Pressesprecher der Goethe-Universität kündigungsreif?
In einem Tweet (!) an plagiatsgutachten.com, der dort am 24.10. veröffentlicht wurde, behauptet Herr Dr. Kaltenborn:Helfen wir dem Pressesprecher auf die Sprünge: »(4) Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte und … Pressesprecher der Goethe-Universität kündigungsreif? weiterlesen
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