine sol­che Verpflichtung einer unge­impf­ten Person und (erst recht) für die zwangs­wei­se Durchsetzung die­ser Verpflichtung mit­tels eines Zwangsgeldes bie­te § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG aller Voraussicht nach kei­ne Grundlage. Die ver­kürzt auch als „ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht“ bezeich­ne­te ein­rich­tungs- und unter­neh­mens­be­zo­ge­ne Nachweispflicht begrün­de näm­lich gera­de kei­ne Verpflichtung der betrof­fe­nen Personen, sich gegen das Corona-Virus imp­fen zu las­sen. Faktisch stel­le die Regelung die Betroffenen viel­mehr ledig­lich vor die Wahl, ent­we­der ihre bis­he­ri­ge Tätigkeit auf­zu­ge­ben oder aber in die Beeinträchtigung ihrer kör­per­li­chen Integrität durch die Impfung ein­zu­wil­li­gen. Dementsprechend eröff­ne § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG dem Gesundheitsamt die Möglichkeit, bei Nichtvorlage eines Nachweises ein sofort voll­zieh­ba­res Betretens- oder Tätigkeitsverbot aus­zu­spre­chen. Dies ent­spre­che dem Sinn und Zweck der ein­rich­tungs- und unter­neh­mens­be­zo­ge­nen Nachweispflicht, äußerst vul­nerable Personengruppen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zeit­nah und in beson­de­rem Maße zu schützen.

Die Entscheidung des Senats ist nicht anfechtbar.
Der Beschluss wird zeit­nah in der kosten­frei zugäng­li­chen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www​.recht​spre​chung​.nie​der​sach​sen​.de) ver­öf­fent­licht. Vor die­sem Hintergrund wird gebe­ten, von indi­vi­du­el­len Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzu­se­hen.«
ober​ver​wal​tungs​ge​richt​.nie​der​sach​sen​.de (22.6.)

(Hervorhebungen nicht im Original.)

Zur Vorgeschichte sie­he VG Hannover: Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mit­hil­fe eines Zwangsgeldes durch­ge­setzt werden.

23 Antworten auf „OVG Niedersachsen bestätigt: "Keine Verpflichtung, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen"“

  1. Soeben: die EU ver­län­gert das COVID-Impf-Zertifikat um wei­te­re 12 Monate.
    Kommt als Nächstes die Impfpflicht über die EU?

  2. Es kann einem schlecht wer­den: auf tagesschau24 lügen sie gera­de wie­der, dass sich die Balken bie­gen: Ein zuge­schal­te­ter "Experte" for­dert dazu auf, unbe­dingt Masken zu tra­gen und sich "Impfen" zu las­sen, denn – so lügt er in die Kamera – die "Impfung" kön­ne eine Infektion zwar nicht ver­hin­dern, aber sie schützt ganz sicher vor einem schwe­ren Verlauf. Dann pro­pa­gan­diert er minu­ten­lang die "Impfung" und for­dert – wie Ministerpräsident Kretschmann – den Instrumentenkoffer für eine schnel­le Maskenpflicht im Herbst…

    Was für ein Hohn nicht nur für die Mutter von Jakob: https://​www​.coro​dok​.de/​d​r​e​i​-​w​o​r​t​e​-​f​o​l​g​en/

    Aktuelle Kamera 2.0in ihrer wider­wär­tig­sten Art!!

