Pflegekräfte sollen weichgeklopft werden

Dazu wird vom "Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe" eine gan­ze Serie von you­tube-Videos, u.a. mit Prof. Carsten Watzl, auf­ge­bo­ten. Tenor: Die Impfstoffe sind super, Nebenwirkungen sowas von harm­los und Todesfälle bei Ü‑80 – so what? 113 Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung ver­harm­lost er so:

»Ungefähr 50 Todesfälle sind bis­her unge­klärt, von der Ursache. Wenn man da aber wie­der die Statistik bemüht, wür­de man bei einer gleich gro­ßen Bevölkerungszahl, die man jetzt geimpft hat, von dem glei­chen Alter, in dem glei­chen Beobachtungszeitraum, unge­fähr 77 spon­ta­ne Todesfälle auch erwar­ten, weil wir imp­fen ja hier im Moment die Älteren – das mitt­le­re Alter der Verstorbenen ist 84 – und auch da zeigt sich halt, dass die Impfung kei­ne erhöh­ten Todeszahlen aus­löst, aber auch hier wird natür­lich jeder Todesfall genaue­stens beob­ach­tet und auch nach­ver­folgt. Aber alles in allem zei­gen sich jetzt aktu­ell kei­ne neu­en Nebenwirkungen zusätz­lich zu denen, die wir schon kann­ten, und das ist ja eigent­lich die gute Nachricht.«
Quelle: you​tube​.com (17.2.21)

Nicht so gut ist Folgendes, aber auch auch da weiß Watzl was:

»Auf die indu­zier­ten Nebenwirkungen möch­te ich noch mal ganz kurz zurück­kom­men, weil es da auch wie­der in den letz­ten Tagen viel durch die Presse ging, dass sich Leute nach der Impfung krank geschrie­ben haben: Das sind wie gesagt, die indu­zier­ten Nebenwirkungen, die dar­auf beru­hen, dass die Impfung eine Immunreaktion aus­löst und man sich des­halb auch krank fühlt, als wenn man infi­ziert wäre, das kann mehr als die Hälfte der Geimpften betref­fen. Die mei­sten haben natür­lich nur leich­te Symptome, aber eini­ge kön­nen auch schwe­re Symptome haben. Und da ist jetzt der AstraZeneca-Impfstoff nicht schlech­ter als die ande­ren Impfstoffe…

Das muss man ein­fach wis­sen, wenn man eine Einrichtung kom­plett durch­im­mu­ni­siert, dass man natür­lich ein paar Leute dabei haben wird, die schwe­re­re Nebenwirkungen von die­ser Art haben wer­den. Sie dau­ern halt in den mei­sten Fällen nur ein bis zwei Tage an, und danach sind die Leute auch wie­der fit.«

Selbstverständlich ist nicht zu bil­li­gen, wenn es viel­leicht Einigen in den Fingern juckt, mal in die­se Presse zu schlagen.

https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​O​9​w​G​j​F​y​n​_C4

Vor allem, wenn man beob­ach­tet, daß Kommentare wie die­ser ger­ne mal gelöscht werden:

gelöscht auf https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​n​C​M​J​m​5​8​D​PJc
jetzt auf https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​n​C​M​J​m​5​8​D​PJc

10 Antworten auf „Pflegekräfte sollen weichgeklopft werden“

  1. Dann kann man eben­so argu­men­tie­ren, dass 95% der Coronatodesopfer als "spon­ta­ne Todesfãlle sowie­so erwart­bar gewe­sen sind".

  2. Zwar Offtopic, aber da das neue "Versammlungsfreiheitsgesetz" in Berlin noch kaum in Alternativmedien auf­ge­grif­fen wur­de, möch­te ich dar­auf hier hinweisen.

    In den Leitmedien kamen letz­te Wochen Meldungen, dass Berlin das Versammlungsrecht libe­ra­li­sie­re und Demo-Verbote damit erschwere.

    Nicht berich­tet wur­de, dass mit dem neu­en Gesetz jetzt zwi­schen "nor­ma­len" Demonstrationen und "Hassdemonstrationen" unter­schie­den wird. Für die von der Politik befür­wor­te­ten "nor­ma­len" Demonstrationen wur­den tat­säch­lich die Möglichkeiten der Polizei ein­ge­schränkt und die Vermummungsverbote gelockert. Politisch belieb­te Antifa-Demos sind damit leich­ter mög­lich und schlech­ter durch die Polizei begrenzbar.

