Polizeiärztin wegen Corona-Kritik entlassen

»Die Richterin hat­te wäh­rend der Verhandlung mehr­fach ver­sucht, Franz zu einem Vergleich zu bewe­gen, was ihr bis zu neun zusätz­li­che Monatsgehälter gebracht hät­te. Dies habe sie bewusst abge­lehnt, so die Medizinerin: "Mir war wich­tig, dass sie ihre Entscheidung voll­zie­hen und schrift­lich nie­der­le­gen muss. Damit nie­mand spä­ter sagen kann: ›Man weiß ja nicht, viel­leicht hät­te sie für dich ent­schie­den, wenn du dem Geldangebot nicht erle­gen wärst.‹ Somit ist jetzt son­nen­klar, wer wo steht."«

lah​rer​-zei​tung​.de (3.2.)

In einem aus­führ­li­chen Artikel über den Prozeß berich­tet das Blatt am 2.2.:

»Urteil gegen Corona-Kritikerin
Anette Franz darf nicht mehr als Polizeiärztin arbeiten

Was war der Knackpunkt der Verhandlung?

Im Wesentlichen ging es um die Zeitungsanzeige. "Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz" stand als Überschrift über der Annonce. Damit habe Franz den Staat in die Nähe der NS-Diktatur gerückt, so Anwalt Benjamin Weller. Franz ver­tei­dig­te sich damit, dass im Gesetzestext die Regierung mehr­fach wört­lich zu Maßnahmen gegen die Pandemie "ermäch­tigt" wer­de, somit habe man es doch mit einem Ermächtigungsgesetz zu tun. Die Nazi-Zeit habe sie nicht im Sinn gehabt.

Doch die Vorsitzende Richterin Birgit Zimmermann nahm ihr das nicht ab – jeder Mensch mit nor­ma­ler Schulbildung müs­se bei dem Begriff an die NS-Diktatur den­ken, beton­te sie. Prozessbeobachter ahn­ten an der Stelle, dass das Verfahren für Franz nicht gut aus­ge­hen würde.

Welche Rolle spiel­ten die Kundgebungen in Lahr?

Eine Vertreterin des Präsidiums Technik, Logistik, Service, dem Arbeitgeber von Franz als Polizeiärztin, kam auf die Demonstrationen auf dem Museumsplatz zu spre­chen.­ Dabei habe es "teil­wei­se Ausschreitungen" gege­ben, wor­auf­hin Polizisten intern die Sorge geäu­ßert hät­ten, bei die­sen Kundgebungen ver­letzt und danach von der Demo-Organisatorin Franz behan­delt zu wer­den. Auch des­halb sei sie als Polizeiärztin nicht mehr tragbar.

Gegen die­sen Vorwurf wehr­te sich Franz. Sie habe bis­her ins­ge­samt 84 Samstags-Kundgebungen in Lahr orga­ni­siert, die alle fried­lich ver­lau­fen sei­en. Mit der Stadtverwaltung und der Polizei in Lahr gebe es kei­ne Probleme. Die Beamten wür­den sich gern von ihr behan­deln las­sen, einer habe danach sogar die Sprechstunde ihrer Praxis für Osteopathie in Lahr aufgesucht.

Der Vorwurf, dass ihr Verhältnis zu den von ihr behan­del­ten Polizisten "zer­rüt­tet" sei, ließ sich in dem Verfahren somit letzt­lich nicht bele­gen. Tatsächlich hat es bei den von Franz in Lahr orga­ni­sier­ten Demos auch kei­ne Ausschreitungen gegeben.

Wurden wei­te­re Vorwürfe gegen Franz laut?

In dem Verfahren gab es noch ein Hin und Her, da Franz sich bei einem Personalgespräch mit Polizeipräsident Thomas Berger im Dezember 2020 gegen Corona-Impfungen aus­ge­spro­chen haben soll. Allerdings wider­sprach die Lahrerin auch hier. Sie wür­de durch­aus Polizisten gegen Corona imp­fen, sofern sicher­ge­stellt sei, dass die Beamten über die mög­li­chen Risiken auf­ge­klärt sei­en und frei­wil­lig mit­ma­chen würden…

Kommentar von Herbert Schabel: Bis zum Äußersten

Wer bei Daimler arbei­tet und in einer Zeitungsanzeige kund­tut, dass sein Arbeitgeber schlech­te Autos baut, braucht sich nicht zu wun­dern, wenn er sei­nen Job bald los ist. Entsprechend hat sich Anette Franz mit ihrer Kritik an der Corona-Regierungspolitik weit aus dem Fenster gelehnt – zu weit, wie das Landesarbeitsgericht jetzt ent­schie­den hat. Ihre Kündigung sei des­halb rech­tens gewe­sen. Mit der Erwähnung des Ermächtigungsgesetzes in ihrer öffent­li­chen Kritik ist Franz tat­säch­lich ver­bal bis zum Äußersten gegan­gen – so wie sie nun auch vor Gericht nicht zurück­ge­steckt hat. Denn wenn sie den Vergleichsvorschlag (Kündigung zum 31. Dezember 2021) akzep­tiert hät­te, wäre sie jetzt um neun Monatsgehälter als Polizeiärztin rei­cher. Dass sie die­ses Angebot aus­schlug, obwohl doch eigent­lich klar war, dass sie das Verfahren ver­lie­ren wür­de, hat die Prozessbeobachter erstaunt.

Aber Franz gibt offen­bar nicht nach. Dieser Haltung kann man durch­aus Respekt zol­len, ohne ihre Position des­halb zu tei­len. Immerhin ist es ihr in dem Verfahren aber gelun­gen, den Vorwurf zu ent­kräf­ten, kei­ne ver­trau­ens­wür­di­ge Ärztin zu sein. Überhaupt haben die Vertreter des Landes eini­ges auf­ge­fah­ren und beim Vorwurf, bei den von Franz orga­ni­sier­ten Demonstrationen in Lahr sei es zu Ausschreitungen gekom­men, schlicht die Unwahrheit ver­brei­tet. Wer ande­ren vor­wirft, sich ver­bal zu ver­grei­fen, soll­te auch selbst auf­pas­sen, was er sagt.«
lah​rer​-zei​tung​.de (2.2.)

Zum 50. Jahrestag der Berufsverbote

Siehe zu die­sem Thema berufs​ver​bo​te​.de und de​.wiki​pe​dia​.org. Interessant auch Wie war das noch… mit der Jagd auf "Aids-Infizierte"? und DIVI-Präsident gibt den Goebbels.

63 Antworten auf „Polizeiärztin wegen Corona-Kritik entlassen“

  1. Was für eine muti­ge, auf­rech­te und ehr­li­che Frau, die mit vol­ler Überzeugung nicht nur ihre ärzt­li­chen Prinzipien ver­tei­digt son­dern sich dar­über hin­aus kon­se­quent und lei­den­schaft­lich gegen eine ver­such­te Gesundheitsdiktatur engagiert.
    Denn wer erkannt hat, wor­um es geht, wer ist dann noch auf­zu­hal­ten⁉️

    1. Nachtrag: Die Verwendung des star­ken Begriffs "Ermaechtigungsgesetz" soll­te die Richterin weni­ger zur Rüge, als zum Nachdenken anre­gen! Denn mit Gesetzen soll­te sie sich doch aus­ken­nen‼️ Es steckt eine geschicht­li­che Analogie dar­in, die nicht bedeu­tet, dass wir den dama­li­gen Zustand schon wie­der haben, aber dass wir wach­sam sein müs­sen, wenn in einer Krise die Staatsmacht mehr kon­zen­triert, statt vom Parlament kon­trol­liert wird… Diese Kritik müs­sen sie sich schon gefal­len las­sen, wenn sie so selbst­herr­lich agieren.

    2. „Doch die Vorsitzende Richterin Birgit Zimmermann nahm ihr das nicht ab“ sie erkann­te sofort, dass es sich um DAS Ermächtigungsgesetz han­delt, und die Angeklagte MUSS ver­ur­teilt werden.
      (akac)

  2. Heirate mich!
    😉

    Ich habe noch sel­ten so gro­ße Eier gesehen.
    Behandelt wie eine Beamtin, hat das Gericht irgend­wie ver­kannt, dass sie als Angestellte des Landes sehr wohl das Recht hat, sich pri­vat frei zu äussern, zumal das IfSG Bundesangelegenheit ist.
    Relativ schwa­che Verteidigung, aber rela­tiv gute Berichterstattung.

  3. Chapeau vor Frau Franz! 

    Würden sich mehr Polizisten und Militärs der Verfassung und vor allem: der eige­nen Bevölkerung ver­pflich­tet füh­len anstel­le der Obrigkeit – könn­te die­se sich weder berei­chern noch betrügen.

    So bleibt es, was es immer war:

    The uni­ver­sal soldier – .

