Petitionen zum Infektionsschutzgesetzes

Auf open​pe​ti​ti​on​.de:

»Wir for­dern den Deutschen Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes am 18.11.2020 nicht zu verabschieden.

Begründung
Durch die zu beschlie­ßen­den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird die­ses zu einer Ermächtigungsgrundlage, wel­ches das Gesundheitsministerium in vie­len Fällen ermäch­tigt (vgl. §§13 III S. 8, 13 IV S. 2, 14 IX, 24 S. 3, 36 VII), per Verordnung – also ohne Zustimmung des Bundesrates – sowohl indi­vi­du­el­le Grundrechte (i.V.m. Artikel 1 Nr. 16 und 17) als auch die Gewerbefreiheit in vie­len Branchen wie Kunst, Kultur, Handel, Hotellerie und Gastronomie ein­zu­schrän­ken (vgl. §28a I).

In vie­len die­ser Fälle ohne jeg­li­chen Bezug zur Bekämpfung von Pandemien geschwei­ge denn einer Evidenz für die Wirksamkeit eini­ger die­ser Methoden (z.B. $28a I Nr. 3–6, 8–9, 11–13, 15). Insbesondere die Einschränkung der Grundrechte durch Verordnungen stellt hier­bei nach bis­he­ri­ger Rechtsprechung ein rotes Tuch dar, da es zurecht nicht als ver­fas­sungs­kon­form ange­se­hen wird [1–6].

In Verbindung mit der Tatsache, dass sowohl die Ausrufung als auch die Aufhebung der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite will­kür­lich durch den Bundestag fest­ge­legt wer­den kann – also an kei­ner­lei Fakten oder Daten gebun­den ist – resul­tiert dar­aus die gro­ße Gefahr, die Grundrechte durch die Exekutive für einen unbe­grenz­ten Zeitraum und/oder unver­hält­nis­mä­ßig ein­zu­schrän­ken und damit die für unse­re frei­heit­li­che-demo­kra­ti­sche Grundordnung ele­men­ta­re Gewaltenteilung aus­zu­höh­len.«

Auf citi​zen​go​.org:

»Deutschland hat – des­sen dürf­ten Sie sich bewusst sein – in der nähe­ren Vergangenheit mit Ermächtigungsgesetzen sehr schlech­te Erfahrungen gemacht.

Deshalb soll­ten Sie sich auf dem Hintergrund die­ser gemach­ten Erfahrungen fra­gen, ob sie der mit dem Mandat ver­bun­de­nen Verpflichtung, ihre Kraft dem Wohle des deut­schen Volkes zu wid­men, sei­nen Nutzen zu meh­ren, Schaden von ihm abzu­wen­den, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wah­ren und zu ver­tei­di­gen, und ihre Pflichten gewis­sen­haft zu erfül­len und Gerechtigkeit gegen jeder­mann zu üben wirk­lich nach­kom­men, wenn Sie dem “Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite” zustimmen.

Im Gegensatz zu dem Reichtagsabgeordneten Otto Wels – der 1933 ob der für die Ermächtigungsgesetze stim­men­den Mehrheit zwar nicht die Demokratie, aber immer­hin sei­ne Ehre ret­ten konn­te – haben Sie heu­te die Möglichkeit, die Demokratie zu ret­ten und zu stär­ken, wenn Sie dafür sor­gen, dass die­ses Gesetz nicht wie vor­ge­legt in Kraft tritt!

Zeigen Sie Mut, stop­pen Sie die­se gefähr­li­che Gesetzesvorlage und sor­gen Sie dafür, dass die nöti­ge umfas­sen­de Überarbeitung erst nach einer brei­ten öffent­li­chen Diskussion in den Bundestag ein­ge­bracht wer­den wird.«

12 Antworten auf „Petitionen zum Infektionsschutzgesetzes“

    1. Es kön­nen auch kei­ne Unmöglichkeiten berück­sich­tigt wer­den. Das jetzt hier wur­de wochen­lang von der Opposition ver­langt. Diskussion, Beteiligung und Legitimation durch den Bundestag. Gesagt, getan. Wer die Mehrheiten hat wis­sen die Schreier doch vor­her. Klassisches Eigentor wür­de ich sagen und da ändert kei­ne Petition etwas. Bin mal gespannt wann das medi­zi­ni­sche. Personal mal Petitionen star­tet oder demon­striert. Wenn die Zeit hät­ten wür­den die das sicher tun und zwar für mehr lock­down damit sie mal atmen können.

  1. Liebe Tiffany, wer kämpft, kann ver­lie­ren. Wer nicht kämpft, hat schon ver­lo­ren. Bert Brecht sag­te mal, "Daß Du Dich weh­ren mußt, wenn Du nicht unter­ge­hen willst, wirst Du doch einsehen."
    Bitte nicht aufgeben.

    1. Ich gebe nicht auf.
      Nur daß die Petitionen in die­sem Jahr und bezüg­lich der Corona-Maßnahmen auch nur irgend­et­was bewir­ken, hal­te ich für sehr, sehr unwahr­schein­lich. Um es mal nett zu formulieren.

      P.S. Sie kön­nen eher was ändern, indem sie einen über­zeug­ten Zeugen Coronas zutex­ten als wenn sie so eine Petition unterschreiben.

  2. Die kör­per­li­che Selbstbestimmung ist unver­zicht­bar. Außerdem sind die Maßnahmen rund um Corona unver­hält­nis­mä­ßig und unglaub­wür­dig. Es geht mal wie­der nicht um das Wohl der Bevölkerung.

  3. Wir wer­den uns wohl damit abfin­den müssen:
    Der frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Rechtsstaat ist Geschichte!
    …und dies nicht erst ab dem 18.11.20 (Frau Merkel kehrt zu ihren Ursprüngen zurück).

  4. Kein durch­schnitt­lich intel­li­gen­ter Mensch kann die­sen Unsinn tei­len und schon gar nicht unter­schrei­ben. Die gro­ße Mehrheit der Deutschen sind sowie­so mit den momen­ta­nen mini­ma­len Einschränkungen ein­ver­stan­den; ande­ren gehen die­se nicht weit genug…
    Soll sich mit die­ser Petition hier lächer­lich machen wer will 

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