    1. "Es kann einem schlecht wer­den: auf tagesschau24 lügen sie gera­de wie­der, dass sich die Balken biegen"

      @Marc Damlinger
      Das klingt wirk­lich schlimm. Zwar schaue ich mir das alles nicht an, aber die Bevölkerung wird ja wei­ter mit die­ser Propaganda infil­triert und wahr­schein­lich wer­den es min­de­stens 60–70% wei­ter glau­ben. Es sei denn, sie wachen doch noch mal auf, wenn sie irgend­wann begrei­fen, dass sie trotz 4‑facher Boosterung zum 20. Mal einen Infekt haben und die Ungeimpften seit 3 Jahren nicht krank sind. Oder wenn die Nebenwirkungen zu hef­tig wer­den. Vermutlich kann man sich aber auch bis zu sei­nem Lebensende belü­gen, die Ausmaße der phy­si­schen Spaltung kön­nen immens sein. 🙁

      Ich sah heu­te vor dem Schwimmbad zwei Menschen im Freien bie 30 Grad (!) mit FFP2-Maske. Sie haben das Schwimmbadfoyer so betre­ten. Der Oberwitz war, der eine davon war ein soge­nann­ter Punk mit hoch­ste­hen­den lila Haaren in schwar­zer Kluft, ca. 45 Jahre alt. Seine Begleitung war wohl sei­ne Freundin/Ehefrau.
      Vor 40 Jahren haben die Punks mal rebel­liert, heu­te ver­skla­ven sie sich selbst bei 30 Grad im Freien (!!!!!) mit FFP2-Masken. Es war so unfass­bar skur­ril und traurig :((((
      Vor eini­gen Wochen sah ich im Edeka, in dem fast nur Maskenträger unter­wegs sind drei jun­ge Erwachsene, zir­ka 25–30 Jahre alt. Einer davon trug ein Shirt "SKA PUNKS" und hat­te das ent­spre­chen­de Outfit an, dazu die FFP2-Maske im Gesicht kle­ben, obwohl die Maskenpflicht längst abge­schafft ist und hin­läng­lich bekannt ist, dass die Masken kei­nen nen­nens­wer­ten Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Somit ist es offen­bar Hörigkeit, auch bei die­sem soge­nann­ten Ska-Punk. Es macht mich immer wie­der sprach­los, als was sich Leute ver­kau­fen und was sie dann tat­säch­lich sind.

      Niemals hät­te ich mich in mei­ner Jugend getraut, zu den ach so coo­len Leuten in sol­cher Kluft zu gehen, man hät­te mich hoch­kannt aus­ge­lacht, da ich ja die fal­schen Marken bzw. gar kei­ne trug. Schon immer has­se ich die­sen Markenfetischismus und die­se hoh­len Modetrends.
      Ich hat­te damals geglaubt, dass die­se Leute das leben, was sie nach außen dar­stel­len. Jetzt weiß ich, dass es die größ­ten Heuchler vor Gott sind. Ich bin 100x mehr Punk als die­se rück­grat­lo­sen Speichellecker, die sich als Punks im Freien bei 30 Grad mit FFP2 Maske in eine Schwimmbadschlange stellen.

      Immerhin hat Corona mir noch­mal sehr deut­lich die Augen geöff­net, dass nicht nur 15–20% Abschaum sind, son­dern nahe­zu 80%. Sowas von verlogen.

      1. Ich habe auf einem Ehemaligentreffen auch mit Entsetzen fest­ge­stellt, dass all die frü­he­ren 'Quertreiber' heu­te völ­lig lini­en­treu sind. War wohl alles nur gespielt.…

  3. "vor­aus­sicht­lich rechts­wid­rig" heißt was? Der BGH kann das wie­der aus­he­beln?? – Bitte um Aufklärung, da nicht juri­stisch aus­ge­bil­det. Danke!

    1. @angelika
      Ein paar juri­sti­sche Hintergründe: Gegenüber der Ungeimpften war wohl vom Landratsamt die sofor­ti­ge Vollziehung ange­ord­net wor­den, was bedeu­tet, dass auch dann, wenn die Ungeimpfte Widerspruch ein­legt, die Verpflichtung zur Impfung wei­ter bestehen bleibt. Normalerweise ist es so, dass dann, wenn man Widerspruch ein­legt, die Sache an sich erst­mal aus­ge­setzt wird, also man so lan­ge nicht zum Impfen auf­ge­for­dert wird, bis das Gericht dar­über ent­schie­den hat. Wenn die Behörde aber schon vor­sorg­lich die sofor­ti­ge Vollziehung anord­net, wer­den der Ungeimpften auch hier noch­mal die Hände gebunden. 

