Richterbund befürwortet geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes

»Die geplan­te Reform des Infektionsschutzgesetzes stößt auf Unterstützung beim Deutschen Richterbund (DRB). „Es ist wich­tig für eine mög­lichst brei­te Akzeptanz der Grundrechtsbeschränkungen in der Corona-Krise, dass die Parlamente die wesent­li­chen Voraussetzungen dafür selbst fest­le­gen“, sag­te DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Freitag. „Die geplan­te Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes durch einen Katalog mög­li­cher Schutzmaßnahmen ist des­halb ein rich­ti­ger Schritt.“«

Das ist zu lesen auf epocht​i​mes​.de. Der Deutsche Richterbund hat eine Geschichte. Wikipedia weiß dazu:

»Am 25. Mai 1933 trat der Deutsche Richterbund, der die Beseitigung der Weimarer Republik kei­nes­falls ableh­nend betrach­te­te, geschlos­sen in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) ein, inner­halb des­sen er zunächst bestehen blieb, bis er sich zum Jahresende end­gül­tig auf­lö­ste. Erst im Oktober 1949 kam es zur Neugründung auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik. Nach Vollendung der deut­schen Einheit tra­ten auch Vereinigungen von Richtern und Staatsanwälten aus den ost­deut­schen Bundesländern bei…

Der nord­rhein-west­fä­li­sche Landesvorsitzende des Deutschen Richterbundes wur­de im Oktober 2012 in der Presse mit der Aussage zitiert, der Frauenanteil in der Justiz sei zu hoch. Der Frauenanteil von 62 Prozent bei Neueinstellungen sor­ge für eine Verschärfung der Personalsituation. Denn vie­le Juristinnen fie­len für Familienzeiten eini­ge Jahre aus.«

Im Wikipedia-Artikel "Ungesühnte Nazijustiz" ist zu lesen:

»Die erste Bundesregierung unter Konrad Adenauer betrieb eine Politik der Re-Integration von NS-Tätern, ver­such­te, bestimm­te Maßnahmen der Alliierten gegen sie rück­gän­gig zu machen und ver­half ver­ur­teil­ten NS-Verbrechern 1949 zu einer groß­zü­gig gehand­hab­ten Teil-Amnestie. Seit 1951 ermög­lich­te das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fal­len­den Personen mehr als 55.000 NS-Beamten, die ihre Beschäftigungs- und Rentenansprüche durch die Entnazifizierung ver­lo­ren hat­ten, die Rückkehr in den Staatsdienst.«

Eine wis­sen­schaft­li­che Ausstellung zu die­sem Themenkomplex wur­de mas­siv behindert:

»Der Westberliner Senat ver­an­lass­te die ört­li­chen Universitäten im Februar 1960, die Ausstellung in ihren Räumen zu ver­bie­ten. Das Vorhaben sei ein „Akt öffent­li­cher Agitation zugun­sten sowjet­zo­na­ler Stellen“, um das „Ansehen der Justiz als tra­gen­dem Pfeiler der öffent­li­chen Ordnung“ zu beschä­di­gen. Alle beschul­dig­ten Angehörigen der Westberliner Justiz sei­en schon über­prüft wor­den. Die Veranstalter hät­ten die Aufforderung zur Übergabe ihrer Unterlagen bis­her nicht befolgt.[32] Als der Kunsthändler Rudolf Springer den Studenten sei­ne Galerie am Kurfürstendamm für die Ausstellung anbot, for­der­te der Senat die Hauseigentümerin auf, die­se zu ver­bie­ten und der Galerie den Mietvertrag zu kün­di­gen. Die Veranstaltung fal­le dem Regierenden Bürgermeister Willy Brandt (SPD) in einer poli­tisch schwie­ri­gen Zeit in den Rücken. Nachdem eini­ge bri­ti­sche Zeitungen kri­tisch über das Senatsvorgehen berich­tet hat­ten und die Ausstellung in der Galerie eröff­net wor­den war, for­der­te der Senat die Westberliner Lehrer auf, sie nicht zu besuchen«

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