»Das vom Bundesland Niedersachsen in der Corona-Pandemie erlassene Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel 2020/21 ist vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nachträglich als rechtswidrig eingestuft worden. Es habe sich nicht um eine objektiv notwendige Infektionsschutzmaßnahme gehandelt, teilte das Gericht in Lüneburg mit. Geklagt hatte ein Unternehmen. Dieses hatte die Bestimmung bereits im Dezember 2020 gerichtlich angefochten und damals in einem Eilverfahren Recht bekommen. Jetzt erfolgte nachträglich in einem sogenannten Hauptsacheverfahren noch die ausdrückliche Bestätigung.
Dem Gericht zufolge war die damalige Verbotsregelung viel zu unbestimmt und von ihrer Infektionsschutz-rechtlichen Zielsetzung her zweifelhaft. So umfasste sie sämtliche pyrotechnischen Gegenstände von Kinderfeuerwerken bis hin zu technischen Sprengkapseln etwa für Auto-Airbags. Dabei gebe es entweder keinen Bezug zu Infektionsschutz-rechtlich relevantem Geschehen oder es sei nicht erkennbar, wie dadurch Menschen-Ansammlungen oder erhöhte Risiken für Verletzungen mit einer anschließenden Belastung von Notaufnahmen hätten entstehen sollen, wie das Gericht mitteilte. Letztlich seien Menschenansammlungen damals ohnehin bereits durch andere Bestimmungen verboten gewesen. Eine Berufung ließen die Richterinnen und Richter nicht zu. Dagegen kann das Land aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.«
ndr.de (17.2.23)
Ja, das macht ja jetzt Spaß!! Die Jungs und Mädels aus dem OVG Lüneburg nun wieder!! Späte Erkenntnisse!!? Aber immerhin. Die Logik siegt ab und zu.
Ich gebe zu, manchmal war die Luftverpestung schon unangenehm an Silvester. Aber ich habe die niedersächsische Verordnung schon damals in 2020 überhaupt nicht verstanden! Was haben die Raketen am Silvesterhimmel mit der Ansteckung von Viren zu tun?! Was habe ich gegrübelt, nachgedacht über den Sinn dieser Verordnung. Ich habe den Sinn nicht gefunden, so sehr ich mich auch angestrengt habe.
Und jetzt auch noch technische Sprengkapseln für Autoairbags?
Zitat:
So umfasste sie sämtliche pyrotechnischen Gegenstände von Kinderfeuerwerken bis hin zu technischen Sprengkapseln etwa für Auto-Airbags. Dabei gebe es entweder keinen Bezug zu Infektionsschutz-rechtlich relevantem Geschehen ..
Zitat Ende
Will das OVG Lüneburg mir damit mitteilen, auch die technischen Sprengkapseln für Auto-Airbags sind für mich eine Gefahr? Das mit den Auto-Airbags macht mir jetzt echt Angst so im Nachhinein. Sie hätten um Mitternacht auslösen können, ja? Oder nach Mitternacht? Man hätte also auch mit einer weiteren Verordnung das Autofahren in der Silvesternacht verbieten müssen, damit eben die Auto-Airbags nicht auslösen?! Puuh. Da habe ich ja Glück, dass ich meist Fahrrad fahre.
🙂
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Millionenentschädigung an/durch NICO gefordert – oder was ist hier der Hintergrund? Es gäbe wahrlich andere Betätigungsfelder für Obergerichte …
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-des-feuerwerksverbots-in-der-niedersachsischen-corona-verordnung-195708.html
Das gab es schon damals, hier die Presseinformation. Der NDR ist etwas langsamer, aber egal. Wer an Silvester Feuerwerk zünden will, stirbt nicht automatisch an Coronaviren und überlastet nicht automatisch die Krankenhäuser.
Gut, wenn sich das herum spricht. Das nächste Silvester kommt bald. Zum Beispiel am 31.12.2023.
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Gibt es Meldungen zu nichtausgelösten Airbags aus jener Nacht? Und wann soll das Feuerwerk nachgeholt werden, um die bösen Geister des Jahres 2020 doch noch zu vertreiben?