OVG: Niedersachsens Feuerwerksverbot Ende 2020 war rechtswidrig

»Das vom Bun­des­land Nie­der­sach­sen in der Coro­na-Pan­de­mie erlas­se­ne Feu­er­werks­ver­bot zum Jah­res­wech­sel 2020/21 ist vom nie­der­säch­si­schen Ober­ver­wal­tungs­ge­richt nach­träg­lich als rechts­wid­rig ein­ge­stuft wor­den. Es habe sich nicht um eine objek­tiv not­wen­di­ge Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­me gehan­delt, teil­te das Gericht in Lüne­burg mit. Geklagt hat­te ein Unter­neh­men. Die­ses hat­te die Bestim­mung bereits im Dezem­ber 2020 gericht­lich ange­foch­ten und damals in einem Eil­ver­fah­ren Recht bekom­men. Jetzt erfolg­te nach­träg­lich in einem soge­nann­ten Haupt­sa­che­ver­fah­ren noch die aus­drück­li­che Bestätigung.

Dem Gericht zufol­ge war die dama­li­ge Ver­bots­re­ge­lung viel zu unbe­stimmt und von ihrer Infek­ti­ons­schutz-recht­li­chen Ziel­set­zung her zwei­fel­haft. So umfass­te sie sämt­li­che pyro­tech­ni­schen Gegen­stän­de von Kin­der­feu­er­wer­ken bis hin zu tech­ni­schen Spreng­kap­seln etwa für Auto-Air­bags. Dabei gebe es ent­we­der kei­nen Bezug zu Infek­ti­ons­schutz-recht­lich rele­van­tem Gesche­hen oder es sei nicht erkenn­bar, wie dadurch Men­schen-Ansamm­lun­gen oder erhöh­te Risi­ken für Ver­let­zun­gen mit einer anschlie­ßen­den Belas­tung von Not­auf­nah­men hät­ten ent­ste­hen sol­len, wie das Gericht mit­teil­te. Letzt­lich sei­en Men­schen­an­samm­lun­gen damals ohne­hin bereits durch ande­re Bestim­mun­gen ver­bo­ten gewe­sen. Eine Beru­fung lie­ßen die Rich­te­rin­nen und Rich­ter nicht zu. Dage­gen kann das Land aber noch Beschwer­de beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt einreichen.«
ndr​.de (17.2.23)

4 Antworten auf „OVG: Niedersachsens Feuerwerksverbot Ende 2020 war rechtswidrig“

  1. Ja, das macht ja jetzt Spaß!! Die Jungs und Mädels aus dem OVG Lüne­burg nun wie­der!! Spä­te Erkennt­nis­se!!? Aber immer­hin. Die Logik siegt ab und zu.

    Ich gebe zu, manch­mal war die Luft­ver­pes­tung schon unan­ge­nehm an Sil­ves­ter. Aber ich habe die nie­der­säch­si­sche Ver­ord­nung schon damals in 2020 über­haupt nicht ver­stan­den! Was haben die Rake­ten am Sil­ves­ter­him­mel mit der Anste­ckung von Viren zu tun?! Was habe ich gegrü­belt, nach­ge­dacht über den Sinn die­ser Ver­ord­nung. Ich habe den Sinn nicht gefun­den, so sehr ich mich auch ange­strengt habe.

    Und jetzt auch noch tech­ni­sche Spreng­kap­seln für Autoairbags? 

    Zitat:
    So umfass­te sie sämt­li­che pyro­tech­ni­schen Gegen­stän­de von Kin­der­feu­er­wer­ken bis hin zu tech­ni­schen Spreng­kap­seln etwa für Auto-Air­bags. Dabei gebe es ent­we­der kei­nen Bezug zu Infek­ti­ons­schutz-recht­lich rele­van­tem Geschehen ..

    Zitat Ende

    Will das OVG Lüne­burg mir damit mit­tei­len, auch die tech­ni­schen Spreng­kap­seln für Auto-Air­bags sind für mich eine Gefahr? Das mit den Auto-Air­bags macht mir jetzt echt Angst so im Nach­hin­ein. Sie hät­ten um Mit­ter­nacht aus­lö­sen kön­nen, ja? Oder nach Mit­ter­nacht? Man hät­te also auch mit einer wei­te­ren Ver­ord­nung das Auto­fah­ren in der Sil­ves­ter­nacht ver­bie­ten müs­sen, damit eben die Auto-Air­bags nicht aus­lö­sen?! Puuh. Da habe ich ja Glück, dass ich meist Fahr­rad fahre.

    🙂

    ~ ~ ~

  2. Mil­lio­nen­ent­schä­di­gung an/durch NICO gefor­dert – oder was ist hier der Hin­ter­grund? Es gäbe wahr­lich ande­re Betä­ti­gungs­fel­der für Obergerichte …

  3. Gibt es Mel­dun­gen zu nicht­aus­ge­lös­ten Air­bags aus jener Nacht? Und wann soll das Feu­er­werk nach­ge­holt wer­den, um die bösen Geis­ter des Jah­res 2020 doch noch zu vertreiben?

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