Rechtsanwaltskammer Thüringen:
Anwälte for­dern Weg­fall von Corona-Zugangs­be­schrän­kungen an Gerichten

»Die Thüringer Rechtsanwaltskammer (RAK) hat die sofor­ti­ge Aufhebung aller Corona-Zugangsbeschränkungen an Thüringer Gerichten gefor­dert. Sie bedeu­te­ten einen "erheb­li­chen und nicht hin­nehm­ba­ren Eingriff in die Grundsätze eines rechts­staat­li­chen Verfahrens", erklär­te die Kammer am Montag.

Teilweise hät­ten Gerichtsentscheidungen schon auf dem Weg des Versäumnisurteils gefällt wer­den müs­sen, weil Prozessbevollmächtigte wegen der 3G-Regel (Geimpft, gene­sen, gete­stet) nicht in das Gebäude gelas­sen wor­den sei­en, erläu­ter­te Kammerpräsident Jan Helge Kestel. "Dieser Zustand ist nicht akzep­ta­bel und ist ins­be­son­de­re nicht zur Pandemiebekämpfung erforderlich."

Prozesse öffent­lich zu füh­ren, sei eines der wesent­lich­sten Prinzipien eines rechts­staat­li­chen Verfahrens, beton­te Kestel… 

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht die Corona-beding­ten Zugangsbeschränkungen zu Gerichten kri­tisch: "Das ist eine nicht ver­tret­ba­re Einschränkung des Zugangs zum Recht. Der Zugang zum Recht ist ein Menschenrecht und ein rechts­staat­li­cher Grundsatz. Der Staat hat die Justiz als Daseinsvorsorge bereit­zu­hal­ten. Ein Gericht ist damit viel eher ver­gleich­bar mit einer Apotheke – und eben nicht mit einem Bekleidungsgeschäft", hieß es auf eine LTO-Anfrage hin…«
lto​.de (24.1.)

10 Antworten auf „Rechtsanwaltskammer Thüringen:
Anwälte for­dern Weg­fall von Corona-Zugangs­be­schrän­kungen an Gerichten“

    1. In NY ist bald auch Ende: "State Supreme Court judge ruled New York's mask man­da­te 'uncon­sti­tu­tio­nal,' and declared it 'null, void and unenforceable.'"

      https://t.me/disclosetv/6620

      Masken-Ende ist (Anfang vom) Plandemie-Ende.

      Natürlich wer­den die Feinde der Demokratie und Freisler-Erben das nicht bald und auch nicht frei­wil­lig machen. Hinfort damit!

  1. Was Spaziergänge an der fri­schen Luft, und Demos, welt­weit, so an Vernunftvermehrung bewir­ken können…schön, wenn end­lich hin­ter­fragt wird.

  2. "Das Bundesverfassungsgericht im Abgrund.

    Nach schon immer merkwürdigeren Urteilen, seitdem Herr Harbarth Präsident des Bundesverfassungsgerichtes ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt jedes Maß verloren.

    JEDER, der ins BVerfG will, jeder Besucher, aber auch Kläger, Beklagte, deren Anwälte, Gutachter und Richter, dürfen das nur noct mit 2G plus Maske plus PCR-Test, maximal 48 Stunden alt ...

    In seiner maximalen Überzogenheit würde ich behaupten, dass das kein rechtliches sondern ein politisches Statement des BVerfG ist. Es schließt Nicht-Geimpfte von der Möglichkeit, ihr Recht vor dem BVerfG zu vertreten, aus.

    Damit sind unantastbare Grundsätze unserer Republik: Grundgesetz Artikel 19, Absatz 4: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen" und Grundgesetz Artikel 103, Absatz 1 "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör" außer Kraft gesetzt.

    Außer Kraft gesetzt ist auch das Diskriminierungsverbot: Es ist medizinisch/sachlich NICHT zu verstehen, warum nur 2G-ler mit negativem PCR-Test - aber nicht Ungeimpfte mit negativem PCR-Test das Gebäude betreten dürfen. Beide Gruppen sind potentiell gleichermaßen infektiös - und beide Gruppen erhalten mit einem negativen PCR-Test IN GLEICHER WEISE den "Persilschein".