  4. Ohne die gesam­ten Umstände und Einzelheiten des Falles zu ken­nen, kann man sich zu die­sem Fall kein abschlie­ßen­des Urteil bil­den. Nur von den Sätzen aus­ge­hend „"Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz" stand als Überschrift über der Annonce. Damit habe Franz den Staat in die Nähe der NS-Diktatur gerückt…“, bzw. – wie die Lahrer Zeitung noch berich­te­te – „Die beken­nen­de Kritikerin der Corona-Maßnahmen hat­te ihren Job als Polizeiärztin ver­lo­ren, weil sie in einer Zeitungsanzeige das Infektionsschutzgesetz als Ermächtigungsgesetz bezeich­net hat­te. Das Berufungsgericht sah – wie zuvor die erste Instanz eine Pflichtverletzung Franz’ – ins­be­son­de­re habe sie sich mit ihrer Annonce gegen die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes gestellt..“ wäre aller­dings sehr inter­es­sant zu wis­sen, was im Text die­ser Anzeige alles stand, wie dann das Urteil genau begrün­det wur­de und ob der Meinungsfreiheit dabei aus­rei­chend Rechnung getra­gen wur­de. Es gibt instruk­ti­ve Entscheidungen des BVerfG, bspw. aus dem Jahr 2008, Az.: 1 BvR 519/08. Dort ging es um die Frage, ob bestimm­te Äußerungen eine Verunglimpfung des Staates waren. Das BVerfG dif­fe­ren­zier­te sehr genau, ob die Äußerungen sich tat­säch­lich auf die Bundesrepublik selbst und ihre staat­li­che Ordnung bezie­hen oder ob eine ande­re Auslegung mög­lich ist und führt hin­sicht­lich der zu beur­tei­len­den Äußerungen dann bspw. aus: „…Es kann sich inso­weit auch um eine Kritik am Vorgehen staat­li­cher Funktionsträger han­deln, das an den Verfassungsgrundsätzen der Bundesrepublik gemes­sen wird. In die­ser Deutung wür­de die zitier­te Äußerung nicht die Bundesrepublik und ihre Verfassungsgrundsätze angrei­fen, son­dern viel­mehr ein Verhalten ein­zel­ner Amtsträger kri­ti­sie­ren, das die­sen Grundsätzen nach Auffassung des sich Äußernden nicht genügt. Das Landgericht hat sich mit die­ser Deutungsalternative nicht aus­ein­an­der­ge­setzt ..“ An ande­rer Stelle: „…Die bei­den zitier­ten Textstellen kön­nen auch als Kritik an Missständen ver­stan­den wer­den, deret­we­gen die gegen­wär­ti­ge poli­ti­sche Lage in der Bundesrepublik hin­ter dem Idealbild eines sozia­len und demo­kra­ti­schen Rechtsstaats zurück­bleibt, ohne dass ihr die­se Eigenschaft schlecht­hin abge­spro­chen wür­de. Auch inso­weit hat sich das Landgericht mit der Deutungsalternative nicht auseinandergesetzt. ..“.
    Aus der Betitelung eines ein­zel­nen Gesetzes mit dem Namen eines Gesetzes aus dem 3. Reich her­zu­lei­ten, dass damit „der Staat in die Nähe der NS-Diktatur“ gerückt wur­de oder der sich Äußernde damit gegen die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grundordnung rich­te, bedarf einer nähe­ren Begründung.

  5. Unglaubliche Gesinnungsschnüffelei des Deutschlandfunks bei einer Richterin, die ein Urteil gegen eine Mutter und die von ihr begehr­te Corona „Impfung“ der 12-jäh­ri­gen Tochter entschied.
    Man erfährt, der getrennt leben­de Vater ist nicht geimpft und gegen die Corona „Impfung“ sei­ner Tochter.
    Der dra­ma­tur­gisch gefr­am­te Bericht beginnt mit dem bestens fun­dier­ten Urteil der Richterin.
    Die Aufzählung fata­ler Impfschäden. Einem 12-jäh­ri­gen Jungen koste­te die „Impfung“ das Leben.
    Viele Herzmuslentzündungen bei Kindern. Das Risiko einer schwe­ren Coronaerkrankung, zumal bei Omicron, steht bei Kindern in kei­nem Verhältnis zum Risiko schwe­rer Impfschäden.
    Weit mehr Kinder ertrin­ken bei Badeunfällen, als dass sie an Corona sterben.
    Die Mutter ist entsetzt-
    aber Long Covid ist schlimmer.

    Außerdem wie kann die Familienrichterin sich unter­ste­hen die Stikoempfehlung in Frage zu stellen.
    Die Stiko ist unab­hän­gig und kann kein Fehlurteil fäl­len wie jeder wisse.
    Der Journalist beginnt dar­auf­hin sei­ne Recherche und ent­larvt die Familienrichterin als die Weilheimer Richterin die bereits ein anti-Maskenurteil an einer Schule gespro­chen hatte.
    Das wäre Rechtsbeugung gewe­sen. Nein, doch nicht-Das Verfahren gegen die Richterin wur­de wie­der eingestellt.
    Aber jetzt kön­ne ihr Urteil gegen die Corona Kinder „Impfung“ wahr­schein­lich von Impfgegnern beein­flusst gewe­sen sein.
    Die Gesimnnungschnüffelei stei­gert sich,
    „mut­maß­lich“ steckt die Richterin gar hin­ter zwei Kommentaren bei der Süddeutschen Zeitung, wo eine Kommentatorin glei­chen Names wie die Richterin aus Weilheim dage­gen war „die Menschen die gegen Coronamaßnahmen demon­strie­ren als Rechte zu stigmatisieren.“

    Deutschlandfunk: hören 07:01 min
    Weilheimer Familienrichterin ver­hin­dert Corona-Impfung eines Kindes
    Krone, Tobias | 03. Februar 2022, 14:18 Uhr

    https://​www​.deutsch​land​funk​.de/​w​e​i​l​h​e​i​m​e​r​-​f​a​m​i​l​i​e​n​r​i​c​h​t​e​r​i​n​-​v​e​r​h​i​n​d​e​r​t​-​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​e​i​n​e​s​-​k​i​n​d​e​s​-​d​l​f​-​0​3​c​7​9​7​9​a​-​1​0​0​.​h​tml

    1. 04.02.2022 / Merkur 

      Streit um Impfung der Kinder: Gericht ent­schied sich für die Impfung

      Bei einem Streit zwi­schen Vater und Mutter über eine Impfung ihrer Kinder hat das Amtsgericht Bad Iburg ent­schie­den, dass die Kinder geimpft wer­den können. 

      Bad Iburg – Bei einem Streit zwi­schen Vater und Mutter über eine Impfung ihrer Kinder hat das Amtsgericht Bad Iburg ent­schie­den, dass die Kinder geimpft wer­den kön­nen. Dabei ori­en­tier­te sich das Familiengericht an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), teil­te eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. 

      In dem Fall stritt sich ein geschie­de­nes Ehepaar, ob die gemein­sa­men Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren gegen Corona geimpft wer­den soll­ten. Die Mutter lehn­te die Impfung ab. 

      Das Gericht ent­schied, soweit kei­ne beson­de­ren Risiken beim Kind vor­lä­gen, sei dem Elternteil die Entscheidung zu über­las­sen, das die Empfehlungen der STIKO befür­wor­te. Damit über­tru­gen die Richter die Entscheidung über die Impfung an den Vater, unter der Bedingung, dass BioNTech [ Comirnaty ] gespritzt wird. Für Kinder und Jugendliche zwi­schen 12 und 17 Jahren wird eine Impfung mit BioNTech von der STIKO empfohlen. 

      Das Gericht urteil­te auch, ein Elternteil dür­fe auch dann eine Impfung anord­nen, wenn die Kinder sich kei­ne eige­ne Meinung über die Chancen und Risiken bil­den könn­ten, weil sie von einem Elternteil ein­ge­schüch­tert wür­den. Die Entscheidung ist noch nicht rechts­kräf­tig. (dpa)

      https://​www​.mer​kur​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​s​t​r​e​i​t​-​u​m​-​i​m​p​f​u​n​g​-​d​e​r​-​k​i​n​d​e​r​-​g​e​r​i​c​h​t​-​e​n​t​s​c​h​i​e​d​-​s​i​c​h​-​f​u​e​r​-​d​i​e​-​i​m​p​f​u​n​g​-​9​1​2​8​2​4​5​3​.​h​tml

      "STOP COVAX"

  6. Frau Richterin, sie brin­gen sich sel­ber mit dem Urteil (Entfernung aus dem Beruf) in die Nähe der ange­deu­te­ten Zeit. Denn auch dort wur­den Menschen aus Berufen ent­fernt die nicht den Vorgaben der Regierenden ent­spra­chen. So den­ke ich als "jeder Mensch mit nor­ma­ler Schulbildung müs­se bei dem Begriff an die NS-Diktatur den­ken" (Begriff = Urteil). Ist ihr Urteil poli­tisch motiviert?

  7. Frau Franz hat die Wahrheit nicht nur aus­ge­spro­chen, son­dern sogar in eine Zeitung schrei­ben las­sen: "Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz". Ich dan­ke ihr für ihren Mut zur Ehrlichkeit. Die Richterin erkennt dar­in die Franz durch den Dienstherrn vor­ge­hal­te­ne, man­geln­de Verfassungstreue. Es müss­te schon eine frag­li­che Verfassung sein, die die Lüge zur Dienstspflicht auch außer­halb des­sen erklär­te. Ich hal­te es für eher gege­ben, dass die Richterin in ihrem Urteil lügt. Das darf sie auch, weil sie unab­hän­gig – sein soll.
    Andere, z. B. ein Weimarer Richter stan­den zur Wahrheit, fühl­ten sich frei und – unab­hän­gig -, und wur­den dafür geschol­ten, ihr Urteil wur­de "kas­siert".
    Liebe Frau Franz, ich ach­te Ihre Widerständigkeit, Ihren Mut und Ihre Geradlinigkeit in die­ser unrech­ten Zeit, einer Zeit ech­ter rech­ter, rück­wärts gewand­ter Gesinnung hof­fent­lich hoch genug. Sie sind mir ein leuch­ten­des Vorbild.
    Ich unter­stüt­ze Ihren Kampf auch heu­te wie­der auf der Straße. Sie könn­ten die Wahrheit noch bes­ser als ich ken­nen, und ich bin sicher, wir wis­sen bei­de, dass die­se auf jeden Fall gewin­nen wird.

