"Pandemiebedingte Personalknappheit"

"LANDKREIS TUTTLINGEN : Zu wenig Personal: Ringzüge fal­len kurz­fri­stig ab Dienstag aus". Was sich auf schwae​bi​sche​.de so anhört, als ob das Virus die ZugfahrerInnen dahin­raff­te, dürf­te wie an ande­ren Orten eher anders zu erklä­ren sein. Anstatt sich dem Risiko aus­zu­set­zen, wegen eines omi­nö­sen posi­ti­ven Tests in Quarantäne mit Lohnstreichung zu gera­ten, dürf­ten vie­le es vor­ge­zo­gen haben, ihre Erkrankungen durch per­ma­nen­ten Streß und Überstunden nun­mehr nach­hal­tig auszukurieren.

»Von Dienstag, 14. Dezember, bis ein­schließ­lich Freitag, 17. Dezember, wer­den eini­ge Ringzüge der Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH durch Busse ersetzt. Grund dafür ist pan­de­mie­be­ding­te Personalknappheit, wie das Unternehmen mitteilt.«

Es folgt eine lan­ge Liste aus­fal­len­der Verbindungen. Besondere Schmankerl:

»Aufgrund der län­ge­ren Fahrzeiten der Busse kön­nen nicht alle Anschlüsse her­ge­stellt wer­den. Vor Fahrtantritt soll­ten die Fahrgäste daher ihre Reiseverbindungen über­prü­fen. Aufgrund der Kurzfristigkeit wird der Busnotverkehr in den digi­ta­len Fahrplan-Auskunftsmedien nicht ange­zeigt. Die Fahrgäste wer­den gebe­ten, sich vor­ab die Fahrkarten an den Automaten und den übli­chen Verkaufsstellen zu kau­fen. In den Ersatzbussen kön­nen kei­ne Fahrscheine ver­kauft und es kön­nen kei­ne Fahrräder beför­dert werden.«

Vorausschauend gilt:

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6 Antworten auf „"Pandemiebedingte Personalknappheit"“

  1. Fachkräftemangel ist der Schlachtruf der Propaganda! In Wirklichkeit sind Entlassungen schon immer ein Druckmittel gewe­sen, heu­te ver­stärkt durch den Impfzwang.

  2. Ich ken­ne es genau anders her­um. Die Ungespritzten wei­gern sich durch Sonderschichten und Verzicht auf Urlaub den krank­heits­be­ding­ten Personalausfall der Gespritzten zu kom­pen­sie­ren. Ich selbst habe so vie­le Überstunden, dass ich bis weit in den Januar hin­ein zuhau­se blei­ben könn­te ohne Gehaltseinbußen befürch­ten zu müs­sen. Außerdem macht die Testpflicht das Leisten von Sonderschichten auch finan­zi­ell unat­trak­tiv, da der Zeitaufwand für das Testen nicht bezahlt wird.

  3. Find ich gut, wenn die ein­fach nicht zur Arbeit gehen. Und tat­säch­lich habe ich voll­stes Verständnis, wenn die Menschen sich dann krank schrei­ben las­sen. Die Repression des Staates macht krank und es sind nicht nur see­li­sche Sorgen. Es heißt ja im Volksmund, dass Wut auf den Magen schla­ge, und Sorgen auf den Darm. Viele hocken jetzt bestimmt Durchfallbeschwerden zu Hause, haben also ein ech­tes kör­per­li­ches Problem. An den Absatzzahlen für Klopapier lie­ße sich das ablesen.

    Infolge die­ser Ausfälle haben die ande­ren, die durch­ge­impf­ten Mitläufer, Mehrarbeit und erkran­ken auch noch dadurch.

  4. Déjà-vu.

    Mit + und ohne +, aber nur vielleicht.
    Die kosten­gün­sti­ge Variante von Zuckerbrot und Peitsche.

    "Erleichterung für [Folgepritz]ung
    Testpflicht für "Geboosterte" bei 2G+Regeln wird vor­erst aufgehoben
    von MDR AKTUELL – Stand: 14. Dezember 2021, 19:10 Uhr"
    https://​www​.mdr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​c​o​r​o​n​a​-​b​e​f​r​e​i​u​n​g​-​t​e​s​t​p​f​l​i​c​h​t​-​b​o​o​s​t​e​r​u​n​g​-​a​u​f​f​r​i​s​c​h​u​n​g​s​i​m​p​f​u​n​g​-​1​0​0​.​h​tml

    "Wer eine [Folgepritz]ung gegen das Coronavirus erhal­ten, wird von der Testpflicht bei soge­nann­ten 2G+-Regeln weit­ge­hend befreit. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll die Testpflicht dage­gen auch für "Geboosterte" nicht ent­fal­len. Die Regelung soll nach zwei Monaten über­prüft und ange­passt werden.

    Ge[spritz]te mit einer "Booster"-[Spritze] sol­len von zusätz­li­chen Testpflichten weit­ge­hend befreit wer­den. Die Ausnahme soll nach spä­te­stens zwei Monaten über­prüft wer­den. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern verständigt.

    Befreiung greift 15 Tage nach Booster-[Spritze]
    Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek sag­te nach dem Treffen, dass eine Befreiung davon 15 Tage nach der Booster-[Spritze] grei­fen kön­ne. Er erläu­ter­te an, dass die Erleichterungen für Dreifach-[Veräppelte] nach zwei Monaten bewer­tet und gege­be­nen­falls ent­spre­chend der Lage ange­passt wer­den soll.

    Testpflicht gilt wei­ter in Kliniken und Krankenhäuser"

    "Ausnahme bei soge­nann­ten 2G+-Regeln
    Bei der Ausnahme für Dreifach[veräppel]te geht es kon­kret um Corona-Regeln nach dem Modell 2G+ – also, wenn bei Zugang nur für Ge[spritzte] und Genesene (2G) auch von ihnen noch ein Test ver­langt wird.

    Die 2G-Regel gilt nach den jüng­sten Bund-Länder-Beschlüssen unter ande­rem für Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen – ergän­zend kön­nen auch noch 2G-plus-Vorgaben dazu kommen."

    "Kekulé gegen Ende der Testpflicht für Geboosterte
    Auch der Virologe Alexander Kekulé lehnt es ab, drei­fach [Veräppelte] von der Testpflicht zu befrei­en. Kekulé sag­te im Podcast von MDR AKTUELL es wer­de heu­te nicht mehr bezwei­felt, dass sich Ge[spritz]te mit der Delta-Variante auch infi­zie­ren und dann das Virus wei­ter­ge­ben könn­ten. Bisher wis­se man nur, dass sich nach einer Boosterung der Schutz vor sym­pto­ma­ti­schen Verläufen einer Erkrankung erhö­he. Wie hoch die Schutzwirkung bezüg­lich der rei­nen Infektion, also der Ansteckungsfähigkeit sei, sei völ­lig unklar. Deswegen teste man Ge[spritz]te ja, um die Weitergabe des Virus zu verhindern."

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