"Publikationskrimi" um die Doktorarbeit des Star-Virologen Christian Drosten steht vor der Auflösung

pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com legt nach:

»Zweites Update 09.10.2020, 11:00 Uhr: Der aktu­el­le Wissensstand ist der folgende: 

Herr Drosten dürf­te im Jahr 2003 gemäß § 12 Abs. 1 b der damals gül­ti­gen Promotionsordnung drei gebun­de­ne Exemplare (und nicht 30) sei­ner Dissertation ord­nungs­ge­mäß an der Universität abge­lie­fert haben. Davon wur­de offen­bar kein Exemplar an die Deutsche Nationalbibliothek über­mit­telt, was zwar nicht Usus, aber doch mög­lich ist. Alle drei Exemplare sind laut Eigenangabe der Universität Frankfurt (E‑Mail an Markus Kühbacher vom Juli 2020) wegen eines Wasserschadens unbe­nutz­bar geworden. 

So kam es 2020, als plötz­lich die Nachfrage nach der Dissertation da war, zu einem Neudruck der Dissertation im Umfang von min­de­stens vier Exemplaren, die alle­samt neue Katalognummern bekom­men haben (Scan auf Basis der ursprüng­li­chen Exemplare).

Der alte Datensatz mit der unbe­nutz­bar gewor­de­nen Dissertation exi­stiert nicht mehr oder hat nie exi­stiert. Wenn Letzteres zutrifft, wür­de eine Schlamperei der Universität Frankfurt vorliegen. 

Einen end­gül­ti­gen Beweis, dass Herr Drosten sei­ne Pflichtexemplare abge­ge­ben hat, konn­te er mir gegen­über jedoch auch nicht erbrin­gen. In einer E‑Mail schreibt er freund­lich, dass der­zeit "Unsinn" über sei­ne Dissertation im Netz ver­brei­tet wer­de und ich mich an die Presseabteilung der Universität Frankfurt wen­den möge. Diese hat auf zwei­ma­li­ges Nachfragen nicht geant­wor­tet. Womöglich hat man auch Angst, dass die Wasserschaden-Geschichte wei­te­re Verschwörungstheorien näh­ren wür­de (von einem Wasserschaden in der Bibliothek fin­det sich kein Hinweis im Netz, nur über Wasserschäden in ande­ren Gebäuden). 

Dem Promotionsausschuss dürf­ten drei Vor-Veröffentlichungen der Dissertation als Nachweis der Veröffentlichung der Dissertation genügt haben. Ich den­ke, das liegt im Ermessensspielraum des Promotionssausschusses. Meine Rechtsauffassung ist, dass die Bestimmung "Die Dissertation kann vor Einleitung des Prüfungsverfahrens ganz oder teil­wei­se ver­öf­fent­licht sein." (§ 6 Abs. 5 PromoO) mit der Veröffentlichungspflicht von § 12 inso­fern kol­li­die­ren kann, als eine teil­wei­se Vorveröffentlichung (die bei Herrn Drosten wohl der Fall war) die Bestimmung "wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist" aus­schließt, andern­falls der Promovend dem Anspruch auf eine Originalpublikation in einem Journal nicht gerecht wer­den könn­te. Die Bestimmung hät­te zumin­dest hei­ßen müs­sen: "wenn die Veröffentlichung ganz oder teil­wei­se in einer Zeitschrift erfolgt ist".«

Auch wenn sich die Bewertung hier nicht völ­lig über­ein­stimmt mit den hier und von Herrn Kühbacher an vie­len Stellen genann­ten Fakten, dürf­te das doch einen nicht mehr zu kit­ten­den Riß in der Vita des Herrn Drosten darstellen.

12 Antworten auf „"Publikationskrimi" um die Doktorarbeit des Star-Virologen Christian Drosten steht vor der Auflösung“

  1. .… und die Dissertationen die rechts und links neben der von Drosten im Wasser abge­sof­fen sind?
    Und die Handwerker die abge­pumpt und repa­riert haben?
    Jetzt fängt die Geschichte erst an glau­be ich.…

  2. "Publikationskrimi" um die Doktorarbeit des Star-Virologen Christian Drosten steht vor der Auflösung …

    Wenn man die ersten zwei Worte der Headline weg­lässst, ich mei­ne ähn­li­ches bereits mal gele­sen zu haben …

    Auszug aus Wikipegida-Artikel : "Historische Flut in Frankfurt"

    ,,Die Doktorarbeit des Star-Virologen Cristian Drosten steht vor der Auflösung !" 

    So und ähn­lich waren hyste­ri­sche Schreie vom Archiv-Personal, des Hausmeisters und der FrankfurterFeuerwehr, wäh­rend der histo­risch ein­ma­li­gen Flutbekämpfung, im gan­zen Frankfurter Raum und wei­ten Teilen Hessens zu ver­neh­men – auch der Flugverkehr wur­de damals kurz­fri­stig umge­lei­tet bzw. ein­ge­stellt. Aktiennotierungen der füh­ren­den Pharmaunternehmen unter­la­gen mona­te­lan­gen Kursschwankungen …

  3. Jetzt müss­ten wei­te­re Dissertationsschriften z. B. aus die­sem Jahr nicht auffindbar/beschädigt sein. Ist irgend­wo eine Liste erhält­lich, was wann wo abge­ge­ben wur­de? Müsste man doch über die damals eben schon (und eben nicht noch nicht) digi­ta­li­sier­te Unibibliothek her­aus­fin­den können…

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