Prozess um Masken-Pflicht: Freispruch für Bochumer Hausarzt

So ist ein Artikel auf waz​.de vom 13.12.22 über­schrie­ben, in dem es heißt:

»Der Bochumer Hausarzt Dr. Andreas Triebel (77) ist am Dienstag vor dem Landgericht vom Vorwurf, unrich­ti­ge Atteste zur Befreiung von der Corona-Maske aus­ge­stellt zu haben, frei­ge­spro­chen wor­den. Das Urteil löste bei sei­nen Sympathisanten im und vor dem Justizzentrum rie­si­gen Jubel aus: „Oh, wie ist das schööön!“, schall­te es aus einem vor dem Justizzentrum auf­ge­stell­ten Lautsprecher. „So ein Tag so wun­der­schön wie heute!“

Triebel, der mehr­fach auf Querdenken-Demos als Redner auf­trat und die staat­li­chen Corona-Maßnahmen kri­ti­sier­te, bedank­te sich vor den fast 100 Sympathisanten, die bei allen sechs Sitzungstagen anwe­send waren…

Oberstaatsanwalt wollte Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro

Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann hat­te zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro (360 Tagessätze) gefor­dert, weil er über­zeugt war, dass der Angeklagte im Jahr 2020 in 21 Fällen Atteste zur Maskenfreiung aus­ge­stellt habe, ohne die Patienten zuvor hin­rei­chend unter­sucht zu haben. Damit sei­en die Atteste ein unrich­ti­ges Gesundheitszeugnis.

Der Ankläger warf Triebel „kri­mi­nel­les Handeln“ vor. Er habe die Atteste „wider bes­se­res Wissen“ ausgestellt…

Strafkammer hatte Zweifel an einem strafbaren Verhalten des Arztes

Faber-Tochter kün­digt Mitarbeiter- Zweifel an Maskenattest[sic]Die 1. Strafkammer hat­te aber „Zweifel“, ob sich Triebel straf­bar gemacht hat. Alle betrof­fe­nen Patienten hat­ten im Zeugenstand bekun­det, dass Triebel mit ihnen vor dem Ausstellen des Attests in sei­ner Praxis gespro­chen und sich dabei einen per­sön­li­chen Eindruck von dem Masken-Problem ver­schafft und teil­wei­se auch ein Stethoskop ein­ge­setzt habe. Außerdem wur­den in eini­gen Fällen ärzt­li­che Unterlagen von frü­he­ren Untersuchungen gesich­tet. Deshalb sei es „nicht mit der erfor­der­li­chen Sicherheit“ fest­stell­bar, dass der Arzt „von vorn­her­ein zur Attestausstellung ent­schlos­sen“ gewe­sen wäre, wie Richter Thorsten Fülber sag­te. Er ver­wies auch auf ärzt­li­chen „Ermessensspielraum“ und Therapiefreiheit. Einige Patienten hat­ten auch psy­chisch beding­te Probleme mit der Maske.

Zwar gebe es „Indizien“, so Fülber, die den Angeklagten bela­sten wür­den. Diese sei­en aber nicht aus­rei­chend für eine Verurteilung.

Entschädigung für zwei polizeiliche Durchsuchungen der Bochumer Arztpraxis

Die Praxis des Arztes war zwei­mal, im November 2020 und im Februar 2021, von der Polizei durch­sucht wor­den. Unterlagen wur­den beschlag­nahmt. Für die­se Maßnahmen muss Triebel jetzt ent­schä­digt wer­den, ent­schied die Strafkammer. Auch die Auslagen, die er wegen des Prozesses hat­te, über­nimmt der Staat…

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.«

3 Antworten auf „Prozess um Masken-Pflicht: Freispruch für Bochumer Hausarzt“

  1. Ich war bei allen Prozesstagen zuge­gen und hat­te auch vor­ab die Hintergründe des Falls erläu­tert: https://​www​.demo​kra​tie​-rel​oa​ded​.de/​i​m​-​n​a​m​e​n​-​d​e​r​-​p​r​e​s​s​e​-​s​c​h​u​l​d​ig/

    Wenn man weiß, dass die WAZ die Ermittlungen erst mit Fallschbehauptungen lan­ciert hat ver­wun­dert es nicht, dass sie nun wesent­li­che Punkte ver­schweigt. So hat der Richter ver­le­sen, es sei wahr, dass der Arzt kei­ne Atteste im Internet ange­bo­ten hat – das hat die WAZ behaup­tet und bis heu­te nicht klar­ge­stellt. Der Richter hat auch erklärt, die Beweisaufnahme habe erge­ben, dass jedes der in der Anklageschrift behan­del­ten Atteste nur nach ein­ge­hen­dem Gespräch mit dem Arzt aus­ge­stellt wur­de. Indizien für sei­ne Schuld gab es, aber nicht in den ange­klag­ten Fällen, son­dern in einem Fall, der gar nicht Teil der Anklage war. Von den Rund hun­der Personen im Saal trug übri­gens nur einer Maske – der WAZ-Reporter… 

    Das Urteil ist dem Richter in jedem Fall hoch anzu­rech­nen. Er hat sich dem öffent­li­chen Druck wider­setzt und die Freiheit der ärzt­li­chen Diagnose betont. In Bochum gab es die letz­ten zwei Jahre eine Hetzjagd gegen den Arzt und sei­ne Patienten. Fünf mal hat man ihm die Praxis durch­sucht und erst letz­te Woche muss­te sich eine jun­ge Patienten vor dem Landgericht recht­fer­ti­gen, weil sie ein Attest des Arztes vor­ge­zeigt hat­te. Das Amtsgericht hat­te sie frei­ge­spro­chen, der Staatsanwalt (der­sel­be wie im Arztprozess) Berufung ein­ge­legt. Sie ist nur eine von vie­len denen dasel­be pas­siert ist. Der Hauptkommissar hat­te aus­ge­sagt, dass inner­halb von zwei Monaten so vie­le Atteste beschlag­nahmt und Anzeigen erstat­tet wur­den, dass er nicht mehr wuss­te wie er das stem­men soll. Es sind wei­te­re Verfahren anhän­gig. Alles dank der will­fäh­ri­gen Hilfe der WAZ. Darüber berich­tet niemand…

    1. Atteste zur Befreiung von Helm‑, Gurt- oder Sonstwaspflicht gibt es doch seit Jahrzehnten.
      Wie vie­le davon wur­den durch Polizisten beschlagnahmt?

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