  8. @ AA
    Hoffentlich wird die­se muti­ge Polizeiärztin bald reha­bi­li­tiert und entschädigt.
    Den Glauben an die vom Gesetz garan­tier­ten Rechte dürf­te sie wohl ver­lo­ren haben.
    Die Darstellung in der Lahrer Zeitung ist für heu­ti­ge Verhältnisse rela­tiv neu­tral gehalten.
    Der Redaktion ist mög­li­cher­wei­se klar, dass vie­le ihrer Leser mit die­ser Frau sym­pa­thi­sie­ren. Die Entrechtung ist sicherlich
    vie­len bewusst geworden.
    Ein Protest gegen die­sen wie­der­mal unge­heu­er­li­chen Rechtsbruch sieht aller­dings anders aus. Es ist mit den Händen zu grei­fen, wie der Redakteur sich dreht und wen­det, um beim Regime nicht nega­tiv aufzufallen.

  9. Hut ab!

    Man wünscht sich mehr sol­cher unkor­rum­pier­ba­ren Ärzte und weni­ger prä­mien­ori­en­tier­te Mediziner.

  10. Ich bin mir sicher, daß die­se auf­rech­te Ärztin(sic!) her­vor­ra­gen­de Möglichkeiten hat, als sol­che wei­ter zu wir­ken. Einfach mal in den KV-Vertetungsbörsen schau­en, wie­viel Praxen da ua . wegen "plötz­li­cher" Ausfälle drin­gen­st Vertretungen, oder Nachfolger suchen, und da wird deut­lich bes­ser bezahlt(sic!)

  11. "somit habe man es doch mit einem Ermächtigungsgesetz zu tun. Die Nazi-Zeit habe sie nicht im Sinn gehabt.
    Doch die Vorsitzende Richterin Birgit Zimmermann nahm ihr das nicht ab – jeder Mensch mit nor­ma­ler Schulbildung müs­se bei dem Begriff an die NS-Diktatur denken, …"

    Schon wit­zig. Also jeder Mensch mit nor­ma­ler Schulbildung – aber nicht die, die die­se Gesetze for­mu­liert haben?

    Nochmal: da wird ein Gesetz geschrie­ben in dem der Wortstamm von "Ermächtigung" mehr­fach vor­kommt. Dabei denkt man nicht an NS-Diktatur – weil man schreibt ja nur brav ein Gesetz. Aber wenn jemand dar­auf hin­weist, dass das Gesetz ja Ermächtigungen for­mu­liert, dann ist das böse, weil jeder Mensch mit nor­ma­ler Schulbildung da an die NS-Zeit den­ken würde?

    Kann man eigent­lich noch fre­cher um acht Ecke her­um einen Sachverhalt völ­lig auf den Kopf stellen?

    Hat die Richterin nicht eigent­lich bestä­tigt, dass die­se Gesetzestextschreiber Nazis im Geiste sein müs­sen? Jeder nor­ma­le Mensch denkt schließ­lich bei bei einem Gesetz
    mit dem Begriff "Ermächtigung" automatisch …

  12. Ich kann mich an eini­ge Berichte der Qualitätspresse mit Aussagen von Politikern erin­nern, in denen beschrie­ben wird, dass Spahn mit dem Infektionsschutzgesetz "ermäch­tigt" wird (aus dama­li­ger Sicht), die Verfassung in wesent­li­chen Teilen per Verordnungen außer Kraft zu setzen.

    Ein Vergleich "Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz" ist durch­aus legi­tim. Wenn man jeg­li­che Vergleiche vor­ab ver­bie­tet, dann kann man nichts mehr ler­nen, schon gar nicht aus der Geschichte.

    Entweder ergibt der Vergleich, dass durch das Infektionsschutzgesetz die Verfassung teil­wei­se außer Kraft gesetzt wur­de, oder nicht, und ob das Vorgehen dem Muster der dama­li­gen Ermächtigungsgesetze ent­spricht. Heute wür­de man viel­leicht Begriffe wie "Salamitaktik" ein­brin­gen. An der Sache ändert das nichts. Am Ergebnis des Vergleichs dürf­te es kei­nen Zweifel mehr geben. Wichtige Artikel des Grundgesetzes zum Schutze der Bürger des Staats gegen einen über­mäch­ti­gen Staatsapparat wer­den nicht mehr beach­te­tet, weder in der Gesetzgebung noch in der Ausführung – der Ermächtigungsgesetze. Schlimmer noch: Ich erken­ne nicht, dass das Vorgehen in Deutschland ein Ende findet.

    Nebenbei, es waren damals meh­re­re Ermächtigungsgesetze, mit denen die Verfassung außer Kraft gesetzt wur­de, und auch heu­te wird über meh­re­re Ermächtigungsgesetze und Verordnungen die Verfassung außer Kraft gesetzt, teils durch unter­ge­ord­ne­te Behörden. Das Ergebnis heu­te ist schon kata­stro­phal. Mit Zertifikaten von super­rei­chen Kriminellen außer­halb des Landes wird unser Leben kontrolliert.

    Wer nun aus einem sol­chen Vergleich schluss­fol­gert, dass damit gemeint sei, die BRD sei gleich Nazideutschland, bringt die eige­ne Interpretation in die Diskussion ein. Genau das machen irgend so ein "Anwalt" und die Richterin. Sie selbst unter­stel­len der Polizeiärztin die­se Interpretation und erklä­ren die Polizeiärztin damit für schul­dig. Das gleich Vorgehen sehen wir bei der angeb­li­chen Gewalt wäh­rend der Demonstrationen. Es wird der Polizeiärztin eine Gewaltbereitschaft unter­stellt und damit ist die Polizeiärztin heu­te schuldig.

    Ich sehe "das beste Deutschland aller Zeiten" als einen Verbrecherstaat.

    Damit sind wir an dem Punkt, dass auch ein Vergleich der Justiz von damals und heu­te not­wen­dig ist, allein auf­grund der Art und Weise, wie Recht gespro­chen wird. Das glei­che gilt auch für die Qualitätsmedien, die nur noch eine Sicht ver­tre­ten und gegen alle Menschen het­zen, die dem widersprechen.

    Vergleiche mit dem Mittelalter hal­te ich auch für inter­es­sant. Da ist der Fall Galileo Galilei, aus dem man viel ler­nen kann.

  13. Tja DIE span­nen­de Frage in die­ser Zeit: wie lässt sich Meinungsmaulkorb mit Demokratie vereinbaren?
    Denn auch Franz wird ja kei­ne ver­fol­gungs­wür­di­ge Tat vor­ge­wor­fen, son­dern demo­kra­ti­sches Tun:
    Demonstrieren incl Meinung haben.

    1. @Marla
      Ja, es ist demo­kra­ti­sches Tun, sei­ne eige­ne Meinung sagen zu dür­fen. In vie­len Bereichen sind wir ja schon über das Recht weit hin­aus und die Verantwortlichen geben zu, dass ihnen Recht und Gesetz egal sind und es kei­ne roten Linien mehr gibt. Aber hier in die­sem Beispiel wird das Recht her­an­ge­zo­gen, um die Meinungsfreiheit zu ver­bie­ten. Warum? Warum wird noch ver­sucht, den Anschein von Rechtmäßigkeit zu wah­ren? Ich hal­te die­ses Vorgehen für noch wesent­lich ver­lo­ge­ner, als offen zuzu­ge­ben, dass man nur noch im Sinn hat, Menschen zu brechen.
      Es macht mir noch mehr Angst, denn wenn Gesetze vor­ge­scho­ben wer­den, um Unrecht zu spre­chen, ist das noch skru­pel­lo­ser als die Bösartigkeit auf die eige­ne Kappe zu neh­men. Meine per­sön­li­che Meinung.
      Man fühlt sich als Betroffener auch noch ohn­mäch­ti­ger, wenn die Realität so ver­dreht wird und so getan wird "ach ja, wir sind ja alles so gute Menschen, aber lei­der gibt es ja die­ses Gesetz, des­we­gen muss ich dir dei­ne Meinungsfreiheit verbieten".
      Gesetze sind schön und gut. Auch der Straftatbestand der Volksverhetzung ist wich­tig! Aber es wird abso­lut gefähr­lich, wenn sol­che Gesetze miss­braucht wer­den, um Andersdenkende mund­tot zu machen bzw. die Volksverhetzung von der ande­ren Seite kommt. Das ist pure Willkür, auch noch ver­steckt hin­ter Recht und Gesetz. Das ist nicht mein Staat. Das ist nicht mein Rechtsstaat.

