Polizeigewalt "Teil unseres Rechtssystems"

Ein UN-Sonderberichterstatter für Folter ist besorgt, die Polizei des rot-rot-grü­nen Berliner Senats ant­wor­tet schnodd­rig. Auf zeit​.de ist am 8.8. zu lesen:

»Berliner Polizei weist Kritik an Gewalt wäh­rend Querdenker-Demo zurück
Die Berliner Polizei hat Kritik an ihrem auch gewalt­sa­men Vorgehen bei uner­laub­ten Versammlungen gegen die Pandemiepolitik vor einer Woche zurück­ge­wie­sen. "Unmittelbarer Zwang ist Gewalt, Gewalt schmerzt, Gewalt ver­letzt, Gewalt sieht gewalt­tä­tig aus", sag­te Polizeisprecher Thilo Cablitz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Unmittelbarer Zwang auch mit all sei­nen Bildern ist den­noch Teil unse­res Rechtssystems."

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter und ande­re grau­sa­me, unmensch­li­che oder ernied­ri­gen­de Behandlung, Nils Melzer, hat­te ange­kün­digt, die Bundesregierung um eine Stellungnahme zu dem Vorgehen der Berliner Polizei bei der Querdenker-Demo bit­ten zu wol­len. Womöglichen sei­en Menschenrechtsverletzungen began­gen wor­den, sag­te Melzer. "Es sind eini­ge Videos ver­brei­tet wor­den, die besorg­nis­er­re­gend sind." Melzer hat nach eige­nen Angaben bereits mit Augenzeugen gesprochen.

Melzer ver­weist etwa auf ein Video, in dem ein Polizist eine Frau am Hals packt und zu Boden stößt. "Die hät­te ster­ben kön­nen", sagt Melzer. Von der Frau sei kei­ne Gefahr aus­ge­gan­gen, aber der Beamte habe eine Technik der Selbstverteidigung ange­wen­det, statt schlicht eine Ordnungswidrigkeit zu ver­hin­dern. Auf ande­ren Videos sei ein Mann zu sehen, der blu­tig geschla­gen wur­de, obwohl er in Handschellen am Boden lag. Ein ande­rer Mensch sei von hin­ten vom Fahrrad geris­sen worden…

Weltweiter Trend zu zunehmender Polizeigewalt

Wenn Melzer die Bitte um Stellungnahme bei der Bundesregierung ein­reicht, hat die­se 60 Tage Zeit, um dar­auf zu ant­wor­ten. Melzer sag­te, die deut­sche Regierung müs­se bei Rechtsverstößen durch die Polizei recht­li­che Schritte ein­lei­ten. Dabei ehe es auch um die Entschädigung von Opfern und Präventionsmaßnahmen. Die Tatsache, dass er hin­schaue, löse hof­fent­lich ein Umdenken aus, sag­te Melzer.

Dass Polizeigewalt zuneh­me, ist laut Melzer ein welt­wei­ter Trend. Polizeikräfte wür­den zuneh­mend mili­ta­ri­siert. Die Polizei betrach­te sich dann nicht mehr als Freund und Helfer. "Das scheint mir eine gefähr­li­che Eskalationsspirale zu sein."«

Unbestätigten Berichten zufol­ge prüft Belarus die Verhängung von Sanktionen. Im Gespräch sei­en ein Einreiseverbot für Michael Müller und das Einfrieren der Konten von Kultursenator Lederer. (Ich soll ja dazu schrei­ben, wenn es sati­risch gemeint ist.)

18 Antworten auf „Polizeigewalt "Teil unseres Rechtssystems"“

  1. Das Grundgesetz for­dert zum Schutze des Staates in letz­ter Konsequenz, dass die Staatsbürger/innen ihre Menschenwürde, Gesundheit und Leben dafür opfern zu haben.

    Wer dazu nicht bereit ist, der / die / das wird zwangs­be­han­delt mit­tels Gewalt, da der GG-Staat das Recht dazu hat. Daher stimmt die Aussage von Polizeisprecher Thilo Cablitz.

