Polizeistaat? Noch nicht ganz

»Ein Polizeistaat ist ein Staat, des­sen Organe nicht recht­lich gebun­den han­deln und die sich im Gegensatz zu rechts- und verfassungs­staatlichen Vorstellungen wegen einer man­gel­haf­ten Gewaltenteilung nicht effek­tiv gegen­sei­tig kon­trol­lie­ren. Charakteristisch sind eine star­ke Stellung der Polizei und ande­rer staat­li­cher Sicherheitsdienste (wie die Geheimpolizei) sowie eine repres­si­ve Reglementierung des poli­ti­schen, wirt­schaft­li­chen und sozia­len Lebens. Wegen feh­len­der Unabhängigkeit der Rechtsprechung sind die Staatsbürger gegen will­kür­li­che und unrecht­mä­ßi­ge Maßnahmen nur unzu­rei­chend geschützt, ihre unver­letz­li­chen Grundrechte sind nicht gewähr­lei­stet.« (Wikipedia)

Quelle: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​Z​b​y​Z​x​0​k​t​jB4

20 Antworten auf „Polizeistaat? Noch nicht ganz“

  1. Jeder Zwerg fühlt sich stark und die Gelder meh­ren sich. Wenn man das auf die­se Weise durch Angstverbreitung erwor­be­ne "Kapital "
    wenig­stens den geschä­dig­ten Coronaopfern zukom­men lie­ße. Dazu eine inter­es­san­te Mitteilung bei Ken FM, Die Macht um Acht, "Nach Nachrichten tau­chen", Min.12.35. Uli Gellermann: 390Mio des Corona Konjunktur-
    pake­tes an Rheinmetall zur Aufrüstung der Bundeswehr, per­ver­ser geht´s kaum noch." Also, lie­be Polizisten, immer schön wei­ter so, dann erhal­tet Ihr viel­leicht auch ein Bundesverdienstkreuz"! Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kot­zen möch­te," altes deut­sches Sprichwort, und auch noch mal Grüße an Olaf Scholz!!!

  2. Noch nicht ganz, aber das Sprechen im öffent­li­chen Nahverkehr wird schon mal verboten:

    https://​taz​.de/​C​o​r​o​n​a​s​c​h​u​t​z​-​i​m​-​N​a​h​v​e​r​k​e​h​r​/​!​5​7​4​1​7​72/

    Hat Drosten schon eine hip­pe Erklärung gefun­den, wie­so ledig­lich aus­ge­at­me­te Luft weni­ger "infek­ti­ös" als aus­ge­at­me­te Luft beim Sprechen sei? Und wie sicher sind die FFP2-Masken – darf ich spre­chen, wenn ich so eine habe?

    1. @Marianne Schuster
      Das ist mir auch auf­ge­fal­len – der Polizist hat das obe­re Metallstück rund gebo­ten – das hat hier irgend­je­mand frü­her schon mal ange­regt, denn damit bekommt man end­lich Luft!

  3. Dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben lässt sich an einem objek­ti­ven Sachverhalt fest­ma­chen: die pure Flut der Gesetze und Verordnungen in kür­ze­ster Zeitabfolge, die nicht nach­voll­zieh­ba­re Willkür und Unübersichtlichkeit, die Widersprüchlichkeit (nicht in Bars, aber im ÖPNV oder bei Berufsausübung zusam­me­drän­geln, …), die klein­tei­li­gen Anwendungsbereiche, die oft völ­lig vagen und unüber­prüf­ba­ren Bedingungen (1,5 m Abstand, …) – das alles macht es dem bräv­sten Staatsbürger prak­tisch unmög­lich, sich immer zuver­läs­sig rechts­kon­form zu verhalten.

    Damit schon ist jede Rechtsstaatlichkeit ver­las­sen worden. 

    Und wir haben so eine Art reli­giö­se Ursünde (Generalverdacht, Leben ist Rechtsbruch per se) an die Stelle des höch­sten Rechtsgutes, der Unschuldsvermutung, set­zen lassen.