  14. Schon zwei Wochen her, aber durch­aus reizend:

    Statisten für Corona
    https://​www​.faz​.net/​a​k​t​u​e​l​l​/​f​e​u​i​l​l​e​t​o​n​/​m​e​d​i​e​n​/​s​p​i​e​g​e​l​-​t​v​-​h​e​u​e​r​t​-​s​t​a​t​i​s​t​e​n​-​f​u​e​r​-​z​d​f​-​d​r​e​h​-​z​u​-​c​o​r​o​n​a​-​a​n​-​1​7​7​3​6​2​5​4​.​h​tml

    Evtl. mag das Anregung gewe­sen sein:
    Falsche Polizisten und ande­re Betrügereien
    https://​www​.zdf​.de/​w​i​s​s​e​n​/​t​e​r​r​a​-​x​p​r​e​s​s​/​f​a​l​s​c​h​e​-​p​o​l​i​z​i​s​t​e​n​-​u​n​d​-​a​n​d​e​r​e​-​b​e​t​r​u​e​g​e​r​e​i​e​n​-​1​0​0​.​h​tml

    Correctiv hat­te sich des Fundstücks angenommen:
    https://​cor​rec​tiv​.org/​f​a​k​t​e​n​c​h​e​c​k​/​2​0​2​2​/​0​1​/​1​8​/​s​t​a​t​i​s​t​e​n​-​s​t​e​l​l​e​n​-​s​z​e​n​e​-​f​u​e​r​-​z​d​f​-​s​e​n​d​u​n​g​-​n​a​c​h​-​u​n​d​-​n​e​h​m​e​n​-​n​i​c​h​t​-​a​n​-​e​c​h​t​e​m​-​p​r​o​t​e​s​t​-​g​e​g​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​l​e​u​g​n​e​r​-​t​e​il/

    Richtig ist wohl, dass hier das muti­ge Martyrium eines Bürgermeisters mit Hilfe von orche­strier­ten Demonstranten in Szene gesetzt wer­den sollte. 

    "Protestrufe und ‑gestik gehö­ren zur Szene…"

    Den fer­tig gestell­ten Film wür­de man nun doch ger­ne mal zu sehen bekommen…

  15. Stand: 03.02.22 06:00 Uhr
    Impfpflicht Gesundheit:
    Hintertür für Ungeimpfte
    von Konstanze Nastarowitz, Tina Soliman, Caroline Walter

    Verantwortung bei Gesundheitsämtern abgeladen

    Auch Patrick Larscheid,
    Leiter eines Berliner Gesundheitsamtes,
    ärgert sich über das Gesetz.
    Denn die Umsetzung der Impfpflicht wur­de den Gesundheitsämtern zugeschoben.
    Sie bekom­men die unge­impf­ten Mitarbeitenden von den Einrichtungen gemeldet.
    Ein Tätigkeitsverbot kön­nen sie dann aber nicht auto­ma­tisch aus­spre­chen, son­dern müs­sen jeden Einzelfall prüfen:
    Wie ist die Personalsituation des ent­spre­chen­den Heims, der Klinik?
    Wäre der Mitarbeiter dort wirk­lich verzichtbar?
    Erst nach die­ser Ermessensentscheidung kön­nen sie das Verbot aussprechen.

    https://​daser​ste​.ndr​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​a​r​c​h​i​v​/​2​0​2​2​/​I​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​G​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​H​i​n​t​e​r​t​u​e​r​-​f​u​e​r​-​U​n​g​e​i​m​p​f​t​e​,​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​2​4​4​.​h​tml

    s.a.
    https://​www​.coro​dok​.de/​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​w​e​s​e​n​-​p​a​r​i​t​a​e​t​i​s​c​h​er/

  16. Jeder Mensch mit nor­ma­ler Schulbildung.… Na wir wis­sen doch wie es hier in den Schulen zugeht. Von Normalität kann da wohl kaum die Rede sein. Während die Wänster des geho­be­nen Bürgertums auf Privatschulen gehen wo sie zu Handlangern des Kapitals erzo­gen wer­den, wer­den die Kinder der Arbeiterklasse zum Pöbel gemacht, gemobbt, aus­ge­grenzt und diskriminiert.

    DAS! ist die Normalität des Real Existierenden Kapitalismus!

  17. "… jeder Mensch mit nor­ma­ler Schulbildung müs­se bei dem Begriff an die NS-Diktatur denken" 

    So, so, Frau Richterin. An die NS-Diktatur den­ken Sie hier­bei. Wie kommt das nur? Aber gut, dass wird in einer abso­lut frei­heit­li­chen Gesellschaft leben, in der Spaziergänger nur mit Waffengewalt bedroht wer­den. Wie gut, dass Menschen anhand ihres soge­nann­ten Impfstatus gekenn­zeich­net sind. Und gut, dass 2G plus beim BVG gilt. So kann auch nie­mand, der die Impfung ablehnt (die Gründe dürf­ten Sie nichts ange­hen), an sei­ner eige­nen Verhandlung teil­neh­men kann.

    Schon über­legt, ob nicht das Bundesjustizministerium etwas für Sie wäre?

  18. Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    Neuer #RKI-Wochenbericht: 0,08 % aller – Achtung – sym­pto­ma­ti­schen (!) Omikron-Infizierten sind ver­stor­ben, 0,06 % wur­den auf Intensiv behan­delt. Wie die­se Zahlen die Basis für #Impfpflicht, vier­te Impf-Dosis, 2G etc. sein sol­len, muss die Politik erklären.
    https://​pbs​.twimg​.com/​m​e​d​i​a​/​F​K​t​D​u​G​B​X​w​A​U​I​G​y​R​?​f​o​r​m​a​t​=​j​p​g​&​n​a​m​e​=​s​m​all
    Quote Tweet
    Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    · Jan 27
    Heute: 77.091 sym­pto­ma­ti­sche #Omikron-Fälle, 31,64 % davon unge­impft. Alles wei­ter sehr mild: 0,06 % aller Symptomatischen auf Intensiv & auch 0,06 % ver­stor­ben. 39,13 % der Toten unge­impft. Wie üblich kei­ne Differenzierung zwi­schen wegen und mit Covid. https://rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-01–27.pdf?__blob=publicationFile
    10:08 PM · Feb 3, 2022
    https://​twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​3​6​0​1​6​7​2​5​8​9​6​8​072

  19. Der Vergleich mit der Autofirma ist ent­lar­vend. Weder der Staat noch die Behörden sind Unternehmen. Im öffent­li­chen Dienst ist man kei­ner Behörde ver­pflich­tet, son­dern dem Staat; die­ser wie­der­um ist nicht iden­tisch mit einer zeit­wei­sen Regierung. Vielmehr ist sorg­sam und pflicht­ge­mäß dar­auf zu ach­ten, dass Behörden und Regierung den im Grundgesetz aus­ge­führ­ten Prinzipien genü­gen. Wo nicht, muss das deut­lich gemacht wer­den, auch in ver­ba­ler Verteidigung des Grundgesetzes. Sonst wäre zum Beispiel der Beamteneid völ­lig sinn­los. Fazit aus dem Dargestellten: Es wur­de Unrecht gespro­chen, im Namen der Regierung.

    1. @Peter Rösch
      Das begreift der Staat seit gut 20 Jahren nicht mehr, dass er kei­ne Firma ist, son­dern Allgemeingut und der Gesellschaft zu die­nen hat. Seit 20 zir­ka dient er jedoch vor­ran­gig dem Kapital. Man beach­te dazu die Haushaltsführung, die auf die Buchführung umge­stellt wur­de, die für nor­ma­le Firmen gilt. Früher galt es beim Staat eine ande­re Buchführung, bei der man nicht aufs Gewinne machen und Überschüsse anzei­gen aus war, son­dern dar­auf, die Aufgaben,, die nötig sind, zu erfüllen. 

      Der Neoliberalismus hat vie­les in Deutschland zer­stört. Ganz lang­sam die Behörden von innen, durch out­ges­ourc­te Firmen, die Installation von bedenk­li­chen Amtsträgern und auch durch das schlech­te Bildungsniveau der dort Beschäftigten. Pflicht und Ehre gibt es im öD schon lan­ge nicht mehr. Ordentliche Aufgabenerfüllung auch kaum noch. Alles geht nur noch um nicht mehr funk­tio­nie­ren­de Modernität, nach außen toll wir­ken, mit den Konzernen mit­hal­ten, aber nichts funk­tio­niert und man tritt die Menschen, für die man eigent­lich arbei­ten soll­te, mit Füßen.
      Es ist ein Trauerspiel.

