13 Antworten auf „Prof. Karl Lauterbach ist auf dem schwedischen Auge blind“

    1. @ Anybody

      Sekundenschlaf ist eine bekann­te mit­tel­ba­re Folge von Methamphetaminkonsum.

      Weitere bekann­te Symptome sind unter anderem:

      star­ker Zahnverfall
      Unterernährung und star­ker Gewichtsverlust
      irrever­si­ble Schäden des Gehirns
      Depressionen und Paranoia 

      Zu den psy­cho-sozia­len Folgeerkrankung zäh­len fer­ner dro­gen­in­du­zier­te Psychosen wie Halluzinationen, Wahnvorstellungen oder Schizophrenie, die über Monate hin­weg andau­ern oder sogar lebens­lang bestehen blei­ben können. 

      Warnzeichen für eine Abhängigkeit kön­nen ein erhöh­tes Mitteilungsbedürfnis, der Verlust von Unrechtsbewusstsein, Empathie und Emotionen sowie Sprachstörungen wie Stottern oder moto­ri­sche Störungen, Appetitlosigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten sein.

      Siehe: https://​www​.tk​.de/​t​e​c​h​n​i​k​e​r​/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​u​n​d​-​m​e​d​i​z​i​n​/​b​e​h​a​n​d​l​u​n​g​e​n​-​u​n​d​-​m​e​d​i​z​i​n​/​s​u​c​h​t​/​c​r​y​s​t​a​l​-​m​e​t​h​-​r​i​s​i​k​e​n​-​u​n​d​-​f​o​l​g​e​n​-​2​1​1​1​502

  1. So ver­blö­det ist man wenn man twit­ter, face­book account hat, einem CIA, DARPA Gehirnwäsche Programm: sie­he Francesa Haugen, vor dem US Sicherheits Aussschuss, also auch Spiegel, SZ, FAZ Artikel. Blöd, kor­rupt ist Kultur in Deutschland. Karl Lauterbach, mit WHO Zahlen. So blöd muss man erst­ein­mal sein.

  2. Wir hei­ßen Sie beim
    Bundesgerichtshof in Karlsruhe
    will­kom­men. Auf unse­ren Internetseiten fin­den Sie viel­fäl­ti­ge Informationen zu Aufgaben und Organisation des Gerichts.

    Aufgrund der Covid-19-Pandemie
    bleibt der Zugang zum Bundesgerichtshof
    grundsätzlich
    den akti­ven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten. 

    Die Öffentlichkeit von Verhandlungen wird hier­durch nicht berührt. 

    Bitte beach­ten Sie die aktu­el­len Hinweise zum Betreten der Gebäude des Bundesgerichthofs durch gerichts­frem­de Personen.

    Für Besucherinnen und Besucher sowie für Verfahrensbeteiligte gilt die 3G-Regelung. 

    Sitzungspolizeiliche Anordnungen der Senatsvorsitzenden blei­ben in jedem Fall unberührt. 

    Abweichende Regelungen für den Sitzungsbesuch und die ggf. erfor­der­li­che Anmeldung für bestimm­te Verfahren kön­nen hier ein­ge­se­hen werden.

    [Einschub:
    …Davon unab­hän­gig gilt inner­halb der Gebäude des Bundesgerichtshofs die Verpflichtung zum Tragen eines medi­zi­ni­schen Mund-Nasen-Schutzes. Halten Sie auch den Mindestabstand (1,5 Meter) zu ande­ren Personen ein.

    Mündliche Verhandlungen des I. Zivilsenats:
    Bitte beach­ten Sie, dass bei allen
    münd­li­chen Verhandlungen des I. Zivilsenats
    wäh­rend der gesam­ten Dauer des Aufenthalts im Sitzungssaal 

    eine Atemschutzmaske (FFP2- oder KN95-Maske) als Mund-Nasen-Bedeckung zu tra­gen ist.
    …[
    https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Service/Besucherdienst/besucherdienst_node.html%5D

    Für exter­ne Besucherinnen und Besucher der Bibliothek gilt auf­grund ent­spre­chen­der lan­des­recht­li­cher Vorschriften der­zeit die 3G-Regelung. Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer ist begrenzt. Informationen zum Besuch der Bibliothek kön­nen hier ein­ge­se­hen werden. 