  4. 11. Bay. InfektionsschutzmaßnahmenVO, gültig ab 15.01.2021 - § 1 Auszug

    (1) 1Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. 2Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. 3Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. 4In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.
    (2) 1Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), gilt:
    1.
    Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
    2.
    Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält.
    3.
    Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.

    2Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht), gilt Satz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_11-1

    1. Siehe dazu beim Corona-Ausschuss
      Sitzung 31
      ab ca. 2:08 Thomas Berthold
      und sei­ne Frage ab ca. 2:10:45
      und die juri­sti­sche Beurteilung zum Verhalten bzw. Pflichten bei poli­zei­li­chen Kontrollen, eige­nen NICHT-Aussagen usw.
      Statement von Dr. Justus Hoffmann
      – sehens- und hörenswert!!!
      https://​coro​na​-aus​schuss​.de/​s​i​t​z​u​n​g​en/

      sie­he auch
      aktu­el­les Urteil des OVG Saarland

      Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 20.1.2021 den § 6 Abs. 1 der aktu­el­len Corona-Verordnung (VO-CP) vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt, soweit er Kontaktbeschränkungen auch für den fami­liä­ren Bezugskreis vor­sieht (Az.: 2 B 7/21).
      https://​www​.saar​land​.de/​o​v​g​/​D​E​/​i​n​s​t​i​t​u​t​i​o​n​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​p​r​e​s​s​e​m​i​t​t​e​i​l​u​n​g​e​n​/​p​m​_​2​_​2​1​.​h​tml
      Urteil dazu
      https://​www​.saar​land​.de/​o​v​g​/​D​E​/​i​n​s​t​i​t​u​t​i​o​n​/​a​k​t​u​e​l​l​e​-​m​e​l​d​u​n​g​e​n​/​s​p​r​u​c​h​p​r​a​x​i​s​/​d​o​w​n​l​o​a​d​s​/​1​_​d​l​_​s​p​r​u​c​h​p​r​a​x​i​s​-​2​b​7​-​2​1​.​p​d​f​?​_​_​b​l​o​b​=​p​u​b​l​i​c​a​t​i​o​n​F​i​l​e​&​v=2

  5. Ja genau, sehr vie­le Leute hal­ten sich daran.
    Aber sicher­lich nicht weil die alle Angst vor der gefähr­li­chen Mutation haben. Die Ursache dürf­te eher bei den 250€ Bußgeld liegen.

    1. @PK: Das bezweif­le ich lei­der stark. In mei­ner Umgebung sehe ich Viele, die die Dinger auch auf den Straßen tra­gen, wo sie gar nicht vor­ge­schrie­ben sind. Ich tra­ge sie nie und nir­gends (bin auch ärzt­lich befreit) und erle­be in öffent­li­chen Verkehrsmitteln jeden Tag Menschen, die, sobald sie mich erblicken, sofort ans ande­re Ende des Fahrzeugs flie­hen. Aus Angst vor Bußgeld geschieht das wohl eher nicht.

    2. @PK
      Ich muss lei­der JW zustimmen.
      Hier tra­gen in Bereichen, wo kei­ne Pflicht gilt ca. 50 Prozent Masken. Je wei­ter ich von dem Innenstadtbereich weg kom­me, desto weni­ger wer­den es.
      Auffällig ist jetzt, dass schon sehr vie­le über­all eine FFP2 Maske tra­gen. Ich woh­ne in Bayern.
      Ich tra­ge auch kei­nen Maulkorb, wo es vor­ge­schrie­ben ist. Ich bin da lei­der so ziem­lich der Einzige. Selbst wo man die Pflicht locker igno­rie­ren kann, sehe ich fast nie­man­den ohne Maulkorb. Es ist ein Trauerspiel.