    Für "Hassdemonstrationen" hin­ge­gen wur­den die Verbotsmöglichkeiten ver­bes­sert, so dass die näch­sten Corona-Demos in Berlin ver­mut­lich "gerichts­fe­ster" ver­bo­ten wer­den kön­nen. Auch muss der Verlauf jeder Demo vor­ab ver­öf­fent­licht wer­den, so dass Gegendemos der Antifa wir­kungs­vol­ler und spon­tan posi­tio­niert wer­den kön­nen. Das Gesetz soll­te wirk­lich in der Maßnahmen-kri­ti­schen Szene erör­tert wer­den. Man braucht nur ein paar Agents Provokateurs mit rech­ter Symbolik ein­zu­schleu­sen oder die Kritik von Corona-Verordnungen als "Gefahr für die Öffentlichkeit" kenn­zeich­nen für Verbote in Berlin.

    Der Link zum beschlos­se­nen Gesetz:
    https://​www​.par​la​ment​-ber​lin​.de/​a​d​o​s​/​1​8​/​I​I​I​P​l​e​n​/​v​o​r​g​a​n​g​/​d​1​8​-​2​7​6​4​.​pdf

    Der pro­ble­ma­ti­sche Artikel 14 in Auszügen:

    "§ 14 Beschränkungen, Verbot, Auflösung
    (1) Die zustän­di­ge Behörde kann die Durchführung einer Versammlung unter frei­em Himmel beschrän­ken oder ver­bie­ten und die Versammlung nach deren Beginn auf­lö­sen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Maßnahmen erkenn­ba­ren Umständen die öffent­li­che Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmit­tel­bar gefähr­det ist.
    (2) Eine Versammlung kann ins­be­son­de­re ver­bo­ten, beschränkt oder nach deren Beginn auf­ge­löst wer­den, wenn
    1. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkenn­ba­ren Umständen die unmit­tel­ba­re Gefahr besteht, dass in der Versammlung in einer Weise, die geeig­net ist, den öffent­li­chen Frieden zu stören,
    a) gegen eine natio­na­le, durch ras­si­sti­sche Zuschreibung beschrie­be­ne, reli­giö­se oder durch ihre eth­ni­sche Herkunft bestimm­te Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder
    gegen einen Einzelnen wegen sei­ner Zugehörigkeit zu einer vor­be­zeich­ne­ten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass auf­ge­sta­chelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen auf­ge­for­dert oder
    b) die Menschenwürde ande­rer dadurch ange­grif­fen wird, dass eine vor­be­zeich­ne­te Gruppe, Teile der Bevölkerung oder ein Einzelner wegen sei­ner Zugehörigkeit zu einer vor­be­zeich­ne­ten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, bös-
    wil­lig ver­ächt­lich gemacht oder ver­leum­det wird

    Gleiches gilt, wenn die Versammlung auf­grund der kon­kre­ten Art und Weise ihrer Durchführung
    1. geeig­net oder dazu bestimmt ist, Gewaltbereitschaft zu vermitteln.
    2. in ihrem Gesamtgepräge an die Riten und Symbole der natio­nal­so­zia­li­sti­schen Gewaltherrschaft anknüpft
    und dadurch ein­schüch­ternd wirkt oder in erheb­li­cher Weise gegen das sitt­li­che Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grund­le­gen­de sozia­le oder ethi­sche Anschauungen verstößt.
    (3) Verbot oder Auflösung set­zen vor­aus, dass Beschränkungen nicht ausreichen.

    (6) Eine ver­bo­te­ne Versammlung soll auf­ge­löst wer­den. Sobald die Versammlung für auf­ge­löst erklärt ist, haben alle anwe­sen­den Personen sich unver­züg­lich zu ent­fer­nen. Es ist verboten,
    anstel­le der auf­ge­lö­sten Versammlung eine Ersatzversammlung am glei­chen Ort durchzuführen.
    (7) Es ist ver­bo­ten, öffent­lich, im Internet oder durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder ande­ren Darstellungen zur Teilnahme an einer Versammlung unter frei­em Himmel auf­zu­for­dern, deren Durchführung durch ein voll­zieh­ba­res Verbot unter­sagt oder deren voll­zieh­ba­re Auflösung ange­ord­net wor­den ist."

    1. Ob der Al-Quds-Tag unter den Begriff "Hass-Demonstration" fällt? Diese Berliner Regierung mar­schiert dabei am lieb­sten vor­ne­weg mit ihrer Integrationssenatorin Chebli.

