Rechtsausschuß billigt Verlängerung des Notstandsrechts durch die Hintertür

Vor eini­gen Tagen wur­de hier berich­tet, daß über eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes klamm­heim­lich die Ermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes noch ein Jahr nach Aufhebung der "epi­de­mi­schen Notlage" gel­ten sol­len. Nun wur­de ein wei­te­rer Vorstoß bekannt, wie auf bun​des​tag​.de über die Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 22.06.2021 gemel­det wird:

»Angenommen wur­de eben­falls der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (19/28173) in der Fassung des Änderungsantrages der Koalition. Für den Entwurf stimm­ten die Koalitionsfraktionen, dage­gen votier­te die AfD; FDP, Linke und Grüne ent­hiel­ten sich. Kritik von der Opposition gab es dar­an, dass eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in die Vorlage auf­ge­nom­men wur­de. Danach wird die Geltung einer Verordnung auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite verlängert.«

Die Beratung des ersten Gesetzes läuft zur Stunde, die des zwei­ten ist für heu­te Abend auf der Tagesordnung. Was soll man zu die­ser "Opposition" noch sagen?

Update: Bei der Abstimmung im Plenum stimm­ten AfD, FDP und Linke dage­gen, die Grünen dafür (bun​des​tag​.de, 24.6.)

32 Antworten auf „Rechtsausschuß billigt Verlängerung des Notstandsrechts durch die Hintertür“

  1. Aus gege­be­nem Anlass, dem klein­bür­ger­li­chen Katzenjammer um das Grundgesetz der BRD, wir schau­en mal auf die Eingangsformel:

    Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffent­li­cher Sitzung fest­ge­stellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlos­se­ne Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der betei­lig­ten deut­schen Länder ange­nom­men wor­den ist. Auf Grund die­ser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, ver­tre­ten durch sei­ne Präsidenten, das Grundgesetz aus­ge­fer­tigt und verkündet.

    Man beach­te mal das Datum, das liegt näm­lich vor dem Gründungstag der BRD, 21. September 1949! Parlamentarischer Rat, Volksvertretungen was soll das sein!? Zwei Drittel der betei­lig­ten deut­schen Länder!?

    In Fakt galt zu die­sem Zeitpunkt ja bekannt­lich der Besatzungsstatus! Das heißt, dass es die in der Eingangsformel genann­ten deut­schen Länder gar nicht gege­ben haben kann und damit auch kei­ne Volksvertretungen oder einen par­la­men­ta­ri­schen Rat! Das Grundgesetz ent­behrt also jeder demo­kra­ti­schen bzw. recht­li­chen Grundlage und ist in Wirklichkeit ein Diktat der Besatzer gespickt mit Lügen. Im Übrigen wer­den in der Präampel Länder benannt die es zum dama­li­gen Zeitpunkt auch nicht in der SBZ gab, wie Thüringen, Sachsen usw.

    MFG

  2. Welche Opposition?

    In einer Postdemokratie mit Postparlamentarismus ist Opposition eine Showveranstaltung. Scheingefechte. Die Entwicklung läuft seit Jahrzehnten. Mit Corona ist sie erheb­lich beschleu­nigt. Sicher, per­fekt ist die Postdemokratie noch nicht.

    Keine der im Bundestag ver­tre­te­nen Parteien ver­titt denn eine kom­plet­te Ablehnung jeg­li­cher Maßnahmen und Grundrechteeinschränkungen. 

    Das eine Jahr wird sicher wei­ter gesetz­lich ver­län­gert. So hebelt man eine Verfassung aus. Und die Judikative ist im Winterschlaf, bei dem nicht sicher ist, ob er irgend­wann endet.

    1. Nein, für mich nicht.
      Denn für mich gibt es kei­ne Partei, in der es nur Böse oder Gute gibt.
      Auch nicht in der AfD, die von vie­len als zutiefst ras­si­stisch hin­ge­stellt wird.
      So eine Schwarz-Weiß Malerei ist heut­zu­ta­ge lei­der all­zu gängig.

      Dann müss­ten ja alle, die aus der CDU und SPD und sicher­lich auch von den Grünen. die in die AfD abge­wan­dert sind und das sind nicht weni­ge, vor allemn Dingen aus der CDU, schon immer Rassisten gwe­sen sein.
      Das wird man ja nicht von heut auf morgen.
      Es wäre also den­je­ni­gen zu emp­feh­len, sich ein­mal das Programm der CDU vor 10/12 Jahren durch­zu­le­sen und das Programm der AfD.

