Pflegeheime fordern Ende der Maskenpflicht auch für Besucher

»Ende Febru­ar läuft die Mas­ken­pflicht für Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen aus. "Das Ende der Tra­ge­pflicht wird von vie­len als Arbeits­er­leich­te­rung emp­fun­den", teil­te das Unter­neh­men Dia­ko­neo mit, das unter ande­rem im Raum Schwä­bisch Hall Ein­rich­tun­gen betreibt. Das Risi­ko ver­mehr­ter Infek­tio­nen schätz­te es auf­grund der hohen Impf­quo­ten als gering und trag­bar ein, sag­te Spre­cher Mar­kus Wag­ner dem SWR.

Mas­ke für Gäs­te nicht mehr nachvollziehbar

Die Evan­ge­li­sche Heim­stif­tung, die zum Bei­spiel Trä­ger des "Haus am See Heil­bronn" ist, ist eben­falls froh, dass die Mas­ken­pflicht für die Beschäf­tig­ten weg­fällt. Sie for­dert aber, dass dies nun auch für die Besu­che­rin­nen und Besu­cher gel­ten soll­te. "Man hät­te die Mas­ken­pflicht zum 1. März auch für Besu­cher auf­he­ben kön­nen", so Haupt­ge­schäfts­füh­rer Bern­hard Schnei­der…«
swr​.de (21.2.23)

7 Antworten auf „Pflegeheime fordern Ende der Maskenpflicht auch für Besucher“

  1. Das Risi­ko ver­mehr­ter Infek­tio­nen schätz­te es auf­grund der hohen Impf­quo­ten als gering und trag­bar ein, sag­te Spre­cher Mar­kus Wag­ner dem SWR.

    Ohne Pro­pa­gan­da läuft über den Pro­pa­gan­da­sen­der gar nichts. Die lügen wie gedruckt. Und die besteh­len uns.

  2. "Man hät­te die Mas­ken­pflicht zum 1. März auch für Besu­cher auf­he­ben können"

    Aber doch nicht, wenn man als Staat die Bevöl­ke­rung wei­ter kne­beln will…

  3. "Man hät­te"
    den gesam­mel­ten Blöd­sinn ("Coro­na-Ver­ord­nun­gen", Son­der­pa­ra­gra­phen im "Infek­ti­ons­schutz­ge­setz" et al) SPÄTESTENS im April 2020 auf­he­ben MÜSSEN (oder viel­leicht erst gar nicht zusam­men­schus­tern brau­chen – trotz Druck sei­tens gewis­ser Medi­en und mglw. aus­län­di­scher Poli­tik [= Pan­de­mietrei­ber] – wobei man fai­rer­wei­se berück­sich­ti­gen soll­te, wie man mit der Regie­rung Ihrer Majes­tät damals umge­gan­gen ist)

    Und weil das nicht mehr geht:
    Den §28b "Infek­ti­ons­schutz­ge­setz" subi­to aus­lau­fen las­sen – und nicht erst am 7.4. (sogar wenn sich immer noch akti­ve "Coro­na­ver­ord­nun­gen" diver­ser Bun­des­län­der, wie BaWü, dar­auf beru­fen: im Ver­bie­gen diver­ser Gepflo­gen­hei­ten wur­de in den letz­ten 3 Jah­ren ja hin­rei­chend Erfah­rung gesammelt)

  4. Das hat­te ich heu­te im Email-Postfach:
    "Lie­be Ange­hö­ri­ge, lie­be gesetz­lich Betreu­en­de, lie­be Bevoll­mäch­tig­te unse­rer Bewoh­ne­rin­nen und Bewohner,
    wir möch­ten Sie dar­über infor­mie­ren, dass wir aktu­ell auf zwei Wohn­grup­pen ein Infek­ti­ons­ge­sche­hen mit Covid-19 haben.
    Eine Ein­schrän­kung der Besu­che gibt es nicht. Jedoch ist das Tra­gen einer FFP2-Mas­ke und ein gül­ti­ger Schnell­test für jeden Besuch wei­ter­hin ver­pflich­tend. Bit­te beach­ten Sie auch die Aus­hän­ge in der Einrichtung.
    Vie­len Dank für Ihre Unter­stüt­zung und Ihr Verständnis."

    Der Absen­der ist die Haus­di­rek­ti­on eines Pfle­ge­heims der Ev. Heimstiftung.

    Solan­ge die Heim­be­woh­ner regel­mä­ßig getes­tet wer­den, kann man wohl davon aus­ge­hen, dass es regel­mä­ßig posi­ti­ve Fäl­le geben wird. Somit könn­te die Mas­ken- und auch Test­pflicht in den Hei­men prak­tisch zur Dau­er­re­gel werden.

  5. Wäh­rend die Pflicht für das Per­so­nal Teil der Lan­des­ver­ord­nun­gen sind bzw. waren, ist die Mas­ken­pflicht für Besu­cher im IfSG fest­ge­schrie­ben. Und damit Bun­des­sa­che. Und an irgend­was muss und will sich Lau­ter­bach eben bis zum aller­letz­ten Tag (07.04.) fest­klam­mern. Er ist halt nicht mal ein guter Verlierer.

  6. Die Begrün­dung ist natür­lich Müll. Mit den­sel­ben Lügen haben die Besitzer//Geschäftsführer die­ser Ein­rich­tun­gen ja auch die Impffplicht sowie das Tra­gen die­ser Rotz­lap­pen gefordert.

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