Privat vor Staat

NachwuchspolitikerInnen der FDP testen, wie unterschiedlich ein Virus in privaten und öffentlichen Bussen agiert. KL würde sagen, die gehen freiwillig voll ins Risiko. Was der Volksmund sagt, verbiete ich mir zu zitieren.

Der FDP-General in NRW zwitschert:

Das NRW-Gesundheitsministerium teilt hingegen mit:

»Eine Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht weiterhin für folgende Bereiche:  

  •  Öffentliche Verkehrsmittel (Busse und Bahnen, Schülerbeförderung);
  •  Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Arztpraxen, ambulante Pflegedienste, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen); 
  • Obdachlosenunterkünfte...«

 

11 Antworten auf „Privat vor Staat“

  1. Diese besch*ssenen Fotos auch noch immer so dumm­dreist in den "sozia­len Netzwerken" zu posten…
    Oder ist es kei­ne Dummheit, son­dern offe­ner Hohn? Nach dem Motto: "Unsere Willkürherrschaft zele­brie­ren wir öffentlich."

  2. neu­lich hat­te ich die Gelegenheit SchülerInnen trans­por­te ab 5. Klasse zu beob­ach­ten. fast alle hat­ten Masken auf, doch in einem Bus kein einziger..soweit ich das gese­hen habe. selt­sam, oder?

  3. Es gibt ein Recht auf ana­lo­ges Leben
    – aber kaum mehr in Dänemark

    Datenschutzrheinmain/ Oktober 2, 2022/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz, Personenkennziffern, Sozialdatenschutz, staat­li­che Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

    Dort ist die Zwangsdigitalisierung in allen Lebensbereichen – ins­be­son­de­re im Kontakt mit staat­li­chen Stellen – außer­or­dent­lich weit fortgeschritten.
    Darauf machen zwei Beiträge in der Frankfurter Rundschau vom 30.09.2022 aufmerksam.

    Thomas Borchert, ein in Kopenhagen leben­der deut­scher Journalist, schil­dert in einem Beitrag unter dem Titel „Alles nur noch online in Dänemark“ sei­ne Alltagserfahrungen:

    “…obwohl „PostNord“ Briefe aus Papier schon lan­ge nur noch ein­mal pro Woche bringt. Richtig gele­sen: ein­mal die Woche. Natürlich ist der Blechbehälter mit unse­ren Namen immer leer. Niemand im durch­di­gi­ta­li­sier­ten Dänemark bedient sich noch der alt­mo­di­schen Mitteilungsform. Der Freundeskreis oder die Verwandtschaft nicht, die Unternehmen mit offe­nen Rechnungen auch nicht und erst recht nicht die Behörden. Diese ver­wei­gern auch die Entgegennahme von Papierpost. Seit 2014 schon sind alle Menschen ab ihrem 15. Lebensjahr beim Kontakt zum Staat zwangs­di­gi­ta­li­siert. Wir müs­sen einen elek­tro­ni­schen Briefkasten namens „Eboks“ unter­hal­ten, sind gesetz­lich ver­pflich­tet, ihn in kur­zen Abständen zu checken und unse­re Anliegen stets digi­tal in die ande­re Richtung zu schicken…“
    „Es gibt kei­ne Sachbearbeiter:innen mit Namen und schon gar kein Gesicht für uns. Persönliche Kontakte sind nicht mehr vor­ge­se­hen. Zur Not kann man eine Hotline anru­fen, in der Regel besetzt mit stu­den­ti­schen Hilfskräften, die nicht das Geringste vom Einzelfall wissen.Das reicht dicke, sagt der Staat, alle in unse­rem Land von über­schau­ba­rer Größe sind per­fekt online verbunden…”
    „…auch ohne Covid fin­de ich mei­ne kom­plet­ten Gesundheitsdaten, von aktu­el­len Rezepten bis zu sämt­li­chen Diagnosen bei Praxis-Besuchen oder aus dem Krankenhaus der ver­gan­ge­nen zwei Jahrzehnte auf der Webseite „sund​hed​.dk“.
    “Auf „bor​ger​.dk“ kön­nen wir zu jeder Tages- und Nachtzeit den Ersatzführerschein, einen Studienplatz oder Arbeitslosengeld bean­tra­gen. Wenn wir uns mit­tels MitID iden­ti­fi­ziert haben.”
    „Ohne MitID (das ist die däni­sche lebens­lan­ge Personenkennziffer) geht gar nichts. Auch die Banken, Versicherungen, Arbeitgeber mit ihren Gehaltsabrechnungen und zuneh­mend mehr Einrichtungen ver­lan­gen die neue ‚Zwei-Stufen-Authentifizierung‘: Erst ruft man die jewei­li­ge Internetseite auf und gibt ein erstes Passwort ein, um sich dann auf einem Smartphone oder Tablet über MitID-App mit einem zwei­ten Passwort den gewünsch­ten Zugang zu verschaffen.“
    „Klar, dass davor unend­lich vie­le kapi­tu­lie­ren und sich hil­fe­su­chend an den total über­lau­fe­nen ‚Bürgerservice‘ wen­den. Terminbestellung natür­lich online. Will jemand auf ana­lo­gem Kontakt mit den Behörden bestehen, ist ein Antrag auf Anerkennung als ‚IT-Invalide‘ zu stel­len. Als aner­ken­nens­wer­te Gründe gel­ten etwa Demenz, Obdachlosigkeit, Sprachprobleme, ‚feh­len­de Kompetenz zur Bedienung eines Computers‘. Die Befreiung vom digi­ta­len Zwang im Behördenverkehr ändert nichts dar­an, dass etwa die Banken gna­den­los auf Online-Verkehr pochen.“