  20. Cornelia Stolze
    @CorneliaStolze
    „Die offi­zi­ell ein­ge­stan­de­ne «feh­len­de Bereitschaft, sich mit Vorstellungen und Inhalten, die als unbe­quem oder bedroh­lich emp­fun­den wer­den, aus­ein­an­der­zu­set­zen», gefähr­det die Qualität der Lehre wie auch des Wissenschaftsstandorts Deutschland.“
    nzz​.ch
    Wissenschaftsfreiheit in Gefahr:
    Die Universität Hamburg warnt
    Mit elf Thesen bekräf­tigt die nord­deut­sche Hochschule die Freiheit der Lehre und der Forschung. Sie for­dert: Der Konsens und die gesell­schaft­li­che Erwartungshaltung dür­fen kein Massstab der Wissens…
    4:06 AM · Feb 4, 2022
    https://​twit​ter​.com/​C​o​r​n​e​l​i​a​S​t​o​l​z​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​4​5​0​2​6​7​1​8​3​6​6​1​0​5​6​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​I​C​-​4​Y​z​I​y​6​s​p​A​AAA

  21. Cornelia Stolze Retweeted
    Marcus Franz
    @M_T_Franz
    Wieder ein Argument GEGEN die #Impfpflicht:
    Proof of vac­ci­na­ti­on not effec­ti­ve in batt­ling omic­ron, Israeli experts warn – Israel News – http://​Haaretz​.com
    haa​retz​.com
    Proof of vac­ci­na­ti­on 'not effec­ti­ve' against omic­ron, Israeli experts warn
    ***
    6:11 AM · Feb 3, 2022
    https://​twit​ter​.com/​M​_​T​_​F​r​a​n​z​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​1​1​9​3​1​9​5​4​4​0​1​2​8​0​0​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​I​C​9​2​b​S​I​t​a​o​p​A​AAA

  22. Cornelia Stolze
    @CorneliaStolze
    Super span­nen­des Interview. „Das hat nichts mit Wissenschaft zu tun, das ist eine Irreführung der Öffentlichkeit. Hier ste­hen Dinge im Raum, die die Gesellschaft nicht mehr dul­den kann. Das muss jetzt auch juri­stisch auf­ge­ar­bei­tet werden“
    nzz​.ch
    Kommt das Virus aus einem Labor in Wuhan? Dem Rätsel auf der Spur
    Ist Sars-CoV‑2 aus einem Labor in Wuhan ent­wi­chen? Verschiedene E‑Mails, die kürz­lich in den USA offen­ge­legt wur­den, wer­fen ein neu­es Licht auf die Debatte um den Ursprung der Pandemie. Der Hamburger…
    6:16 AM · Feb 3, 2022·
    https://​twit​ter​.com/​C​o​r​n​e​l​i​a​S​t​o​l​z​e​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​1​2​0​4​9​2​8​9​6​2​7​2​3​9​7​?​c​x​t​=​H​H​w​W​m​o​C​y​7​d​r​M​t​a​o​p​A​AAA

  23. Ernst Wolff
    @wolff_ernst
    Der ehe­ma­li­ge Polizeipräsident von #Ottawa spricht im TV von hun­dert­tau­sen­den Demonstranten und den "größ­ten und umfang­reich­sten Protesten", die er in 35 Jahren gese­hen hat:
    #Kanada #Trucker #Konvoi #Pandemie #Covid19
    #Corona #Impfung #Impfstoff
    cbc​.ca
    Protest's 'poten­ti­al for escala­ti­on is huge,' says for­mer Ottawa…
    Calling the situa­ti­on in Ottawa 'vola­ti­le,' for­mer poli­ce chief Charles Bordeleau says poli­ti­ci­ans taking pho­tos with pro­te­sters are 'adding fuel to the fire.'
    5:24 PM · Feb 3, 2022
    https://​twit​ter​.com/​w​o​l​f​f​_​e​r​n​s​t​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​2​8​8​8​2​0​2​3​5​4​1​9​6​5​1​?​c​x​t​=​H​H​w​W​h​o​C​-​o​d​O​S​g​q​s​p​A​AAA

  24. Eine Frau mit Rückgrat, mei­nen Respekt.
    Die Richterin wat wohl exakt das Gegenstück dazu. Alles ande­re wäre auch wie ein Sechser im Lotto gewesen.

    1. @fabianus
      Achtung mit dem Begriff "Bananenrepublik". Der hat vor ein oder zwei Monaten auch schon zu Verurteilungen geführt. So weit sind wir gekommen.

  25. Sie kann da jetzt sicher­lich Revision einlegen? 

    Ihre Aussage Ermächtigungsgesetz ist fak­tisch kor­rekt, dass vie­le Menschen da Assoziationen bekom­men, ist viel­leicht beab­sich­tigt, aber nicht die Verantwortung der Aussage. Komischerweise hat das Gesetz selbst das Wort "ermäch­ti­gen" verwendet.

    Der Daimler Vergleich greift nicht, die Ärztin hat nicht die Polizei schlecht gemacht. Und selbst wenn – wenn wir jetzt anneh­men, dass "Staatsdiener" Teile des Staats nicht kri­ti­sie­ren dür­fen, ist es mit der Demokratie wirk­lich vorbei.

    1. @bmbuerger
      Das fin­de ich auch. Es wird jeman­dem etwas unter­stellt, weil der­je­ni­ge, der es unter­stellt, einen begrenz­ten Horizont hat und offen­bar nur von sich auf ande­re schließt und nicht fähig ist, sich in ande­re rein­zu­ver­set­zen und zu begrei­fen, dass ande­re Menschen eine ande­re Perspektive haben, ande­re Gedanken usw.

      Auch das (feh­len­de Empathie, feh­len­der Perspektivwechsel) sind Anzeichen schwe­rer Erkrankungen. Und sol­che Leute sit­zen in den Gerichten und spre­chen Recht. Es ist unfassbar.
      Man kann doch nicht ein­fach Menschen Dinge unter­stel­len, weil man schon vor­her die Entscheidung getrof­fen hat, dass das die "Bösen" sind und die kön­nen das ja nur so und so gemeint haben.

      Mal ganz davon abge­se­hen, dass mei­ner Meinung nach der Tatbestand der Volksverhetzung eh nicht gege­ben ist, denn man muss das aus­spre­chen dür­fen, was statt­fin­det. Wir kön­nen alle nichts dafür, dass auf ähn­li­cher Grundlage (Konformismus) vor gut 80 Jahren es schon­mal ähn­lich ange­fan­gen hat. So gut wie kei­ner der Maßnahmenkritiker hat irgend­ein Interesse dar­an, die Gräueltaten, die pas­siert sind, zu ver­harm­lo­sen. Die Vergangenheit ist vor­bei. Aber wir müs­sen benen­nen dür­fen, wenn es schon wie­der in die­se Richtung geht. Wie soll man ver­hin­dern, dass sol­che Gräueltaten noch­mal pas­sie­ren, wenn es sogar schon ver­bo­ten ist, das aus­zu­spre­chen, was man sieht?
      Gedankenpolizei. Sprachpolizei.

  26. (unvoll­stän­di­ge) Conclusio:
    – Autovergleiche (in die­sem Fall sogar "Daimler") schei­nen bei Rechtgläubigen zum Standardrepertoire zu gehö­ren. (Hinkende Autos sind aller­dings eher etwas für den Schrottplatz)
    – Nazi-(Personal!)vergleiche (aktiv) dür­fen nur Rechtgläubige
    – Nazi-(System!)vergleiche (pas­siv) sind nur dann nicht ver­bo­ten, wenn nur Menschen ohne "nor­ma­le Schulbildung" zuhören
    – "Vertreter des Landes" haben "schlicht [sic!] die Unwahrheit ver­brei­tet" (wär da nicht "von Amts wegen" gemäß §130 (1) 2. zu ermit­teln? https://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​S​t​G​B​/​1​3​0​.​h​tml)

  27. Eigentlich ist es lustig – einer­seits will die heu­ti­ge BRD rechts­iden­tisch (ter­ri­tio­ri­al teil­iden­tisch) mit einem Staat sein der im zwan­zig­sten Jahrhundert zwei mal nach einem von die­sem Staat ange­zet­tel­ten Weltkrieg kapi­tu­lie­ren mußte. 

    Und das höch­ste Deutsche Gericht und der wis­sen­schaft­li­che Dienst des Bundestages neh­men für sich in Anspruch das das Deutsche Staatswesen den Wechsel vom Kaiserreich zur Republik zur Diktatur zur för­de­ra­len Demokratie (ein Teil), zur Diktatur des Proletariats (ande­rer Teil) zum Souveränen Gesamtstaat in noch nicht mal 100 Jahren völ­lig unbe­scha­det über­stan­den hat.
    Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zum Fortbestand des Deutschen Reiches
    https://www.bundestag.de/resource/blob/659208/bb1b8014f97412b4439d024bcdb79896/WD‑3–292-07-pdf-data.pdf

    Andererseits möch­te die heu­ti­ge BRD mit der Vergangenheit ins­be­son­de­re der von 33–45 nichts zu tun haben – jeder Vergleich mit der eige­nen Geschichte ver­bie­tet sich. Allerdings wer­den auch wie­der Schlösser gebaut. Ja was denn nun? Sind wir nun das Deutsche Reich oder nicht? Wenn wir Deutsches Reich sind heißt es nicht nur Wilhelm Zwo über­neh­men son­dern auch Adolf I. Selektive Geschichte gibts nicht.

  28. Respekt Frau Franz.
    Bei "Gedankenverbrechen" kennt das "Ministerium für Wahrheit" kein Pardon.
    »Es wäre nicht absurd, es wäre gro­tesk, aus der Tatsache, dass sich Umstände arran­gie­ren las­sen, unter denen Verhalten durch­aus vor­her­sag­bar ist – wie zum Beispiel in einem Gefängnis oder … einem Konzentrationslager … –, dar­auf zu schlie­ßen, man brau­che sich des­halb kei­ne Sorge um die Freiheit und Würde des ›auto­no­men Menschen‹ zu machen.«
    Noam Chomsky, »The Case Against B. F. Skinner«, New York Review of Books, 30. Dezember 1971

  29. Danke an die­se muti­ge und gerad­li­ni­ge Frau mit Rückgrat!
    Die Richterin, die die­ses Urteil gespro­chen hat, gehört selbst verknackt.
    In Deutschland darf man Methoden wie vor 80 Jahren anwen­den (1. mit einem Gesetz, dass es der Regierung erlaubt (der Begriff 'ermäch­tigt' ist ja ver­bo­ten), anstel­le der Parlamente auch in Fragen von größ­ter Bedeutung zu ent­schei­den; 2. indem man gegen Andersdenkende hetzt und sie gegen das Grundgesetz aus dem sozia­len und fast gesam­ten Leben aus­grenzt 3. in dem man alles tut, um Menschen zu bre­chen und was unmensch­lich ist. Stichwort 'es gibt kei­ne roten Linien mehr'),

    ABER man darf nicht BENENNEN was pas­siert, sonst wird man verknackt.

