»Die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes stößt auf Unterstützung beim Deutschen Richterbund (DRB). „Es ist wichtig für eine möglichst breite Akzeptanz der Grundrechtsbeschränkungen in der Corona-Krise, dass die Parlamente die wesentlichen Voraussetzungen dafür selbst festlegen“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Freitag. „Die geplante Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes durch einen Katalog möglicher Schutzmaßnahmen ist deshalb ein richtiger Schritt.“«
Das ist zu lesen auf epochtimes.de. Der Deutsche Richterbund hat eine Geschichte. Wikipedia weiß dazu:
»Am 25. Mai 1933 trat der Deutsche Richterbund, der die Beseitigung der Weimarer Republik keinesfalls ablehnend betrachtete, geschlossen in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) ein, innerhalb dessen er zunächst bestehen blieb, bis er sich zum Jahresende endgültig auflöste. Erst im Oktober 1949 kam es zur Neugründung auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik. Nach Vollendung der deutschen Einheit traten auch Vereinigungen von Richtern und Staatsanwälten aus den ostdeutschen Bundesländern bei…
Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des Deutschen Richterbundes wurde im Oktober 2012 in der Presse mit der Aussage zitiert, der Frauenanteil in der Justiz sei zu hoch. Der Frauenanteil von 62 Prozent bei Neueinstellungen sorge für eine Verschärfung der Personalsituation. Denn viele Juristinnen fielen für Familienzeiten einige Jahre aus.«
Im Wikipedia-Artikel "Ungesühnte Nazijustiz" ist zu lesen:
»Die erste Bundesregierung unter Konrad Adenauer betrieb eine Politik der Re-Integration von NS-Tätern, versuchte, bestimmte Maßnahmen der Alliierten gegen sie rückgängig zu machen und verhalf verurteilten NS-Verbrechern 1949 zu einer großzügig gehandhabten Teil-Amnestie. Seit 1951 ermöglichte das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen mehr als 55.000 NS-Beamten, die ihre Beschäftigungs- und Rentenansprüche durch die Entnazifizierung verloren hatten, die Rückkehr in den Staatsdienst.«
Eine wissenschaftliche Ausstellung zu diesem Themenkomplex wurde massiv behindert:
»Der Westberliner Senat veranlasste die örtlichen Universitäten im Februar 1960, die Ausstellung in ihren Räumen zu verbieten. Das Vorhaben sei ein „Akt öffentlicher Agitation zugunsten sowjetzonaler Stellen“, um das „Ansehen der Justiz als tragendem Pfeiler der öffentlichen Ordnung“ zu beschädigen. Alle beschuldigten Angehörigen der Westberliner Justiz seien schon überprüft worden. Die Veranstalter hätten die Aufforderung zur Übergabe ihrer Unterlagen bisher nicht befolgt.[32] Als der Kunsthändler Rudolf Springer den Studenten seine Galerie am Kurfürstendamm für die Ausstellung anbot, forderte der Senat die Hauseigentümerin auf, diese zu verbieten und der Galerie den Mietvertrag zu kündigen. Die Veranstaltung falle dem Regierenden Bürgermeister Willy Brandt (SPD) in einer politisch schwierigen Zeit in den Rücken. Nachdem einige britische Zeitungen kritisch über das Senatsvorgehen berichtet hatten und die Ausstellung in der Galerie eröffnet worden war, forderte der Senat die Westberliner Lehrer auf, sie nicht zu besuchen«
Die Erben Freislers wittern Morgenluft. Sie dürfen ihre Masken endlich wieder ablegen.