pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com läßt sich einlullen

Wer hät­te gedacht, daß sich ein "Plagiatsjäger" so ein­fach über­re­den läßt?

pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com mel­det heu­te "'Publikationskrimi' um die Doktorarbeit des Star-Virologen Christian Drosten: DNB-Pressesprecher löst das Rätsel" und sitzt damit einer hier seit lan­gem auf­ge­deck­ten Fehlinformation der Goethe-Universität auf.

»Viertes Update, 12.10.2020, 10:00 Uhr: Das Publikationsrätsel ist gelöst. Herrn Drosten ist kein schuld­haf­tes Verhalten oder Fehlverhalten vor­zu­wer­fen: Aus der Tatsache, dass bis 2020 kei­ne Exemplare sei­ner Dissertation öffent­lich zugäng­lich waren, folgt näm­lich nicht, dass Herr Drosten anläss­lich sei­ner Promotion 2003 kei­ne Pflichtexemplare an die Universität abge­lie­fert hat. 

Denn aus der Tatsache, dass er die­se abge­lie­fert hat, folg­te wie­der­um nicht, dass die Universität Frankfurt die­se Exemplare auch ver­öf­fent­li­chen muss­te! Man muss § 12 der PromO so inter­pre­tie­ren: Die drei Exemplare waren nicht für die Veröffentlichung bestimmt, weil die­se ja bereits im Fall von Herrn Drosten durch die Veröffentlichung in den Zeitschriften erfolgt ist! Somit wird auch glaub­haft, dass alle drei Exemplare tat­säch­lich im Archiv des Frankfurter Dekanats lager­ten. Damit hat Drosden-Kritiker [so im Original AA] Markus Kühbacher defi­ni­tiv unrecht und ver­brei­tet seit Wochen Fake News. Ich habe gelernt, dass es erstaun­lich ist, dass in der Blogosphäre und auf Twitter oft nicht Fakten, son­dern Orthodoxien zäh­len. Ich bedau­re, dass die­se Recherche-Serie von Menschen ver­brei­tet wur­de, die nichts Gutes im Sinn haben.

Hier das auf­klä­ren­de E‑Mail [so im Original] von DNB-Pressesprecher Stephan Jockel vom 12.10.2020, 7:07 Uhr im Wortlaut:

"Im Mai 2020 wur­den wir auf das Fehlen einer Dissertationsschrift von Prof. Christian Drosten auf­merk­sam gemacht. Der Promotion haben laut Auskunft der Goethe-Universität Frankfurt drei in inter­na­tio­na­len Zeitschriften ver­öf­fent­lich­te Schriften zugrun­de gele­gen. Eine geson­der­te Veröffentlichung als Dissertationsschrift war damals nach Auskunft der Universität nicht von­nö­ten. Nachdem die Universitätsbibliothek Frankfurt im Frühjahr 2020 jedoch eine Schrift mit den Einzelveröffentlichungen in ihren Bestand auf­ge­nom­men und zugäng­lich gemacht hat, haben auch wir die­se Schrift als Dissertationsschrift bei uns ver­zeich­net und in den Bestand auf­ge­nom­men."«

Wir "Menschen, die nichts Gutes im Sinn haben" haben schon Ende Juli in Drosten-Dissertation aus Leipzig ein Fake? auf Folgendes hingewiesen:

Laut Universität wur­den die "Ergebnisse sei­ner Dissertation in drei Teilaufsätzen… in eng­li­scher Sprache und in eng­lisch­spra­chi­gen Fachorganen publiziert".
Die 2020 als Dissertation aus­ge­ge­be­ne Schrift ist hin­ge­gen ein deutsch­spra­chi­ges Einzelwerk. In sei­nem Literaturverzeichnis fin­det sich kei­ner der drei Teilaufsätze.
Die 2001 gel­ten­de Promotionsordnung sah eine sol­che Form der Veröffentlichung zudem nicht vor.

Tatsächlich besagt die Erklärung des DNB-Sprechers auch rein gar nichts aus über die Rechtmäßigkeit der Dissertation. Hier wird ledig­lich das Verfahren beschrie­ben, auf dem die DNB 17 Jahre nach der Promotion in den Besitz einer "Schrift mit den Einzelveröffentlichungen" gekom­men ist.

Es wird auch nicht bestä­tigt, daß 2003 eine Veröffentlichung nicht hät­te erfol­gen müs­sen. "Eine geson­der­te Veröffentlichung als Dissertationsschrift war damals nach Auskunft der Universität nicht von­nö­ten." gibt das nicht her. Der Pressesprecher erklärt ledig­lich nach­voll­zieh­bar, daß die Schuld nicht bei der Deutschen Nationalbibliothek liegt.

