12 ProfessorInnen: "Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht beruht auf groben methodischen Fehlern des Paul-Ehrlich-Instituts"

Auf 7ar​gu​men​te​.de ist am 3.7. zu lesen:

»Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht sei ver­fas­sungs­kon­form, beruht auf den Ergebnissen der Sicherheitsanalysen zu den Covid-Impfstoffen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), denen zufol­ge eine Impfung nur im ganz extre­men Ausnahmefall töd­lich sei. Allerdings ver­wen­det das PEI eine metho­disch feh­ler­haf­te Sicherheitsanalyse, wel­che selbst bei einer extrem hohen Anzahl an impf­be­ding­ten Todesfällen noch zu dem Schluss käme, dass eine Impfung nur im ganz extre­men Ausnahmefall töd­lich sei. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts beruht dem­nach auf einer wis­sen­schaft­lich nicht vali­den Risikoabschätzung. 

Da eine genaue­re Betrachtung der exi­stie­ren­den Daten nahe­legt, dass die COVID-Impfungen in Wirklichkeit mit einer für Impfstoffe bis­her nie dage­we­se­nen Gefahr für Leib und Leben ein­her­ge­hen, erscheint eine erneu­te Prüfung der Verfassungskonformität der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht unum­gäng­lich.«

Die aus­führ­li­che Argumentation läßt sich unter obi­gem Link nach­le­sen. AutorInnen sind:

Prof. Dr. Jessica Agarwal

Prof. Dr. Lothar Harzheim

Prof. Dr. Martina Hentschel

Prof. Dr. Boris Kotchoubey

Prof. Dr. Klaus Kroy

Prof. Dr. Christof Kuhbandner

Prof. Dr. Klaus Morawetz

Prof. Dr. Gabriele Peters

Prof. Dr. Konrad Reif

Prof. Dr. Matthias Reitzner

Prof. Dr. Lutz Stührenberg

Prof. Dr. Tobias Unruh

12 Antworten auf „12 ProfessorInnen: "Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht beruht auf groben methodischen Fehlern des Paul-Ehrlich-Instituts"“

  1. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht beruht auch auf ver­lo­ren gegan­ge­nen Bezug der Richter zur Realität, zum Rechtsstaat und zur Verfassung unse­res Landes. Ich neh­me an, dass am Bundesverfassungsgericht alles wie geschmiert läuft.

  2. "Allerdings ver­wen­det das PEI eine !!!metho­disch feh­ler­haf­te Sicherheitsanalyse!!!, wel­che selbst bei einer extrem hohen Anzahl an impf­be­ding­ten Todesfällen noch zu dem Schluss käme, dass eine Impfung nur im ganz extre­men Ausnahmefall töd­lich sei."

    KLATSCH
    Heißt auf Deutsch: Beim PEI waren Stümper am Werk

    Sie hät­ten auch schrei­ben können

  3. Ich hof­fe, die Unterzeichner haben nicht ver­ges­sen, Strafantrag gegen den Cichutek zu stel­len. Ich weiß nicht, was in Frage kommt. Untreue? Betrug? Verschwörung gegen die Menschlichkeit? 

    Ich den­ke, man kann Mord am Werk sehen. Denn die Absicht, die Konsequenzen der Giftspritze zu ver­schlei­ern, ist die Absicht, die Giftspritze wei­ter set­zen zu las­sen. Anstelle sie sofort vom Markt zu neh­men und sie zu ver­bie­ten. Wer also als Verantwortlicher die Giftspritze nicht sofort ver­bie­tet, macht sich in mei­nen Augen min­de­stens der Beihilfe zum Mord schuldig.

    Einfach zur Polizei gehen und den Cichutek wegen Mordbeihilfe in zehn­tau­sen­den Fällen anzei­gen. Ich glau­be, es geht auch online.

    Der Mann wird sich nicht her­aus­re­den kön­nen, er habe von nichts gewusst. Es dürf­te für lebens­läng­lich reichen.