    Alles ande­re sind Träumereien über das GG.

  2. Die Polizei ist ein Organ des kapi­ta­li­sti­schen Staates mit der Aufgabe die Macht der herr­schen­den Klasse sicher­zu­stel­len, wenn erfor­der­lich eben auch mit Gewalt. Überraschung?

    MFG

    1. 😀

      .. also für mich nicht!

      Aber es gibt ja Mitbürger, die von dem Begriff "Klasse" noch nie was gehört haben, von "Kapital" nur als Geldsumme, und für die der Staat so eine Art Firma ist, die das Wohlergehen aller sichern soll.

    1. @Dieter Müller: Das Argument liegt auf dem Niveau der Mainstream-Erzählung "rot=braun". "Rechtsstaat" war und ist ein schil­lern­der Begriff, der nie­mals von tat­säch­li­chen Machtverhältnissen los­ge­löst ver­wen­det wer­den kann. Diese Verhältnisse sind, betrach­tet man die aus­schlag­ge­ben­de wirt­schaft­li­che Macht, im "Nationalsozialismus" sehr viel ähn­li­cher denen in der BRD und gänz­lich anders, als sie in der DDR waren. Das soll nicht hei­ßen, daß die recht­li­che Ausgestaltung der wirt­schaft­li­chen Macht gleich­gül­tig sei. Sie unter­liegt immer der Ausgestaltung des Kräfteverhältnisses der gesell­schaft­li­chen AkteurInnen (Klassen und Interessengruppen).

      1. @aa: Es ist für die Diskussion voll­kom­men irrele­vant, ob und in wie weit sich die bei­den Regime unter­schie­den. Entscheidend ist, dass bei­de Regime einen Rechtsstaat vor­ge­täuscht haben, so wie es heu­te wie­der geschieht. Die Täter haben sich nach dem Ende der bei­den Regime dar­auf beru­fen und es wur­de zu oft akzep­tiert. Das darf kein drit­tes Mal passieren.

        1. @Polizeistaat: So gut wie alle Gesellschaftsordnungen beru­fen sich auf ihre Art von Recht. Es ist also immer zu fra­gen, wes­sen Recht damit gemeint ist. Anatole France wird der Spruch zuge­schrie­ben von "der maje­stä­ti­schen Gleichheit des Gesetzes, das Reichen wie Armen ver­bie­tet, unter Brücken zu schla­fen, auf den Straßen zu bet­teln und Brot zu stehlen.“

      2. @aa: Falsch = –> ""Rechtsstaat" war und ist ein schil­lern­der Begriff, der nie­mals von tat­säch­li­chen Machtverhältnissen los­ge­löst ver­wen­det wer­den kann."

        Richtig ist: Ein Rechtsstaat schafft sei­nem Wesen nach, einer­seits all­ge­mein ver­bind­li­ches Recht [Legislative] und bin­det ande­rer­seits sei­ne eige­nen Organe [Exekutive und Judikative] zur Ausübung der staat­li­chen Gewalt an das Recht – Die soge­nann­te Gewaltenteilung.

        Das wie­der­um garan­tiert die viel zitier­te Rechtssicherheit. Wichtiger Auslegungsgrundsatz des Strafrechts: Keine Strafe ohne Gesetz. Die Strafbarkeit darf nicht durch eine Auslegung begrün­det wer­den, die den äußerst mög­li­chen Wortsinn des Gesetzestextes über­schrei­tet – usw.

        Wie auch immer
        MfG

        1. @Fledgling01: Gewaltenteilung ist nicht dumm. Ein Rechtsstaat nach die­ser Auslegung kann den­noch Unrecht schaf­fen. Das Verbrechen der Rassegesetze der Nazis bestand weni­ger dar­in, daß sie nicht rechts­staat­lich aus­ge­führt wur­den. Der Volksgerichtshof hat auch for­mal­recht­lich meist nicht gegen den Rechtsstaatsgedanken ver­sto­ßen. Darin besteht gera­de der Skandal: In der BRD wur­de des­halb die über­wie­gen­de Zahl sei­ner Urteile über vie­le Jahrzehnte als gül­tig aner­kannt nach dem Motto "Was damals Recht war, kann heu­te kein Unrecht sein".

