»Ein Polizeistaat ist ein Staat, dessen Organe nicht rechtlich gebunden handeln und die sich im Gegensatz zu rechts- und verfassungsstaatlichen Vorstellungen wegen einer mangelhaften Gewaltenteilung nicht effektiv gegenseitig kontrollieren. Charakteristisch sind eine starke Stellung der Polizei und anderer staatlicher Sicherheitsdienste (wie die Geheimpolizei) sowie eine repressive Reglementierung des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Wegen fehlender Unabhängigkeit der Rechtsprechung sind die Staatsbürger gegen willkürliche und unrechtmäßige Maßnahmen nur unzureichend geschützt, ihre unverletzlichen Grundrechte sind nicht gewährleistet.« (Wikipedia)
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=ZbyZx0ktjB4
Jeder Zwerg fühlt sich stark und die Gelder mehren sich. Wenn man das auf diese Weise durch Angstverbreitung erworbene "Kapital "
wenigstens den geschädigten Coronaopfern zukommen ließe. Dazu eine interessante Mitteilung bei Ken FM, Die Macht um Acht, "Nach Nachrichten tauchen", Min.12.35. Uli Gellermann: 390Mio des Corona Konjunktur-
paketes an Rheinmetall zur Aufrüstung der Bundeswehr, perverser geht´s kaum noch." Also, liebe Polizisten, immer schön weiter so, dann erhaltet Ihr vielleicht auch ein Bundesverdienstkreuz"! Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte," altes deutsches Sprichwort, und auch noch mal Grüße an Olaf Scholz!!!
Noch nicht ganz, aber das Sprechen im öffentlichen Nahverkehr wird schon mal verboten:
https://taz.de/Coronaschutz-im-Nahverkehr/!5741772/
Hat Drosten schon eine hippe Erklärung gefunden, wieso lediglich ausgeatmete Luft weniger "infektiös" als ausgeatmete Luft beim Sprechen sei? Und wie sicher sind die FFP2-Masken – darf ich sprechen, wenn ich so eine habe?
@Analyse..darfst Du nicht. FFP2 Masken schützen nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe, Viren und Enzyme !
Wieder so eine kriminelle Heilpraktikerin mit Dr. Titel, die Atteste ausstellt. Da muss man doch mit der ganzen Härte der GESTASI eingreifen:
https://www.youtube.com/watch?v=EO18SMvXZ‑8
https://www.youtube.com/watch?v=klDc4hzoIKQ&feature=youtu.be
Dr. Schiffmann kennt das auch schon lange!
Also der Polizist sollte sich nochmals beraten lassen ob und wie die Maske richtig dicht sitzt!
@Marianne Schuster
Das ist mir auch aufgefallen – der Polizist hat das obere Metallstück rund geboten – das hat hier irgendjemand früher schon mal angeregt, denn damit bekommt man endlich Luft!
@ Marianne und I.B.
Hätte da noch ein lustiges Video zur "Wirksamkeit" von Masken.
https://videopress.com/v/4egEyh2b?at=2
Dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben lässt sich an einem objektiven Sachverhalt festmachen: die pure Flut der Gesetze und Verordnungen in kürzester Zeitabfolge, die nicht nachvollziehbare Willkür und Unübersichtlichkeit, die Widersprüchlichkeit (nicht in Bars, aber im ÖPNV oder bei Berufsausübung zusammedrängeln, …), die kleinteiligen Anwendungsbereiche, die oft völlig vagen und unüberprüfbaren Bedingungen (1,5 m Abstand, …) – das alles macht es dem brävsten Staatsbürger praktisch unmöglich, sich immer zuverlässig rechtskonform zu verhalten.
Damit schon ist jede Rechtsstaatlichkeit verlassen worden.
Und wir haben so eine Art religiöse Ursünde (Generalverdacht, Leben ist Rechtsbruch per se) an die Stelle des höchsten Rechtsgutes, der Unschuldsvermutung, setzen lassen.
11. Bay. InfektionsschutzmaßnahmenVO, gültig ab 15.01.2021 - § 1 Auszug
(1) 1Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. 2Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. 3Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. 4In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten.
(2) 1Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), gilt:
1.
Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
2.
Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthält.
3.
Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
2Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht), gilt Satz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_11-1
Siehe dazu beim Corona-Ausschuss
Sitzung 31
ab ca. 2:08 Thomas Berthold
und seine Frage ab ca. 2:10:45
und die juristische Beurteilung zum Verhalten bzw. Pflichten bei polizeilichen Kontrollen, eigenen NICHT-Aussagen usw.
