Wäre es nicht so empörend, könnte man diese Nachricht unter obigem Titel auf swr.de vom 27.1. als skurril bezeichnen. Eine Unschuldsvermutung gilt ohnehin nicht:
»Impfskandal: Mann wehrt sich gegen Blutentnahme
14:50 Uhr
Ein Mann, der im Verdacht steht, mit einem Arzt aus Wemding eine Impfung vorgetäuscht zu haben, hat sich rabiat gegen eine Blutentnahme gewehrt. Nach Polizeiangaben biss der Mann einem Polizisten ins Bein. Da er sich für die richterlich angeordnete Blutentnahme nicht in eine Dillinger Arztpraxis bringen lassen wollte, wurde die Blutentnahme auf der Straße vor der Praxis durchgeführt. Den Mann erwarten jetzt mehrere Anzeigen.«
Eine Auspeitschung hätte vermutlich ebenso Beweise erbracht. Warum hat das Gericht diese Maßnahme nicht angeordnet?