"Zu Weihnachten darf Oma ins Hotel – vielleicht" ist ein Artikel auf faz.net zu "Corona-Regeln in Hessen" überschrieben. Dort ist zu erfahren:
»Bis zum Jahresende sind dann zehn Personen erlaubt, die Zahl der Haushalte ist nicht begrenzt, außerdem können so viele Kinder unter 14 Jahren dabei sein, wie sollen und wollen. Dabei komme es vor allem auf die eigene Vernunft an, dafür zu sorgen, dass die Infektionsgefahr möglichst gering bleibe, heißt es. Kontrollgänge der Polizei an Heiligabend sind nicht geplant. Für Silvester gilt die Devise: Feuerwerk im eigenen Garten ist erlaubt, draußen auf der Straße kommt es darauf an, wie viele Leute zusammenkommen, um auf ein „frohes Neues“ anzustoßen. Für öffentliche Plätze plant die Landesregierung ein allgemeines Feuerwerksverbot.«
Entgegen allen wissenschaftlichen Studien werden Kinder in Schulen als die Superspreader schlechthin behandelt, bei Oma und Opa spielt das an Weihnachten keine Rolle. Wer soll die Feuerwerk-Regeln verstehen und einhalten können? Mit "gaga" recht milde bezeichnet auch die Regel: "Brandenburg: Zehn Personen dürfen sich zu Weihnachten treffen, fünf zu Silvester", über die berliner-zeitung.de so informiert:
„Narreteien, genannt "Maßnahmen" am Beispiel Hessens und Berlins“ weiterlesen