Statement von Dr. Justus Hoffmann
– sehens- und hörenswert!!!
https://corona-ausschuss.de/sitzungen/
siehe auch
aktuelles Urteil des OVG Saarland
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 20.1.2021 den § 6 Abs. 1 der aktuellen Corona-Verordnung (VO-CP) vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er Kontaktbeschränkungen auch für den familiären Bezugskreis vorsieht (Az.: 2 B 7/21).
https://www.saarland.de/ovg/DE/institution/aktuelle-meldungen/pressemitteilungen/pm_2_21.html
Urteil dazu
https://www.saarland.de/ovg/DE/institution/aktuelle-meldungen/spruchpraxis/downloads/1_dl_spruchpraxis-2b7-21.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Ja genau, sehr viele Leute halten sich daran.
Aber sicherlich nicht weil die alle Angst vor der gefährlichen Mutation haben. Die Ursache dürfte eher bei den 250€ Bußgeld liegen.
@PK: Das bezweifle ich leider stark. In meiner Umgebung sehe ich Viele, die die Dinger auch auf den Straßen tragen, wo sie gar nicht vorgeschrieben sind. Ich trage sie nie und nirgends (bin auch ärztlich befreit) und erlebe in öffentlichen Verkehrsmitteln jeden Tag Menschen, die, sobald sie mich erblicken, sofort ans andere Ende des Fahrzeugs fliehen. Aus Angst vor Bußgeld geschieht das wohl eher nicht.
@PK
Ich muss leider JW zustimmen.
Hier tragen in Bereichen, wo keine Pflicht gilt ca. 50 Prozent Masken. Je weiter ich von dem Innenstadtbereich weg komme, desto weniger werden es.
Auffällig ist jetzt, dass schon sehr viele überall eine FFP2 Maske tragen. Ich wohne in Bayern.
Ich trage auch keinen Maulkorb, wo es vorgeschrieben ist. Ich bin da leider so ziemlich der Einzige. Selbst wo man die Pflicht locker ignorieren kann, sehe ich fast niemanden ohne Maulkorb. Es ist ein Trauerspiel.
Hinweis:
ich rege ein neues Schlagwort an;
"Urteile" o.ä. , mit schnell erfassbarer Angabe von Datum und Bundesland
Amtsrichter in Weimar: Corona-VO verfassungswidrig
Januar 21, 2021
Ein Amtsrichter in Weimar hat einen Mann freigesprochen, der zu einer Geldbuße verurteilt werden sollte, weil er gegen das Corona-Kontaktverbot verstoßen hat, indem er mit mindestens sieben anderen Beteiligten aus insgesamt acht Haushalten seinen Geburtstag feierte, sechs Gäste zuviel nach der Thüringer Corona-Verordnung. Das Urteil des Richters fällt
vernichtend
https://2020news.de/wp-content/uploads/2021/01/Amtsgericht-Weimar-Urteil-vom-11.01.21.-523-Js-202518–20.
aus: Die Corona-Verordnung ist verfassungswidrig und materiellrechtlich zu beanstanden.
Erstmalig hat sich ein Richter intensiv mit den medizinischen Fakten, den wirtschaftlichen Folgen und den Auswirkungen der konkreten Politik auseinandergesetzt.
https://2020news.de/amtsrichter-in-weimar-corona-vo-verfassungswidrig/
@Corona-VO verfassungswidrig: Auch hier schon behandelt – Regelung der Corona-Verordnung zu Kontaktbeschränkungen teilweise außer Vollzug gesetzt
Noch nicht ganz ?
R"Noch nicht ganz" ? ?
Siehe dazu:
https://t.me/Artikel_20_4_GG/2858
https://t.me/Artikel_20_4_GG/2859
https://t.me/Artikel_20_4_GG/2860
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Mehr zum konzernpolitischen, staatsterroristisch geiselnden Covid-19 Pandemiebetrug-Horror – Drosten Testbetrug-Horror – zwecks konzernpolitischen Impfbetrug-Horror – zwecks konzernzechnischen Schwab "Great Reset" Horror
https://t.me/Artikel_20_4_GG/1760
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Warum wurde eine längst verfügbare, innovative Anti-Viren- UV-Filter-Technik nicht bereits in allen öffentlichen Verkehrsmitteln eingebaut? Eine Münchner Firma hat diese für Züge entwickelt und nicht erst 2020 an Spanien, China + Russland verkauft, die ihre Staatsbahnen damit ausstatteten.