    In einem Interview mit dem Titel „Der digi­ta­le Expresszug wirft zu vie­le Menschen ab“ erklärt die däni­sche Wissenschaftlerin Birgitte Arent Eiriksson u. a.:

    „… dass wir so über unglaub­lich vie­le Daten der Bürger:,innen ver­fü­gen. Der Türöffner dafür ist die schon 1968 ein­ge­führ­te Personennummer. Sie ver­schafft uns ein­zig­ar­ti­ge Möglichkeiten zur Digitalisierung der Behördenarbeit.“
    „Generell herrscht in Dänemark gro­ßes Vertrauen in die Anwendung von Daten durch die Behörden. Obwohl Medien dau­ernd berich­ten, wie es wie­der schief­ge­gan­gen ist. Bei uns hat es seit lan­gem äußerst groß­zü­gi­ge Möglichkeiten für die Behörden zum Einsammeln und Austausch per­sön­li­cher Daten gege­ben. Daran waren die Bürger:‚innen schon vor der Digitalisierung gewöhnt…“
    Auf die Frage „Sie schät­zen, dass in die­sem Prozess 20 bis 25 Prozent der Menschen abge­hängt wer­den. Woher kommt die­se hohe Zahl?“ erklärt sie: „Sie basier­ten auf offi­zi­el­len Schätzungen mit 17 bis 22 Prozent. Aber da haben sie die Dunkelziffer mit den am stärk­sten Betroffenen ver­ges­sen. Das sind die­je­ni­gen, die noch nicht mal wis­sen, dass der Staat sie zu einem elek­tro­ni­schen Briefkasten ver­pflich­tet hat. Die Gruppe ist iden­tisch mit den gene­rell sozi­al Schwächsten in der Gesellschaft. Diese Menschen haben kei­nen Kontakt mit Behörden und ahnen nicht, dass ihnen zum Beispiel z.B. gera­de ein Strafbescheid zuge­stellt wor­den ist.“
    „Ich bin bei den Dokumenten zur staat­li­chen Digitalisierung nicht ein ein­zi­ges Mal auf den Begriff Rechtssicherheit gesto­ßen. Es geht immer nur um die Frage: Kannst du oder kannst du nicht? Das fin­de ich beun­ru­hi­gend. Es gilt nach wie vor das Mantra, das die Digitalisierung so schnell wie mög­lich wei­ter­ge­hen muss. Man hält nicht inne, um die gemach­ten Erfahrungen aus­zu­wer­ten. Dabei haben mei­ne Untersuchungen und die vie­len jüng­sten Berichte Betroffener in der Zeitung „Politiken“ gezeigt, dass eigent­lich viel mehr als die 25 Prozent digi­tal Abgehängten mit­un­ter enor­me Probleme haben. Mich eingeschlossen…“
    “Meine wich­tig­ste Empfehlung lau­tet: Digitale Selbstbedienung und der digi­ta­le Postverkehr mit Behörden müs­sen frei­wil­lig sein. Ein gro­ßer Teil der Bevölkerung wünscht sich das, kom­bi­niert mit mehr Hilfe bei Problemen.”

