Quarantäne-Brecher?

Nicht doch. Die bei­den Herren, die sich heu­te erneut ohne MNS in geschlos­se­nen Räumen dar­stel­len, sind kei­ne Normalbürger. Beide waren sie bei der Eröffnung des Willy-Brandt-Flughafens unmas­kiert * mit dem posi­tiv gete­ste­ten MP Woidke eng zugange. 

Für Müller gilt eine Regel der "Elften Verordnung zur Änderung der
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung". Sie sieht unter "§ 9
Ausnahmen von der häus­li­chen Quarantäne" vor: "Personen…, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung… der Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane des Bundes und der Länder… zwin­gend not­wen­dig ist; die zwin­gen­de Notwendig­keit ist durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu prü­fen und schrift­lich zu beschei­ni­gen."

Welcher Dienstherr mag ihm das schrift­lich beschei­nigt haben? Das Volk von Berlin?

Unklar ist, was wohl als Ausnahme für Lütke Daldrup gel­ten mag. Er wird nicht ange­reist sein "zum Zwecke des Besuchs von Verwandten ersten oder zwei­ten Grades", er ist kaum über­le­bens­wich­tig "im Bereich Transplantations­medizin", er gehört nicht zur "Besatzung von Flugzeugen" und ist auch kein "Grenzgänger".

Dieser Hubschrauber der Bundespolizei wird nicht sei­net­we­gen ein­ge­setzt gewe­sen sein.

* Die Rechtschreibprüfung schlägt hier "unra­siert" vor.

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