Pressesprecher der Goethe-Universität kündigungsreif?

In einem Tweet (!) an pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com, der dort am 24.10. ver­öf­fent­licht wur­de, behaup­tet Herr Dr. Kaltenborn:Helfen wir dem Pressesprecher auf die Sprünge: »(4) Der/die Doktorand/in ist ver­pflich­tet, spä­te­stens ein Jahr nach der Disputation (münd­li­che Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vor­zu­neh­men. Wird die Frist schuld­haft ver­säumt, so erlö­schen alle durch die Prüfung erwor­be­nen Rechte und … Pressesprecher der Goethe-Universität kün­di­gungs­reif? weiterlesen