      Gegen die­se sofor­ti­ge Vollziehung hat sie sich gewehrt und offen­bar recht bekom­men vom Gericht. Über den eigent­li­chen Antrag (der sich nciht nur gegen die sofor­ti­ge Vollziehung rich­tet, son­dern gegen die Vorlage der Impfnachweise bzw. die Impfpflicht) muss das Gericht offen­bar noch ent­schei­den und hat schon­mal durch­schei­nen las­sen, dass die Ungeimpfte auch in die­ser Sache gute Karten hat. Meines Wissens ist näm­lich für die Entscheidung über die sofor­ti­ge Vollziehung doch auch rele­vant, wie die Hauptsache (die eigent­li­che Entscheidung über die Vorlage der Impfnachweise/Impfpflicht) aus­fal­len wird.

      So habe ich es jeden­falls ver­stan­den. Das OVG Niedersachsen über­rascht mich immer wie­der, trotz­dem traue ich kei­nem Gericht mehr.

  4. Na, das ist ins­ge­samt zweit­klas­si­ger als der erste Blick ver­mu­ten lässt. Die Arbeitnehmerin steht jetzt nicht vor der Situation "Impfung statt Zwangsgeld", son­dern "Entlassung statt Impfung". Juristisch also kein berau­schen­der Durchbruch!

    1. @Peter Rösch
      Auf wel­cher Grundlage soll eine Entlassung erfol­gen? Das Gericht hat doch dahin­ge­hend durch­schei­nen las­sen, dass auch in der Hauptsache ver­mut­lich kei­ne Impfung gefor­dert wer­den darf. Ich habe nur noch nicht ganz ver­stan­den, ob eine Pflicht zur Vorlage von Impfnachweisen bestehen bleibt, was inhalt­lich skur­ril wäre. Ich den­ke eher, dass das Gericht so ent­schei­den wird, dass weder Impfung noch Impfnachweise ver­langt wer­den dür­fen, des­halb ver­ste­he ich nicht, auf wel­cher Grundlage eine Entlassung erfol­gen soll?
      Es sei denn, Sie mei­nen es all­ge­mein, denn bei unlieb­sa­men Mitarbeitern fin­det man natür­lich immer einen Grund.

      1. Es ist, wie Sie dem Gerichtsurteil ent­neh­men kön­nen, von einem sofort voll­zieh­ba­ren Betretens- und Tätigkeitsverbot bei Nichtvorlage einer Impfbescheinigung die Rede. Es geht nur dar­um, dass bei Nichtvorlage kein Zwangsgeld erho­ben wer­den darf, ein Betretens- und Tätigkeitsverbot aber aus­ge­spro­chen wer­den kann. Die Umsetzung ent­spricht dann fak­tisch einer Entlassung.

        1. Auch wenn man ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot auf­er­legt bekom­men hat, hat man wei­ter­hin einen gül­ti­gen Arbeitsvertrag und kann sofort wei­ter­ar­bei­ten, sobald die­ses Verbot weg­fällt. Das Verbot ent­spricht also eher einem erzwun­ge­nen unbe­zahl­ten Urlaubes. Ob ein Unternehmen ein Betretungsverbot als Kündigungsgrund ver­wen­den darf, weiß ich nicht.

  5. Das Urteil ist ein klei­ner, sehr klei­ner Schritt in die rich­ti­ge Richtung.

    Zitat OVG Niedersachsen:

    Faktisch stel­le die Regelung die Betroffenen viel­mehr ledig­lich vor die Wahl, ent­we­der ihre bis­he­ri­ge Tätigkeit auf­zu­ge­ben oder aber in die Beeinträchtigung ihrer kör­per­li­chen Integrität durch die Impfung einzuwilligen. 

    Zitat Ende.

