Pflege: Bußgeldwelle ist angerollt

Ab dem Oktober sind auch "Personen, die bis­her ledig­lich zwei­mal geimpft" sind, bedroht:

rhein​pfalz​.de (15.6.)

»Mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 500 Euro müs­sen 187 unge­impf­te Mitarbeiter in der Pflege aus der Region in den kom­men­den Wochen rech­nen. Tätigkeitsverbote wur­den bis­lang nicht aus­ge­spro­chen, könn­ten aber in die­sen Fällen der näch­ste Schritt sein. Das teilt das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises auf Anfrage mit. Aktuell sind der Behörde, die auch für die Städte Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal zustän­dig ist, aus 177 Einrichtungen in der Region 866 Personen gemel­det wor­den, die ihrem Arbeitgeber zum Stichtag 15. März kei­nen Nachweis über den Impfschutz vor­ge­legt haben…

In der Behörde rech­net man zudem im Oktober und November mit wei­te­ren Meldungen. Personen, die bis­her ledig­lich zwei­mal geimpft oder ein­mal geimpft und gene­sen sind, sind ver­pflich­tet dem Arbeitgeber bis 31. Oktober einen wei­te­ren Impfnachweis vor­zu­le­gen. Erfolgt dies nicht, müs­sen sie eben­falls dem Gesundheitsamt gemel­det werden.«

19 Antworten auf „Pflege: Bußgeldwelle ist angerollt“

  1. "Die ver­blei­ben­de Meile:
    Wie über­zeugt man
    verunsicherte
    Amerikaner, sich gegen
    COVID-19 imp­fen zu
    lassen

    Einführung

    Fast ein Jahr, nach­dem die ersten COVID-19-Impfstoffe in historischer
    Geschwindigkeit auf den Markt kamen, sind fast 34 % der berech­tig­ten USBevölkerung (Personen ab 12 Jahren) noch voll­stän­dig unge­impft. In vielen
    Gemeinden liegt die Zahl deut­lich höher.
    LADEN SIE DIESE ERGEBNISSE ALS PDF HERUNTER
    Die ver­blei­ben­de Meile:
    Wie über­zeugt man
    verunsicherte
    Amerikaner, sich gegen
    COVID-19 imp­fen zu
    lassen?
    Branchen Pressezentrum Plattformanmeldung
    Civis Analytics wur­de von BuiltIn zu einem der 2022 Best Places to Work in Chicago – Midsize
    Companies gewählt . Entdecken Sie unse­re offe­nen Rollen
    Im kras­sen Gegensatz zu Anfang 2021, als vie­le einen Impftermin
    begehr­ten und die Hauptherausforderung dar­in bestand, die öffentliche
    Nachfrage zu befrie­di­gen, haben sich die Impfraten in den USA weitgehend
    sta­bi­li­siert. Dieses Muster ist typisch für vie­le Kampagnen zur
    Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der öffent­li­chen Gesundheit. Ein Zustrom
    von Early Adopters, die begie­rig dar­auf sind, ein Produkt oder eine
    Dienstleistung anzu­neh­men, lässt die Aufnahmeraten stei­gen, aber bald
    beginnt die Akzeptanz zu sin­ken. Nicht lan­ge danach lau­fen Kampagnen in
    die schwie­rig­ste Phase: das Erreichen der letz­ten paar Leute.
    Im ver­gan­ge­nen Jahr führ­te Civis meh­re­re COVID-19-
    Impfstoffbotschaftstests , um zu ver­ste­hen, welche
    Botschaftsthemen am über­zeu­gend­sten waren und wel­che nach hinten
    los­ge­hen könn­ten. Im Frühjahr 2021, bevor die Delta-Variante in den USA
    auf­tauch­te und die Impfvorschriften noch nicht umge­setzt waren, stellten
    wir fest, dass Botschaften Erfahrungen her­vor­ho­ben, die für ungeimpfte
    Personen tabu sind (z. B. Konzerte oder inter­na­tio­na­le Reisen), oder
    per­sön­li­che Entscheidungen beton­ten waren am überzeugendsten.
    Diese neue­ste Studie teste­te eini­ge der glei­chen Messaging-Frameworks
    aus dem Frühjahr sowie eini­ge neue Strategien. Wie Sie in die­ser Studie
    sehen wer­den, haben sich die über­zeu­gend­sten Botschaften geän­dert. Die
    Fortführung der­sel­ben Strategien, die zu Beginn der Einführung des
    COVID-19-Impfstoffs ein­ge­setzt wur­den, um die ver­blei­ben­den Personen
    zu errei­chen, wird ein­fach nicht funktionieren.
    Wenden Sie sich bit­te mit Gedanken, Fragen oder Ideen
    – Crystal Son, MPH, Direktor für Healthcare Analytics bei Civis Analytics"

