OVG: Niedersachsens Feuerwerksverbot Ende 2020 war rechtswidrig

»Das vom Bundesland Niedersachsen in der Corona-Pandemie erlas­se­ne Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel 2020/21 ist vom nie­der­säch­si­schen Oberverwaltungsgericht nach­träg­lich als rechts­wid­rig ein­ge­stuft wor­den. Es habe sich nicht um eine objek­tiv not­wen­di­ge Infektionsschutzmaßnahme gehan­delt, teil­te das Gericht in Lüneburg mit. Geklagt hat­te ein Unternehmen. Dieses hat­te die Bestimmung bereits im Dezember 2020 gericht­lich ange­foch­ten und damals in einem Eilverfahren Recht bekom­men. Jetzt erfolg­te nach­träg­lich in einem soge­nann­ten Hauptsacheverfahren noch die aus­drück­li­che Bestätigung.

Dem Gericht zufol­ge war die dama­li­ge Verbotsregelung viel zu unbe­stimmt und von ihrer Infektionsschutz-recht­li­chen Zielsetzung her zwei­fel­haft. So umfass­te sie sämt­li­che pyro­tech­ni­schen Gegenstände von Kinderfeuerwerken bis hin zu tech­ni­schen Sprengkapseln etwa für Auto-Airbags. Dabei gebe es ent­we­der kei­nen Bezug zu Infektionsschutz-recht­lich rele­van­tem Geschehen oder es sei nicht erkenn­bar, wie dadurch Menschen-Ansammlungen oder erhöh­te Risiken für Verletzungen mit einer anschlie­ßen­den Belastung von Notaufnahmen hät­ten ent­ste­hen sol­len, wie das Gericht mit­teil­te. Letztlich sei­en Menschenansammlungen damals ohne­hin bereits durch ande­re Bestimmungen ver­bo­ten gewe­sen. Eine Berufung lie­ßen die Richterinnen und Richter nicht zu. Dagegen kann das Land aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.«
ndr​.de (17.2.23)

4 Antworten auf „OVG: Niedersachsens Feuerwerksverbot Ende 2020 war rechtswidrig“

  1. Ja, das macht ja jetzt Spaß!! Die Jungs und Mädels aus dem OVG Lüneburg nun wie­der!! Späte Erkenntnisse!!? Aber immer­hin. Die Logik siegt ab und zu.

    Ich gebe zu, manch­mal war die Luftverpestung schon unan­ge­nehm an Silvester. Aber ich habe die nie­der­säch­si­sche Verordnung schon damals in 2020 über­haupt nicht ver­stan­den! Was haben die Raketen am Silvesterhimmel mit der Ansteckung von Viren zu tun?! Was habe ich gegrü­belt, nach­ge­dacht über den Sinn die­ser Verordnung. Ich habe den Sinn nicht gefun­den, so sehr ich mich auch ange­strengt habe.

    Und jetzt auch noch tech­ni­sche Sprengkapseln für Autoairbags? 

    Zitat:
    So umfass­te sie sämt­li­che pyro­tech­ni­schen Gegenstände von Kinderfeuerwerken bis hin zu tech­ni­schen Sprengkapseln etwa für Auto-Airbags. Dabei gebe es ent­we­der kei­nen Bezug zu Infektionsschutz-recht­lich rele­van­tem Geschehen ..

    Zitat Ende

    Will das OVG Lüneburg mir damit mit­tei­len, auch die tech­ni­schen Sprengkapseln für Auto-Airbags sind für mich eine Gefahr? Das mit den Auto-Airbags macht mir jetzt echt Angst so im Nachhinein. Sie hät­ten um Mitternacht aus­lö­sen kön­nen, ja? Oder nach Mitternacht? Man hät­te also auch mit einer wei­te­ren Verordnung das Autofahren in der Silvesternacht ver­bie­ten müs­sen, damit eben die Auto-Airbags nicht aus­lö­sen?! Puuh. Da habe ich ja Glück, dass ich meist Fahrrad fahre.

    🙂

    ~ ~ ~

  2. Millionenentschädigung an/durch NICO gefor­dert – oder was ist hier der Hintergrund? Es gäbe wahr­lich ande­re Betätigungsfelder für Obergerichte …

  3. Gibt es Meldungen zu nicht­aus­ge­lö­sten Airbags aus jener Nacht? Und wann soll das Feuerwerk nach­ge­holt wer­den, um die bösen Geister des Jahres 2020 doch noch zu vertreiben?

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