    Ich inter­pre­tie­re aus der Begründung, dass die Lüneburger Richter und Richterinnen damit bestä­ti­gen, es gibt TATSÄCHLICH eine Beeinträchtigung der kör­per­li­chen Integrität durch die "Impfung", spricht durch Anwendung die­ser Art Medikamente. Sie for­mu­lie­ren es sehr neu­tral, aber über­setzt ist das für mich: „Dieses Medikament kann krank machen, wir Richter erken­nen die Gefahr, die davon ausgeht.“

    Das Gericht spricht NICHT von einer "Impfung", die ohne jede Nebenwirkung ist. Das ist gut, sie sind also kei­ne "Impf"-Nebenwirkungs-Leugner, son­dern erken­nen die rea­le Gefahr, die von die­sen mRNA-Substanzen für die Gesundheit der Probanden ausgeht.

    Ich erin­ne­re mich gut, wie im März 2022 die Gesundheits- und Sozialministerin in Niedersachsen zu den Bußgeldern in Pflegeeinrichtungen mein­te, sinn­ge­mäß, wir gucken mal, ob die Drohung wirkt und sehen dann, wie­viel Mitarbeiter sich tat­säch­lich ein­schüch­tern las­sen. Motto: schau­en wir mal, ob wir damit durchkommen!!

    https://​www​.ms​.nie​der​sach​sen​.de/​s​t​a​r​t​s​e​i​t​e​/​s​e​r​v​i​c​e​_​k​o​n​t​a​k​t​/​p​r​e​s​s​e​i​n​f​o​r​m​a​t​i​o​n​e​n​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​i​m​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​w​e​s​e​n​-​g​i​l​t​-​l​a​n​d​e​s​w​e​i​t​-​a​b​-​m​i​t​t​e​-​m​a​r​z​-​2​0​9​3​9​5​.​h​tml

    https://www.zeit.de/news/2022–03/04/impfpflicht-in-der-pflege-ab-mitte-maerz-drohen-bussgelder?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F

    https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​n​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​/​N​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​-​b​e​r​e​i​t​e​t​-​e​i​n​r​i​c​h​t​u​n​g​s​b​e​z​o​g​e​n​e​-​I​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​v​o​r​,​k​r​i​s​e​n​s​t​a​b​8​9​8​.​h​tml

    Zitat, Krisenstab Pressekonferenz, Claudia Schröder:
    Und dar­um ist hier die kla­re Absprache mit den Gesundheitsämtern, zunächst (!!) mit einem ZWANGSGELD zu arbei­ten, weil mit dem ZWANGSGELD ja genau DAS erreicht wer­den soll, dass Menschen, die impf­pflich­tig sind kraft Gesetz, sich auch WIRKLICH imp­fen las­sen. (!!) ….. Wenn jemand trotz die­ses Zwangsgeldes beharr­lich dabei bleibt, sich nicht imp­fen zu las­sen, dann begeht er zwar kei­ne Straftat, sie oder er, aber eine Ordnungswidrigkeit. Und eine Ordnungswidrigkeit wird dann eben mit einem Bußgeld geahn­det. Das ist die Ahndung dafür, dass ich mich geset­zes­wid­rig verhalte.

    Zitat Ende.

    Diese poli­ti­schen Drohgebärden sind nun durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg rela­ti­viert worden.

    1. Und jetzt noch – zum 100.000sten Mal in zwei Jahren – mein Erstaunen.

      Gäbe es eine echt pan­de­mi­sche Notlage, epi­de­mi­sche Notlage natio­na­ler Tragweite, wür­de sich doch JEDER, JEDE sofort ein Medikament geben las­sen, das ihn oder sie gegen die­se neue Seuche schützt!!

