Patent auf Corona-Virus?

Die Firma "abg Intellecual Property" gibt auf ihrer Webseite einen juri­sti­schen Überblick. Dort ist zu erfahren:

Ja, das Wohan-SARS-CoV‑2 Virus ist (in Europa) patentierbar.

Ob ent­spre­chen­de Patente ange­mel­det wur­den, ist zur Zeit nicht zu ermitteln.

Es wer­den 4 Patente auf Corona-Viren auf­ge­li­stet, die aber anders als das Wuhan-Virus gear­tet sind. Für letz­te­res gilt:

»Die ersten geno­mi­schen Sequenzen des Wuhan-Coronavirus wur­den im Januar die­ses Jahres ver­öf­fent­licht. Wenn es eine Patentanmeldung für das neue Coronavirus gibt, soll­te es daher vor der Veröffentlichung sei­ner Sequenz ein­ge­reicht wor­den sein, um die Neuheitsanforderung zu erfüllen.

Zum ande­ren wer­den Patentanmeldungen 18 Monate nach ihrer Einreichung ver­öf­fent­licht. Während die­ser Zeit ist die Anmeldung beim Patentamt ver­trau­lich. Daher müs­sen wir bis zur zwei­ten Hälfte des Jahres 2021 war­ten, um her­aus­zu­fin­den, ob eine Patentanmeldung für das Wuhan-Coronavirus vor­liegt. Im Jahr 2003, als das SARS-CoV-Virus ent­deckt wur­de, reich­ten meh­re­re Institutionen schnell ein­sei­tig Patentanmeldungen für die Gesamt- oder Teilsequenz des Coronavirus-Genoms ein.«

Hier kom­men wie­der Christian Drosten, Olfert Landt und die Charité ins Spiel.

Besagte Veröffentlichung aus dem Januar war von Drosten, Landt und Anderen vor­ge­nom­men wor­den. Regelwidrig hat­te Drosten sei­nen Arbeitgeber, die Charité davon zuvor nicht unter­rich­tet. Wenn sie oder Drosten nicht zuvor eine Patentierung ange­mel­det haben soll­ten, war mit der Veröffentlichung die­ses Recht ver­ge­ben. (Siehe dazu Drosten-Landt-Connection: Geld schef­feln mit Pandemien (III) und Charité räumt Begünstigung von TIB Molbiol von Olfert Landt ein.)

Damit war der Weg zur sofor­ti­gen Kommerzialisierung frei für Olfert Landt und sei­ne Firma TIB-Molbiol, die tech­nisch als Dienstleister an den Forschungen betei­ligt war. Verschlossen war dage­gen die Möglichkeit für die Charité, Einfluß zu neh­men auf Preisgestaltung und Verteilung.

Im Jahr 2003 war es noch etwas anders gewe­sen. Die u.a. Christian Drosten am Bernhard-Nocht-Institut geglück­te Entdeckung des SARS-Virus fiel zwar auch nicht an das Institut, aber hier wur­de einem Dienstleister, der Firma artus GmbH, die Patentierung ermög­licht. Näheres dazu in Drosten-Landt-Connection: Geld schef­feln mit Pandemien (I).


Das Ganze mag absurd klin­gen. Doch in einer Gesellschaft, in der alles zur Ware wer­den kann und des­halb auch das Gesundheitssystem einen gigan­ti­schen Markt dar­stellt, kann auch die Entdeckung eines mör­de­ri­schen Virus hoch­pro­fi­ta­bel sein. Der Fehler ist zual­ler­erst die­ses System, und erst dann, die­je­ni­gen, die es für sich ausnutzen.

2 Antworten auf „Patent auf Corona-Virus?“

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