Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Das ist nicht mal mehr Rechtsbeugung; das ist schon offener Verfassungsbruch. Solche Richter sollte man gemäß Artikel 20 (4) festnehmen und einem Tribunal zuführen.
Man möge die DDR auch bitte niemals mehr "Unrechtsstaat" nennen; das, was in diesem Jahr in der BRD abgeht, ist nicht einmal mehr einer Bananenrepublik würdig; das ist Willkür, wie ich sie mir schlimmer niemals hätte vorstellen können.
Man muss sich mal vor Augen halten, was das Gericht da zum Besten gibt:
Der PCR-Test ist zwar untauglich, aber wenn man ganz viel davon macht, dann, ja dann, …
Ja, was eigentlich?
In die juristische Fachliteratur wird diese Argumentation als das "Große Haufen Paradoxon" eingehen:
Scheiße ist Scheiße. Aber wenn man gaaaaaaanz viel davon macht, dann .… wird daraus Gold.
Es ist schon bedauerlich, dass auch Richter, von denen man ja immer glaubt, dass sie logisch denken können, sich von dem Zahlenmumpitz des RKI hypnotisieren lassen.
Als Jugendtrainer bin ich mehr als entsetzt, was hier passiert.
Viele Jugendliche haben bis in den Nachmittag hinein Schule. Man kann doch auch nicht erwarten, dass Kinder dann nachmittags und Jugendliche abends im dunkeln, alleine, Ihren "Individualsport" nachgehen. Des weiteren ist Sport für die Psyche unglaublich wichtig, ganz besonders in dieser dunklen Jahreszeit und unter diesen Coronazwangsbedingungen. Es sterben jeden Woche ca. 20.000 Menschen, ein Großteil an Herz-Kreislauferkrankungen, die nachweislich durch Sport verringert werden können. Ebenso werden Depressionen, Übergewicht, Diabetis verringert. Deswegen ist es schon absurd, hier den Sport zu verbieten, ohne überhaupt einen Beweis für irgendwelche Übertragungen innerhalb des Sportbetriebs zu haben, aber nachweislich Menschen zu schaden, da sie den Sport nicht ausführen können.
Das Gericht schreibt:
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"Der Antragsteller weist zwar zutreffend darauf hin, dass ein positiver PCR-Test als solcher noch keine Infektiosität im Einzelfall belegt.
…
Dies ändert aber nichts an dem Umstand, dass die Entwicklung der positiven Testungen insgesamt sowie die daraus abgeleiteten lnzidenz- und R‑Werte und nicht
zuletzt auch die steigende Zahl der stationär behandelten COVID-19-Patienten,
…
einen belastbaren Rückschluss auf die Dynamik des Infektionsgeschehens erlauben."
———-
Ich habe das gelesen.
Logisch nachvollziehen kann ich es nicht.
Tunlichst werde ich es unterlassen, über diese Sätze weiter nachzudenken und einen Sinn darin zu suchen!
Sonst werde ich womöglich so verwirrt und total von Sinnen, wie es manche Mitmenschen offenbar schon sind.
In der Klassifikation der Krankheiten müssen neue Krankheitsbilder aufgenommen werden:
z.B. Sars-CoV-2-Irrsinn oder Psychische und Verhaltensstörungen durch Corona-Gläubigkeit.
Ja, auf jeden Fall; Psychose mit Wahngeschehen. Mal der Pharmaindustrie stecken; wäre ein dicker Absatzmarkt für Psychopharmaka.
Nicht zu fassen.
Es ist wie der Indische Seiltrick: eine Massensuggestion die Erfolg hat. Der Text des Gesetzes ist eindeutig:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz – IfSG)
…
§ 2 Begriffsbestimmungen
Infektion
die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung…oder Vermehrung im menschlichen Organismus,…
Bei Viren liegt die Betonung auf „und“. Einfachste Logik: ohne Entwicklung und Vermehrung im Menschen ist es keine Infektion.
Und daraus folgt unausweichlich:
der Sprachgebrauch des RKI verstößt jeden Tag gegen das genannte Gesetz. Das RKI ist ein Gesetzesbrecher. – Ob juristisch die Staatsanwaltschaft das verfolgen muss weiß ich nicht.
Es liegt ja offenbar ein öffentliches Interesse daran vor ein wahnhaftes lügnerisches Narrativ zur Konditionierung der Öffentlichkeit zwecks Bekämpfung einer Infektionskrankheit zu verteidigen.