Prozeß in Sachen Drosten-Dissertation: Kühbacher lehnt Vorsitzenden Richter ab

Um das Folgende zu ver­ste­hen, muß man etwas aus­ho­len. Denn in die­sem Verfahren geht es nur mit­tel­bar um das Promotions-Verfahren von Christian Drosten. Vordergründig han­delt es sich um einen Rechtsstreit zwi­schen Dr. Markus Kühbacher und Dr. Stefan Weber. Kühbacher recher­chiert zur Drosten-Dissertation seit über einem Jahr und ist über­zeugt: Drosten trägt den "Dr. med." zu Unrecht. Der Hauptgrund dafür sei, daß die Dissertation erst auf öffent­li­chen Druck im Jahr 2020 ver­öf­fent­licht wur­de. Zwingend vor­ge­schrie­ben durch die Promotionsordnung ist dage­gen, dies inner­halb eines Jahres nach Abschluß der münd­li­chen Prüfung zu tun. Die Prüfung fand nach Aussage der Goethe-Universität am Samstag, dem 22.3.2003 statt. "Wird die Frist schuld­haft ver­säumt, so erlö­schen alle durch die Prüfung erwor­be­nen Rechte", heißt es ein­deu­tig in der Promotionsordnung.

Vorwurf "Fake News"

Weber hat eini­ge Zeit spä­ter eben­falls zu dem Thema gear­bei­tet. Nach anfäng­li­chen Zweifeln schloß er sich im wesent­li­chen der Argumentation der Universität an. So weit, so berech­tigt unter Wissenschaftlern. Allerdings hat Weber Kühbacher öffent­lich vor­ge­wor­fen, "seit Wochen" fal­sche Tatsachenbehauptungen, "Fake News", zu ver­brei­ten, kon­kret bezüg­lich der angeb­li­chen Lagerung von drei Pflichtexemplaren der Dissertation von Herrn Christian Drosten im Archiv des Frankfurter Dekanats. Dagegen hat Kühbacher geklagt. Für den 29.7. ist eine münd­li­che Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart angesetzt.

Im Februar haben sowohl Dr. Weber (Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz?) als auch Dr. Kühbacher (Drosten-Dissertation: Neues zum Nebenkriegsschauplatz) hier ihre Auffassung dargelegt.

Warum die Ablehnung des Vorsitzenden Richters?

Eine ent­schei­den­de Frage des Verfahrens ist, ob es sich bei dem Vorwurf, "Fake News" zu ver­brei­ten (den Weber in sei­ner o.g. Darstellung bekräf­tigt), um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung han­delt. Bei einer Meinungsäußerung hät­te Kühbacher schlech­te Karten. Sollte das Gericht sich hin­ge­gen sei­ner Auffassung anschlie­ßen, es lie­ge eine Tatsachenbehauptung vor, müß­te es die­se Tatsachen ermit­teln. Es müß­te also anhand der Promotionsordnung fest­stel­len, ob Kühbachers Behauptungen zutref­fen. Ggf. wäre die Zuziehung von ZeugInnen wie der gegen­wär­ti­gen Vorsitzenden des Promotionsausschusses, Sandra Ciesek, oder Herrn Drosten erforderlich.

In der­ar­ti­gen Verfahren kann das Gericht vor der Verhandlung recht­li­che Hinweise ertei­len (§ 139 ZPO), um etwa "unge­nü­gen­de Angaben zu den gel­tend gemach­ten Tatsachen" zu ergän­zen. Laut Kühbacher wur­de am 2.2.21 vom Vorsitzenden Richter ein sol­cher Hinweis gegeben:

»Ohne zum jet­zi­gen Zeitpunkt eine Wertung in Bezug auf die ange­grif­fe­nen Äußerungen abzu­ge­ben, kommt ein Widerruf (Klag[e]antrag Ziff. 3) grund­sätz­lich nur bei unwah­ren Tatsachenbehauptungen, nicht jedoch bei Meinungsäußerungen in Betracht.

