Regierung für "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information" haftbar

Wenn das Schule macht, was dpa am 25.7. meldet…

»Wende bei Ischgl-Prozessen um Corona-Opfer: Urteil aufgehoben
Wien (dpa) – Die Corona-Opfer von Ischgl kön­nen wie­der auf Schadenersatz hof­fen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob in einem Urteil vom Montag ein erst­in­stanz­li­ches Urteil auf, das die Ansprüche eines deut­schen Klägers auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie auf ent­gan­ge­nen Verdienst abge­wie­sen hat­te. Staatliche Informationen über dro­hen­de Gefahren müss­ten rich­tig und voll­stän­dig sein, hieß es. Dies sei in Ischgl nicht der Fall gewesen. 

Dort habe die Medienstelle noch am spä­ten Nachmittag des 5. März 2020 ver­brei­tet, dass sich an Corona erkrank­te Urlauber aus Island nach
ersten Erkenntnissen bei der Rückreise im Flugzeug ange­steckt hät­ten. Dabei sei zu die­sem Zeitpunkt bekannt gewe­sen, dass bei zwei Infizierten die ersten Symptome bereits in Ischgl auf­ge­tre­ten seien.

Damit sei wis­sent­lich eine Information erfolgt, die nicht den aktu­el­len Stand der Erhebungen wie­der­ge­ge­ben habe, hieß es vom OLG. Darin lie­ge «eine rechts­wid­rig und schuld­haft erfolg­te Information», wofür eine grund­sätz­li­che Haftung der Republik Österreich bestehe. Das OLG ver­wies an die erste Instanz zurück und ließ außer­dem wegen der grund­sätz­li­chen Rechtsfragen eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof zu.

Die Klägerseite reagier­te erfreut. «Das Erstgericht muss die Amtshaftungsklagen nun fun­diert prü­fen. Wir ver­trau­en daher dar­auf, dass die Republik Österreich den Geschädigten von Ischgl letzt­lich Schadenersatz lei­sten wird», sag­te Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV). Der VSV ver­tritt die Interessen von rund 100 Klägern, die bis­her alle in erster Instanz geschei­tert waren. Ischgl galt im März 2020 auch wegen sei­ner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitung des Virus. Tausende Touristen sol­len nicht zuletzt auf­grund der teils chao­ti­schen Zustände bei ihrer Abreise das Virus in Teilen Europa ver­brei­tet haben.«

Manchmal sind es läp­pi­sche Anlässe, die einem das Genick bre­chen können.

6 Antworten auf „Regierung für "rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information" haftbar“

  1. Staatliche Informationen über dro­hen­de Gefahren müss­ten rich­tig und voll­stän­dig sein, hieß es.

    Hat die öster­rei­chi­sche Regierung jemals die Bürger des Landes dar­über infor­miert, wie denn die­se "Impfung" funk­tio­niert, die die Regierung per Gesetz durch­set­zen möchte/soll? Ich kann durch­aus ver­ste­hen, dass nie­mand in der Regierung den Wahnsinn hin­ter dem Ansatz die­ser "Impfung" ver­kün­den möch­te. Aber wenn das Urteil des Oberlandesgerichts letzt­end­lich Bestand haben soll­te, dann müss­te die Regierung genau das tun.

    Das könn­te noch unter­halt­sam werden.

  2. Amtshaftung heißt dann wie­der, wir zah­len. Die Verbrecher in den Ämtern und Behörden müs­sen pri­vat haft­bar gemacht wer­den, sonst wird das nix.

  3. Immer nur zivil­recht­lich und wegen Schadenersatz. Strafrechtlich ist die zen­tra­le Frage. Wer kennt oder muss­te die Todesfolgen ken­nen und hat trotz­dem die Spritzung mit nöti­gen­dem Zwang ver­folgt? Ist erst ein­mal ein straf­rech­ti­ches Urteil vor­han­den, ist zivil­recht­lich die Sache deut­lich einfacher.

    Herr Professor Dr. Kalle L., wel­che Größe soll die Anstaltskleidung haben? Mögen Sie lie­ber Längsstreifen oder Querstreifen?

    1. Vielleicht kann man ja zivil­recht­lich was wer­den, wenn die Strafverfolgung durch die Justiz schon im Vorfeld auf Weisung abge­schmet­tert wird? Nur so ein Gedanke, ich bin kein Jurist.

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