    Und in Deutschland?

    Eine eine in allen Lebensbereichen, gegen­über Behörden und Unternehmen nutz­ba­re lebens­lan­ge Personenkennziffer gibt es nicht. Aber trotz ver­fas­sungs- und daten­schutz­recht­li­cher Bedenken hat der Bundestag Ende Januar 2021 mit dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) die Einführung einer über­grei­fen­den Personenkennziffer („Identifikationsnummer“) auf Basis der Steuer-ID beschlos­sen. Die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen sol­len die Daten aller Bürger*innen künf­tig auf Basis einer gemein­sa­men Kennziffer effi­zi­en­ter aus­tau­schen kön­nen. Künftig sol­len (vor­erst) 51 von rund 200 Behördenregistern die­se Identifikationsnummer nutzen.

    Vor dem Hintergrund der deut­schen Geschichte hat das Bundesverfassungsgericht am 16.07.1969 (Aktenzeichen: 1 BvL 19/63) fest­ge­stellt: „Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu ver­ein­ba­ren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch neh­men könn­te, den Menschen zwangs­wei­se in sei­ner gan­zen Persönlichkeit zu regi­strie­ren und zu katalogisieren…“.

    Im Zeitalter elek­tro­ni­scher Datenverarbeitung scheint das bei den poli­tisch Verantwortlichen in Vergessenheit gera­ten zu sein. Wie anders ist es erklär­bar, dass bereits seit eini­gen Jahren jeder Mensch von Geburt an mit

    der lebens­lan­gen Steuer-ID (Rechtsgrundlage: § 139 Abgabenordnung),
    der lebens­lan­gen Krankenversichertennummer (Rechtsgrundlage: § 290 SGB V)
    und spä­te­stens mit Eintritt ins Berufsleben der lebens­lan­gen Sozialversicherungsnummer (Rechtsgrundlage: §§ 18f – 18h SGB IV) 

    zum glä­ser­nen Staatsbürger gemacht wird. Denn mit Hilfe die­ser drei Identifikationsmerkmale kön­nen auch bereits jetzt schon nahe­zu alle Aktivitäten eines Menschen außer­halb sei­nes aller­pri­va­te­sten und intim­sten Lebensbereiche ihm zuge­ord­net und aus­ge­wer­tet werden.

    Dänemark Datenschutz Digitalisierung infor­ma­tio­nel­le Selbstbestimmung Krankenversichertennummer MitID
    Personenkennziffer

    https://​ddrm​.de/​e​s​-​g​i​b​t​-​e​i​n​-​r​e​c​h​t​-​a​u​f​-​a​n​a​l​o​g​e​s​-​l​e​b​e​n​-​a​b​e​r​-​k​a​u​m​-​m​e​h​r​-​i​n​-​d​a​e​n​e​m​a​rk/

  4. Am 1. Mai 2019 in Berlin-Grunewald:
    Videoüberwachung durch Bundespolizei gleicht einer Anwesenheitsliste der Demonstration

    CCTV-NeinDanke/ September 27, 2022/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

    Das Verwaltungsgericht Berlin und die Bundespolizei sind sich einig: 7.500 Demoteilnehmer:innen kön­nen mit schwenk­ba­ren Zoomkameras auf dem Weg zur Versammlung abge­filmt und die Aufnahmen gespei­chert wer­den. So gesche­hen am 01.05.2019 im Berliner Nobel-Stadtteil Grunewald.