    Das ist ein­fach nur noch lächer­lich und eines Rechtsstaates nicht würdig.
    Ich hof­fe, dass all die Verantwortlichen, die für die­se Verbrechen an der Rechtsstaatlichkeit und Inhumanität ver­ant­wort­lich sich, sich eines Tages vor Gericht ver­ant­wor­ten müs­sen und ihre gerech­te Strafe bekommen.

    Die Ärztin hat ver­mut­lich auf 20.000 – 30.000 Euro Geld ver­zich­tet, um ihre Meinung wei­ter sagen zu dür­fen! Hut ab. Moral ist eben nicht mit Geld erkäuf­lich. Mir könn­te man eine Million bie­ten und ich wür­de mich nicht imp­fen lassen.

    P.S.: Dass ein Vergleich vom Gericht ange­bo­ten wur­de, zeigt doch, dass die sich selbst nicht mehr sicher sind was Recht und Gesetz ist und was nicht. Sie woll­ten die Frau mit Geld dazu brin­gen, ihre Meinung zu revi­die­ren (wenn man 'bestechen' sagt, ist das ver­mut­li­cih in die­sem Land heut­zu­ta­ge auch ein Straftatbestand, ich wer­de mich also hüten…). Das ist doch kei­ne Justiz mehr, das ist ein Kasperletheater. Mein Dank an die Ärztin, dass sie dies öffent­lich gemacht hat. Es muss ein­fach jeder mit­be­kom­men, was in die­sem Land schief läuft.

    1. @Getriebesand
      Mir könn­te man auch eine Million Euro bie­ten und ich wür­de mich nicht imp­fen las­sen. Seit 23. April 2020 war ich in kei­nem deut­schen Supermarkt, Geschäft, Kino, etc. mehr, weil am 27. April die Maskenpflicht in Baden-Württemberg ein­ge­führt wur­de und ich mir damals geschwo­ren habe, dass ich die­sen Schwachsinn nie­mals mit­ma­chen wer­de. Bis heu­te bin ich mir treu geblie­ben. Aktuell habe ich den Genesenenstatus, aber auch die­se Idiotie wer­de ich nicht mit­ma­chen! Wenn ich erst krank wer­den muss, um das Recht zu bekom­men, ein Restaurant betre­ten zu dür­fen , dann ohne mich – ich emp­fin­de das als per­vers und kein Wirt, Kinobesitzer oder irgend­je­mand sonst wird von mir garan­tiert kei­nen Cent sehen, wenn ich als gesun­der Mensch gezwun­gen wer­de irgend­ein Zertifikat vor­zei­gen muss!!

      1. @Marc Damlinger:
        Ich mache auch nicht mit. Allerdings muss ich ja Lebensmittel kau­fen. Zumindest ab und zu. Wie machen Sie das?
        Im Krankenhaus wur­de ich erpresst: ohne Test kei­ne Operation. Ich war so wütend.

        1. Die Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen.
          Die Frage bleibt immer die glei­che : wo ist Ihre Grenze ?
          Wie weit wol­len Sie die ande­ren gehen lassen ?
          Damit wir uns nicht falsch ver­ste­hen : mei­ne finan­zi­el­le und
          grund­sätz­li­che Situation dürf­te eine ähn­li­che wie bei Ihnen sein. Aber eins ist für mich trotz­dem nach wie vor klar :
          ich las­se mich von NIEMANDEM erpres­sen. Und wenn ich dabei
          draufgehe.

    2. @Getriebesand:
      Dass sie nicht auf den Vergleich ein­ge­gan­gen ist, zeigt jeden­falls, dass sie die Energie hat weiterzumachen.

      Das Zentralorgan der Rechtgläubigen hat pflicht­schul­digst der dpa-Meldung ein etwas weni­ger vor­teil­haf­tes Bild bei­gefügt und die "irre­füh­ren­den"
      Aussagen: "Die Kündigung ist nach dem Urteil wirk­sam." nebst
      "Das Gericht habe die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen"

      Auch juri­sti­sche Laien "mit nor­ma­ler Schulbildung" wis­sen zwar, dass damit der Rechtsweg eher ver­kürzt als ver­län­gert wird: eine Verfassungsbeschwerde drängt sich näm­lich auf.
      Allerdings besteht seit dem unsäg­li­chen November-2020-Persilschein des BVerfG kein Anlass zur Hoffnung auf Abhilfe von dort.
      Entweder wird die Beschwerde erst gar nicht erst ange­nom­men, mit beson­de­rer Spitzfindigkeit von der bis­he­ri­gen Rechtsprechung abge­wi­chen oder eben ans Landesarbeitsgericht zurück verwiesen
      (vgl. auch den Beitrag von @Christian Berger wei­ter oben).
      Kann noch Jahr(zehnt)e dauern.
      War nach Beendigung des Nazi-Regimes auch nicht anders. 

      https://​www​.spie​gel​.de/​p​a​n​o​r​a​m​a​/​j​u​s​t​i​z​/​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​s​s​c​h​u​t​z​g​e​s​e​t​z​-​e​r​m​a​e​c​h​t​i​g​u​n​g​s​g​e​s​e​t​z​-​b​e​d​e​u​t​e​t​-​k​u​e​n​d​i​g​u​n​g​-​f​u​e​r​-​p​o​l​i​z​e​i​a​e​r​z​t​i​n​-​a​-​4​0​3​b​0​2​e​b​-​8​d​7​6​-​4​f​8​1​-​a​3​0​3​-​a​a​3​e​0​1​e​f​f​e21

      1. @Kassandro
        Nein, auf die Gerichte (BVerfG) braucht man nicht mehr hof­fen. Aber durch die enor­me Kraftanstrengung und die Beschreitung des Klageweges bekä­men noch mehr Deutsche mit, was hier abläuft. Es könn­te mehr Menschen zum Nachdenken brin­gen. An ihre eige­ne Ehre und ihren Mut erin­nern. Und dar­an, dass am Ende die­je­ni­gen die Helden sein wer­den, die trotz Hetze und Grundrechtsentzug dem Leben und der Menschlichkeit treu geblie­ben sind.
        Allein des­we­gen wür­de es sich loh­nen, wenn sie Revision ein­legt, dann bleibt es in den Medien. Aber ich gön­ne der Frau auch ihre Ruhe. Sie hat viel bewirkt! Manche Samen gehen erst spä­ter auf.

  30. Und wie­der so ein Trottel, der mit einem unsäg­li­chen (und auch
    noch fal­schen, da sie ihren 'Arbeitgeber' nicht schlecht macht)
    Auto-Vergleich kommt. Das wirk­te schon bei Dr. Vollpfosten einfach
    nur lächerlich.
    Bei die­ser Frau passt das bekann­te Kahn-Zitat wirk­lich. Und schön,
    daß sie sich nicht kor­rum­pie­ren lässt. Und was mich beson­ders freut, end­lich mal eine Vertreterin mei­nes Berufsstandes (Osteopathie), die sich so deut­lich äußert. Bisher war da von den
    'Kollegen' nicht all­zu­viel zu ver­neh­men. Selbst mein (ehe­ma­li­ger)
    Berufsverband war sich nicht zu scha­de dafür, die Schlumpfung
    zu befür­wor­ten, obwohl das der Philosophie der Osteopathie
    dia­me­tral entgegensteht.
    Was das 'Ermächtigungsgesetz' angeht, wenn – wie vie­le Kommentatoren bereits erwähnt haben – die­ser Begriff u.a. von der Regierung mehr­fach benutzt (auch schrift­lich) wur­de, dann
    steht wer noch­mal nicht auf Seiten der FDGO ?
    Diese gan­ze Farce ist so durch­schau- und vorhersehbar.