      Kann denn kei­ner mehr logisch den­ken? Gibt oder gab es jemals die­ses Szenario in Deutschland? Man wür­de also über­all Tote sehen, alle Krankenhäuser wären über­füllt, die Nachbarn und Freunde sind krank, es gibt kei­ne Menschen mehr, die zur Arbeit gehen kön­nen, in den Supermärkten blei­ben die Lebensmittel in den Regalen, weil alle Mitarbeiter mit hohem Fieber, halb am Ersticken zu Hause im Bett oder eben in den Krankenhäusern liegen.

      Vor den Apotheken wür­den sich SOFORT lan­ge SCHLANGEN bil­den, die Leute wür­den sich um das ret­ten­de Medikament prü­geln!! Es gäbe schnell einen Schwarzmarkt, auf dem cle­ve­re Gangster die vor­her in Massen gekauf­ten gehor­te­ten, ret­ten­den Gegenmittel zu einem Wucherpreis an die Leute vor der Apotheke ver­kau­fen wür­den. Was gab es statt des­sen? Unzählige Personen, die ver­sucht oder es getan haben: Impfpass-Fälschungen. Meine Güte! Es ist nicht zu fas­sen! Niemand muss einen "Impf"-Pass fäl­schen, wenn man sieht, dass die "Impfung" oder das Medikament tat­säch­lich schützt.

      Und wie ist die Realität? Viele Krankenhäuser wur­den mit­ten in einer "Pandemie" geschlos­sen, den­noch sind sie nicht über­be­legt. Erst mit Beginn der "Impfungen", tau­chen unheim­li­che neue Symptome auf bzw. die "Impfungen" wir­ken nur sehr kurz und schüt­zen nur ganz kur­ze Zeit.

      Ein Medikament, das vom Staat zwangs­wei­se ver­ord­net wer­den muss, weil es so viel Nebenwirkungen hat, dass es kei­ner neh­men will – was soll das? Nimm Deine Medizin, auch wenn Du dran ster­ben kannst?

      Ich weiß, dass ich die Community damit lang­wei­le, weil Euch alles schon bekannt ist, aber ich woll­te es wirk­lich noch mal loswerden.

      ~ ~ ~

      1. @Allerseenixe
        Nein, Du lang­weilst nicht.
        Es muss Leute geben, die sich "den Mund fus­se­lig reden".
        An ande­rer Stelle, sel­ten auch hier, tue ich das auch.
        Vor allem scheint es mir wert­voll, auf genau die alt­be­kann­ten Absurditäten hin­zu­wei­sen, bevor sie zum Alltagsdenken wer­den könnten.
        Ob das hier so befürch­tet wer­den kann, weiß ich nicht. Denn wer bei Corodok regel­mä­ßig liest, hält sei­nen Geist beweg­lich, oder hat zumin­dest die Möglichkeit dazu.
        Es gibt noch ein paar ande­re Webseiten, denen ich dies lie­bend gern unterstelle.

        Viele Grüße,
        Petra S.

    2. @Allerseenixe

      "Ich inter­pre­tie­re aus der Begründung, dass die Lüneburger Richter und Richterinnen damit bestä­ti­gen, es gibt TATSÄCHLICH eine Beeinträchtigung der kör­per­li­chen Integrität durch die "Impfung", spricht durch Anwendung die­ser Art Medikamente. Sie for­mu­lie­ren es sehr neu­tral, aber über­setzt ist das für mich: „Dieses Medikament kann krank machen, wir Richter erken­nen die Gefahr, die davon ausgeht.“

      MMn sagen die Juristen hier nichts über die Wirkung der "Impfung", son­dern stel­len nur fest, dass eine Injektion eine Verletzung der kör­per­li­chen Integrität, sprich eine Körperverletzung, dar­stellt. Im medi­zi­ni­schen Bereich sichern sich Ärzte dadurch ab, dass sie Patienten eine Einwilligungserklärung in die­se Körperverletzung unter­schrei­ben lassen.

      Ein Arzt in Leipzig hat­te zum Thema "Impfen" fol­gen­des Statement abge­ge­ben, das u.a. dazu führ­te, dass er nicht mehr als aka­de­mi­sche Lehrpraxis fun­gie­ren darf, weil die Universität es nicht mehr "ver­ant­wor­ten" kann, ihm Studenten zur Ausbilung zuzuweisen.