Auf Nachfrage erklär­te er laut Kühbacher am 2.6.:

»Der Hinweis zum Klagantrag [sic]Ziff. 3 erfolg­te aus­drück­lich ohne eine Wertung in Bezug auf die ange­grif­fe­nen Äußerungen und war grund­sätz­li­cher Natur.«

Das wer­tet Kühbacher so:

»Der VRLG […]will nach eige­nen Angaben den Hinweis zum Klageantrag Ziff. 3 aus­drück­lich ohne eine Wertung in Bezug auf die ange­grif­fe­nen Äußerungen erteilt haben.

Der VRLG […] dürf­te nach Kenntnisnahme der Klageschrift sich aber sehr wohl bereits eine Rechtsauffassung über die für die­sen Rechtsstreit ent­schei­den­de Rechtsfrage, ob es sich bei den streit­ge­gen­ständ­li­chen Äußerungen, der Kläger hät­te in Bezug auf die Lagerung der drei Pflichtexemplare der Dissertation von Herrn Prof. Dr. med. Christian Drosten im Archiv des Frankfurter Dekanats „seit Wochen Fake News“ ver­brei­tet, um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen han­delt, gebil­det haben…

Vor dem Hintergrund, dass alle ande­ren in der Verfügung 02. Februar 2021 [sic] vom VRLG […] erteil­ten Hinweise nicht "grund­sätz­li­cher" Natur waren, son­dern den vor­lie­gen­den kon­kre­ten Einzelfall betra­fen, drängt sich die Frage förm­lich auf, war­um die­ser eine "grund­sätz­li­che" Hinweis über­haupt erteilt wor­den ist, denn in der Klageschrift habe ich als Kläger ja aus­führ­lich dar­ge­legt, dass es sich bei den ange­grif­fe­nen Äußerungen um Tatsachenbehauptungen handelt.

Was soll­te ich als Kläger mit die­sem Hinweis anfangen?…

Der vom VRLG […] erteil­te Hinweis war nach sei­nen eige­nen Angaben noch nicht ein­mal mit den übri­gen Mitgliedern der Kammer "(vor)beraten", so dass sich hier umso mehr der Verdacht auf­drän­gen muss, dass die­ser Hinweis in Wahrheit gar nicht an mich als Kläger, son­dern an den Beklagten gerich­tet war.

Hier ent­behrt der ver­meint­lich nur "grund­sätz­li­che“ Hinweis jeder in Frage kom­men­den Rechtsgrundlage. Der VRLG […] hat, noch bevor der Beklagte über­haupt Gelegenheit hat­te, sich zu äußern—dem Beklagten war die Klage aus unver­ständ­li­chen Gründen ja erst am 19. März 2021 vom LG Stuttgart zuge­stellt wor­den —, die­sem einen Weg auf­ge­zeigt, der nach sei­ner Auffassung zum Erfolg der Rechtsverteidigung und zum Misserfolg der Klage füh­ren könn­te. Der Beklagte hat die­sen Hinweis—wie die Klageerwiderung zeigt—offensichtlich so ver­stan­den.«

Es wer­den eini­ge Überlegungen und Urteile zum Begriff der Befangenheit aus­ge­führt, um zu der Auffassung zu gelangen:

»Unter Zugrundelegung die­ser Maßstäbe ist die Besorgnis der Befangenheit des abge­lehn­ten VRLG […] gegeben.

Dem Ablehnungsgesuch ist daher stattzugeben.

Mit freund­li­chen Grüßen 

Dr. Markus Kühbacher«
https://​twit​ter​.com/​K​u​e​h​b​a​c​h​e​r​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​0​5​9​7​1​1​9​5​6​3​6​4​2​8​805 (18.6.)


