Polizei beendet Feier in Arztpraxis – Frau beißt Beamtin in Finger

Es han­delt sich hier nicht um die Meldung der "Südwest Presse" vom 4.8.2019.

»Mann beißt Hund und Polizistin
Rottweil (! AA]. Am Freitagabend haben zwei reni­ten­te Personen am Rande des Ferienzauber-Festgeländes am Wasserturm die Polizei beschäf­tigt. Das geht aus einem Bericht des Polizeipräsidiums Tuttlingen hervor…

Der 28-Jährige woll­te zunächst flüch­ten, wur­de dann aber von einem Diensthund gestoppt. Um sich selbst zu befrei­en, biss der Mann den Hund. Auch eine Polizistin biss er in den Finger. Während der 28-Jährige auf­grund sei­ner zu ver­bü­ßen­den Haftstrafe in eine Justizanstalt gebracht wur­de, wur­de die Frau in Polizeigewahrsam genom­men.«

Sondern um eine auf rp​-online​.de mit obi­gem Titel. Dort steht:

»Die Polizei hat in Essen eine Weihnachtsfeier in einer Arztpraxis auf­ge­löst. Bei der Kontrolle habe ein Partygast sogar einer Beamtin in den Finger gebis­sen, teil­te die Polizei am Sonntag mit. Die Feier war zunächst einem Anwohner durch ein geöff­ne­tes Fenster auf­ge­fal­len, als sich in der Praxis ein Mann und vier Frauen ohne Mund-Nasen-Schutz aus fünf ver­schie­de­nen Haushalten auf­hiel­ten. Es habe „lau­te Musik, dazu Partylärm mit sin­gen­den und tan­zen­den Gästen“ gege­ben, hieß es. Der 35-jäh­ri­ge Arzt habe schließ­lich erklärt, dass es der letz­te Arbeitstag gewe­sen sei und „er sei­ne Angestellten nach einem schwe­ren Jahr mit einer klei­nen Feier habe beloh­nen wollen“.

Wegen Verstoßes gegen die Corona-Regeln been­de­ten die Beamten dann die Feier. Der Arzt und eine 26-jäh­ri­ge Frau zwei­fel­ten die Rechtmäßigkeit der Maßnahme aller­dings laut­stark an, hieß es. Als die Einsatzkräfte sie nach ihren Ausweisen durch­such­ten, hät­ten sie Widerstand gelei­stet und die Frau habe die Beamtin gebis­sen.«

3 Antworten auf „Polizei beendet Feier in Arztpraxis – Frau beißt Beamtin in Finger“

  1. Artikel 8 Grundgesetz:

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis fried­lich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter frei­em Himmel kann die­ses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    Mit wel­chem Recht maßen es sich gewis­sen­lo­se Büttel eines jeg­li­che Hemmung ver­lo­ren haben­den, zuneh­mend faschi­stisch agie­ren­den Staates an, pri­va­te Versammlungen zu stö­ren? Das ist Hausfriedensbruch nach § 123 StGB; die­se Leute hat­ten also jedes Recht, Widerstand in Form von Notwehr zu leisten.

  2. Wenn ich das rich­tig ver­stan­den habe, waren die 4 Frauen sei­ne Arzthelferinnen, mit denen er jeden Tag zusam­men in sei­ner Praxis arbeitet.
    Wir leben in Absurdistan und die Büttel sind so dumm, wie immer und überall.

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