Auf 7argumente.de ist am 3.7. zu lesen:
»Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verfassungskonform, beruht auf den Ergebnissen der Sicherheitsanalysen zu den Covid-Impfstoffen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), denen zufolge eine Impfung nur im ganz extremen Ausnahmefall tödlich sei. Allerdings verwendet das PEI eine methodisch fehlerhafte Sicherheitsanalyse, welche selbst bei einer extrem hohen Anzahl an impfbedingten Todesfällen noch zu dem Schluss käme, dass eine Impfung nur im ganz extremen Ausnahmefall tödlich sei. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts beruht demnach auf einer wissenschaftlich nicht validen Risikoabschätzung.
Da eine genauere Betrachtung der existierenden Daten nahelegt, dass die COVID-Impfungen in Wirklichkeit mit einer für Impfstoffe bisher nie dagewesenen Gefahr für Leib und Leben einhergehen, erscheint eine erneute Prüfung der Verfassungskonformität der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unumgänglich.«
Die ausführliche Argumentation läßt sich unter obigem Link nachlesen. AutorInnen sind:
Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Prof. Dr. Tobias Unruh
Die Big Pharma kloppt sich nun um das viele Geld, was ihnen, wenn alles nach rechten Dingen zugegangen wäre, gar nicht erst zugestanden hätte…
https://www.focus.de/finanzen/boerse/wegen-corona-impfstoff-curevac-verklagt-biontech_id_110781451.html
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht beruht auch auf verloren gegangenen Bezug der Richter zur Realität, zum Rechtsstaat und zur Verfassung unseres Landes. Ich nehme an, dass am Bundesverfassungsgericht alles wie geschmiert läuft.
"Allerdings verwendet das PEI eine !!!methodisch fehlerhafte Sicherheitsanalyse!!!, welche selbst bei einer extrem hohen Anzahl an impfbedingten Todesfällen noch zu dem Schluss käme, dass eine Impfung nur im ganz extremen Ausnahmefall tödlich sei."
KLATSCH
Heißt auf Deutsch: Beim PEI waren Stümper am Werk
Sie hätten auch schreiben können
Ich hoffe, die Unterzeichner haben nicht vergessen, Strafantrag gegen den Cichutek zu stellen. Ich weiß nicht, was in Frage kommt. Untreue? Betrug? Verschwörung gegen die Menschlichkeit?
Ich denke, man kann Mord am Werk sehen. Denn die Absicht, die Konsequenzen der Giftspritze zu verschleiern, ist die Absicht, die Giftspritze weiter setzen zu lassen. Anstelle sie sofort vom Markt zu nehmen und sie zu verbieten. Wer also als Verantwortlicher die Giftspritze nicht sofort verbietet, macht sich in meinen Augen mindestens der Beihilfe zum Mord schuldig.
Einfach zur Polizei gehen und den Cichutek wegen Mordbeihilfe in zehntausenden Fällen anzeigen. Ich glaube, es geht auch online.
Der Mann wird sich nicht herausreden können, er habe von nichts gewusst. Es dürfte für lebenslänglich reichen.
Hier Beweismaterial:
https://www.corodok.de/alles-gute-frankfurt/
In der Theorie schon.
Allerdings ist es der Staatsanwalt, der Anklage erheben müßte. Die Staatsanwälte jedoch sind weisungsgebunden, mit dem Justizminister als oberstem Dienstherrn.
"Wo kein Kläger, da kein Richter."
S.P.
… und dürfen unter der einrichtungsbezogenen Impfpflicht tätige Personen einem impfbedingten Verkrüppelungsrisiko ausgesetzt werden? Dazu noch, wenn der infektionspräventive Erfolg der sogenannten Impfung nicht existiert.
Methodischer Fehler oder pure Absicht? Die Frage mag jeder für sich selbst beantworten.
Hat sich das Bundesverarschungsgericht nicht auch auf einen angeblichen Fremdschutz durch die "Impfungen" berufen?
Solche Urteile beruhen nicht auf einzelnen Fehleinschätzungen. Das ist gewollte oder ängstliche Inkompetenz. Ein systemisches Versagen.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit sei verfassungskonform, beruht auf den Ergebnissen der Sicherheitsanalysen zu den Covid-Impfstoffen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), denen zufolge eine Impfung nur im ganz extremen Ausnahmefall tödlich sei.
Die Begründung ist überflüssig!
Danke für den Hinweis. Eine Alarmmeldung kommt also nur, wenn das Hochwasser das Doppelte der maximalen Deichhöhe erreicht. Das gibt mehr als nur nasse Füße. Was für ein eklatanter, furchtbarer Fehler!
@Herman: Könnten Sie das bitte ein wenig ausführen?
Das PEI nutzt als Risikosignal die "observed-vs.-expected-Methode". Normalerweise schaut man dabei, ob die Zahl der beobachteten Todesfälle in einer Gruppe signifikant höher ist als als die Zahl der erwarteten Todesfälle. Ist dies der Fall, ist was faul. Man müsste genauer hinschauen. Im Prinzip die Frage nach der Übersterblichkeit.
Jetzt wurden dem PEI (Ich vergröbere) ca 2000 Verdachtstodesfälle nach Impfung gemeldet. Das PEI hätte meines Erachtens jetzt schauen müssen, ob in der Gruppe der Geimpften aktuell tatsächlich eine signifikant höhere Sterberate vorliegt, als normalerweise zu erwarten wären. Stattdessen haben sie nur gesagt, dass es üblicherweise beispielsweise 700.000 Todesfälle geben würde, und 2000 ist so viel kleiner als 700.000, da müssen wir uns keine Sorgen machen.. Nach dieser Methode hätte es über 700.000 zusätzliche gemeldete Impftote geben müssen, also "doppelte Deichhöhe", bis die Zahl der gemeldeten Fälle die Zahl der erwarteten Fälle übersteigt. Auch ein solches Szenario wäre denkbar, dass nach der Impfung die Menschen wie die Fliegen gestorben wären… Gott sei Dank war es offenbar nicht soo schlimm. Aber die Art, wie sie die Methode angewandt haben, macht das PEI offenbar blind für einen möglichen sehr negativen Effekt der Impfung. Denn: gibt es nicht tatsächlich eine Übersterblichkeit seit etwa September letztes Jahr? Da müsste man jetzt "nur" hinschauen: betrifft diese alle Menschen, oder nur die Gruppe der Geimpften. Aber wir haben ja keine exakten Daten…
@Herman: Vielen Dank!