  6. Hinweis:
    ich rege ein neu­es Schlagwort an;
    "Urteile" o.ä. , mit schnell erfass­ba­rer Angabe von Datum und Bundesland

    Amtsrichter in Weimar: Corona-VO verfassungswidrig
    Januar 21, 2021

    Ein Amtsrichter in Weimar hat einen Mann frei­ge­spro­chen, der zu einer Geldbuße ver­ur­teilt wer­den soll­te, weil er gegen das Corona-Kontaktverbot ver­sto­ßen hat, indem er mit min­de­stens sie­ben ande­ren Beteiligten aus ins­ge­samt acht Haushalten sei­nen Geburtstag fei­er­te, sechs Gäste zuviel nach der Thüringer Corona-Verordnung. Das Urteil des Richters fällt 

    ver­nich­tend
    https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/01/Amtsgericht-Weimar-Urteil-vom-11.01.21.-523-Js-202518–20.

    aus: Die Corona-Verordnung ist ver­fas­sungs­wid­rig und mate­ri­ell­recht­lich zu beanstanden.

    Erstmalig hat sich ein Richter inten­siv mit den medi­zi­ni­schen Fakten, den wirt­schaft­li­chen Folgen und den Auswirkungen der kon­kre­ten Politik auseinandergesetzt.
    https://​2020​news​.de/​a​m​t​s​r​i​c​h​t​e​r​-​i​n​-​w​e​i​m​a​r​-​c​o​r​o​n​a​-​v​o​-​v​e​r​f​a​s​s​u​n​g​s​w​i​d​r​ig/

  7. R"Noch nicht ganz" ? ?

    Siehe dazu:

    https://t.me/Artikel_20_4_GG/2858

    https://t.me/Artikel_20_4_GG/2859

    https://t.me/Artikel_20_4_GG/2860
    _

    Mehr zum kon­zern­po­li­ti­schen, staats­ter­ro­ri­stisch gei­seln­den Covid-19 Pandemiebetrug-Horror – Drosten Testbetrug-Horror – zwecks kon­zern­po­li­ti­schen Impfbetrug-Horror – zwecks kon­zern­zech­ni­schen Schwab "Great Reset" Horror

    https://t.me/Artikel_20_4_GG/1760
    _____

  8. Warum wur­de eine längst ver­füg­ba­re, inno­va­ti­ve Anti-Viren- UV-Filter-Technik nicht bereits in allen öffent­li­chen Verkehrsmitteln ein­ge­baut? Eine Münchner Firma hat die­se für Züge ent­wickelt und nicht erst 2020 an Spanien, China + Russland ver­kauft, die ihre Staatsbahnen damit ausstatteten.
    Aber hier bei uns hieß es ja die gan­ze Zeit, Ansteckungen wür­den in Zügen nicht statt­fin­den bzw. wären nicht nachweisbar. 

    Nur weil die Kontakt- Nachverfolgung im Zug nicht klappt, schließt das aber noch lan­ge nicht aus, dass dies nicht geschieht! 

    Genau dort pas­siert Ansteckung ver­mut­lich doch am mei­sten, was sie – zwar etwas spät – viel­leicht end­lich wahr haben, die "Schildbürger" in der Regierung! Hätten sie das vie­le Geld statt für die­se dum­me App doch nach­hal­ti­ger hier­für ausgegeben.….

  9. Hessen: Corona-Gästelisten von der Polizei beschlag­nahmt und ausgewertet
    Januar 22, 2021
    alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

    Torsten Felstehausen, Landtagsabgeordneter der Linken in Hessen, hat in einer Kleinen Anfrage vom 05.08.2020 zum Thema „Nutzung von ‚Corona-Gästedaten‘ durch hes­si­sche Sicherheitsbehörden“ zehn Fragen gestellt. Am 19.01.2021 wur­den die Antworten des hes­si­schen Innenministers Peter Beuth (CDU) als Landtagsdrucksache 20/3337 veröffentlicht.

    In den Vorbemerkungen des Ministers zu den Fragen wird fest­ge­stellt: „Die Zahl der Zugriffe auf Gästelisten durch die Staatsanwaltschaften bzw. die hes­si­sche Polizei, die bis zum Inkrafttreten des o.a. Gesetzes erfolg­ten, wur­den sta­ti­stisch nicht erfasst. Die nach­fol­gend genann­ten Zahlen wur­den durch eine geson­der­te Abfrage in den ein­zel­nen Polizeipräsidien erho­ben, ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.“ Es muss also davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass es eine unbe­kann­te Zahl wei­te­rer Zugriffe auf die Gästelisten gab, zumal die­ser Praxis erst mit der Neufassung des § 28a Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum 19.11.2020 ein Riegel vor­ge­scho­ben wurde.