      "Ab sofort wer­den in unse­rer Praxis kei­ne Impfungen gegen Corona vor­ge­nom­men. Nachdem wir uns in der Vergangenheit auch an den Impfungen gegen Corona betei­ligt haben, been­de ich nun die Impfungen gegen Corona in mei­ner Praxis. In letz­ter Zeit kamen vor­wie­gend Patienten zu mir, die als Grund für die Impfung den Druck der Gesellschaft, Druck durch Arbeitgeber und all­ge­mei­ne Einschränkungen im öffent­li­chem Leben anga­ben. Für eine medi­zi­ni­sche Maßnahme, wie eine Impfung, sind eine medi­zi­ni­sche Notwendigkeit und das Einverständnis des Patienten Grundvoraussetzungen. Über die medi­zi­ni­sche Notwendigkeit möch­te ich an die­ser Stelle kei­nen Kommentar abge­ben, jedoch ist das Einverständnis des Patienten Grundvoraussetzung für einen medi­zi­ni­schen Eingriff (Impfung ist kein Notfall). Um ein Einverständnis zu geben, muss aber der Patient umfas­send auf­ge­klärt sein und die Entscheidung darf nicht unter Druck oder unter Androhung von Sanktionen erfol­gen (Unwirksamkeit einer "frei­en" Entscheidung). Da die freie Entscheidung aktu­ell nicht mehr gege­ben ist, kann die Aufklärung nicht mehr nach medi­zi­nisch – ethi­schen Aspekten erfol­gen und die Impfung wür­de ohne Aufklärung und Einverständnis erfol­gen. Dies ent­spricht aber einer Körperverletzung, zu der ich nicht berech­tigt und wil­lens bin."

      https://​haus​arzt​pra​xis​-mahn​.de/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​ng/

      1. https://​www​.coro​dok​.de/​a​b​-​p​r​a​x​i​s​-​i​m​p​f​u​n​g​en/

        Ja, das war hier auch schon Thema. 

        Die Lüneburger Richter sehen, redu­ziert auf das Wörtliche in ihrem Beschluss:

        Eine "Impfung" ist eine Körperverletzung. Ich blei­be trotz­dem dabei, das Urteil als einen win­zi­gen, mini­ma­len rich­ti­gen Schritt zur kör­per­li­chen Unversehrtheit JEDER Berufsgruppe zu sehen, auch wenn wie hier der Probandin, die nicht an einem medi­zi­ni­schen Experiment mit poten­ti­ell töd­li­chen Substanzen teil­neh­men will, mit Kündigung gedroht wird. Jeder, jede, die so unter Druck gesetzt wird, hat, wie Torsten Mahn sagt, eben KEINE freie Wahl mehr.

        Torsten Mahn kann in jedem Fall in den eige­nen per­sön­li­chen Spiegel sehen, indem er die staat­lich ver­ord­ne­ten Zwangsmaßnahmen nicht mitspielt.