Aber hier bei uns hieß es ja die ganze Zeit, Ansteckungen würden in Zügen nicht stattfinden bzw. wären nicht nachweisbar.
Nur weil die Kontakt- Nachverfolgung im Zug nicht klappt, schließt das aber noch lange nicht aus, dass dies nicht geschieht!
Genau dort passiert Ansteckung vermutlich doch am meisten, was sie – zwar etwas spät – vielleicht endlich wahr haben, die "Schildbürger" in der Regierung! Hätten sie das viele Geld statt für diese dumme App doch nachhaltiger hierfür ausgegeben.….
Hessen: Corona-Gästelisten von der Polizei beschlagnahmt und ausgewertet
Januar 22, 2021
alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD), Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare
Torsten Felstehausen, Landtagsabgeordneter der Linken in Hessen, hat in einer Kleinen Anfrage vom 05.08.2020 zum Thema „Nutzung von ‚Corona-Gästedaten‘ durch hessische Sicherheitsbehörden“ zehn Fragen gestellt. Am 19.01.2021 wurden die Antworten des hessischen Innenministers Peter Beuth (CDU) als Landtagsdrucksache 20/3337 veröffentlicht.
In den Vorbemerkungen des Ministers zu den Fragen wird festgestellt: „Die Zahl der Zugriffe auf Gästelisten durch die Staatsanwaltschaften bzw. die hessische Polizei, die bis zum Inkrafttreten des o.a. Gesetzes erfolgten, wurden statistisch nicht erfasst. Die nachfolgend genannten Zahlen wurden durch eine gesonderte Abfrage in den einzelnen Polizeipräsidien erhoben, ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.“ Es muss also davon ausgegangen werden, dass es eine unbekannte Zahl weiterer Zugriffe auf die Gästelisten gab, zumal dieser Praxis erst mit der Neufassung des § 28a Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zum 19.11.2020 ein Riegel vorgeschoben wurde.
https://ddrm.de/hessen-corona-gaestelisten-von-der-polizei-beschlagnahmt-und-ausgewertet/
8.2.21, "In Zeiten des Lockdowns
netzpolitik.org: Es wurde eben schon kurz angesprochen: Von Polizeigewalt und auch von Polizeikontrollen und ‑diskriminierung sind nicht alle Menschen gleichermaßen betroffen. Hat sich seit dem Inkrafttreten der Corona-Maßnahmen in Sachsen eigentlich etwas verändert?
KgP: Die Befugnisse und Präsenz der Polizei weiten sich in den Zeiten des Lockdowns stark aus. Bereits im März 2020 konnten wir wiederholt Kontrollen von wohnungslosen Menschen beobachten, die bestraft wurden, weil sie sich nicht an die Ausgangssperre halten konnten. Ebenso können die neuen Regelungen zum Anlass genommen werden, jede Person nach dem Grund ihres Aufenthaltes im öffentlichen Raum zu fragen. Nach Belieben der Beamt*innen können Ausweise, Belege für Partner*innenschaften oder Arbeitsnachweise verlangt werden.
Wenn solche Möglichkeiten und die einhergehende Macht nun mit zum Teil rassistischen, rechtsradikalen Einstellungen der Polizist*innen zusammenfallen, sind diskriminierte Gruppen im Resultat wiederum überproportional häufig betroffen. Auch bei der Verhängung von Strafen können Polizist*innen häufig nach Augenmaß entscheiden, etwa bei Verstoß gegen Ausgangssperren oder Alkoholverbot, und dieses Augenmaß kann nicht objektiv oder „gerecht“ sein. …"
https://netzpolitik.org/2021/interview-zu-polizeigesetzen-und-polizeilichem-fehlverhalten-tatsaechliches-ausmass-von-polizeigewalt-bleibt-im-verborgenen/
https://www.kgp-sachsen.org/uber-uns/
Sachsen und Sachsen-Anhalt kennen laut einem Bericht der Bild-Zeitung vom 2.2.21 den Anteil der in Pflegeheimen (Einrichtungen gemäss § 36 IFSG) Gestorbenen nicht. Auch Asylbewerber-Unterkünfte sind Einrichtungen gemäss § 36 IFSG.
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/spaeter-impf-start-bis-zu-3-von-4-corona-toten-in-den-altenheimen-75188118.bild.html