    [Einschub:
    Nutzungsmodalitäten für exter­ne Personen
    Die Bibliothek ist für exter­ne Personen zugäng­lich, die nach­wei­sen, dass sie gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 voll­stän­dig geimpft, von einer der­ar­ti­gen Infektion gene­sen oder nega­tiv gete­stet sind (3G-Regelung). Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer ist begrenzt.

    In der Bibliothek ist eine Atemschutzmaske (FFP2 oder ver­gleich­bar) zu tra­gen. Dies gilt nicht für an einem Arbeitsplatz sit­zen­de Personen. Bitte hal­ten Sie zusätz­lich zur Maskenpflicht einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu ande­ren Personen.

    https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/NutzungExterne/nutzungExterne_node.html%5D

    https://​www​.bun​des​ge​richts​hof​.de/​D​E​/​H​o​m​e​/​h​o​m​e​_​n​o​d​e​.​h​tml

  3. "Mit einer bes­se­ren Impfquote könn­ten wir noch mehr erreichen".
    Siehe auch Portugal.

    Die Werte sind nicht unge­wöhn­lich. Sie ent­spre­chen denen eine ganz nor­ma­len Influenza (wie übri­gens auch die Altersverteilung).

    Ganz abge­se­hen davon sind sol­che Diagramme voll­kom­men sinn­los, wenn man nicht im Detail nach­voll­zie­hen kann, wie sie ent­stan­den sind. Allein schon durch den Beitrag von "an und mit Corona" und durch die "posi­ti­ven Tests", die über einen Monat hin­weg mit dem Tod eines Menschen durch COVID-19 ver­knüpft wer­den, wer­den die Zahlen der­ma­ßen mani­pu­liert, dass sie kei­nen Bezug zur Realität mehr haben.

    Aber wenn man die Zahlen ernst neh­men möch­te, dann wäre es an der Zeit, die Laborthese genau­er zu betrach­ten und alle Ermittlungsergebnisse zu ver­öf­fent­li­chen. Hallo Herr Dr. Osten!

      1. Wenn sich die Laborthese bewei­sen lässt, dann müs­sen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezo­gen wer­den. Interessant wäre selbst­ver­ständ­lich auch die Frage, ob die Freisetzung ein Unfall war oder Absicht dahin­ter steckt, vor­aus­ge­setzt, dass die Laborthese bewie­sen ist.

  4. Was ist an die­sen Werten über­haupt "pan­de­misch"? Das sind Werte, wie man sie jedes Jahr auf­grund von Atemwegserkrankungen sieht. Manchmal mehr, manch­mal weni­ger. Die Atemwegserkrankungen machen immer­hin 6 Prozent der Sterbefälle aus.

    Die gezeig­ten Werte könn­ten von der aktu­el­len Altersverteilung der Bevölkerung eines Landes abhängen.

    Der Kampf mit Masken gegen die Bevölkerung könn­te einen uner­war­te­ten Beitrag liefern.
    https://​tkp​.at/​2​0​2​2​/​0​6​/​0​2​/​s​t​u​d​i​e​-​z​e​i​g​t​-​m​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​e​r​h​o​e​h​t​-​d​i​e​-​f​a​l​l​-​s​t​e​r​b​l​i​c​h​k​e​i​t​s​r​a​t​e​-​b​e​i​-​c​o​r​o​n​a​-​i​n​f​e​k​t​i​o​n​en/

    So vie­le Fragen, die Lauterbach sicher­lich noch unter­su­chen wird, im Suff.

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