          1. @aa. Richtig aus­ge­führt. „Objektiv“ war alles recht­mä­ßig, auch die „Nürnberger Rassengesetze“. „Objektiv“ waren damit alle Befehle rechtmäßig.

            Daher ver­stan­den die NS-Angeklagten in den Nürnberger Prozesse die Anklage nicht. Denn die
            Angeklagten hat­ten „objek­tiv“, also rechtmäßig
            gehandelt.

            Also, wor­in liegt die Crux (Sinn & Zweck) der Nürnberger Prozesse ?

            Warum hat die Dt. Justiz bis heu­te dar­aus nichts
            gelernt ?

            Warum gibt es:
            „Objekt“ staat­li­chen Handelns
            und
            „Subjekt“ nicht-staat­li­chen Handelns ?

            Wie kann ich heu­te juri­stisch aus­schlie­ßen, ein „Objekt“ staat­li­chen Handelns zu sein, also mei­ne Menschenwürde, Gesundheit und Leben zum Schutze des Staates nicht opfern zu habe ?

            Das Gute an der Corona-Krise ist, dass viele
            Menschen über ihre Beziehung zum GG-Staat nachdenken.

    2. der NS war ein maß­nah­me­staat. wenn hit­ler eine wei­sung gab, einen füh­rer­er­laß, dann war das höhe­res recht. der rechts­staat war kei­ne beru­fungs­in­stanz der nsdap, son­dern der führerwille.
      sie­he: euthanasie-erlaß.

  3. Das ver­fas­sungs­ge­richt­l­li­che Kombinat für Rundfunk Betriebsteil Mainz hat gera­de im Produkt "Drehscheibe" Polizeigewalt the­ma­ti­siert. Die gin­ge schließ­lich immer von Querdenkern aus, da wür­den immer vie­le Polizisten ver­letzt. Als Beweis wur­den Bilder von Corona-Demos aus Leipzig und Dresden gezeigt und auf­ge­lö­ste Corona-Partys aus Hamburg. Dort hät­te es ver­letz­te Polizisten bzw in Hamburg einen ver­letz­ten Mitarbeiter des Ordnungsamtes gegeben. 

    Nebenbei wur­de noch die Tat von Jugendlichen die ein Haus ange­zün­det haben und anschlie­ßend Rettungskräfte atta­kiert hat­ten, irgend­wel­chen Psychologen (Die sind in der Gruppe da fühlt man sich stark), irgend­wel­che Polizeigewerkschafter (wir müs­sen auf­pas­sen) gezeigt. Nein die Ermittlungen von Nils Melzer waren kein Thema und auch nicht was in Berlin mit dem Mitglied der Partei dieBasis pas­siert ist. Das hät­te ja das schö­ne Narrativ kaputt gemacht. Danach kam ein Unfall auf einer Autobahn an dem "die Gaffer" die Polizei behin­dert hät­ten und der nicht­be­tei­lig­te Tesla den Unfall auf­klärt da die Kamera alles auf­ge­zeich­net hat. Das Bundesverfassungsgericht kann stolz auf die­se Art von Informations-Rundfunk sein, die es ermög­licht hat. 

    ZDFDrehscheibe 9.8.2021 ab 12:10 (noch nicht in der Mediathek)

  4. Handelt es sich noch um eine Polizei nach bis­he­ri­gen Verständnis oder ist die­se Verwaltungseinheit gera­de am mutie­ren zu einem anders gear­te­ten Sicherheitsdienst? Zumindest Teile hier­von. Die Frage ist auch nicht, ob jeder der Mitglieder die­ser Organisation dies aus frei­en Stücken tut oder dies bewusst wahr­nimmt. Gruppenzwang und Gruppendynamik sind äußerst effek­tiv. Dies dürf­te den Damen und Herren der Leitung sehr wohl bekannt sein.