    Das Quartiersmanagement Grunewald als Anmelderin der Versammlung hat­te gegen die Viedoüberwachung im S‑Bahnhof Grunewald 2019 geklagt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies mit Urteil vom 22.08.2022 (Aktenzeichen: VG 1 K 405/20) die Klage ab.

    „Das Urteil des VG Berlin bedeu­tet eine Schwächung des Versammlungsrecht gegen staat­li­che Eingriffe“, kom­men­tiert Frauke Geldher, Sprecherin des Quartiersmanagement Grunewald. „Dies ist nicht hin­nehm­bar. Wir bean­tra­gen des­we­gen die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.“

    In einer Gemeinsamen Pressemitteilung des Quartiersmanagement Grunewald und des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesell­schaft­li­che Verantwortung (FifF) vom 20.09.2022 wird dazu u. a. festgestellt:

    Offensichtlich vor­ge­scho­be­ne Gründe durch Bundespolizei

    Die Polizei begrün­de­te die Videoüberwachung mit mög­li­chen Gefahren durch eine Überfüllung des Bahnhof. „Aus dem Verwaltungsvorgang ergibt sich ein­deu­tig, dass die Sorge um einen zu vol­len Bahnhof nicht der Grund für die Videoüberwachung war“, sagt Frauke Geldher. So sei zum Ziel der Videoüberwachung von „Beweissicherung“ die Rede gewe­sen; fer­ner frag­te die Bundespolizei u.a. bei der Berliner Landespolizei an, ob Bedarf an den Aufzeichnungen bestün­de – offen­sicht­lich zur wei­te­ren Speicherung und Auswertung. „Mit der aku­ten Abwehr von Gefahren durch einen über­füll­ten Bahnhof hat all dies nichts zu tun. Dass das Gericht dies nicht erken­nen will, ist nicht nach­voll­zieh­bar“, so Geldher.

    Videoüberwachung gleicht einer Anwesenheitsliste der Demonstration

    Bereits 2020 hat­te das Büro des Bundesdateschutzbeauftragten Ulrich Kelber pro­ble­ma­ti­siert, dass sei­tens der Bundespolizei kei­ne Verhältnismäßigkeitsprüfung statt­ge­fun­den hat­te. Hierzu erklärt Rainer Rehak als Ko-Vorsitz des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesell­schaft­li­che Verantwortung (FIfF): „Staatsorgane müs­sen ver­fas­sungs­be­dingt immer das mil­de­ste Mittel für eine Aufgabe wäh­len. Um die pro­kla­mier­ten Ziele der Polizei zu erfül­len, hät­ten drei Beamt:innen mit Funkgeräten genügt. Mit der Entscheidung für eine digi­ta­le Videoüberwachung hat die Bundespolizei statt­des­sen nahe­zu alle Teilnehmenden bild­tech­nisch fest­ge­hal­ten. Sie hat somit qua­si neben­bei eine tech­nisch ein­fach aus­wert­ba­re Anwesenheitsliste der gesam­ten Demonstration ange­fer­tigt. Das kann in einer frei­heit­li­chen Demokratie nicht legal sein, dar­um befür­wor­ten wir die Berufung“.

    Zusammen mit vie­len Einzelspender:innen unter­stützt das FIfF die Klage.
    https://​ddrm​.de/​a​m​-​1​-​m​a​i​-​2​0​1​9​-​i​n​-​b​e​r​l​i​n​-​g​r​u​n​e​w​a​l​d​-​v​i​d​e​o​u​e​b​e​r​w​a​c​h​u​n​g​-​g​l​e​i​c​h​t​-​e​i​n​e​r​-​a​n​w​e​s​e​n​h​e​i​t​s​l​i​s​t​e​-​d​e​r​-​d​e​m​o​n​s​t​r​a​t​i​on/

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