Pfizer-CEO von Aufsichtsbehörde wegen "irreführender" Aussagen über Kinderimpfstoffe gerügt

Das ist am 26.11.22 auf tele​graph​.co​.uk hin­ter der Bezahlschranke zu lesen, wobei mei­ne Anerkennung wie­der ein­mal der Bildredaktion gilt:

»In einem Interview mit der BBC im Dezember letz­ten Jahres behaup­te­te Dr. Albert Bourla, dass "ich kei­nen Zweifel dar­an habe, dass die Vorteile einer Impfung von Kindern im Alter von fünf bis 11 Jahren gegen Covid-19 ein­deu­tig für sie sprechen".

Er argu­men­tier­te, dass "Covid in Schulen flo­riert" und füg­te hin­zu: "Es stört das Bildungssystem erheb­lich, und es gibt Kinder, die schwe­re Symptome haben."

Das Interview wur­de am 2. Dezember ver­öf­fent­licht – bevor der Impfstoff von der bri­ti­schen Gesundheitsbehörde für die­se Altersgruppe zuge­las­sen wurde.

Kurz nach der Veröffentlichung des Artikels wur­de bei der phar­ma­zeu­ti­schen Aufsichtsbehörde – der Prescription Medicines Code of Practice Authority (PMCPA) – eine Beschwerde von UsForThem ein­ge­reicht, einer Elternkampagnengruppe, die gegrün­det wur­de, um die Notlage von Kindern wäh­rend der Pandemie zu fördern.

"Extrem werblicher Charakter"

In der Beschwerde wur­de behaup­tet, Dr. Bourlas Äußerungen über den Kinderimpfstoff sei­en "schänd­lich irre­füh­rend" und "extrem werb­lich" gewe­sen und hät­ten gegen meh­re­re Klauseln des Verhaltenskodex des Verbands der bri­ti­schen Pharmaindustrie (ABPI) verstoßen…

Im September 2021 hat­te der Gemeinsame Ausschuss für Impfungen und Immunisierung (Joint Committee on Vaccination and Immunisation, JCVI) von einer mas­sen­haf­ten Einführung für Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren abge­ra­ten, da die "Gewinnspanne" [mar­gin of bene­fit] zu gering sei und das Risiko für gesun­de Kinder durch das Virus gering sei.

Doch weni­ger als zwei Wochen spä­ter gaben die Minister grü­nes Licht für die Verabreichung einer ein­ma­li­gen Dosis der Impfung von Pfizer-BioNTech an Kinder und Jugendliche mit dem Argument, dass dies dazu bei­tra­gen wür­de, die Schulen offen zu halten…

Ein vom PMCPA ein­be­ru­fe­nes Gremium für den Verhaltenskodex stell­te fest, dass Pfizer in mehr­fa­cher Hinsicht gegen den Kodex ver­sto­ßen hat, u. a. durch Irreführung der Öffentlichkeit, unbe­grün­de­te Behauptungen und eine unzu­rei­chend sach­li­che und aus­ge­wo­ge­ne Darstellung der Informationen.

Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse

Pfizer leg­te gegen die Feststellungen Berufung ein…

Anfang November trat ein Berufungsausschuss zusam­men, um ihre Argumente zu prü­fen. Die Verstöße gegen den Kodex in Bezug auf die Irreführung der Öffentlichkeit, unbe­grün­de­te Behauptungen und man­geln­de Ausgewogenheit wur­den bestä­tigt.

Die schwer­wie­gen­de­ren Feststellungen – unter ande­rem, dass Pfizer die Branche in Verruf gebracht, den irra­tio­na­len Gebrauch eines Medikaments geför­dert und es ver­säumt hat­te, hohe Standards ein­zu­hal­ten – wur­den jedoch auf­ge­ho­ben. Laut PMCPA wird der voll­stän­di­ge Fallbericht in den kom­men­den Wochen ver­öf­fent­licht wer­den…«

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