    Ich suche noch nach dem Originallink.
    Die Crystal war schon 2018 im Bereich tätig.
    https://​www​.mmm​-online​.com/​h​o​m​e​/​c​h​a​n​n​e​l​/​c​a​m​p​a​i​g​n​s​/​w​a​n​t​-​p​e​o​p​l​e​-​t​o​-​g​e​t​-​t​h​e​i​r​-​f​l​u​-​s​h​o​t​s​-​c​r​e​a​t​e​-​c​a​m​p​a​i​g​n​s​-​t​h​a​t​-​t​a​p​-​i​n​t​o​-​a​l​t​r​u​i​sm/

  2. Dann sol­len doch die­se Schreibtischbonzen und Sesselkleber die Arbeit machen! Einen Tag kein Dienst der betrof­fe­nen Mitarbeiter und der Laden ist dicht! Und dann sol­len die Wichtigtuer in der Politik und die son­sti­gen Schreibtischtäter ein­mal den Job machen…

  3. Wenn die durch die Genplörre beding­te Krankenlast im Herbst und Winter – also typi­sche Erkältungszeit plus zer­stör­tes eige­nes Immunsystem – auf die Kliniken und Heime zukommt, wer­den all die Nachverfolgungen und Bußgelder sich schnell erle­digt haben. So mei­ne Vermutung. 

    Bleibt mutig und tap­fer, lie­be Freunde und Freundinnen, Kollegen und Kolleginnen. Es wird Hilfe geben.

  4. auch hier
    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​r​h​e​i​n​l​a​n​d​-​p​f​a​l​z​/​l​i​v​e​b​l​o​g​-​c​o​r​o​n​a​-​1​0​0​.​h​tml

    Bußgeldverfahren gegen unge­impf­tes Pflegepersonal
    7:15 Uhr

    Beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises lau­fen der­zeit mehr als 450 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Corona-Impfpflicht. Das Amt ist für den Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Ludwigshafen und Frankenthal zustän­dig. Betroffen sind unge­impf­te Pflegekräfte zum Beispiel in Altenheimen und Krankenhäusern. In den mei­sten Fällen läuft nach Angaben des Gesundheitsamtes die Anhörung noch, in 187 Fällen sei ein Bußgeldbescheid von jeweils 500 Euro ver­schickt wor­den. Etwa 20 Pflegekräfte hät­ten ihren Beruf auf­ge­ge­ben, nach­dem sie dem Amt im März als unge­impft gemel­det wor­den sei­en. In den drei ande­ren vor­der- und süd­pfäl­zi­schen Gesundheitsämtern sind noch kei­ne Bescheide unterwegs."

    und auch:

    "Samstag, 18. Juni

    Gesundheitsämter an der Kapazitätsgrenze
    3:45 Uhr

    Die Gesundheitsämter gera­ten laut Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffent­li­chen Gesundheitsdienstes wie­der an ihre Kapazitätsgrenzen. Grund sei­en die stei­gen­den Coronazahlen, sag­te Verbandschef Johannes Nießen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Mittel aus dem Bund-Länder-Pakt müss­ten des­halb sofort aus­ge­schüt­tet wer­den. Nur dann wür­den alle zuge­sag­ten 5.000 Stellen auch besetzt. Zwei Drittel der geplan­ten vier Milliarden Euro stün­den noch aus.

    und ein wenig später:
    Sieben-Tage-Inzidenz wie­der unter 500
    15:00 Uhr

    In Rheinland-Pfalz hat es seit dem letz­ten Berichtstag am Mittwoch 5.446 neue bestä­tig­te Corona-Fälle gege­ben. Drei wei­te­re Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestor­ben. Die lan­des­wei­te Sieben-Tage-Inzidenz beträgt 457,8 pro 100.000 Einwohner (Vorwoche: 372,0). Die lan­des­wei­te Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 2,85 pro 100.000 Einwohner (Vorwoche: 2,71). Die höch­ste Sieben-Tage-Inzidenz weist wei­ter der Kreis Vulkaneifel auf mit 856,3. In den Kreisen Donnersberg und Cochem-Zell und im Westerwaldkreis liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 600. Die nied­rig­ste Sieben-Tage-Inzidenz gab es in Ludwigshafen mit 199,4.