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16 Antworten auf „Prozeß in Sachen Drosten-Dissertation: Kühbacher lehnt Vorsitzenden Richter ab“

  1. Das sind merk­wür­di­ge Auseinandersetzungen, die zwar damit enden kön­nen, das Herr Kuehbacher Tatsachen ver­brei­tet hat. Aber, was ist damit gewonnen?
    Es kann besten­falls ein for­ma­ler Fehler nach­ge­wie­sen wer­den. Die Frage, ob Drosten damit die Doktorwürde zu unrecht tra­megt, ist damit nicht hin­rei­chend beant­wor­tet, denn schliess­lic­jh hat Drosten bewei­sen, dass er auto­nom wis­sen­schaft­lich arbei­ten kann. Und das kann ihm kei­ner abspre­chen und mehr doku­men­tiert die Doktorwürde auch nicht. Ich Rede hier bewusst von Doktorwürde und nicht von einem Doktortitel. Professor ist ein Beamtentitel. Doktor ist ein aka­de­mi­scher Grad. Das ist ein fei­ner Unterschied. Den Dr. Kann man in seinem
    Pass ein­tra­gen las­sen, den Professorentitel nicht.
    Viel inter­es­san­ter ist des­we­gen die Frage, auf­grund wel­cher Leistungen bei der Berufung Drostens und Lauterbachs auf den sonst bei den Berufungsverfahren jeg­li­chen Nachweis der 2. aka­de­mi­schen Würde ver­zich­tet wur­de, näm­lich die venia legen­di. Die Anerkennung einer Habilitationsschrift als Nachweis der Befähigung zum Hochschullehrer erfolgt nor­ma­ler­wei­se durch die Professoren der Hochschule an der die
    Habilitationsschrift ver­fasst wur­de. Auf die wis­sen­schaft­li­che Qualifikation durch eine erfolg­rei­che Habilitation wur­de allen­falls bei Künstlern ver­zich­tet. Das hat sicher einen guten Grund. Nicht aber bei einem Wissenschaftler, der erst ein­mal von sei­nen Kollegen aner­kannt wer­den muss. Dass Lauterbach ohne Habilitation allein durch Vorlage sei­ner Abschlussarbeit an der Harvard Universität, die sei­ne Professoren als Essay und unzu­rei­chend fuer eine Doktorarbeit befun­den hat­ten, den neu aus­ge­schrie­be­nen Lehrstuhl fuer Gesundheitsoekonomie in Koeln erhal­ten hat ne Professur erhal­ten hat, kann ma!n eigent­lich nur ver­ste­hen, wenn man weiss, was sich hin­ter dem Begriff "Koelscher Kluengel" verbirgt.
    ?Drosten ist eben­falls ohne Habilitation an eine Professur gekom­men. Finanziert wir sein Institut von Familie Quandt, die unter den Nazis gross gewor­den ist und neben BMW in Dr Pharmabranche inve­stiert hat. Einen Lehrstuhl hat Drosten nicht. Deswegen ver­wun­dert schon die Auszeichnung als Hochschullehrer des Jahres. Normalerweise ist die Virologie eine Teildisziplin der Mikrobiologie.
    Fakt ist, dass sein Institut auch von der Gates-Stiftung gespon­sert wur­de. Seine Ausführungen vor Gericht und im Rahmen einer Anhörung, die von der AFD initi­iert wur­de sind aus­wei­chend. Der PCR- Test beweist kei­ne Infektiositaet und kei­ne Immunität. Er kann ledig­lich die ver­mu­te­te Ursache einer Erkrankung bestä­ti­gen. Dennoch behaup­tet Drosten, sein Test kön­ne erst posi­tiv wer­den, wenn sich das Virus auch tat­säch­lich in der Nase ver­mehrt habe. Seine frü­he­ren Aussagen behaup­ten im Gegensatz dazu, mit dem Test kön­ne ein ein­zel­nes Virus nach­ge­wie­sen werden.
    Kurzum: es mag zwar ein net­tes Hobby sein, sei­ne Qualifikation als Dr. med. anzu­zwei­feln, aber es bringt nichts. Man kann nur sei­ne Verbindung zum Finanzkapital offen­le­gen und sei­ne Qualifikation als Epidemiologe und Berater ad absur­dum füh­ren und ihn als das prä­sen­tie­ren, was er ist: Ein ehr­gei­zi­ger Möchte gern, der sei­ne Jünger mit Spekulationen und viel hei­sser Luft beein­drucken kann. Aber nicht mehr. Als Virologie mag er Weltklasse haben, aber von Medizin, Epidemiologie, Immunologie und Hygiene ver­steht er nichts, was über das Wissen eines Medizinstudenten hin­aus ginge.

