Wenn das Schule macht, was dpa am 25.7. meldet…
»Wende bei Ischgl-Prozessen um Corona-Opfer: Urteil aufgehoben
Wien (dpa) – Die Corona-Opfer von Ischgl können wieder auf Schadenersatz hoffen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob in einem Urteil vom Montag ein erstinstanzliches Urteil auf, das die Ansprüche eines deutschen Klägers auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie auf entgangenen Verdienst abgewiesen hatte. Staatliche Informationen über drohende Gefahren müssten richtig und vollständig sein, hieß es. Dies sei in Ischgl nicht der Fall gewesen.
Dort habe die Medienstelle noch am späten Nachmittag des 5. März 2020 verbreitet, dass sich an Corona erkrankte Urlauber aus Island nach
ersten Erkenntnissen bei der Rückreise im Flugzeug angesteckt hätten. Dabei sei zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass bei zwei Infizierten die ersten Symptome bereits in Ischgl aufgetreten seien.
Damit sei wissentlich eine Information erfolgt, die nicht den aktuellen Stand der Erhebungen wiedergegeben habe, hieß es vom OLG. Darin liege «eine rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information», wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe. Das OLG verwies an die erste Instanz zurück und ließ außerdem wegen der grundsätzlichen Rechtsfragen eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof zu.
Die Klägerseite reagierte erfreut. «Das Erstgericht muss die Amtshaftungsklagen nun fundiert prüfen. Wir vertrauen daher darauf, dass die Republik Österreich den Geschädigten von Ischgl letztlich Schadenersatz leisten wird», sagte Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV). Der VSV vertritt die Interessen von rund 100 Klägern, die bisher alle in erster Instanz gescheitert waren. Ischgl galt im März 2020 auch wegen seiner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitung des Virus. Tausende Touristen sollen nicht zuletzt aufgrund der teils chaotischen Zustände bei ihrer Abreise das Virus in Teilen Europa verbreitet haben.«
Manchmal sind es läppische Anlässe, die einem das Genick brechen können.
Staatliche Informationen über drohende Gefahren müssten richtig und vollständig sein, hieß es.
Hat die österreichische Regierung jemals die Bürger des Landes darüber informiert, wie denn diese "Impfung" funktioniert, die die Regierung per Gesetz durchsetzen möchte/soll? Ich kann durchaus verstehen, dass niemand in der Regierung den Wahnsinn hinter dem Ansatz dieser "Impfung" verkünden möchte. Aber wenn das Urteil des Oberlandesgerichts letztendlich Bestand haben sollte, dann müsste die Regierung genau das tun.
Das könnte noch unterhaltsam werden.
Amtshaftung heißt dann wieder, wir zahlen. Die Verbrecher in den Ämtern und Behörden müssen privat haftbar gemacht werden, sonst wird das nix.
Der Staat verbreitet Müll.
Immer nur zivilrechtlich und wegen Schadenersatz. Strafrechtlich ist die zentrale Frage. Wer kennt oder musste die Todesfolgen kennen und hat trotzdem die Spritzung mit nötigendem Zwang verfolgt? Ist erst einmal ein strafrechtiches Urteil vorhanden, ist zivilrechtlich die Sache deutlich einfacher.
Herr Professor Dr. Kalle L., welche Größe soll die Anstaltskleidung haben? Mögen Sie lieber Längsstreifen oder Querstreifen?
Überraschung ++Mikron. Der Lallerbach ist bereits im Vollzug. Und zwar als Prophet.
Vielleicht kann man ja zivilrechtlich was werden, wenn die Strafverfolgung durch die Justiz schon im Vorfeld auf Weisung abgeschmettert wird? Nur so ein Gedanke, ich bin kein Jurist.