    Hunde erken­nen Long-Covid-Patienten
    8:45 Uhr

    Corona-Spürhunde kön­nen einer Studie zufol­ge auch Long-Covid-Patienten erken­nen. Das berich­tet ein Forschungsteam unter der Leitung der Tierärztlichen Hochschule Hannover in einer Fachzeitschrift. Demnach konn­ten die Hunde Long-Covid-Erkrankungen selbst dann erken­nen, wenn Antikörpertests kei­ne Aussage mehr über die Ursache der Erkrankung tref­fen konn­ten. Nach Angaben der Forscher rie­chen die Tiere flüch­ti­ge orga­ni­sche Verbindungen, die bei einer Virusinfektion durch Stoffwechselvorgänge ent­ste­hen. Für die Studie schnüf­fel­ten ins­ge­samt neun Corona-Spürhunde an Patienten-Proben. An der Untersuchung waren auch der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr in Koblenz und die Schule für Diensthundewesen in Ulmen im Kreis Cochem-Zell beteiligt. "

  5. Als ich mei­nem Gesundheitsamt wegen des Auslaufens mei­nes Genesenenstatus geschrie­ben habe, habe ich auf die fol­gen­den Artikel bzw. Übersetzungen hinwiesen:

    http://​www​.frei​zahn​.de/​2​0​2​1​/​1​2​/​d​i​e​-​v​i​r​e​n​z​u​e​c​h​t​er/

    http://​www​.frei​zahn​.de/​2​0​2​1​/​1​1​/​f​o​r​t​g​e​s​e​t​z​t​e​-​m​a​s​s​e​n​i​m​p​f​u​n​g​e​n​-​w​e​r​d​e​n​-​d​i​e​-​e​v​o​l​u​t​i​o​n​a​e​r​e​-​k​a​p​a​z​i​t​a​e​t​-​d​e​s​-​s​a​r​s​-​c​o​v​-​2​-​s​p​i​k​e​-​p​r​o​t​e​i​n​s​-​n​u​r​-​n​o​c​h​-​w​e​i​t​e​r​-​s​t​e​i​g​e​r​n​-​a​l​s​-​d​i​e​-​o​m​i​c​r​o​n​-​v​e​r​s​i​on/

    http://​www​.frei​zahn​.de/​2​0​2​1​/​1​1​/​s​i​n​d​-​u​n​g​e​i​m​p​f​t​e​-​e​i​n​e​-​g​e​f​a​hr/

    http://www.freizahn.de/2022/04/covid-orkanwarnung-teil‑2/

    sowie auch dar­auf, dass Covid-19 die gan­ze Zeit mit 100 % Zuverlässigkeit mit auch in Deutschland zuge­las­se­nen, sehr preis­wer­ten Medikamenten behan­del­bar war und ist, wie die 9‑teilige Artikelserie über Dr. Shankara Chettys Methode zeigt: http://www.freizahn.de/2022/03/dr-chettys-covid-behandlung-teil‑9/

    Inzwischen wür­de ich auch noch mit dem in http://www.freizahn.de/2022/06/covid-orkanwarnung-teil‑3/ über­setz­ten Interview und vor­al­lem auch mit der dort ver­link­ten deut­schen Übersetzung der 48-sei­ti­gen wis­sen­schaf­lich­ten Begründung von Dr. Vanden Bossches drin­gen­der Warnung und einem für die Geimpften wohl oft bis mei­stens töd­li­chen, noch in die­sem Sommer zu erwar­ten­den Covid-Tsunami hinzufüge.