    Hier Beweismaterial:

    https://​www​.coro​dok​.de/​a​l​l​e​s​-​g​u​t​e​-​f​r​a​n​k​f​u​rt/

    1. In der Theorie schon.
      Allerdings ist es der Staatsanwalt, der Anklage erhe­ben müß­te. Die Staatsanwälte jedoch sind wei­sungs­ge­bun­den, mit dem Justizminister als ober­stem Dienstherrn.
      "Wo kein Kläger, da kein Richter." 

      S.P.

  4. … und dür­fen unter der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht täti­ge Personen einem impf­be­ding­ten Verkrüppelungsrisiko aus­ge­setzt wer­den? Dazu noch, wenn der infek­ti­ons­prä­ven­ti­ve Erfolg der soge­nann­ten Impfung nicht existiert.

    Methodischer Fehler oder pure Absicht? Die Frage mag jeder für sich selbst beantworten.

  5. Hat sich das Bundesverarschungsgericht nicht auch auf einen angeb­li­chen Fremdschutz durch die "Impfungen" berufen?

    Solche Urteile beru­hen nicht auf ein­zel­nen Fehleinschätzungen. Das ist gewoll­te oder ängst­li­che Inkompetenz. Ein syste­mi­sches Versagen.

  6. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Verletzung der kör­per­li­chen Unversehrtheit sei ver­fas­sungs­kon­form, beruht auf den Ergebnissen der Sicherheitsanalysen zu den Covid-Impfstoffen durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), denen zufol­ge eine Impfung nur im ganz extre­men Ausnahmefall töd­lich sei. 

    Die Begründung ist überflüssig!

  7. Danke für den Hinweis. Eine Alarmmeldung kommt also nur, wenn das Hochwasser das Doppelte der maxi­ma­len Deichhöhe erreicht. Das gibt mehr als nur nas­se Füße. Was für ein ekla­tan­ter, furcht­ba­rer Fehler!

      1. Das PEI nutzt als Risikosignal die "observed-vs.-expected-Methode". Normalerweise schaut man dabei, ob die Zahl der beob­ach­te­ten Todesfälle in einer Gruppe signi­fi­kant höher ist als als die Zahl der erwar­te­ten Todesfälle. Ist dies der Fall, ist was faul. Man müss­te genau­er hin­schau­en. Im Prinzip die Frage nach der Übersterblichkeit.
        Jetzt wur­den dem PEI (Ich ver­grö­be­re) ca 2000 Verdachtstodesfälle nach Impfung gemel­det. Das PEI hät­te mei­nes Erachtens jetzt schau­en müs­sen, ob in der Gruppe der Geimpften aktu­ell tat­säch­lich eine signi­fi­kant höhe­re Sterberate vor­liegt, als nor­ma­ler­wei­se zu erwar­ten wären. Stattdessen haben sie nur gesagt, dass es übli­cher­wei­se bei­spiels­wei­se 700.000 Todesfälle geben wür­de, und 2000 ist so viel klei­ner als 700.000, da müs­sen wir uns kei­ne Sorgen machen.. Nach die­ser Methode hät­te es über 700.000 zusätz­li­che gemel­de­te Impftote geben müs­sen, also "dop­pel­te Deichhöhe", bis die Zahl der gemel­de­ten Fälle die Zahl der erwar­te­ten Fälle über­steigt. Auch ein sol­ches Szenario wäre denk­bar, dass nach der Impfung die Menschen wie die Fliegen gestor­ben wären… Gott sei Dank war es offen­bar nicht soo schlimm. Aber die Art, wie sie die Methode ange­wandt haben, macht das PEI offen­bar blind für einen mög­li­chen sehr nega­ti­ven Effekt der Impfung. Denn: gibt es nicht tat­säch­lich eine Übersterblichkeit seit etwa September letz­tes Jahr? Da müss­te man jetzt "nur" hin­schau­en: betrifft die­se alle Menschen, oder nur die Gruppe der Geimpften. Aber wir haben ja kei­ne exak­ten Daten…

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