Pflege: Jetzt wäre Beifall vom Balkon angesagt

Besser noch auf den Straßen und vor den Einrichtungen. Auf hes​sen​schau​.de ist am 13.5. zu lesen:

»Stockende Corona-Impfpflicht
Tausende unge­impf­te Pflegekräfte reagie­ren nicht auf Behörden-Post
Seit rund zwei Monaten gilt die Corona-Impfpflicht für Gesundheitsberufe. Umgesetzt ist sie längst nicht. Hessens Gesundheitsämter haben rund 10.000 Ungeimpfte ange­schrie­ben. Reagiert hat bis­her nur ein klei­ner Teil…

Praktisch dürf­te es Monate dau­ern, bis alle Heim‑, Klinik- und Praxismitarbeiter die Vorgaben erfül­len. Die Gesundheitsämter ver­schicken zur­zeit tau­send­fach Post an Ungeimpfte in Medizinberufen, die sich bis jetzt nicht haben umstim­men las­sen: Sie sol­len ihren Immunisierungsnachweis nach­rei­chen. "Die Anschreiben gehen gera­de stünd­lich raus", berich­tet Nadine Jung, Sprecherin des Landkreises Gießen. Doch nicht über­all läuft das reibungslos.

Rund 10.000 Briefe an Ungeimpfte

Bis Mitte April hat­ten Arbeitgeber im Gesundheitswesen Zeit, unge­impf­te Mitarbeiter dem Gesundheitsamt zu mel­den. Rund 14.000 sol­cher Meldungen sind inzwi­schen ein­ge­gan­gen, wie eine hr-Umfrage bei den Gesundheitsämtern zeigt. 21 der 24 hes­si­schen Behörden teil­ten ihre Daten mit.

Sie haben nach eige­nen Angaben rund 10.000 der gemel­de­ten Personen ange­schrie­ben. Davon haben rund 2.900 reagiert, etwas mehr als ein Viertel (Stand 12. Mai): Sie haben sich ent­we­der gegen Corona imp­fen las­sen, einen Genesenennachweis vor­ge­legt – oder ein Attest. Für eini­ge läuft die Frist noch…

Zähes Prozedere: Deadline, Mahnung, neue Deadline

Dass es dau­ern könn­te, alle feh­len­den Nachweise ein­zu­sam­meln, wird spä­te­stens klar, wenn man auf das wei­te­re Prozedere schaut: Für die Antwort ans Gesundheitsamt bleibt den Angeschriebenen eine Frist von vier Wochen. Lassen sie die ver­strei­chen, flat­tert eine zwei­te Aufforderung ins Haus – mit einer neu­en Frist und einem Beratungsangebot: in Offenbach zum Beispiel in der Impfstation. Erst danach kann es Bußgelder geben.

Zäh scheint die Durchsetzung der Impfpflicht auch noch aus ande­ren Gründen: Allein die Ungeimpften rich­tig zu erfas­sen, gestal­te sich schwie­rig, kla­gen eini­ge Behörden. Schuld sei­en zum Beispiel fal­sche Meldungen…

Keine Kündigungswelle durch Impfpflicht

Eine Befürchtung scheint sich in Hessen aber nach wie vor nicht zu bewahr­hei­ten: eine mög­li­che Kündigungswelle infol­ge der Impfpflicht…«

Das tei­len Diakonie und Caritas erleich­tert mit. Wieder so ein Beispiel dafür, für wie blöd kirch­li­che "Arbeitgeber" ihre Beschäftigten halten.

20 Antworten auf „Pflege: Jetzt wäre Beifall vom Balkon angesagt“

  1. Beifall für wen denn? Anhand der bösen Briefe die da ver­schickt wer­den sehen Sie doch wie der Staat wei­ter Druck aus­übt. Und er wird damit nicht aufhören!

  2. Ich feie­re! jeden ein­zel­nen Kollegen, der die Standhaftigkeit besitzt, sei­ne eige­nen Überzeugungen zu ver­tre­ten. Und das bereits seit 1,5 Jahren bei täg­li­chem Spießrutenlauf zwi­schen Anfeindungen, Ablehnung, Ausgrenzung, Mobbing, Drohungen, media­lem Shitstorm, amt­li­chen Mahnungen, finan­zi­el­len Sorgen, Angst vor der beruf­li­chen Zukunft u.s.v.m.

    Bleibt so stark, wie Ihr seid!