    Kurz: Es handelt sich um eine regierungsunterwürfige POLITISCHE Entscheidung, die dem Wesen und dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes radikal WIDERSPRICHT. Verbunden mit dem offenen Unwillen des Gerichtes, sich die vielfach vorgebrachten sachlichen Argumente der sog. Impf- und Maßnahmenkritiker auch nur anzuschauen, ist zu sagen:

    Die Bundesrepublik mit ihrem Schutz der Menschenrechte existiert zur Zeit (?) nicht mehr.

    Klar ist, dass bei diesem Signal des BVerfG unseren Politikern jetzt auch der Weg zur Zwangsimpfung völlig offen zu stehen scheint.

    Sagt hier ein unbeugsamer Geist.

  3. Bitte, bit­te, wenn Ihr doch schon so fak­ten­be­zo­gen seid und Fakes hasst wie der Teufel das Weihwasser, dann bit­te .… benennt doch unbe­dingt Eure Quellen … und bit­te nciht falsch zitie­ren .,… die Anführungszeichen in Eurem Text stim­men bereits zu beginn nicht. Das ist kein guter Stil. Ein Link oder so ist hilf­rei­cher als zu sagend der und der war´s … mit der Info-Qualität, die ihr in Euren Informationen lie­fert, seid Ihr ja auch nicht unbe­dingt bes­ser, als alle die­je­ni­gen, die ihre Fakes im Netz ver­brei­ten … bit­te seid seri­ös und nennt nicht nur Ross & Reiter, son­dern gebt die Informationen bit­te, bit­te so her­aus, dass jeder Interessierte sich die auch noch ein­mal anse­hen kann. Oft steckt näm­lich in den Details noch viel viel mehr, als was Ihr Euch so vor­stel­len könnt.
    Ihr dürft mich auch ger­ne noch mal anspre­chen, ich kann Euch dar­über sehr, sehr viel erläu­tern … (wis­sen­schaft­lich fun­diert ver­steht sich …) 

    LG Harry

  4. Hi, ich noch mal …
    habe euch hier mal bei­spiel­haft die eine oder ande­re FaktenSeite her­aus­ge­sucht, auf die­se z.B. kann man sich ehr­lich berufen:
    https://​rak​-thue​rin​gen​.de/
    https://​www​.brak​.de/​p​r​e​s​s​e​/​p​r​e​s​s​e​e​r​k​l​a​e​r​u​n​g​en/
    Der letz­te Link geht zur Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
    Euer Beitrag ist übri­gens über­nom­men aus einer ande­ren Publikation … wort-wört­lich, ohne dass ihr die­se Quelle benennt. Hier ist sie:
    https://​www​.lto​.de/​r​e​c​h​t​/​j​u​r​i​s​t​e​n​/​b​/​r​a​k​-​t​h​u​e​r​i​n​g​e​n​-​f​o​r​d​e​r​t​-​a​u​f​h​e​b​u​n​g​-​c​o​r​o​n​a​-​z​u​g​a​n​g​s​b​e​s​c​h​r​a​e​n​k​u​n​g​e​n​-​g​e​r​i​c​ht/

    So etwas wür­de ich an Eurer Stelle sein las­sen, auch wenn Euch das Thema noch so sehr gefällt … … und genau dar­in seid Ihr ja auch nicht alleine!

    LG Harry

    1. @Harry Keller: Bitte doch mal genau hin­se­hen! Unter dem Artikel ist sehr wohl die durch­aus seriö­se Quelle lto​.de benannt. Daß es eine "wort­wört­li­che Übernahme" ist, wird wie üblich an den Anführungszeichen kennt­lich. Wo liegt das Problem?

  5. Hi, … lei­der kann ich mit "aa" nicht so viel anfan­gen und eine Mail-Adresse, um Euch zu errei­chen, hab ich gera­de nicht zur Hand .… aber Ihr habt ja mei­ne! .… grins .…

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