Da hat der Herr den Jockel aus­ge­schickt, aber nichts ist raus­ge­kom­men. Anders als pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com meint bleibt der Krimi spannend.

7 Antworten auf „pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com läßt sich einlullen“

  1. "Denn aus der Tatsache, dass er die­se abge­lie­fert hat, folg­te wie­der­um nicht, dass die Universität Frankfurt die­se Exemplare auch ver­öf­fent­li­chen musste!"

    Wie genau wird denn die­se "Tatsache" als sol­che bewie­sen? Das ist doch ein pure Behauptung.

    Indem man den strit­ti­gen Punkt als Tatsache behaup­tet wird, wird im Zirkelschluss "bewie­sen" was zu bewei­sen wäre: hat Hr. Drosten vor­schrifts­mä­ßig Exemplare abgeliefert?

    Dass so eine Seite wie pla​gi​ats​gut​ach​ten​.de feind­lich über­nom­men wird, war ja abzu­se­hen. Wie auch beim VS und den ande­ren Diensten ist ober­stes Gebot, Schaden vom deut­schen STAAT (nicht von den Deutschen!) abzuwenden.

  2. "Somit wird auch glaub­haft, dass alle drei Exemplare tat­säch­lich im Archiv des Frankfurter Dekanats lagerten."

    Müssten für so einen Sachverhalt nicht Belege vor­weis­bar sein? oder lagert da ein­fach dies und das her­um – neben dem Muff der Talare und den Spinnweben ver­staub­ter Geister.

  3. Aber mal davon abge­se­hen: was hat ein Plagiatsjäger eigent­lich mit der Sache am Hut? gut er hat einen Blog "für wis­sen­schaft­li­che Redlichkeit". Aber spe­zi­el­les Fachwissen bezüg­lich Promotionsvoraussetzugen erken­ne ich bei dem Hr. Weber nicht.

    Das Urteil "Herrn Drosten ist kein schuld­haf­tes Verhalten oder Fehlverhalten vor­zu­wer­fen: …" des Hr. Weber ist ange­sichts Inkompetenz und Unzuständigkeit ein­fach nur als pein­lich zu bezeichnen.

    Interessant fand ich aber den Hinweis eines Kommentators: "… „Dr.“ in Medizin, irgend­wo zwi­schen einer Bachelorarbeit in Mathematik und Butterbrotpapier anzusiedeln."

    Aha. Also alles eigent­lich völ­lig egal? Hätte Drosten ein Butterbrotpaier abge­ge­ben – auch Wurst? Drosten-Wurst halt?

  4. Liebe DiskutantInnen!

    Der letzt­gül­ti­ge Stand ist nie der end­gül­ti­ge. Es gibt nur eine "Endgültigkeit der Vorläufigkeit" (S.J. Schmidt). Und da ich einen Blog betrei­be, prä­sen­tie­re ich Letztgültiges.

    Nun aber Klartext:

    Um die Sache wei­ter zu erhel­len, müss­te man die drei in der Promotionsschrift auf S. 3 ange­ge­be­nen Papers soft­ware­ge­stützt und manu­ell mit der Promotionsschrift abglei­chen. Die Promotionsschrift könn­te man mit DeepL ins Englische über­set­zen, die Graphiken und Abbildungen könn­te man manu­ell gegen­prü­fen. Dann wür­de man end­lich empi­risch klar sehen, ob man von der Veröffentlichung der Dissertation in einer Zeitschrift (oder: Veröffentlichungen von Teilen der Dissertation in den drei Zeitschriften oder nicht­mal davon!) spre­chen kann. Wenn es eine Nicht-Übereinstimmung zwi­schen Dissertation und den drei Papers gibt, beginnt die Sache in der Tat von vor­ne inter­es­sant zu wer­den. Bei einer par­ti­el­len Übereinstimmung wäre die Formulierung in § 12 Abs. 1 b der PromO ("wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist") nicht kor­rekt, denn es müss­te hei­ßen: "wenn die Veröffentlichung ganz oder in Teilen in einer Zeitschrift oder in Zeitschriften erfolgt ist". Dann wür­de eine Unschärfe der dama­li­gen PromO vor­lie­gen oder ein laxer Umgang des Promotionsausschusses mit der Auslegung.

    Noch ein Hinweis:
    Ich hand­le nicht um Bezahlauftrag. Ich wur­de von einem Bekannten auf die­se Webseite hin­ge­wie­sen und habe aus Eigeninteresse zu recher­chie­ren begon­nen. Bitte dies zu glau­ben, vie­len Dank!

