Quarantäne: Letzte Möglichkeit Schusswaffe?

Diese Lüge sei­ner Autorin Petra Thiele war swr​fern​se​hen​.de dann lang­sam doch peinlich.:

»Was pas­siert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?
Gelingt dem Infizierten den­noch die Flucht, darf die zustän­di­ge Behörde die­sen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wie­der in Gewahrsam neh­men und in Quarantäne unter­brin­gen. Als letz­te Möglichkeit dürf­te sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wer­den, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der wei­te­ren Ausbreitung gebo­ten sein kann, flüch­ti­ge Patienten unschäd­lich zu machen.«

So war es in einem inzwi­schen gelösch­ten Beitrag seit dem 10.3. zu lesen. Da "das Internet nichts ver­gißt", läßt sich der Artikel hier nach­le­sen. Ein aktua­li­sier­ter Text for­mu­liert nun vorsichtiger:

»Was pas­siert, wenn ein Infizierter trotz­dem das Haus verlässt?

Wenn ein Infizierter ent­ge­gen der Auflagen das Haus ver­lässt, ist es zunächst Aufgabe des Ordnungsamtes, sicher­zu­stel­len, dass die häus­li­che Isolation wie­der­her­ge­stellt wird. Die Polizeibehörde kann dazu – als mil­de­stes Mittel – zunächst eine Verwarnung aus­spre­chen. Der näch­ste Schritt wäre dann die Festsetzung einer Geldstrafe, denn die Nicht-Einhaltung der Quarantäne ist grund­sätz­lich bußgeldbewehrt.

Wer sich einer Quarantäne-Anordnung wider­setzt und zudem auch noch ande­re Personen mit dem Corona-Virus ansteckt, muss mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren rech­nen nach Paragraph 75 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes.

Ein Schusswaffengebrauch gegen­über Infizierten, die unbe­rech­tig­ter­wei­se ihre häus­li­che Isolation ver­las­sen, ist für den Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke in der Praxis zwar vor­stell­bar – aller­dings nur in abso­lu­ten Ausnahmefällen. Etwa wenn der Betroffene selbst dabei mit Waffengewalt gegen die Polizisten vor­gin­ge. Nach den Polizeigesetzen der Länder sind die Voraussetzungen für einen Schusswaffengebrauch bei all­ge­mei­nen Corona-Verstößen jeden­falls nicht gege­ben.«

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