Pyrrhussieg mit Wasserwerfern und Pfefferspray

»Ein Pyrrhussieg ist ein zu teu­er erkauf­ter Erfolg. Im ursprüng­li­chen Sinne geht der Sieger aus dem Konflikt ähn­lich geschwächt her­vor wie ein Besiegter und kann auf dem Sieg nicht auf­bau­en. Der Ausdruck geht auf König Pyrrhos I. von Epirus zurück. Dieser soll nach sei­nem Sieg über die Römer in der Schlacht bei Asculum in Süditalien 279 v. Chr. einem Vertrauten gesagt haben: „Wenn wir die Römer in einer wei­te­ren Schlacht besie­gen, wer­den wir gänz­lich ver­lo­ren sein!“, häu­fig zitiert in der ver­knapp­ten, apho­ri­sti­schen Form „Noch so ein Sieg, und wir sind ver­lo­ren!“ In die­ser Schlacht muss­te er erheb­li­che Verluste hin­neh­men, so dass sei­ne Armee auf Jahre hin­aus geschwächt war und schließ­lich den Pyrrhischen Krieg verlor.«

Das weiß Wikipedia. Um eine Gesetzesfarce (welt​.de, sie­he "Welt": Bundestag schau­felt sich sein eige­nes Grab) durch­zu­set­zen, bei der immer­hin 236 Abgeordnete gegen ein durch­ge­peitsch­tes Gesetz stim­men durf­ten, muß­te die Polizei mit Gewalt gegen mehr als 15.000 Menschen (laut eige­nen Angaben) vor­ge­hen.

Der Tagesspiegel phan­ta­siert unter der Überschrift "Demonstranten brin­gen Kinder zum Schutz vor der Polizei mit" von Steinwürfen, die noch nicht ein­mal die Polizei bemerkt hat.

Sie bringt auch die­se Mär:

»Innensenator Andreas Geisel äußert sich zur aktu­el­len Lage

"Die Demonstration war zu Beginn fried­lich; es wur­den aber kei­ne Abstände ein­ge­hal­ten und kein Mund-Nasenschutz getra­gen, im Laufe des Vormittags kamen dann immer mehr Extremisten dazu, die die Demonstration über­nom­men haben.

Es gab mehr­fach Ansagen der Polizei, die Regeln ein­zu­hal­ten. Als dies nicht geschah, hat sie die Auflösung der Veranstaltung ange­kün­digt, dar­auf­hin hat die Veranstalterin die Versammlung von sich aus für been­det erklärt. 

Die Teilnehmer woll­ten sich aber nicht ent­fer­nen, dar­auf­hin hat die Polizei Wasserwerfer ein­ge­setzt. Bis 15 Uhr gab es 190 Festnahmen, es gab Rauchbomben und hef­ti­ge Auseinandersetzungen. Und auch ver­letz­te Polizisten, denen ich gute Besserung wünsche. 

Erkennbar war das deut­li­che Ziel der Demonstrierenden die Regeln zu bre­chen und zum Reichstag zu kom­men. Die Polizei hat sich kor­rekt ver­hal­ten und alle Aktionen ange­kün­digt. Es muss deut­lich gemacht wer­den, dass sich der Staat das nicht gefal­len lässt. 

Die Polizei setz­te Wasserwerfer ein, aber mit Augenmaß und ver­hält­nis­mä­ßig, es gab kei­nen har­ten Wasserstrahl, son­dern ein Sprühen, um es unge­müt­lich zu machen. Wir stel­len erneut eine aggres­si­ve Stimmung fest, Extremisten haben auch heu­te die Demo über­nom­men und ver­sucht ande­re Versammlungsteilnehmer zu instru­men­ta­li­sie­ren

Wer Gewalt anwen­det und die Regeln des Staates bewusst bricht und zei­gen will, dass der Rechtsstaat ver­meint­lich sei­ne Kraft ver­lo­ren hat, der muss mit den Mitteln des Rechtsstaates in die Schranken gewie­sen werden. 

Ich hät­te den Einsatz von Wasserwerfern ger­ne ver­mie­den, um zu dees­ka­lie­ren, heu­te hat­ten wir aber kei­ne ande­re Wahl als mit die­sen tech­ni­schen Mitteln den Platz vor dem Brandenburger Tor zu räu­men."«

3 Antworten auf „Pyrrhussieg mit Wasserwerfern und Pfefferspray“

  1. Wenn der Berliner Innensenator mit sei­ner Neigung zur sehr frei­zü­gi­gen Auslegung der Gesetze von "heu­te hat­ten wir aber kei­ne ande­re Wahl" schwa­dro­niert, dann ist das genau­so wie Merkel mit ihrem "alter­na­tiv­los".

  2. Die Demonstration war zu Beginn fried­lich; es wur­den aber kei­ne Abstände ein­ge­hal­ten und kein Mund-Nasenschutz getragen

    Ich bin ja schon lan­ge der festen Überzeugung, die­se elen­de Maskenpflicht besteht in erster Linie, um sich auf die­se Weise der Demonstranten ent­le­di­gen zu kön­nen. Keine Maske, kein Abstand: kei­ne Demo, kein Mitspracherecht.

    Schwuppdiwupp, weg ist das freie Leben.
    So schnell ging das.

    1. Genau das mit den Maulkörben geht recht­lich wegen des Vermummungsgebots sogar über­haupt nicht. Außerdem steht es auch im Versammlungsgesetz drin, dass Versammlungen nur wegen Straftaten auf­ge­löst wer­den dür­fen. Maulkörbe und Abstandsgebote sind aber nur Ordnungswidrigkeiten. Aber für Recht und Gesetz inter­es­sie­ren sich insb. die Polizeiführungen ja schon seit März nicht mehr.

      Wegen sowas (im November) Wasserwerfer ein­zu­set­zen, ist an Unverhältnismäßigkeit kaum mehr zu überbieten.

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