  3. Liebe nicht-Abgespritzte in der Medizin und in der Pflege,
    bit­te hal­tet wei­ter­hin durch, nicht-abge­sprizt. Soll der Staat, sol­len die med. und pfle­ge­ri­schen Einrichtungen, sol­len die "impf"fanatischen Behinderten in der Behindertenassistenz sehen, wo sie ihr Personal herbekommen.

  4. Nicht nur Beifall, son­dern auch wei­te­re Unterstützung und Thematisierung bei Demos und Spaziergängen ist ange­sagt‼️
    Die Solidarität mit dem Klinikpersonal könn­te zB dar­in Ausdruck fin­den, dass sich alle Demo- Teilnehmer in ein­schlä­gi­ger Berufskleidung zei­gen; Einmalkittel und Hauben könn­te man ja "en gros" als Gruppe bestel­len, damit das Bild des Aufmarsches umso mehr beeindruckt.
    Es reicht nicht, das die all­ge­mei­ne Impfpflicht mal kurz gestoppt ist; wir wis­sen das doch. Aber die nach­hal­ti­ge Durchsetzung der Freiwilligkeit des Impfens wie auch der sofor­ti­ge gene­rel­le Stopp die­ses gefähr­li­chen Gen-Experiments müs­sen mit allen ver­füg­ba­ren lega­len Mitteln ange­strebt wer­den‼️ Kreative Ideen und auch die wei­te­re inter­na­tio­na­le Vernetzung des Widerstands sind jetzt gefragt‼️

    1. Sie haben mei­nen größ­ten Respekt. Ich bin auch nicht Gen-Therapiert und habe mich zwei Jahre strikt gewei­gert Maske zu tra­gen. Erst seit fünf Wochen gehe ich wie­der einkaufen.

  5. Keine Kündigungswelle durch Impfpflicht

    Eine Befürchtung scheint sich in Hessen aber nach wie vor nicht zu bewahr­hei­ten: eine mög­li­che Kündigungswelle infol­ge der Impfpflicht…«

    Die öffent­lich-recht­li­che Vorschrift des § 20a IfSG begrün­det kein Recht des Arbeitgebers zur Freistellung

    Auf gut Deutsch
    Der Arbeitgeber muss zuerst schau­en, ob der betrof­fe­ne unge­impf­te Arbeitnehmer eine ande­re Position/Beschäftigung im Betrieb aus­fül­len kann, bevor er die Entlassung ausspricht

    Der rele­van­te Fremdschutz muss nach­ge­wie­sen werden
    Womit?
    Mit den Zahlen vom RKI, die nach­wei­sen, dass die 2- und 3‑fach Geimpften wesent­lich mehr am Infektionsgeschehen betei­ligt sind als die Ungeimpften?
    (Werden die Zahlen des­halb nicht mehr bekanntgegeben?)

    Wie will der Arbeitgeber begrün­den, dass z.B. unge­impf­te, gete­ste­te Angehörige sein Objekt betre­ten dür­fen, wäh­rend dies den Arbeitnehmern unter­sagt wird?

    Die Sachlage hat sich kom­plett geän­dert, auch bezüg­lich des Bekanntwerdens der Impfnebenwirkungen

    "Die Anschreiben gehen gera­de stünd­lich raus", berich­tet Nadine Jung, Sprecherin des Landkreises Gießen

    Gießen mal wie­der – Seid Ihr das Versuchslabor?
    So toll war Euer Urteil nicht

    Alles nicht berück­sich­tigt oder igno­riert oder nicht the­ma­ti­siert worden

    Ihr könnt stolz auf Euch sein

    Und jetzt beeilt Euch mal mit der Entscheidung, ob die Freistellung unent­gelt­lich erfol­gen darf
    (Eilverfahren, Annahmeverzug)

    Der Arbeitgeber hat­te den Arbeitnehmern gekün­digt, bevor das Gesundheitsamt tätig wurde.
    Kann teu­er werden 

    Wohlan …

  6. "Fachkräftemangel" vor allem in den sozia­len und gesund­heit­li­chen Berufen…hust! Die ver­mehr­ten Jobangebote (im Lokalblatt) bei Pflege und Co. Anbietern hab ich mir sicher auch nur eingebildet.

    Die Drangsalierung und Schikanierung unge­impf­ter Erwerbstätiger in den genann­ten Bereichen ist auch nur Halluzination…ja sicher das!

    1. @MoW

      die Lüge vom Fachkräftemangel ist so alt wie der Feudalismus. Preußen und Frankreich waren sich schon immer einig dies­be­züg­lich und so kamen tau­sen­de Hugenotten und unge­zähl­te Waldenser nach Deutschland wäh­rend preu­ßi­sche Soldaten die neu­en Zündnadelgewehre aus Sömmerda auf den Schlachtfeldern in Elsaß und Lothringen testeten.