    Vor die­sem Hintergrund ist die Aufforderung sich imp­fen zu las­sen fak­tisch eine Aufforderung fak­tisch sich an einem alles in den Schatten stel­len­den Massenvernichtungsprogramm zu betei­li­gen und damit auch noch Selbstmord zu bege­hen. Das Gesundheitsamt in der Pfalz will also Bußgeld ver­lan­gen von Leuten ver­lan­gen, die bei die­sem Gigaverbrechen nicht mit­ma­chen wollen.
    Außerdem schützt die Impfung NICHT davor ande­re zu infi­zie­ren, son­dern sie stei­gert das Risiko sogar, weil die mei­sten impf­stoff­in­du­zier­ten Antikörper bei Omikron Infektionsverstärkend wir­ken. Auch kön­nen die gegen Covid Geimpften, im Gegensatz zu den voll­stän­dig Ungeimpften, nicht mehr zu einer Herdenimmunität bei­tra­gen son­dern sie ver­hin­dern die­se sogar.

  6. Nur zur Erinnerung:
    Bereits jetzt enthält das Infektionsschutzgesetz in § 22a Absatz 4 folgende Ermächtigung …

    „(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Anforderungen an einen Impf-, einen Genesenen- und einen Testnachweis zu regeln. In der Rechtsverordnung darf die Bundesregierung

    1. hinsichtlich des Impfnachweises abweichend von Absatz 1 regeln:

    a) die Intervallzeiten,

    aa) die nach jeder Einzelimpfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und

    bb) die höchstens zwischen den Einzelimpfungen liegen dürfen,

    b) die Zahl und mögliche Kombination der Einzelimpfungen für einen vollständigen Impfschutz und

    c) Impfstoffe, deren Verwendung für einen Impfnachweis im Sinne des Absatzes 1 anerkannt wird, …“

    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__22a.html

    Bereits jetzt besitzt die Regierung also die Ermächtigung, zu jeder Zeit die Definition von einem „vollständigen Impfschutz zu ändern. Sie kann bestimmen, wie oft man sich in welchem zeitlichen Anstand mit welchen Impfstoffen zu impfen hat, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

    In diesem Herbst/Winter mögen noch drei Spritzen reichen. Aber im nächsten Jahr werden es womöglich schon vier oder fünf sein.

    Die gesetzliche Grundlage für das Dauer-Impfabo wurde also schon längst geschaffen. Und kaum einer hat es gemerkt.

    1. Habeck: wir machen Sanktionen, damit wir uns schaden.
      Demnächst: Wir schal­ten den Strom ab, damit die Windräder ein­spei­sen können.
      Wir lie­fern kein Gas mehr an Privathaushalte, damit die frie­ren dürfen.
      Firmen zah­len kei­ne Gehälter mehr, damit die Angestellten ver­hun­gern dürfen.
      Es gibt kein Trinkwasser mehr, damit sie ver­dur­sten können.
      – Ja, da sind wir angekommen!

    1. @Marc Damlinger:
      Dazu gibt es auch was auf corona-blog.net ...

      https://corona-blog.net/2022/06/16/focus-feiert-justiz-hammer-sind-briefe-der-gesundheitsaemter-rechtswidrig-juristin-analysiert-den-beschluss-ergebnis-ernuechternd/

      "Vor wenigen Tagen erging ein Beschluss des Verwaltungsgerichts in Schleswig Holstein. Und jetzt verbreiten sich unzählige Gerüchte in Windeseile: die Bescheide der Gesundheitsämter seien allesamt rechtswidrig. Oder: im Gesundheitswesen müsse keiner mehr Angst vor Bußgeldern haben. Ist das wirklich wahr? Margot Lescaux, ehemalige Anwältin, erklärt den Beschluss im Detail und wir greifen vorweg: Zu große Freude ist hier fehl am Platz.
      ...
      Aber bevor man sich jetzt zu früh freut: Warum hält das VG Schleswig-Holstein die Anordnung für rechtswidrig?

      Einzig und allein aus dem Grunde, weil sie „in der Form eines Verwaltungsaktes“ ergangen ist.
      Das Gericht erörtert dann ausführlich unter Auslegung des IfSG – wörtliche Auslegung / Auslegung nach Sinn und Zweck – warum ein solches Aufforderungsschreiben nicht als Verwaltungsakt ergehen durfte.

      Somit hat das Amt nach Auffassung des Gerichtes zwar im Prinzip nichts falsch gemacht – es durfte die Antragstellerin zur Vorlage eines Nachweises auffordern, es durfte auf die Normen des IfSG und die möglichen Rechtsfolgen Bußgeld und/oder Betretungsverbot hinweisen.
      Es durfte dies nur nicht in der Form eines VA machen. Hätte das Gesundheitsamt einen schlichten Brief geschrieben, ohne das Wort „Bescheid“, ohne Rechtsbehelfsbelehrung, wäre für das VG hier an dieser Stelle alles in Ordnung gewesen."

