Einen Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht Berlin konnte der Frankfurter Arzt Christian Haffner bezüglich der geschwärzten Protokolle des "Corona-Expertenrates" erzielen.
»… Manche Protokollinhalte dürfen unter Verschluss bleiben. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die der F.A.Z. vorliegt, schreibt der zuständige Richter, der Frankfurter Arzt habe einen Anspruch auf Informationen, welche die Wirksamkeit bestimmter Impfstoffe und Medikamente betreffen.
Das Bundeskanzleramt hatte argumentiert, die Offenlegung dieser Passagen könne eine faire Teilnahme des Staates am Wirtschaftsleben gefährden. Damit drangen die Hausjuristen der Bundesregierung beim Gericht nicht durch…
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig…«
faz.net (22.5.24, Bezahlschranke) „Kanzleramt muss Corona-Protokolle teils offenlegen“ weiterlesen