  5. ""Unmittelbarer Zwang ist Gewalt, Gewalt schmerzt, Gewalt ver­letzt, Gewalt sieht gewalt­tä­tig aus", sag­te Polizeisprecher Thilo Cablitz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Unmittelbarer Zwang auch mit all sei­nen Bildern ist den­noch Teil unse­res Rechtssystems.""

    Ob die­se Äußerungen vom Thilo Cablitz Absicht waren oder bloß ein Missgeschick auf­grund ange­bo­re­ner Selbstüberschätzung, kann ich ad hoc nicht sagen: Mit der Einlassung hat der Polizeisprecher zumin­dest mit Nachdruck / mit aller Deutlichkeit die vor­ge­wor­fe­ne Befürchtung einer oft­mals unver­hält­nis­mä­ßig ange­wand­ten Polizeigewalt sogar als Systemimmanent bestätigt.

    Wie auch immer
    MfG

    1. Nachdem ich mir selbst ein paar die­ser Videos ange­schaut habe, muss ich sagen, die Polizei hat­te über­haupt kei­nen Grund, gegen die fried­lich wir­ken­den Menschen der­art aggres­siv vor­zu­ge­hen. Die Einsatzkräfte wur­den weder ange­grif­fen, noch gaben sie den grob über­wäl­tig­ten Demonstrant: innen die Gelegenheit, sich aus­zu­wei­sen oder frei­wil­lig mit­zu­kom­men. Sie fin­gen will­kür­lich Leute ein, schnapp­ten sie egal wo( am Arm, Hals, Rucksack) und war­fen sie direkt zu Boden, wenn sie nicht schnell genug weg­rann­ten. Manche woll­ten doch ein­fach nur mit ihren direk­ten Bezugspersonen bei­sam­men blei­ben, statt durch eine spon­ta­ne poli­zei­li­che Straßensperrung getrennt zu wer­den. Vielen von weit her Angereisten fehlt in der Hauptstadt doch auch die Orientierung, sie fin­den den Weg dann nicht mehr so leicht zurück , beson­ders wenn sie älter und nicht mehr so fit sind. Aber dar­auf wur­de gar kei­ne Rücksicht genom­men. Es ist auch bei einer ver­bo­te­nen Demonstration unzu­läs­sig und unver­hält­nis­mä­ßig, Menschen zu miss­han­deln und sogar Wehrlose und Gefesselte zu ver­prü­geln, nur weil sie zusam­men auf der Straße ent­lang gehen! Auch die Ungleichheit der Ausstattung soll­te bedacht wer­den: Die Polizeitruppen in Kampfmontur mit Helm gegen­über den Unbewaffneten in leich­ter Freizeitbekleidung. Die Demo droh­te – außer durch die­se Gewaltorgien der Polizei- zu kei­ner Zeit gefähr­lich zu wer­den, die Leute spa­zier­ten halt ein­fach durch Berlin, mach­ten und woll­ten aber kei­nen Ärger. Statt die­se zu eskor­tie­ren, übte man sich in Einkesselungen, Droh- und Strafgebärden. Die Bilder soll­ten für alle Zeiten abschrecken, zu demon­strie­ren, schwe­re Verletzungen von Menschen wur­den bewusst einkalkuliert.

  6. Frauen und Kinder durch Kampfroboter weg­schla­gen las­sen ist also Teil unse­res Rechtssystems.

    Kann man sich noch mehr entblöden?

    (Tatsächlich wer­den alle Rechte nur noch für den Staat gese­hen, und alle Pflichten nur noch für den "Staatsbürger" der sich schlicht zu unter­wer­fen hat. Wenn etwas IRGENDWIE den Buchstaben des Gesetzes abzu­rin­gen ist, ist es legi­tim, sagen sie. Und die hoch­be­zahl­ten Anwälte und Berater sor­gen dafür, dass man immer mehr aus den Gesetzen her­aus­ho­len kann. In wel­chem Interesse wohl? Doch sicher nicht gegen das Interesse ihrer "Gönner"!)

Schreibe einen Kommentar zu aa Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert