Quarantäne nach Gutsherrenart

Vor Gesetz und Virus sind alle Menschen gleich, soll­te man den­ken. Wesentlich glei­cher sind jedoch wich­ti­ge PolitikerInnen. Um ein Treffen der Verteidigungsminister und der Außenminister der EU in Berlin nicht zu gefähr­den, wer­den für deren TeilnehmerInnen kur­zer­hand die Quarantäne-Regeln außer Kraft gesetzt.

Unter dem leicht irre­füh­ren­den Titel »Coronavirus-Pandemie – Deutschland warnt vor Reisen nach Brüssel« kann man heu­te auf tages​schau​.de lesen:

»Die Bundesregierung stuft Brüssel als Corona-Risikogebiet ein und warnt vor Reisen in die bel­gi­sche Hauptstadt. Für Reisende gel­ten damit Test- und Quarantänepflichten. Betroffen sind aber nicht alle: Für Diplomaten gibt es Ausnahmen.

Brüssel hat sich in den ver­gan­ge­nen Tagen zu einem Hotspot für Corona-Infektionen ent­wickelt. Nun reagier­te das Auswärtige Amt und wei­te­te sei­ne Reisewarnung für Belgien auf die Hauptstadt aus. Innerhalb von sie­ben Tagen habe es mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gege­ben, hieß es zur Begründung. Vor nicht not­wen­di­gen tou­ri­sti­schen Reisen wer­de des­halb gewarnt.

Das Robert Koch-Institut führt die Region Brüssel als Risikogebiet. Durch die­se Einstufung sind Reisende aus Brüssel ab jetzt zu einer 14-tägi­gen Quarantäne ver­pflich­tet – es sei denn, sie legen einen nega­ti­ven Corona-Test vor…

Mit einer Reisewarnung, die für alle gilt – auch für Politiker und Diplomaten -, wäre es kom­pli­ziert gewor­den, die­ses Treffen in Berlin zu rea­li­sie­ren. Politiker und Mitarbeiter, die sich zuvor in Brüssel auf­hiel­ten, hät­ten sich bis zum Vorliegen eines nega­ti­ven Testergebnisses bei der Einreise nach Deutschland in Quarantäne bege­ben müs­sen – eine gro­ße Verzögerung.

Eine Lösung ist nun, dass die Bundesländer Ausnahmen von Reisewarnungen ein­zeln fest­le­gen kön­nen. In eini­gen Bundesländern ist es bereits jetzt so, dass Berufspendler, die sich nur kurz in einem Risikogebiet auf­hal­ten, nicht unter die Quarantäneregelung fal­len. Andere Bundesländer erlau­ben Ausnahmen für bestimm­te Personengruppen.

Kurz vor Bekanntgabe der neu­en Reisewarnung für Brüssel pass­ten meh­re­re Bundesländer ihre Ausnahmeregelungen an. Nun umfas­sen die Ausnahmen auch Diplomaten und Menschen, deren Tätigkeit für die "Funktionsfähigkeit" euro­päi­scher Institutionen not­wen­dig ist. Entwarnung also für das infor­mel­le Ministertreffen in Berlin.

Nicht aus­ge­nom­men von der Quarantäneregelung sind aller­dings bereits akkre­di­tier­te Journalisten, die eben­falls aus Brüssel anrei­sen. Sie müs­sen sich nun um einen nega­ti­ven Test bemü­hen. In Brüssel sind die Testkapazitäten für frei­wil­li­ge Tests kom­men­de Woche aber in fast allen Einrichtungen bereits erschöpft.«

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

Eine Antwort auf „Quarantäne nach Gutsherrenart“

  1. Willkür und Diskriminierung – Euer Name sei "Corona-Maßnahmen".

    Freibäder und Badeseen: für Menschen ohne Smartphone und Computer ver­bo­ten. (Ganz zu schwei­gen von Zoos. Tierparks, Museen, …)

    Menschen mit Attest sol­len im Glauben vie­ler Mitmenschen die­ses jedem Depp auf ver­lan­gen vor­zei­gen müs­sen – Deppenbegründung: "Das kann ja sonst jeder sagen!" (Übrigens, stimmt. Ja, das kann jeder sagen – und zwar mit vol­len Recht! Aber nicht jeder kann berech­tigt danach fra­gen. Leider bringt es nichts, sol­che Leute wegen Amtsanmaßung zu ver­kla­gen – man­gels Aussicht auf Klagezulassung.)

    Recht und Ordnung ist heu­te weit­ge­hend außer Kraft gesetzt. Rechtsunsicherheit ist die schlich­te Realität der Corona-Verordnungen. Wir leben im Willkür-Staat.

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