Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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…Notlügen sind auch Lügen
Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass der Revisionsschein überhaupt nichts mit der Veröffentlichungspflicht zu tun hat. Der Revisionsschein ist lediglich die Genehmigung des Betreuers der Endfassung der Dissertation. Diese darf dann veröffentlicht werden. Also, erst wenn der Revisionsschein ausgestellt ist, kann der Promovend seiner Veröffentlichungspflicht nachkommen. Was anderes ist ein Bestätigungsscheim von der Unibibliothek, der bescheinigt, dass die Pflichtexemplare dort abgegeben worden sind. Erst mit dieser Bestätigung bekommt der Promovend seine Promotionsurkunde. Es ist übrigens für jeden Promovenden, egal an welcher Uni schon mindestens seit 1977 Pflicht, Exemplare an der Unibibliothek abzugeben. Das kann nicht über die Uni geschehen, sondern immer nur direkt vom Promovenden. Er/Sie hat die alleinige Verantwortung der Veröffentlichung nachzukommen. Es gibt überhaupt krönen Zweifel daran, dass Drosten keinen Doktortitel führen dürfte. Selbst wenn es damals möglich gewesen wäre, eine publikationsbezogene (kumulative) Arbeit abzugeben, muss auch diese (entweder inklusive der Publikationen oder die Publikationen separat aufgrund der Rechte) bei der Bibliothek abgegeben werden. Ich weiß gar nicht, warum darüber noch diskutiert werden muss. Ich habe mittlerweile mehrere Promovierte verschiedener Jahrgänge befragt (ohne den Grund meiner Frage zu nennen) und alle haben sie mir das bestätigt.
@Sandra:
Exakt. Ein solcher Revisionsschein muss von JEDEM Gutachter der schriftlichen Arbeit (bei mir waren es drei) unterschrieben werden. Ob nun alle auf einem Schein oder separat. D.h. die Gutachter bestätigen hier nach der mündlichen Verteidigung der Doktorarbeit, dass die vorliegende Arbeit so final gedruckt und an die Bib übergeben werden darf. Ohne diesen Revisionsschein ist eines von vielen notwendigen Bedingungen nicht erfüllt und der Titel darf nicht verliehen werden.
Beispiel für einen Revisionsschein:
"
Revisionsschein:
Ich bescheinige hiermit, dass mir die Originalfassung der Dissertation von Frau / Herrn XYZ mit dem Titel XYZ vorgelegt worden ist und ich gegen den Druck dieser Dissertation keine Einwände habe.
Ort, Datum (Unterschrift Betreuer/in und Stempel der Einrichtung)
Name des/der Betreuer/in in Druckbuchstaben: Bitte den unterzeichneten Revisionsschein umgehend per Brief, Fax oder E‑Mail an das Promotionsbüro zurücksenden
"
Kann also das was Sandra oben schreibt auch nur bestätigen:
Es gibt mehrere Scheine und Nachweise in diesem ganzen Promotionsverfahren und jedes mal muss sich der Promovend bzw. die Promovendin SELBER darum kümmern. Es gibt da keine Automatismen, keiner trägt einem da was hinterher und jede kleine Information muss man der Univerwaltung aus der Nase pulen.
Wenn der Pressesprecher also sagt, dass der Revisionsschein nicht notwendig gewesen sei, weil Drosten ja seiner Veröffentlichungspflicht bereits nachgekommen sei (durch Publikation der drei Artikel), dann ist das wohl Käse, denn der Revisionsschein hat wie gesagt nichts mit dem Nachweis der ordnungsgemäßen Abgabe der Pflichtexemplare zu tun. Dieses Nachweisdokument heißt anders, da die Bibliothek ja logischerweise hier nichts revidiert oder korrigiert, sondern nur sagt, dass die X Exemplare am Tag Y abgegeben wurden. Weiß der Pressesprecher nicht was ein Revisionsschein ist?
Pflichtexemplare gab es ja offenbar und damit können ja schlecht die drei zuvor publizierten Artikel gemeint gewesen sein. Man tackert die ja nicht zusammen und gibt die ab. Es kann sich dann also ja nur um eine kummulative Arbeit gehandelt haben, bei der normalwerweise eine Zusammenfassung der Doktorarbeit geschrieben wird und die eigenen Publikationen dort entsprechend eingebettet werden. Auch wäre dabei zu erwarten, dass man zu Beginn dieser kummulativen Arbeit beschreibt und erklärt welche Teile in den drei Arbeiten von einem selbst stammen, da ja meistens mehrere Autoren auf den Artikel geführt sind. Anders können die Gutachter der Doktorarbeit ja nicht abschätzen wie hoch der Eigenanteil von Drosten an den Arbeiten war.
Und genau für diese kummulativen Arbeit braucht es im Normalfall einen Revisionsschein. Wenn der nicht vorliegt, haben die Gutachter nicht die Pflichtexemplare freigegeben, egal ob die drei Artikel zuvor schon veröffentlicht wurden.
Ich habe meine Dissertationsexemplare persönlich ausgedruckt, gebunden und in die Unibibliothek gebracht. Dann habe ich das PDF an die Nationalbibliothek gesendet und dafür eine unkaputtbare Internetadresse bekommen (URN). Das war 2006.
An einen Revisionsschein kann ich mich nicht erinnern.
Ich habe mir damals auch die Promotionsordnung besorgt und habe gemerkt, dass die Professoren nicht so genau wissen, was darin steht, und gewohnheitsmäßig haben sie Sachen gemacht, die in der Promotionsordnung so nicht drin stehen. Das betraf aber eher die öffentliche Verteidigung. Also Promotionsordnungen werden nicht immer so heiß gegessen, wie sie gekocht werden.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es in irgendeiner Promotionsordnung erlaubt sein soll, die Namen von drei Aufsätzen zu nennen und das als Veröffentlichung einer Dissertation zu deklarieren. Irgendwo muss ja wenigstens die Erklärung stehen, dass man alles selbst geschrieben hat.
Mein Kollege hat seine Habilitationsschrift kumulativ erstellt. Aber auch er hat ein Dokument aus den einzelnen Artikeln zusammengestellt mit einem gemeinsamen Inhaltsverzeichnis.