  6. Kann mir bit­te irgend­je­mand erklä­ren, wie­so es rech­tens sein soll, Impfnachweise von der Bevölkerung zu ver­lan­gen (!), wie­so es aber nicht rech­tens sein soll, Impfungen zu ver­lan­gen??? Wie zur Hölle soll man denn einen Impfnachweis vor­le­gen kön­nen, wenn man sich nicht imp­fen lässt?!?!?!?!
    Ich bin der Meinung, es ist rechts­wid­rig Impfungen zu ver­lan­gen, aber es muss doch genau­so rechts­wid­rig sein, Impfnachweise vor­zu­le­gen. Wo soll da der Unterschied sein, außer mög­li­cher­wei­se in juri­sti­scher Erbsenzählerei (deren Logik sich mir aber auch nicht erschließt), denn wie soll man auf lega­lem Weg einen Impfnachweise vor­le­gen, ohne sich imp­fen zu lassen?
    Damit ruft die Rechtsprechung ja qua­si zum Fälschen von Impfnachweisen auf bzw. stützt ihre Argumentation allein darauf?!?!
    Was soll das alles noch für einen Sinn ergeben?
    Wäre es nicht mal ver­nünf­tig, die Rechtsprechung nach Sinn und Verstand zu betrei­ben und nicht nach Erbsenzählermanier, wonach eine Impfpflicht gegen das Grundgesetz ver­stößt, die Pflicht zur Vorlage eines Nachweises über die Impfung aber nicht.
    ES ERGIBT VORNE UND HINTEN KEINEN SINN. Sind die Juristen tat­säch­lich alle so von sich selbst ent­frem­det, dass sie über­haupt nicht mehr mer­ken, dass sie voll­kom­men an der Realität vor­bei denken???

    Das Urteil schaut ja erst ein­mal gut aus, aber wenn ich mir die­se inhalt­li­chen Widersprüche anschaue, wird mir schlecht. Mit die­ser wir­ren Argumentation könn­te man näm­lich mor­gen auch sagen, dass man selbst­ver­ständ­lich kei­ne Menschen mit grü­nen Haaren beim Aldi aus­schlie­ßen darf, aber lei­der, lei­der, lei­der muss jeder beim Zutritt ein Kärtchen vor­le­gen, auf dem die Haarfarbe steht und Kärtchen, auf denen "grün" steht, dür­fen lei­der lei­der lei­der lei­der nicht rein. So kann man für ALLES (!!!!) als Staat eine Legitimation bekom­men. Das kann doch nicht deren Ernst sein??? ("Die Grundrechte sind wich­tig, aber anhand von for­mel­len Nachweisen kön­nen wir sie aus­he­beln"). Hallo?!?! Wo sind die Juristen??? 

    Manchmal fragt man sich wirk­lich, ob man sich hier in einem Irrenhaus befin­det, wobei mein Vergleich ziem­lich strin­gent sein dürf­te, die­sen aber 80% der Menschen auch wie­der nicht ver­ste­hen werden…

    1. Der Unterschied ist, dass der Staat nicht sel­ber mit der Spritze los­zie­hen will. Das macht schlech­te Bilder in der Presse. Vielmehr sol­len gebro­che­ne Seelen im Pikszentrum antan­zen, die sich und dem Piksarzt erklä­ren, dass sie ihre Entscheidung nach reif­li­cher Überlegung pro Piks gefällt haben. Das ist der Unterschied zwi­schen Piekszwang und Nachweiszwang.

    1. Genau das ist die Essenz.

      Die Artikelüberschrift sug­ge­riert das Gegenteil von dem was ist. Auch nicht bes­ser als Mainstream.

  7. So weit reicht die Logik bei den Gerichten also noch. Es gibt kei­nen abso­lu­ten Pikszwang, man kann jeder­zeit der Pflegeeinrichtung den Stinkefinger zei­gen und damit sei­ne Gesundheit retten.

  8. Das Gesetz spricht ein­deu­tig von einer Nachweispflicht, auch wenn die Presse von Impfpflicht spricht. Kann ich kei­nen Nachweis brin­gen, kann (nach Prüfung des Einzelfalls) ein Betretungsverbot aus­ge­spro­chen wer­den. Wer dann trotz­dem arbei­tet, kann mit Bußgeld belegt wer­den. Das Gesetz ist aber lücken­haft, denn es "ver­gisst" die Option, dass man frei­wil­lig unge­impft ist. Wichtig wäre mei­nes Erachtens die Frage, was bei einem Betretungsverbot pas­siert. Gibt es dann ALG1? Muss der Arbeitgeber zah­len? Bleibt man ohne jeg­li­ches Einkommen? Ich den­ke schon, dass hier jemand zah­len muss, ich weiß nur nicht wer.

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