  31. Nur mal so…zur Info für die Richterin…
    In die­sem Gesetz Stand 18.11.2020 kommt 24x ermäch­tigt und 20x ein­ge­schränkt vor. WAS ANDERES soll es dann bit­te sein, als ein „Ermächtigungsgesetz“??? Vielleicht ein „Einschränkungsgesetz“??? Ist kei­nen Deut besser…
    "Recht" wird zurecht­ge­bo­gen, wie es der Obrigkeit gera­de passt…

  32. Wir leben halt schon seit der Wiedervereinigung nicht mehr in einem Rechtsstaat, son­dern in einem Rechts-Staat.…
    Vielleicht soll­te die­se unsäg­li­che Richterin mal zur Kenntnis neh­men, was selbst Holocaust-Überlebende dazu zu sagen haben…?
    In einer Rede am 23. 1. 22 beschrieb z. B. Vera Sharav die ver­blüf­fen­den Parallelen zwi­schen ihren Erlebnissen als Kind in Nazi-Deutschland und der heu­ti­gen welt­wei­ten COVID-Politik. Zum Schluß sag­te sie:
    "Machen Sie sich kei­ne Illusionen: die Ungeimpften sind nicht der Feind. Der erste Schritt auf dem direk­ten Weg in den Völkermord ist die Stigmatisierung einer Minderheit. Schweigen lädt zu immer mehr repres­si­ven Einschränkungen ein. Wenn wir als freie Menschen über­le­ben wol­len, müs­sen wir uns gegen Diskriminierung aus­spre­chen. Wir dür­fen nie wie­der schwei­gen – nicht heu­te, nicht mor­gen, nie wieder!"
    Original:
    https://​child​rens​he​al​th​de​fen​se​.org/​d​e​f​e​n​d​e​r​/​v​e​r​a​-​s​h​a​r​a​v​-​n​e​v​e​r​-​a​g​a​i​n​-​i​s​-​n​o​w​-​u​n​l​e​s​s​-​w​e​-​a​l​l​-​r​e​s​i​s​t​/​?​i​t​m​_​t​e​r​m​=​h​ome
    Deutsche Fassung:
    https://​uncut​news​.ch/​r​e​d​e​-​i​n​-​b​r​u​e​s​s​e​l​-​v​o​n​-​h​o​l​o​c​a​u​s​t​-​u​e​b​e​r​l​e​b​e​n​d​e​r​-​w​i​r​-​b​e​f​i​n​d​e​n​-​u​n​s​-​a​n​-​e​i​n​e​m​-​k​a​t​a​s​t​r​o​p​h​a​l​e​n​-​w​e​n​d​e​p​u​n​k​t​-​i​n​-​d​e​r​-​g​e​s​c​h​i​c​h​t​e​-​d​e​r​-​m​e​n​s​c​h​h​e​it/

    1. @Exmalico: Auch Holocaust-Überlebende kön­nen irren. (Die Rumänin hat­te übri­gens kei­ne Erlebnisse als Kind in Nazi-Deutschland, son­dern wur­de von der mit den Nazis ver­bün­de­ten faschi­sti­schen Diktatur verfolgt.)
      Soll mit der Stigmatisierung das Volk der Masken- und Impfverweigerer aus­ge­rot­tet werden?

      1. Das Begreifendürfen, was das 3. Reich tatsächlich ausmachte, wird durch den Begriff "Holocaust" - erfunden 1978 durch eine gleichnamige Serie des CNN - mehr behindert als gefördert.

        Dass er derzeit immer mehr erweist, dass er nicht in der Lage ist zu erfassen, was damals war und wie sehr das Muster und die Akteure dem heutigen Geschehen gleichen, zeigt, dass er untauglich ist.

        Ich freue mich daher aufrichtig, dass dieser untaugliche Begriff ebenso wie der "Good German" insbesondere in angloamerikanischen Medien zunehmend inflationär eingesetzt wird, und so seine Unfähigkeit zur Erfassung der Tatsachen immer deutlicher werden MUSS.

        Vera Sharav ist eine kluge Frau, die den Kern des Missbrauchs begriffen hat:

        die Hetzjagd auf Gruppen aufgrund ihrer Überzeugungen, um damit zu erzwingen, dass ihnen gegen ihre Überzeugung die Zustimmung zu Menschenversuchen am eigenen Körper abgenötigt oder gar aufgezwungen werden kann.

        https://twitter.com/sylwie_sch/status/1461061654083428356

        1. @some1: Richtig. Hat nur nichts zu tun mit einem wie auch immer inter­pre­tier­ba­ren Begriff des Holocaust. Es ist das Verdienst der geschmäh­ten Serie, daß 1978 bei vie­len Menschen in Deutschland erst­mals (!) eine Auseinandersetzung mit dem Völkermord statt­fand. Auch wenn man einen sol­chen Film heu­te anders gestal­ten wür­de, sehe ich nicht, war­um man mit die­sem Begriff nicht arbei­ten kön­nen soll:

          "Holocaust [ˈhoːlokaʊ̯st, holoˈkaʊ̯st] (eng­lisch, aus alt­grie­chisch ὁλόκαυστος holó­kau­stos, deutsch ‚voll­stän­dig ver­brannt‘) und Schoah (auch Schoa, in eng­li­scher Transkription Shoah oder Shoa; hebrä­isch הַשּׁוֹאָה ha'Schoah für „die Katastrophe“, „das gro­ße Unglück/Unheil“) sind die heu­te zumeist ver­wen­de­ten Bezeichnungen für den natio­nal­so­zia­li­sti­schen Völkermord an 5,6 bis 6,3 Millionen euro­päi­schen Juden wäh­rend des Zweiten Weltkriegs. Deutsche und ihre Helfer ver­folg­ten von 1941 bis 1945 das Ziel, alle Juden im deut­schen Machtbereich syste­ma­tisch zu ermor­den, ab 1942 auch mit indu­stri­el­len Methoden. Dieses Menschheitsverbrechen grün­de­te auf dem staat­lich pro­pa­gier­ten Antisemitismus und der ent­spre­chen­den ras­si­sti­schen Gesetzgebung des NS-Regimes. In der NS-Ideologie wur­de der Völkermord an den Juden, der mit dem Überfall auf Polen 1939 begann, als „Vernichtung lebens­un­wer­ten Lebens“ gerecht­fer­tigt, eben­so wie der Porajmos, die kol­lek­ti­ve Vernichtung von Sinti und Roma, die NS-Krankenmorde, die „Aktion T4“ zur Ermordung Behinderter und die „Kinder-Euthanasie“. Der end­gül­ti­ge Entschluss zur Ermordung aller Juden fiel im engen Zusammenhang mit dem Vernichtungskrieg gegen die UdSSR ab dem Sommer 1941."
          https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​H​o​l​o​c​a​ust

          1. Der Schriftsteller Elie Wiesel bemän­gel­te, der Film sei eine aus kom­mer­zi­el­lem Kalkül pro­du­zier­te Seifenoper und eine „Beleidigung für die, die umka­men, und für die, die überlebten“.[25] In der Bundesrepublik über­wo­gen anfäng­lich in den Veröffentlichungen ästhe­ti­sche und anti­kom­mer­zi­el­le Vorbehalte. Bedenken gab es gegen die unrea­li­stisch kon­stru­ier­te Handlung, die histo­ri­sche Fakten mit erfun­de­nen Versatzstücken ver­knüpf­te und auf Emotionen setz­te. Einigen Figuren wur­de ein akti­ves Widerstandsverhalten zuge­schrie­ben, das der Gefühlslage und dem Wunschdenken jüdi­scher Zuschauer entgegenkam. 
            https://de.wikipedia.org/wiki/Holocaust_–_Die_Geschichte_der_Familie_Weiss#Kritik

            Der Film lief 1978, 23 Jahre nach Kriegsende. Es ist nicht wahr, dass die Auseinandersetzung damit 1978 ERSTMALS statt­ge­fun­den haben soll, im Gegenteil: die Frage stand seit Kriegsende im Raum, und sie wur­de gestellt und dis­ku­tiert. Man ist auf viel Schweigen gesto­ßen frei­lich, auch auf Verleugnung und Rechtfertigung, aber: die Auseinandersetzung fand statt. In mei­ner Wahrnehmung wur­de sie 1978 ein- für alle­mal (?) been­det: man hat die Fragen in einen Begriff gepackt und die Diskussion gesetz­lich ver­bo­ten – aus die Maus.

            Seither "gärt" die­ses uner­lö­ste Geschehen vor sich hin und löst in den Ländern unter­schied­li­che "Mindsets" aus. Im anglo­ame­ri­ka­ni­schen Raum bezeich­net der Begriff abstrakt (!) das abso­lu­te Böse, des­sen nur die ger­ma­ni­sche Rasse fähig ist und die es auch wie­der tun wird, wenn man nicht "auf sie auf­passt". In Deutschland habe ich früh erfah­ren, dass er benutzt wur­de und wird, um Menschen, die sich nicht imp­fen las­sen wol­len und die Grundrechte zurück­for­dern, als die­se "Bestie" – Nazi – bezeich­net wer­den, weil sie das Leben ande­rer durch ihren Egoismus gefähr­den würden.

            Für mich ist daher der Holocaust und der Nazi, der des­sen fähig ist, in erster Linie ein psy­cho­lo­gi­scher Begriff, der immer der Rechtfertigung des­sen dient, der ihn ver­wen­det. Leider gehört Sharav auch dazu. Jeder meint, mit Holocaust der Drohung des abso­lu­ten Bösen Nachdruck ver­lei­hen zu kön­nen. Aber der Begriff hat eine gegen­tei­li­ge Funktion: er neu­tra­li­siert es, das abso­lu­te Böse. Verbietet, dar­über nach­zu­den­ken, und nimmt sich so die Chance zum Guten, das zu erken­nen immer nur als Differenz, als Relation zum Bösen mög­lich ist. Damit ver­bun­den wäre die Einsicht, dass das abso­lu­te Böse und das "ein­fa­che" Böse unter­schied­lich sind. Das ein­fa­che Böse ist häss­lich und weiß, was es tut. Das abso­lu­te Böse trach­tet, die Hässlichkeit zu überwinden.

            Das abso­lu­te Böse ist im Übrigen ein Begriff von Kant. Es kenn­zeich­net Handeln abseits jeder Moral und jedes mensch­li­chen Empfindens, ein Handeln, das sich eige­ne Regeln erfin­det, die jen­seits der Tatsachen und auch Empfindungen eine neue Ordnung begrün­den sol­len. Es ist amo­ra­lisch, kann daher auch nie mit Begriffen der Moral gefasst wer­den, weil es sie negiert. Der Nationalsozialistische Nihilismus hat genau das getan: die Ordnung negiert und eine ande­re über­ge­stülpt, eine der ras­si­schen Auslese und der Überwindung mensch­li­cher Empfindungen – Jenseits von Gut und Böse. 