      1. @Weißer Rabe: Ich stim­me dem über­wie­gend zu. Es wäre sicher falsch zu den­ken, RassistInnen und Fremdenfeinde gebe es nur in der AfD. Ausgrenzung und Verächtlichmachung von Minderheiten fin­det auch in ande­ren Parteien statt, vor allem in der CSU. Sieht man sich die Geschichte der FDP an, dann erkennt man über Jahrzehnte ein Sammelbecken für alte Nazis.

        1. @aa
          Die FDP hat­te ich ver­ges­sen. Entschuldigung.
          Ja und nach dem Kriege saßen die ehe­ma­li­gen Nazis unter Adenauer in bedeu­ten­den Stellungen.
          Staatsanwälte, Richter, Lehrer Bürohengste et cete­ra et cetera.
          Diese heim­li­chen Nazis sind bis heu­te nicht ausgestorben.

          Ich den­ke, Sie woll­ten eine klei­ne Auszeit nehmen.
          Haben die Kollegen wohl doch recht, dass Sie das nicht 3 Tage durchhalten.
          Sie haben groß­ar­ti­ges gelei­stet und ich wür­de es bedau­ern, wenn das Forum ganz verchwindet.
          Einfach kür­zer treten.

      2. @Weißer Rabe

        Parteien ver­tre­ten Klassen, nicht das Volk. Und seit dem Verbot der KPD (1956) ver­tre­ten ALLE Parteien der BRD ein­und­die­sel­be Klasse.

        Was Parteifritzen labern und wie wir das beur­tei­len ist denen völ­lig Wurst. Die stel­len sich sogar ger­ne als Deppen darf wenn es nur dar­um geht daß die Verschmelzung von Staatskapital mit Industriekapital unsicht­bar bleibt. Und damit auch die­je­ni­gen die die Parteien finanzieren.

        MFG

    1. @ FH
      Ich kann es nicht mehr hören und auch nicht lesen.

      Klabautermann hat sich bereits die Mutanten für Herbst gesi­chert und lagert sie in einer Schublade, um sie dann per Brieftauben in den ver­schie­de­nen Religionen freizusetzen.
      Dieser Typ ist doch ein Spinner. Man soll­te ihn ein­fach mal auf sei­nen Geisteszustand unter­su­chen, wie auch eini­ge ander.

  3. Was hat das beim Stiftungsrecht zu suchen? 

    Das ist der Stil von Drückerkolonnen, die Opfer erst mit unend­li­chen Details zu etwas ein­lul­len, was kaum jeman­den inter­es­siert, um dann im Kleingedruckten die Knackpunkte zu ver­stecken, die mit Stiftungen so rein gar nichts zu tun haben.

    In der Einleitung erwähnt mit "soll ja nur ermög­li­chen, dass man die Einreise aus Risikogebieten unter Kontrolle hat" ("Durch eine der im Ausschuss vor­ge­nom­me­nen Änderungen soll auch das Infektionsschutzgesetz dahin­ge­hend geän­dert wer­den, dass die Geltung einer Rechtsverordnung zur Regelung der Einreise aus Risikogebieten auf bis zu ein Jahr nach Aufhebung der Feststellung der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite ver­län­gert wer­den kann. ") Dass dafür mal eben diver­se Grundrechte pau­schal außer Kraft gesetzt wer­den, erfährt man erst bei genaue­rem Hinsehen.

    Unterschreiben Sie auf der gepunk­te­ten Linie.

  4. lin­ke und grü­ne ent­hiel­ten sich..
    kein wei­te­rer kom­men­tar notwendig

    vie­len dank für die beleuch­tung, erfurt.

  5. Schlimmer geht immer…
    Netzpolitik berichtet:
    Laschet-Regierung will Demonstrierende wie Kriminelle behandeln

    Die schwarz-gel­be Landesregierung in NRW stellt sich gegen eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und will das Demonstrationsrecht emp­find­lich ein­schrän­ken. Sogar die wei­ßen Overalls von Klimademonstrant:innen sol­len künf­tig ver­bo­ten sein: Der Gesetzentwurf nennt sie in einer Reihe mit Nazi-Uniformen von SA und SS.
    https://​netz​po​li​tik​.org/​2​0​2​1​/​n​r​w​-​l​a​s​c​h​e​t​-​r​e​g​i​e​r​u​n​g​-​w​i​l​l​-​d​e​m​o​n​s​t​r​i​e​r​e​n​d​e​-​w​i​e​-​k​r​i​m​i​n​e​l​l​e​-​b​e​h​a​n​d​e​ln/

  6. Zugegeben, so ganz ver­ste­he ich die Meldung nicht. An wel­cher Stelle im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (19/28173) fin­det sich der Passus über das IfSG?

  7. Tipp: GG , das Grundgesetz als Magazin zum 70zigsten Geburttag des GG 10,00€ lohnt sich, da eini­ges kom­men­tiert wird. U.a ist es sehr anspre­chend illustriert.

