Pflegeheime fordern Ende der Maskenpflicht auch für Besucher

»Ende Februar läuft die Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen aus. "Das Ende der Tragepflicht wird von vie­len als Arbeitserleichterung emp­fun­den", teil­te das Unternehmen Diakoneo mit, das unter ande­rem im Raum Schwäbisch Hall Einrichtungen betreibt. Das Risiko ver­mehr­ter Infektionen schätz­te es auf­grund der hohen Impfquoten als gering und trag­bar ein, sag­te Sprecher Markus Wagner dem SWR.

Maske für Gäste nicht mehr nachvollziehbar

Die Evangelische Heimstiftung, die zum Beispiel Träger des "Haus am See Heilbronn" ist, ist eben­falls froh, dass die Maskenpflicht für die Beschäftigten weg­fällt. Sie for­dert aber, dass dies nun auch für die Besucherinnen und Besucher gel­ten soll­te. "Man hät­te die Maskenpflicht zum 1. März auch für Besucher auf­he­ben kön­nen", so Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider…«
swr​.de (21.2.23)

7 Antworten auf „Pflegeheime fordern Ende der Maskenpflicht auch für Besucher“

  1. Das Risiko ver­mehr­ter Infektionen schätz­te es auf­grund der hohen Impfquoten als gering und trag­bar ein, sag­te Sprecher Markus Wagner dem SWR.

    Ohne Propaganda läuft über den Propagandasender gar nichts. Die lügen wie gedruckt. Und die besteh­len uns.

  2. "Man hät­te die Maskenpflicht zum 1. März auch für Besucher auf­he­ben können"

    Aber doch nicht, wenn man als Staat die Bevölkerung wei­ter kne­beln will…

  3. "Man hät­te"
    den gesam­mel­ten Blödsinn ("Corona-Verordnungen", Sonderparagraphen im "Infektionsschutzgesetz" et al) SPÄTESTENS im April 2020 auf­he­ben MÜSSEN (oder viel­leicht erst gar nicht zusam­men­schu­stern brau­chen – trotz Druck sei­tens gewis­ser Medien und mglw. aus­län­di­scher Politik [= Pandemietreiber] – wobei man fai­rer­wei­se berück­sich­ti­gen soll­te, wie man mit der Regierung Ihrer Majestät damals umge­gan­gen ist)

    Und weil das nicht mehr geht:
    Den §28b "Infektionsschutzgesetz" subi­to aus­lau­fen las­sen – und nicht erst am 7.4. (sogar wenn sich immer noch akti­ve "Coronaverordnungen" diver­ser Bundesländer, wie BaWü, dar­auf beru­fen: im Verbiegen diver­ser Gepflogenheiten wur­de in den letz­ten 3 Jahren ja hin­rei­chend Erfahrung gesammelt)

  4. Das hat­te ich heu­te im Email-Postfach:
    "Liebe Angehörige, lie­be gesetz­lich Betreuende, lie­be Bevollmächtigte unse­rer Bewohnerinnen und Bewohner,
    wir möch­ten Sie dar­über infor­mie­ren, dass wir aktu­ell auf zwei Wohngruppen ein Infektionsgeschehen mit Covid-19 haben.
    Eine Einschränkung der Besuche gibt es nicht. Jedoch ist das Tragen einer FFP2-Maske und ein gül­ti­ger Schnelltest für jeden Besuch wei­ter­hin ver­pflich­tend. Bitte beach­ten Sie auch die Aushänge in der Einrichtung.
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis."

    Der Absender ist die Hausdirektion eines Pflegeheims der Ev. Heimstiftung.

    Solange die Heimbewohner regel­mä­ßig gete­stet wer­den, kann man wohl davon aus­ge­hen, dass es regel­mä­ßig posi­ti­ve Fälle geben wird. Somit könn­te die Masken- und auch Testpflicht in den Heimen prak­tisch zur Dauerregel werden.

  5. Während die Pflicht für das Personal Teil der Landesverordnungen sind bzw. waren, ist die Maskenpflicht für Besucher im IfSG fest­ge­schrie­ben. Und damit Bundessache. Und an irgend­was muss und will sich Lauterbach eben bis zum aller­letz­ten Tag (07.04.) fest­klam­mern. Er ist halt nicht mal ein guter Verlierer.

  6. Die Begründung ist natür­lich Müll. Mit den­sel­ben Lügen haben die Besitzer//Geschäftsführer die­ser Einrichtungen ja auch die Impffplicht sowie das Tragen die­ser Rotzlappen gefordert.

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