            Die ras­si­sche Auslese in unmo­dern gewor­den, man hat heu­te mit der Gentechnik eben­so wie mit den Drohnenkriegen "sau­be­re" Methoden. Immer noch wird Elend geschaf­fen, aber man muss es nicht mehr sehen. Man ist jen­seits von Gut und Böse immer dann, wenn man nicht mehr hin­sieht und ver­drängt. Das zu schaf­fen ist die Schule, die nicht genu­in deutsch ist, son­dern west­lich. Und man packt Schicht um Schicht drauf, man ist nicht mehr zynisch, son­dern ver­leug­net den Zynismus und nennt ihn "das Gute", weil er so sau­ber und hygie­nisch ist. Nur so kann Gelingen, was der Begriff ver­birgt – damals wie heu­te. Das abso­lu­te Böse wur­de nicht "abge­schafft", son­dern perfektioniert.

  33. erstellt am:
    04.02.2022

    Ansprechpartner/in:
    Julia Schrader

    Verwaltungsgericht Osnabrück
    Pressereferentin des Verwaltungsgerichts Osnabrück
    Hakenstraße 15
    49074 Osnabrück
    Tel: 0541 314 743

    Verwaltungsgericht Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig
    Presseinformation Nr. 02/2022

    OSNABRÜCK. In einem Verfahren des vor­läu­fi­gen Rechtsschutzes hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück den Landkreis Osnabrück (Antragsgegner) mit Beschluss vom heu­ti­gen Tage dazu ver­pflich­tet, dem Antragsteller einen 6 Monate umfas­sen­den Genesenennachweis auszustellen.

    Die Kammer hält die Verkürzung des Genesenstatus auf 90 Tage durch den Verweis in der am 14. Januar 2022 geän­der­ten „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ (Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahme­verordnung – SchAusnahmV) auf die Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) für ver­fas­sungs­wid­rig und damit unwirk­sam. Deshalb sei die Verordnung in der Fassung vom 8. Mai 2021 anzu­wen­den, die den Genesenennachweis für den Zeitraum 28 Tage nach (posi­ti­ver) PCR-Testung bis 6 Monate bestim­me (§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV).

    Zur Begründung führ­te die Kammer aus, dass der Genesenenstatus und damit sei­ne Dauer eine hohe Bedeutung für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger habe. Es lie­ge auf der Hand, dass der Ausschluss des Einzelnen von der Teilnahme am sozia­len, kul­tu­rel­len und wirt­schaft­li­chen Leben für den Einzelnen eine hohe Grundrechtsrelevanz, ins­be­son­de­re in Bezug auf die Allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG, die kör­per­li­che Unversehrtheit des Art. 2 Abs. 2 GG unter dem Gesichtspunkt der psy­chi­schen Gesundheit und auf die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG – sowie auf wei­te­re Grundrechtspositionen – habe.

    Es ver­sto­ße in Anbetracht der Bedeutung des Genesenenstatus für den Einzelnen gegen Verfassungsrecht, dass der Verordnungsgeber die Dauer des Genesenenstatus mit­tel­bar durch einen (dyna­mi­schen) Verweis auf die vom RKI im Internet ver­öf­fent­li­chen Vorgaben auf – aktu­ell – 90 Tage nach fest­ge­stell­ter Infektion beschrän­ke. Für die­se Weiterdelegation auf das RKI feh­le es an einer Rechtsgrundlage, der Verweis auf eine sich stän­dig ändern­de Internetseite des RKI sei intrans­pa­rent und zudem unbe­stimmt. Ob der­ar­tig weit­rei­chen­de Entscheidungen zudem einem Parlamentsvorbehalt unter­lä­gen, also nur von dem demo­kra­tisch legi­ti­mier­ten Gesetzgeber getrof­fen wer­den dürf­ten, oder ob sie auch die Verwaltung tref­fen dür­fe, kön­ne letzt­lich offenbleiben.

    Auch in der Sache feh­le es für eine Verkürzung des Genesenenstatus an einer wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Grundlage. Das RKI habe nicht hin­rei­chend wis­sen­schaft­lich auf­ge­ar­bei­tet, ob es belegt sei, dass nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion ende.

    Soweit der Antragsteller mit sei­nem Antrag außer­dem errei­chen woll­te, dass sein Genesenenstatus schon ab dem Zeitpunkt der Entlassung aus der Quarantäne gel­ten soll­te, blieb der Antrag erfolg­los. Die 28-Tage-Regelung in der SchAusnahmV aus Mai 2021 beru­he auf nach­voll­zieh­ba­ren wis­sen­schaft­li­chen Erwägungen. Damit wer­de sicher­ge­stellt, dass mit dem Genesenennachweis auch ein aus­rei­chen­der Immunschutz einhergehe.

    Der Beschluss (Az. 3 B 4/22) ist noch nicht rechts­kräf­tig und kann bin­nen zwei Wochen nach Zustellung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ange­foch­ten werden.

    Der Beschluss hat unmit­tel­bar nur Folgen für den Antragsteller, der Anspruch auf den Genesenennachweis zur Dauer von 6 Monaten hat. Andere Genesene, die ihren ver­kürz­ten Nachweis nicht akzep­tie­ren, müss­ten sich des­halb grund­sätz­lich auch an das Gericht wen­den, sofern die Verordnung nicht geän­dert wird. Das Verwaltungsgericht hat – anders als das Oberverwaltungsgericht – kei­ne all­ge­mei­ne Normverwerfungskompetenz.

    Der Beschluss wird zeit­nah in der kosten­frei zugäng­li­chen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www​.recht​spre​chung​.nie​der​sach​sen​.de/) ver­öf­fent­licht. Vor die­sem Hintergrund wird gebe­ten, von indi­vi­du­el­len Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzusehen.

    https://​www​.ver​wal​tungs​ge​richt​-osna​brueck​.nie​der​sach​sen​.de/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​s​g​e​r​i​c​h​t​-​o​s​n​a​b​r​u​c​k​-​h​a​l​t​-​v​e​r​k​u​r​z​u​n​g​-​d​e​s​-​g​e​n​e​s​e​n​e​n​s​t​a​t​u​s​-​a​u​f​-​9​0​-​t​a​g​e​-​f​u​r​-​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​w​i​d​r​i​g​-​2​0​8​3​2​4​.​h​tml

  34. Wenn Drosten sich selbst reden hört, dann spricht die objek­ti­ve Wissenschaft aus sei­nem Mund. Wenn ande­re Professoren Drosten kri­ti­sie­ren, dann büßen die­se aus Drostens Sicht sogar ihre Menschlichkeit ein. Zu einem Interview mit Kritik an Drosten schreibt er:"Das ist kein Interview, son­dern ein Vorkommnis".

    https://​mobi​le​.twit​ter​.com/​c​_​d​r​o​s​t​e​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​9​2​8​3​4​0​4​8​7​7​1​6​0​4​5​2​?​c​x​t​=​H​H​w​W​i​I​C​z​2​b​f​X​_​6​o​p​A​AAA

    Die Sozialkompetenzen des Herrn Drosten schei­nen nicht sehr ent­wickelt zu sein.

  35. "UN-Berichterstatter über Folter hört früh­zei­tig auf "

    "Der UN-Berichterstatter für Folter, Nils Melzer, hört auf.… Er tritt im Juli eine Direktor-Stelle beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) an, wie die Organisation am Donnerstag mit­teil­te. Er lege das Mandat Ende März nie­der, sag­te Melzer gegen­über der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Seine Amtszeit wäre bis Oktober gelaufen.

    Wäre es denn mög­lich gewe­sen, sein Mandat zu verlängern?

    "Beide Funktionen sei­en nicht kom­pa­ti­bel, sag­te Melzer. Während der UN-Berichterstatter Klartext spre­chen und öffent­lich­keits­wirk­sam mobi­li­sie­ren müs­se, gehe es beim IKRK viel mehr um Vertraulichkeit und kon­ti­nu­ier­li­chen Dialog außer­halb der Öffentlichkeit."

    Dann ist er wohl dem­nächst mundtot.

    "In Deutschland wur­de Melzer bekannt, als er im Sommer 2021 das teils bru­ta­le Vorgehen der Berliner Polizei bei nicht geneh­mig­ten Versammlungen gegen die Corona-Politik kri­ti­sier­te. Dabei sei­en womög­lich Menschenrechtsverletzungen began­gen wor­den, sag­te er damals. Er habe Ende 2021 aus Berlin Antwort auf sei­ne schrift­li­che Bitte um Stellungnahme bekom­men, dies aber noch nicht aus­ge­wer­tet, sag­te Melzer."

    Dazu wird es wohl auch nicht mehr kom­men. Ist hier ein wei­te­rer kri­ti­scher Geist weg­ge­mobbt worden?

    "Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hat­te in einem Beitrag vom 24. Januar 2022 Melzer vor­ge­wor­fen, in sei­ner Arbeit "zu weit zu gehen" und ihn in die Nähe von "Verschwörungsideologen und Hass-Propagandisten" gerückt – den Abdruck einer Gegendarstellung Melzers ver­wei­ger­te die SZ und wur­de dafür zum Teil scharf kritisiert."
    de​.rt​.com

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