Paxlovid: "Das ist haftungsrelevant"

Ein Arzt, der Paxlovid stark befür­wor­tet, sieht Probleme "in real life":

twit​ter​.com (25.6.)

In dem Thread heißt es weiter:

»Die Interaktionen

Bei 2 Patient*innen muss­te ich (via Whatsapp!) ein­grei­fen, da sie gleich­zei­tig DOAKs (Blutgerinnungshemmer) ein­ge­nom­men haben. Das kann nicht sein, dass sich weder Arzt*in noch Apotheker*in dar­um küm­mern. Das ist haftungsrelevant.

Einnahmeschema ist kompliziert 

Paxlovid besteht aus 2 Medikamenten. In jedem Blister sind 4 Tbl Nirmatrelvir und 2 Tbl Ritonavir. Erst wenn man sich die Rückseite eines Blisters ansieht wird es kla­rer wie man es ein­neh­men muss.

Das muss man den Patient*innen expli­zit erklä­ren. Der Beipackzettel hilft kaum weiter…

Zusammenfassung

Liebe Kolleg*innen, Wissen ist auch eine Holschuld. Ihr müsst wis­sen wie man das Medikament ver­schreibt, wie man es ein­nimmt und wel­che Interaktionen es gibt. Letzteres kann man rasch nach­le­sen. Tipp: covi​d19​-drug​in​ter​ac​tions​.org

Und lie­ber Hersteller @pfizeraustria

Eine ein­fa­che „Bedienungsanleitung“ wäre hilf­reich. Vielleicht mal mit den Kolleg*innen von @IKEA_Austria  reden wie man das gra­fisch „dep­pen­si­cher“ dar­stel­len könn­te. 🤭«

Siehe auch

Hausärzte sol­len 15 Euro für Abgabe von Paxlovid erhalten

6 Antworten auf „Paxlovid: "Das ist haftungsrelevant"“

  1. Och, das stört den Kalle aber nicht. Ist doch egal, Hauptsache der Sch…dreck wird ein­ge­wor­fen. Dann kön­nen sich die Angehörigen des Verstorbenen dar­über strei­ten, ob es an der expe­ri­men­tel­lem Gentherapie lag, ob an der expe­ri­men­tel­len anti­vi­ra­len Therapie oder an einer Kombination. Eine Bratwurst und 15 Euro dazu? 

    Es mag ja durch­aus Fälle geben, in denen covid­in­du­zier­te Erkrankungen schwe­rer aus­fal­len. Einzelfälle. Und man kom­me mir nicht mit dem "Long Covid". Das kann dann alles sein, was man hat oder zu haben glaubt.

  2. Komplizierte Einnahmeprozeduren erleich­tern die Flucht aus der Haftung. Wenn dem Patienten das Medikament nicht bekommt, kann der Hersteller sich dar­auf beru­fen, dass der Patient das Medikament nicht vor­schrifts­ge­mäß, also zum Beispiel wäh­rend der fal­schen Mondphase ein­ge­nom­men hat.

    1. Sehr gutes Argument. 

      Das Verabreichen von Spritzen durch ande­re Berufsgruppen als Humanmediziner wird juri­stisch sicher­lich auch noch rele­vant sein.

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