  8. O.k., ich hab's kapiert: Mit Drucksache 19/30938 (https://​dser​ver​.bun​des​tag​.de/​b​t​d​/​1​9​/​3​0​9​/​1​9​3​0​9​3​8​.​pdf) wird der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (Drucksache 19/28173) um Artikel 9 und 10 ergänzt und letzt­lich so ver­ab­schie­det. Die genann­ten Artikel ändern das IfSG. 

    Irgendwie scheint man sich an höhe­rer Stelle dar­über bewusst zu sein, dass sich die­se Änderungen wohl kaum noch öffent­lich begrün­den las­sen. Ich zie­he mei­nen Hut vor sol­cher Chuzpe!

  9. "..Für das Smartphone kann ich die App 'Blokada' emp­feh­len, die man sich für Android leicht im F‑Droid-Store gra­tis run­ter­la­den kann. Mit der kann man die DNS des Smartphones schnell ändern und hat dazu noch nen Werbe- und Tracking-Schutz. .."

    https://t.me/s/freielinke/3046

  10. Kann es sein, dass unse­re Regierung einen Formfehler began­gen hat und den Antrag auf Feststellung des Fortbestehens der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite nicht inner­halb von 3 Monaten ein­ge­bracht hat?

    (1) Der Deutsche Bundestag kann eine epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite fest­stel­len, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 vor­lie­gen. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite wie­der auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 nicht mehr vor­lie­gen. Die Feststellung nach Satz 1 gilt als nach Satz 2 auf­ge­ho­ben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spä­te­stens drei Monate nach der Feststellung nach Satz 1 das Fortbestehen der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite fest­stellt; dies gilt ent­spre­chend, sofern der Deutsche Bundestag nicht spä­te­stens drei Monate nach der Feststellung des Fortbestehens der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite das Fortbestehen erneut fest­stellt. Die Feststellung des Fortbestehens nach Satz 3 gilt als Feststellung im Sinne des Satzes 1. Die Feststellung und die Aufhebung sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. Eine epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite liegt vor, wenn eine ernst­haf­te Gefahr für die öffent­li­che Gesundheit in der gesam­ten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil
    https://​www​.geset​ze​-im​-inter​net​.de/​i​f​s​g​/​_​_​5​.​h​tml

    Antrag am 08.06.2021
    https://​dser​ver​.bun​des​tag​.de/​b​t​d​/​1​9​/​3​0​3​/​1​9​3​0​3​9​8​.​pdf
    11.05.2021
    Fortbestehens der epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite
    https://​www​.aerz​te​zei​tung​.de/​P​o​l​i​t​i​k​/​B​u​n​d​e​s​t​a​g​-​v​e​r​l​a​e​n​g​e​r​t​-​d​i​e​-​e​p​i​d​e​m​i​s​c​h​e​-​L​a​g​e​-​v​o​n​-​n​a​t​i​o​n​a​l​e​r​-​T​r​a​g​w​e​i​t​e​-​4​2​0​4​1​7​.​h​tml

    Letzte Änderung davor 4. 03 2021
    https://​www​.bun​des​tag​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​t​e​x​t​a​r​c​h​i​v​/​2​0​2​1​/​k​w​2​3​-​d​e​-​e​p​i​d​e​m​i​s​c​h​e​-​l​a​g​e​-​8​4​5​692

      1. @Rene:
        Das "Gesetz zur Fortgeltung der die epi­de­mi­sche Lage
        von natio­na­ler Tragweite betref­fen­den Regelungen" wur­de im "Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 12, aus­ge­ge­ben zu Bonn am 30. März 2021" ver­öf­fent­licht und gilt dann ab dem dar­auf­fol­gen­den Tag.
        Damit dürf­te m.M.n. die Verlängerung for­mal kor­rekt sein – momen­tan kann man sich lei­der aber auch fra­gen, ob selbst ein for­ma­ler Fehler irgend jeman­den inter­es­siert hätte.

  11. "In einem skan­da­lö­sen und gera­de­zu „heim­li­chen“ Akt wur­de im Bundestag beschlos­sen, auch nach Auslaufen einer „epi­de­mi­schen Lage“ wei­ter­hin Einschränkungen der Reisefreiheit mög­lich zu machen. Die Bürger kön­nen also wei­ter­hin schi­ka­niert wer­den – dann sogar ent­kop­pelt von zahl­rei­chen ohne­hin unge­eig­ne­ten „Virus“-Kriterien. Mögliches Motiv: eine Schwächung des Widerstands gegen Massenimpfung und die Einführung des digi­ta­len Impfpasses als Einfallstor für Überwachung."
    https://​www​.nach​denk​sei​ten​.de/​?​p​=​7​3​707

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