      Und unter die­sen Fachkräften gab es nicht nur Handschuhmacher son­dern auch Adlige die in die höch­sten Kreise des Preußischen Feudaladels aufstiegen.….

      Das ist bie heu­te nicht anders nur der Feudalismus wur­de umbe­nannt in Kapitalismus.

      MFG

  7. Eines Bekannten ver­wand­te Krankenschwester bekam ein amt­li­ches Drohschreiben mit Bußgeld-Drohung (2500€) obwohl sie ihr gespritzt und geboo­stert- sein längst ihrem Arbeitgeber nach­ge­wie­sen hatte.
    Dieser war wohl mit den Meldepflichten überfordert.
    Amtsschimmel at it's best.

    1. Sehr geehr­ter Herr Professor Lauterbach,

      in Ihrer Funktion als Bundesgesundheitsminister in zen­tra­ler PR Rolle bit­te ich Sie, zusam­men mit Ihren Länderkollegen iden­ti­scher Funktion, denen ja die Gesundheitsämter unter­ste­hen, eine ganz­heit­li­che Sichtweise ins­be­son­de­re auf zukünf­ti­ge Perspektiven zu ent­wickeln und ernst­haft zu erwä­gen, die ange­droh­ten Boostgelder statt­des­sen zu einem Bruchteil staat­lich finan­ziert in ein Diagnoseangebot an die unimpf­wil­li­gen sekt-oral beschäf­tigt Betroffenen umzu­wan­deln. Diese Diagnose könn­te einen geeig­ne­ten sero­lo­gi­schen Nachweis über deren wahr­schein­lich auf­grund des mona­te­lan­gen Umgangs mit Klienten bereits vor­han­de­ne Impfmunität erbrin­gen. Dies erspart unter Umständen erheb­li­che Verwaltungskosten, juri­sti­sche Spiegelfechtereien und erwart­ba­re Engpässe im Betriebsablauf von Gesundheitsdienstleistern und ent­la­stet letzt­lich damit ver­mut­lich dra­ma­tisch den Staatshaushalt zu Gunsten von zu erwar­ten­den Mehrausgaben im Bereich der Beschaffung von schwe­ren Waffeln und der sich dar­aus in Folge spä­ter erge­ben­den höhe­ren Aufwendungen in der Versorgung von Verletzten ins­be­son­de­re mit Artillerieeinwirkungen.

      Hoechstachtungsvoll …

    1. @magerbaer: Und was wür­de das bedeu­ten? Ich den­ke mal, gar nichts. Was ich den­ke von der­ar­ti­gen Portalen, die mit ver­meint­li­cher Aufklärung Geld schef­feln, habe ich bereits mitgeteilt.

  8. Das Schlimme ist ja, dass die Spritzpflicht nur damit begrün­det wird, "weil es ange­ord­net ist" – damit kann man gekonnt die Begründung für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit umschif­fen. Wenn ein mess­ba­rer Nutzen da wäre und kei­ne Schadwirkung, sähe es natür­lich anders aus, aber das ist nun mal nicht der Fall.
    Man darf auch die Bundeswehr nicht ver­ges­sen, wo eben­falls die Spritzpflicht befoh­len ist. Hier sind vie­le Personen jedoch deut­lich jün­ger als das Personal im Krankenwesen und damit die Sinnhaftigkeit erst recht in Frage zu stellen.

  9. hen­ning rosenbusch

    “Bußgelder sol­len nur ver­hängt wer­den, wenn auch nach Aufklärungsgesprächen und einer for­ma­len Aufforderung mit Fristsetzung von vier Wochen kein Nachweis vor­ge­legt wird. Erst in aller­letz­ter Konsequenz sei die Prüfung der Anordnung eines Tätigkeits- oder Betretungsverbots angedacht.”

    Immer noch 300 Euro zu viel

    https://www.t‑online.de/region/muenchen/news/id_92167032/bayern-bloss-noch-300-euro-bussgeld-fuer-impfpflicht-verstoesse.html

  10. Dass die Angeschriebenen auf die Schreiben vom Amt nicht reagie­ren, hal­te ich für unwahr­schein­lich. Die wer­den schon reagie­ren, nur eben nicht mit Unterwerfung son­dern mit ein­ge­hen­dem Studium der Möglichkeiten der Gegenwehr.

Schreibe einen Kommentar zu aa Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert