Auf vg-duesseldorf.nrw.de ist diese Pressemitteilung vom 10.8. zu lesen:
»Affenpocken: Eilantrag gegen Anordnung einer 21-tägigen Quarantäne für Haushaltskontakt trotz Impfung erfolglos
10. August 2022
Eine Person, die während der infektiösen Phase ihres mit Affenpocken infizierten Mitbewohners in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf 21 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Die zwischenzeitlich erfolgte Impfung ändert daran nichts. Das hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und den gegen die Quarantäneanordnung gerichteten Antrag im Eilverfahren abgelehnt. „VerwG Düsseldorf: Gegen Affenpocken Geimpfter muß 21 Tage in Quarantäne, weil der Impfstoff nicht zugelassen ist“ weiterlesen