Polizei beschädigt Streifenwagen bei Jagd auf einen Jugendlichen

In einem Hamburger Park fei­ern 70–100 Jugendliche. Sie räu­men ihre Flaschen nicht weg. Ein anstän­di­ges deut­sches Bürgerpaar macht ein Beweisvideo und ruft die Polizei. Auf der come­dy­rei­fen Jagd nach einem Jugendlichen fährt der Streifenwagen erst fast meh­re­re Kollegen an und anschlie­ßend den Jugendlichen fast um. "Der Flüchtende soll im Park zuvor meh­re­re Leute umarmt haben."

Das voll­stän­di­ge Video – mit empö­ren­den zer­bro­che­nen Flaschen und Müll – vom 25.2. gibt es in dem Beitrag "Illegale Partys in Hamburgs Innenstadt und in Parks" auf ndr​.de.


Dazu schreibt der Chefredakteur der "Welt" am 26.2. unter dem Titel "Jagdszenen aus Deutschland":

»Der schwe­re, mas­si­ge Polizeikombi drif­tet über den vor­neh­men Park, kracht über eine Bodenwelle, ver­liert ein Stück der Verkleidung und hat den Täter fast erreicht. Die Videoaufnahmen einer Polizeijagd auf einen 17-Jährigen im bür­ger­li­chen Hamburger Elbvorort ist sym­bol­po­li­ti­sche Rendite einer ins Autoritäre gedrif­te­ten Republik. Der Junge woll­te sich mit einer Umarmung von sei­nen Freunden ver­ab­schie­den. Wie konn­te es zu so einem Unsinn kom­men? Wer Angst und Panik zulässt oder gar schürt, senkt die Hemmschwellen für Aktionismus und treibt eine freie Gesellschaft in psy­cho­ti­sche Überreaktionen.

In Düsseldorf und Köln, bis­lang Hochburgen rhei­ni­scher Lebensfreude, gel­ten ein Verweilverbot und eine Maskenpflicht auch in Parks. Was von den Freunden der No- bezie­hungs­wei­se Zero-Covid-Strategie noch als Laissez-fai­re abge­tan wird, hat die Gesellschaft längst ent­stellt. In den Parks lau­ern Warte, die unstatt­haf­te Nähe foto­gra­fie­ren, um sie zu mel­den oder auf dem digi­ta­len Pranger aus­zu­stel­len. Wäre die Politik den Panikfreunden gefolgt in Richtung No-Covid-Lockdown, die Bilder aus dem bür­ger­li­chen Hamburg wären wohl über­all zu bestau­nen gewe­sen. Die Polizei im Einsatz gegen sozia­le Regungen und mensch­li­che Selbstverständlichkeiten…«

15 Antworten auf „Polizei beschädigt Streifenwagen bei Jagd auf einen Jugendlichen“

  1. Diese gan­ze Situation ist so unfass­bar krank. Dem Staat ist abso­lut rein gar nichts zu blö­de. Am Wochenende wer­den wir sehen wie sie genau so Jagd machen auf mas­ken­lo­se Jogger an der Alster.

  2. Früher hät­te jeder statt »fast berührt« und »nahe gekom­men« gesagt, der Polizeiwagen hät­te die ande­ren Beamten und den jun­gen Mann »bei­na­he überollt«.

    Erschreckend ist für mich, die zahl­rei­chen Änderungen in der Sprache zu beob­ach­ten, die inner­halb von weni­gen Monaten zur neu­en Realität gewor­den sind.

  3. Unabhängig von dem gezeig­ten Ausschnitt plan­lo­ser Hilflosigkeit der Ordnungshüter wün­sche ich mir ein Durchgreifen wenn Gelage dazu füh­ren dass eine mit Scherben über­sä­te Wiese in einem Park wo Kinder spie­len und Hunde lau­fen zur Gefahrenzone wird.

    1. @Bella: Ja, das sind unschö­ne Bilder. Ein paar Scherben aus Bierflaschen sind aller­dings eher harm­lo­se Reaktionen von Jugendlichen, denen seit Monaten ihre Lebensräume genom­men wer­den. Angesagt wäre etwas ganz Anderes.

  4. @Bella: ist das ein Hundename ?
    @aa: ich habe mir den Video-Ausschnitt min­de­stens fünf­mal ange­se­hen und jedes­mal laut schal­lend gelacht. Danke für die­sen Link, You Made my Fridaynight, Artur !!!!!!!! 

  5. Hier ist Strafanzeige gegen die blaue Prügelgarde ange­bracht. Denn wie man ein­drück­lich auf dem Video sieht, ist die Traktion eines Autos auf Rasen "etwas ein­ge­schränkt". Man er erkennt es am Schleudern beim Losfahren. Jetzt stellt sich die Frage, wie der den Flüchtenden ver­fol­gen­de Fahrer die­sen stel­len woll­te? Von hin­ten in die Hachsen fah­ren und recht­zei­tig stop­pen wol­len? Was wäre, wenn der gestol­pert wäre? Eins ist sicher, der Fahrer hät­te die Karre nicht zum Stehen bekom­men, ohne den Flüchtenden zu über­rol­len. Damit kom­men wir in den 17. Abschnitt des StGB Straftaten gegen die kör­per­li­che Unversehrtheit §224, Abs.1, Ziffer 2. Ich hof­fe der Betroffene hat einen guten Anwalt, der das ent­spre­chend aufgreift.

  6. Ich hof­fe, es wird von jeman­dem Strafanzeige wegen ver­such­ten Totschlags gegen den Fahrer des Polizeiwagens gestellt wer­den. Bei der Geschwindigkeit plus die­ser Bodenbeschaffenheit muss hier von beding­tem Vorsatz aus­ge­gan­gen werden.

  7. Zu beden­ken ist außer­dem, dass der Jugendliche nur eine oder meh­re­re Ordnungswidrigkeiten begeht, kei­ne Straftaten. Das ist nur noch Irrsinn.

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