    1. @ Archimedes
      Leuchtet ein. aa ist ja auf die­sem Pfad, der Corona-Ausschuss auch. Trotzdem bleibt, dass hier for­mal inkor­rekt gear­bei­tet wur­de. Wäre er poli­tisch umstrit­ten, wäre er damit schon lan­ge weg vom Fenster. Er wird aber gedeckt.

    1. @Erfurt: Werter Genosse Erfurt, als Wortführer des Klassenkampfs, der in Ihren Kommentaren stets auf­scheint, soll­te Ihnen bekannt sein, daß sich sel­bi­ger eher sel­ten in offe­ner Feldschlacht abspielt. Der Widersprüche im Kapitalismus sind vie­le, die Kunst von RevolutionärInnen (nen­nen wir die­je­ni­gen mal so, die ihn abschaf­fen wol­len) besteht dar­in, sie auch an neben­säch­lich erschei­nen­den Stellen auf­zu­spü­ren und zu bün­deln. Der von Ihnen ver­ehr­te W.I. Lenin hat zu die­ser Dialektik reich­lich geschrieben.

      An die­ser Stelle geht es aber um die Frage von wis­sen­schaft­li­cher Wahrhaftigkeit und Recht. Ist es einem Menschen erlaubt, dage­gen zu ver­sto­ßen, bloß weil er inzwi­schen eine wich­ti­ge Figur im Spiel der Herrschenden ist? Darf es sein, daß ein mit Bundesverdienst- und zahl­lo­sen ande­ren Preisen über­häuf­ter Lautsprecher der Maßnahmenbegründung Dreck am Stecken hat?

      1. @aa,

        die Widersprüche im Kapitalismus sind im Kapitalismus nicht lös­bar. Des Weitern soll­te doch jeman­dem der im Westen auf­ge­wach­sen ist klar sein, daß Recht und Gesetz eben das Recht und Gesetz der Herrschenden Klasse sind. Oder glau­ben Sie etwa immer noch dar­an, daß Legislative, Executive und Judikative 3 von­ein­an­der unab­hän­gi­ge Dinge sind?

        Glauben Sie etwa auch daß der Verfassungsschutz des­we­gen so heißt weil er die Verfassung schützt? Gleuben Sie wirk­lich daß sich eine bür­ger­li­che Gesetzgebung gegen die bür­ger­li­che Klasse selbst richtet?

        Und ja, ich ken­ne auch ü70er die im Westen auf­ge­wach­sen sind und die den Kapitalismus samt sei­ner Propaganda ver­stan­den haben. Das ist näm­lich alles eine Frage des Klassenbewusstseins und nicht etwa eine Frage der per­sön­li­chen Ansicht.

        Schönes Wochenende, MFG

  2. Das ist alles "fine and dan­dy" – aller­dings "wütet" bereits Delta, und zwar so stark, dass Lissabon abge­rie­gelt wor­den sein soll. Fakt oder Fiktion, weiß da jemand mehr zu?

    Mich erin­nert es frap­pie­rend an den mut­maß­lich in Kanada gele­ak­ten Zeitplan über die Abriegelung von Städten, aber es kann natür­lich auch frei erfun­den bezie­hungs­wei­se dra­ma­ti­siert wor­den sein. Furz' Abriegelung von Wien hat ja nicht so gut geklappt.

    So oder so, die Verbrecher haben Angst, dass es nicht klappt, wenn es erst im Herbst weitergeht.

  3. Ich kann die Auffassung von Dr. Markus Kühbacher nach­voll­zie­hen. Es scheint, als wenn die Richter das abpral­len las­sen woll­ten. Es gibt aber allein schon auf­grund der von Herrn Drosten nicht ein­ge­hal­te­nen Frist kein Vertun: Der Doktortitel und damit auch die Professur sind weg. Dann mag Herr Dr. Kühbacher die Klage auf Herrn Drosten erwei­tern. Damit das Angst-Kartenhaus, das der eigen­nüt­zi­ge Herr Drosten bewusst auf­ge­baut hat, end­lich zusam­men stür­zen kann. Alle ihm zuteil gewor­de­nen Preise und Ehrungen wären dann alle­mal hilf­reich für die Sache. Der Menschen, der Gesundheit, der Freiheit und der Wahrheit. Zeit, dass sich was dreht.

