OVG NRW: PCR-Test belegt "keine Infektiosität im Einzelfall"

Diese Formulierung fin­det sich im (ableh­nen­den) Beschluß des Gerichts zur Klage eines Dortmunder Fitnesstrainers gegen die "Coronaschutzverordnung" in NRW. Die Kanzlei hat den Bescheid hier online gestellt. Hier gibt es die dar­auf erfolg­te Anhörungsrüge, hier den ursprüng­li­chen Schriftsatz.

9 Antworten auf „OVG NRW: PCR-Test belegt "keine Infektiosität im Einzelfall"“

  1. Das ist nicht mal mehr Rechtsbeugung; das ist schon offe­ner Verfassungsbruch. Solche Richter soll­te man gemäß Artikel 20 (4) fest­neh­men und einem Tribunal zuführen.

    Man möge die DDR auch bit­te nie­mals mehr "Unrechtsstaat" nen­nen; das, was in die­sem Jahr in der BRD abgeht, ist nicht ein­mal mehr einer Bananenrepublik wür­dig; das ist Willkür, wie ich sie mir schlim­mer nie­mals hät­te vor­stel­len können.

  2. Man muss sich mal vor Augen hal­ten, was das Gericht da zum Besten gibt:

    Der PCR-Test ist zwar untaug­lich, aber wenn man ganz viel davon macht, dann, ja dann, …

    Ja, was eigentlich?

    In die juri­sti­sche Fachliteratur wird die­se Argumentation als das "Große Haufen Paradoxon" eingehen:

    Scheiße ist Scheiße. Aber wenn man gaaaaaa­anz viel davon macht, dann .… wird dar­aus Gold.

    Es ist schon bedau­er­lich, dass auch Richter, von denen man ja immer glaubt, dass sie logisch den­ken kön­nen, sich von dem Zahlenmumpitz des RKI hyp­no­ti­sie­ren lassen.

  3. Als Jugendtrainer bin ich mehr als ent­setzt, was hier passiert.
    Viele Jugendliche haben bis in den Nachmittag hin­ein Schule. Man kann doch auch nicht erwar­ten, dass Kinder dann nach­mit­tags und Jugendliche abends im dun­keln, allei­ne, Ihren "Individualsport" nach­ge­hen. Des wei­te­ren ist Sport für die Psyche unglaub­lich wich­tig, ganz beson­ders in die­ser dunk­len Jahreszeit und unter die­sen Coronazwangsbedingungen. Es ster­ben jeden Woche ca. 20.000 Menschen, ein Großteil an Herz-Kreislauferkrankungen, die nach­weis­lich durch Sport ver­rin­gert wer­den kön­nen. Ebenso wer­den Depressionen, Übergewicht, Diabetis ver­rin­gert. Deswegen ist es schon absurd, hier den Sport zu ver­bie­ten, ohne über­haupt einen Beweis für irgend­wel­che Übertragungen inner­halb des Sportbetriebs zu haben, aber nach­weis­lich Menschen zu scha­den, da sie den Sport nicht aus­füh­ren können.

  4. Das Gericht schreibt:
    ———-
    "Der Antragsteller weist zwar zutref­fend dar­auf hin, dass ein posi­ti­ver PCR-Test als sol­cher noch kei­ne Infektiosität im Einzelfall belegt.

    Dies ändert aber nichts an dem Umstand, dass die Entwicklung der posi­ti­ven Testungen ins­ge­samt sowie die dar­aus abge­lei­te­ten lnzi­denz- und R‑Werte und nicht
    zuletzt auch die stei­gen­de Zahl der sta­tio­när behan­del­ten COVID-19-Patienten,

    einen belast­ba­ren Rückschluss auf die Dynamik des Infektionsgeschehens erlauben."
    ———-
    Ich habe das gelesen.
    Logisch nach­voll­zie­hen kann ich es nicht.
    Tunlichst wer­de ich es unter­las­sen, über die­se Sätze wei­ter nach­zu­den­ken und einen Sinn dar­in zu suchen!
    Sonst wer­de ich womög­lich so ver­wirrt und total von Sinnen, wie es man­che Mitmenschen offen­bar schon sind.
    In der Klassifikation der Krankheiten müs­sen neue Krankheitsbilder auf­ge­nom­men werden:
    z.B. Sars-CoV-2-Irrsinn oder Psychische und Verhaltensstörungen durch Corona-Gläubigkeit.

  5. Es ist wie der Indische Seiltrick: eine Massensuggestion die Erfolg hat. Der Text des Gesetzes ist eindeutig:
    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​i​f​s​g​/​_​_​2​.​h​tml
    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
    (Infektionsschutzgesetz – IfSG)

    § 2 Begriffsbestimmungen
    Infektion
    die Aufnahme eines Krankheitserregers und sei­ne nach­fol­gen­de Entwicklung…oder Vermehrung im mensch­li­chen Organismus,…

    Bei Viren liegt die Betonung auf „und“. Einfachste Logik: ohne Entwicklung und Vermehrung im Menschen ist es kei­ne Infektion.
    Und dar­aus folgt unausweichlich:
    der Sprachgebrauch des RKI ver­stößt jeden Tag gegen das genann­te Gesetz. Das RKI ist ein Gesetzesbrecher. – Ob juri­stisch die Staatsanwaltschaft das ver­fol­gen muss weiß ich nicht.
    Es liegt ja offen­bar ein öffent­li­ches Interesse dar­an vor ein wahn­haf­tes lüg­ne­ri­sches Narrativ zur Konditionierung der Öffentlichkeit zwecks Bekämpfung einer Infektionskrankheit zu verteidigen.

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