    2. Was mich gleich­zei­tig fas­zi­niert und anwi­dert ist, wie die "Parlamentarier" das alles mit­ma­chen. Ist bekannt, ob es Enthaltungen oder Nein-Stimmen gab? Oder sind alle ihrem Pöstchen und dem ille­ga­len Fraktionszwang ver­pflich­tet gewesen?
      Der Passus, dass Abgeordnete allein ihrem Gewissen ver­pflich­tet sind hat­te sel­ten mehr kaba­ret­ti­sti­schen Wert als heu­te. Obwohl es schon häu­fig Gelegenheit zum Staunen gab.

  3. Kann mir jemand erklä­ren, wes­halb sich gesun­de Pflegekräfte einem der­art hohen Risiko an Nebenwirkungen wie Schüttelfrost und Ähnlichem aus­set­zen soll­ten, nur auf den Verdacht hin, dass sie dann geschützt sei­en bzw. ande­re nicht anstecken?

    Während mei­ner akti­ven Zeit wur­de mir eine Hepatitis-B-Schutzimpfung nahe­ge­legt, die ich dann auch über mich erge­hen ließ. Danach lag ich zwei Tage mit hohem Fieber und Schüttelfrost flach und es ging mir schlech­ter als wäh­rend einer hef­ti­gen Entzündung der Nierenbecken. Schüttelfrost und Fieber wur­den von der Betriebsärztin als "Allergie" abge­tan; immer­hin hat mich die­se "Diagnose" vor der Folgeimpfung bewahrt. 

    Sollten die Nebenwirkungen bei den jet­zi­gen Impfungen ähn­lich beschaf­fen sein, dann ist es gera­de­zu dreist, zu ver­lan­gen, dass sich ein gesun­der Mensch meh­re­re Tage mit Fieber und Schüttelfrost sowie wei­te­ren Symptomen herumschlägt. 

    Die Berufsverbände wie der DBfK waren schon immer gut dar­in, selbst­schä­di­gen­des Verhalten zu för­dern und ethisch-mora­lisch auf­zu­hüb­schen, zur Not auch mit Hilfe von Pfeifen wie dem Watzl und in der Neunzigern auch gern mal dem Klabauterbach.

  4. Die Ethikkomission der Pflegekammer Niedersachsens hat eine 21 sei­ti­ge Stellungnahme ver­fasst in der 'Dilemmata' bear­bei­tet wer­den, die in der aktu­el­len Situation ent­ste­hen würden:
    https://​ethik​kom​mis​si​on​.pfle​ge​kam​mer​-nds​.de/​f​i​l​e​s​/​i​m​a​g​e​s​/​e​t​h​i​k​/​e​t​h​i​s​c​h​e​r​-​s​t​a​n​d​p​u​n​k​t​-​2​-​a​l​t​e​n​p​f​l​e​g​e​-​c​o​v​i​d​.​pdf

    Das Ding schließt mit fol­gen­dem Fazit:
    "Die im Januar 2021 ange­lau­fe­nen Impfungen von Bewohner:innen und Mitarbeitenden wer­den hoffentlich
    in abseh­ba­rer Zeitzu einer Entspannung der Situation füh­ren. Die Ethikkommission begrüßt, dass die beson­ders gefähr­de­te Gruppe der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Personen und die die­se Gruppe ver­sor­gen­den Personen prio­ri­tär geimpft wer­den. Die dar­ge­stell­ten Probleme machen deut­lich, dass das Wahrnehmen der Impfmög-
    lich­keit gera­de für Mitarbeitende in der Pflege drin­gend zu emp­feh­len ist: Es stellt der­zeit den ein­zi­gen ab-
    seh­ba­ren Ausweg aus den viel­fäl­ti­gen mora­li­schen Konflikten dar, die sich in der Pandemie auftun."

    Na denn.….…

  5. A pro­pos Youtube- Kommentar- Löschungen:
    Mir kommt es aus eige­ner Erfahrung so vor, dass dort Kommentare oder Fragen, die exakt den Finger in die Wunde legen, sehr schnell gelöscht wer­den, wohin­ge­gen jeder 0–8‑1–5- Kommentar natür­lich blei­ben kann.
    Dass über­haupt in die Kommentarfunktion ohne Begründung und Benachrichtigung der jeweils Betroffenen ein­ge­grif­fen wird bzw. wer­den darf, hat mich schon schwer verärgert!!!!

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