  4. @Archimedes
    Detailreich zwar, aber m.E. ver­pas­sen Sie den pol­tisch wich­ti­gen Punkt: es geht um die öffent­li­che Wirkung des Herrn. Sollte sich Gericht zei­gen dass er an einem wirk­lich nicht sehr rele­van­ten Punkt gepfuscht und gefrie­melt hat gilt er as unse­riö­ser, halb­sei­de­ner Mensch, dem man bei wich­ti­gen Dingen bes­ser nicht glaubt. Das kratzt an der Reputation. So wie man die eige­ne jung­fräu­li­che Tochter nicht mit einem noto­ri­schen Heiratsschwindler allein läßt. Ok, ein wenig konstruiert.
    Und da das gan­ze Narrativ der Zeugen auf hei­ßer Luft beruht und qua­si gewalt­sam mit Hilfe der MSM unter Ausgrenzung aller Kritik durch­ge­setzt wird erscheint das nicht unwichtig.

  5. Ich fin­de Herrn Dr. Kühbacher in vie­ler­lei Hinsicht ziem­lich ätzend – und das macht ihn sym­pa­thisch. Es ist eine tol­le Arbeit die er da lei­stet. Außerdem ist es gut die MS "Covidiana" von meh­re­ren Seiten zu beschießen.

    Genauso wert­voll ist @aa's Arbeit. Denn die­se Seite betreibt man nicht so eben nebenbei.

    1. Es ist wich­tig, dass es Menschen wie Herrn Kühbacher gibt, da stim­me ich zu.
      Zugleich habe ich noch sehr die 22. Sitzung des Corona-Ausschusses im Sinn, bei der AA sehr zurück­hal­tend, fast schon zu beschei­den war.
      Dass für den RA Füllmich nichts von dem was berich­tet wur­de eine "Marginalie" war, und er sich ent­spre­chend äußer­te – nun, dazu sind Anwälte da. Ich ken­ne aus eige­ner Anschauung zwei sol­cher Anwälte (w & m), die, wenn es nötig ist, draufhauen.
      Im Übrigen: Dr Osten hat ja nicht ein­mal habi­li­tiert, son­dern sich zwei Le(h)erstühle kau­fen las­sen von Stefan Quandt. Vor Studenten hat er nie gestan­den. (ich hof­fe, das stimmt noch, wie es in besag­ter 22. Sitzung berich­tet wurde)
      Man fragt sich doch immer wie­der, in wel­cher Welt wir leben, wenn Richter und Staatsanwälte sich zum Büttel der Regierenden machen.
      Armes und trau­ri­ges Land. Was wird sein, wenn im Herbst und Winter all die jetzt Gengespritzten mit einem Wildvirus in Kontakt kom­men? Wird sich deren Immunsystem gegen sie selbst rich­ten? Werden vie­le ster­ben? Und da unse­re Regierung sel­ten an Lösungen inter­es­siert ist, son­dern viel­mehr schul­di­ge sucht – wer wird zum Schuldigen ernannt? Die, die sich stand­haft gegen eine Genbrühe ver­wei­gern? Und wer war der erste der behaup­te­te, das Zeugs blie­be im Muskel. Nichts was intra­mus­ku­lär inji­ziert wird, ver­bleibt an Ort und Stelle.

      Gestern hab ich gehört, dass die Staatsanwaltschaft nun auch gegen Prof. Dr. Stefan Hockertz vorgeht.
      Und was wur­de eigent­lich aus dem Weimarer Richter? Ist es, so wie ich ver­mu­te­te, aus­ge­gan­gen wie das Hornberger Schießen?
      Weiß jemand genaueres?

    1. @Thomas Lorenz: Man läßt sich Zeit. Kühbacher hat­te einen Befangenheitsantrag gestellt. Darüber ist noch nicht ent­schie­den. Ich wer­de berich­ten, wenn es Neues gibt.

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