    1. Herr Weber, wie­so soll man durch eine DeepL-Übersetzung ein Abgleich mög­lich sein? Das klingt jetzt für mich inkom­pe­tent. Wenn Sie mit DeepL einen Text in eine ande­re Sprache über­set­zen – und die­sen Text dann rück­über­set­zen, wird er wohl kaum wört­lich iden­tisch sein mit dem Ausgangstext. (Damit will ich nur die Problematik verdeutlichen.)

      Und dann fra­ge ich Sie noch, wie denn eine inhalt­li­che Übereinstimmung mit den Zeitschriftenartikeln, bei denen Hr. Drosten mW nur MITAUTOR war, die Rechtmäßigkeit die­ser Promotion begrün­den soll. Das ver­steh ich erst recht nicht.

  5. Und was lager­te denn da sonst noch so rum? Könnte ja dem Zahn der Zeit (ähem, Wasser des Lebens) anheim gefal­le­ne nobel­preis­ver­däch­ti­ge (hüstel, exi­sten­ti­el­le) Arbeit gewe­sen sein. Wasserschädlich der Stein des Weisen uns ver­lo­gen ging, wie Yoda einst bemer­ken wird. Käpt'n James T. Kirk indes hät­te einen Schadensbericht von Scotty aus der Kellerstation ange­for­dert. Und wer weiß, viel­leicht ist dem Schefvampirologen van Drostling sei­ne Schwäche eine gaanz ande­re. Nur unge­ra­de (quer wär ver­quert) gedacht. Wie sieht's mit dem fach­lich sach­lich schaf­f­lich wis­sent­li­chen Gehalt sei­nes ver­mut­lich nach­ge­reich­ten Schriftstücks aus?

  6. Das wür­de mich wirk­lich eben­falls inter­es­sie­ren, wie es​.mit dem gehalt­vol­len Inhalt beschaf­fen ist.

    Dass der Drosten in sei­nen 8 Wochen Urlaub/Auszeit im Sommer ent­spannt hät­te, kann man glau­ben oder nur denken,.muss man aber nicht.

    Das, was da jetzt vor­liegt, ist ver­mut­lich nicht mal eben so nach­ge­scho­ben. Auch damals gab es schon Computer und Speichermedien. Und ich wet­te, jeder, der eine ech­te Doktorarbeit geschrie­ben hat, wird nicht nur eine Kopie davon gsi­chert haben.
    Dass der gan­ze Vorgang ca. 8 Wochen gebraucht hat, lässt Indizien mäßig nur einen ein­zi­gen Schluss zu: Diese Mafioten haben zunächst die Rechtslage mit einem rie­si­gen Stab von ver­mut­lich Pharmaanwälten (des guten Billy Gateý) abge­checkt, um dann einen Weg zu fin­den, irgend­wie schlan­gen­haft aus die­ser Misere zu glei­ten und einen eif­ri­gen, aber recht schnell zufrie­de­nen Plagiatsfinder zu fin­den, der von einem Bekannnten auf die­sen Blog aifmerk­sam gemacht wurde..(haha), der schon nach kur­zer Zeit ein full­mi­nan­tes Statement abgibt á la sei­ner Konsorten: man hat mir gesagt, dass. … oder.. wie es das RKI und Drosty ger­ne tun: man nimmt an, dass…

    Ich kann nur noch mit dem Kopf schüt­teln und allen kri­ti­schen Lesern ernst­haft raten, ihre PCs und Handies Datenschutz sicher zu machen und mög­lichst schnell zu entgooglen.
    Wer nicht weiß, wie so etwas geht und war­um, soll­te im Internet recher­chie­ren oder irgend­wie Bescheid geben. Die Zeit drängt… das zei­gen die aktu­el­len, höchst bedenk­li­chen, dik­ta­to­ri­schen Maßnahmen der Führer und die bereits erfolg­te Gehirnwaschung der Angstbürger lei­der ein­drucks­voll. Aber noch besteht Hoffnung, auch zum Dank sol­cher Menschen wie A.A., dem.Betreiber die­se Blogs. Hier gibt es die Möglichkeit, sich fun­diert und sehr gut recher­chiert zu informieren.
    Ich kann nur sagen, macht euch bereit… ihr habt kei­ne Ahnung, was die Flut eurer unbe­darf­ten Metadatenpreisgabe bereits zu eurem Schaden ange­rich­tet hat. Das Schlimme dar­an ist, dass man alle ande­ren, mit denen man kom­mu­ni­ziert eben­falls mit hineinzieht.

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