Polizei-Begründung immer dümmlicher

Nach der erwart­ba­ren Aufhebung des Demoverbots durch das Verwaltungsgericht Berlin müs­sen jetzt TeilnehmerInnen "aus Risikogebieten" her­hal­ten, um der Maßnahme irgend­ei­nen Sinn zu verleihen.

»Zudem sol­len laut Polizei Teilnehmer aus Risikogebieten mobi­li­siert wor­den sein, dar­un­ter aus Belgien, Frankreich, Spanien und ganz Deutschland. Hier hand­le es sich um "Menschen, die – und davon kön­nen wir aus­ge­hen – auch als Corona-Gegner in den letz­ten Monaten abso­lut kei­ne Vorsicht haben wal­ten las­sen", sag­te Slowik. In Zeiten stei­gen­der Infektionszahlen wäre ihre Versammlung nicht verantwortbar.«

Keine ande­re Wahl.

»Slowik erklär­te, die Kundgebung bei Verstößen nach­träg­lich auf­zu­lö­sen, wür­de bei erwar­te­ten 30.000 Teilnehmern Stunden dau­ern. In der Zeit kön­ne sich das Virus wei­ter ver­brei­ten. "Vor die­sem Hintergrund hat [so im Original, AA]wir kei­ne ande­re Wahl als das Verbot."«

Zwar sieht die Aufhebung des Verbots merk­wür­di­ge Auflagen vor wie "bestän­dig wie­der­hol­te Durchsagen" zum Mindestabstand. Der Kern aber ist die Aussage, das Verbot erwei­se sich

»… als offen­sicht­lich rechts­wid­rig, weil es schon an den tat­be­stand­li­chen Voraussetzungen für ein Verbot fehlt und der Bescheid zudem ermes­sens­feh­ler­haft ist…

Vorliegend ist schon eine Gefahr für die öffent­li­che Sicherheit nicht gege­ben… Ein blo­ßer Verdacht oder Vermutungen sind dafür nicht ausreichend… 

Ein bewuss­tes Ignorieren der Befolgungsbereitschaft allein aus der kri­ti­schen Haltung der Teilnehmer gegen­über den Corona-Maßnahmen abzu­lei­ten, ist eben­so wenig statt­haft, um ein Verbot zu begrün­den. Anderenfalls wäre ein Ausdruck von Protest in Form einer Versammlung gegen die Corona-Maßnahmen nicht möglich…«

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