      Man sollte von den Gerichten hier fairerweise auch nicht zu viel erwarten. Als rechtsprechende Gewalt prüfen sie lediglich, ob bestehende Gesetze eingehalten werden. Sie können diese nicht einfach für unwirksam erklären.

  7. Keine Sorge!
    Zumindestens wird mit Ihrer Gesundheit(?) viel Geld ver­dient und wei­ter werden.

    "Doch nicht alles läuft in Berlin so, wie die Investoren es sich wünsch­ten. Auf die Frage, war­um inter­na­tio­na­le Investoren nicht wirk­lich in Pflegeheime oder Gesundheitsunternehmen inve­stie­ren, sagt Stephan Rau: „Es gibt in Berlin viel Widerstand in der Gesellschaft und von Ärzten gegen die Öffnung des Gesundheitswesens für Private Equity-Gesellschaften, es gebe vie­le Vorurteile gegen die­se Art von Investitionen“. Aber Berlin sei trotz­dem ein wich­ti­ger Gesundheitsstandort. Zum Beispiel sei die Universitätsklinik Charité in vie­len Bereichen eine füh­ren­de Institution in Deutschland. Der bei ihr täti­ge Professor Christian Drosten habe zum Beispiel lan­ge nahe­zu alle maß­geb­li­chen Entscheidungen der Regierung wäh­rend der Corona-Pandemie geprägt, so Rau."

    https://​www​.ber​li​ner​-zei​tung​.de/​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​-​v​e​r​a​n​t​w​o​r​t​u​n​g​/​g​r​o​s​s​e​r​-​g​e​l​d​a​d​e​l​-​t​r​e​f​f​-​l​o​n​d​o​n​-​i​s​t​-​l​a​n​g​s​a​m​-​o​u​t​-​b​e​r​l​i​n​-​w​i​r​d​-​i​m​m​e​r​-​w​i​c​h​t​i​g​e​r​-​l​i​.​2​3​7​210

      1. Es han­delt sich mMn um eine plau­si­ble Hypothese, die es zu unter­su­chen gäl­te. So wie man es frü­her – in der präSARSCov2-Ära – gemacht hat. 

        https://​thre​ad​rea​der​app​.com/​t​h​r​e​a​d​/​1​5​3​8​3​6​7​7​4​6​9​4​1​2​7​2​0​6​6​.​h​tml

        Verkürzt und ein­gäng­lich for­mu­liert lau­tet die­se Hypothese:
        "Jabby make meat in brain go bye bye"

        @CovaTechnician

  8. Im Übrigen sind die die bereits letz­tes Jahr zuerst ent­las­sen wur­den, alle­samt geimpft gewe­sen sagt eine Bekannte von mir die Krankenschwester ist.

    Schönen Sonntag weiterhin.

  9. https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Nur-wenige-Bussgelder-bei-Pflege-Impfpflicht-Land-hakt-nach–550151.html

    Im Landkreis Tübingen von Landrat Joachim Walter wur­den bis­her noch kei­ne Bußgelder ver­hängt, son­dern Erinnerungsschreiben ver­schickt. „Insgesamt gehen wir mit Bedacht und Augenmaß vor, zumal sich bei uns vie­le Einrichtungen mel­den, die uns bit­ten, kei­ne Betretungsverbote zu ver­hän­gen“, sag­te Walter der dpa. Kliniken befürch­ten dem­nach Personalmangel und dass Patienten nicht mehr aus­rei­chend ver­sorgt wer­den kön­nen. Der CDU-Mann sag­te: „Aus unse­rer Sicht wäre es an der Zeit, sich ein­zu­ge­ste­hen, dass es kei­nen ande­ren Weg gibt, als die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht aus­zu­set­zen, bevor der bereits bestehen­de Pflegenotstand voll­ends eskaliert.“

    Die Teil-Impfpflicht sei „ein rei­nes Behördenbeschäftigungsprogramm ohne erkenn­bar posi­ti­ve Auswirkung auf das pan­de­mi­sche Geschehen“.

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