    https://​ddrm​.de/​h​e​s​s​e​n​-​c​o​r​o​n​a​-​g​a​e​s​t​e​l​i​s​t​e​n​-​v​o​n​-​d​e​r​-​p​o​l​i​z​e​i​-​b​e​s​c​h​l​a​g​n​a​h​m​t​-​u​n​d​-​a​u​s​g​e​w​e​r​t​et/

  10. 8.2.21, "In Zeiten des Lockdowns
    netz​po​li​tik​.org: Es wur­de eben schon kurz ange­spro­chen: Von Polizeigewalt und auch von Polizeikontrollen und ‑dis­kri­mi­nie­rung sind nicht alle Menschen glei­cher­ma­ßen betrof­fen. Hat sich seit dem Inkrafttreten der Corona-Maßnahmen in Sachsen eigent­lich etwas verändert?
    KgP: Die Befugnisse und Präsenz der Polizei wei­ten sich in den Zeiten des Lockdowns stark aus. Bereits im März 2020 konn­ten wir wie­der­holt Kontrollen von woh­nungs­lo­sen Menschen beob­ach­ten, die bestraft wur­den, weil sie sich nicht an die Ausgangssperre hal­ten konn­ten. Ebenso kön­nen die neu­en Regelungen zum Anlass genom­men wer­den, jede Person nach dem Grund ihres Aufenthaltes im öffent­li­chen Raum zu fra­gen. Nach Belieben der Beamt*innen kön­nen Ausweise, Belege für Partner*innenschaften oder Arbeitsnachweise ver­langt werden.
    Wenn sol­che Möglichkeiten und die ein­her­ge­hen­de Macht nun mit zum Teil ras­si­sti­schen, rechts­ra­di­ka­len Einstellungen der Polizist*innen zusam­men­fal­len, sind dis­kri­mi­nier­te Gruppen im Resultat wie­der­um über­pro­por­tio­nal häu­fig betrof­fen. Auch bei der Verhängung von Strafen kön­nen Polizist*innen häu­fig nach Augenmaß ent­schei­den, etwa bei Verstoß gegen Ausgangssperren oder Alkoholverbot, und die­ses Augenmaß kann nicht objek­tiv oder „gerecht“ sein. …"
    https://​netz​po​li​tik​.org/​2​0​2​1​/​i​n​t​e​r​v​i​e​w​-​z​u​-​p​o​l​i​z​e​i​g​e​s​e​t​z​e​n​-​u​n​d​-​p​o​l​i​z​e​i​l​i​c​h​e​m​-​f​e​h​l​v​e​r​h​a​l​t​e​n​-​t​a​t​s​a​e​c​h​l​i​c​h​e​s​-​a​u​s​m​a​s​s​-​v​o​n​-​p​o​l​i​z​e​i​g​e​w​a​l​t​-​b​l​e​i​b​t​-​i​m​-​v​e​r​b​o​r​g​e​n​en/
    https://​www​.kgp​-sach​sen​.org/​u​b​e​r​-​u​ns/

    Sachsen und Sachsen-Anhalt ken­nen laut einem Bericht der Bild-Zeitung vom 2.2.21 den Anteil der in Pflegeheimen (Einrichtungen gemäss § 36 IFSG) Gestorbenen nicht. Auch Asylbewerber-Unterkünfte sind Einrichtungen gemäss § 36 IFSG.
    https://​www​.bild​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​i​n​l​a​n​d​/​p​o​l​i​t​i​k​-​i​n​l​a​n​d​/​s​p​a​e​t​e​r​-​i​m​p​f​-​s​t​a​r​t​-​b​i​s​-​z​u​-​3​-​v​o​n​-​4​-​c​o​r​o​n​a​-​t​o​t​e​n​-​i​n​-​d​e​n​-​a​l​t​e​n​h​e​i​m​e​n​-​7​5​1​8​8​1​1​8​.​b​i​l​d​.​h​tml

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