Fast drei Jahre hat die sächsische Justiz für diese Erkenntnis gebraucht. Auf lvz.de ist am 22.2.23 zu lesen:
»Chemnitz. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat einen Teil der Corona-Schutzmaßnahmen im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Konkret sind die Ausgangsbeschränkungen betroffen, die am 22. März 2020 noch per Allgemeinverfügung angeordnet worden waren. Damals durften Haus und Wohnung nicht ohne triftigen Grund verlassen werden. Besuche in Altenheimen, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen waren prinzipiell verboten.
Kläger aus Zwickau: Solche Maßnahmen in Zukunft verhindern
Der Zwickauer Unternehmer Billy Bauer hatte gegen das sächsische Sozialministerium geklagt und hat sich nun, nach fast drei Jahren, durchgesetzt. Der Sicherheitstechniker, der auch im Landesvorstand der FDP sitzt, hatte eine fehlende demokratische Legitimation der Allgemeinverfügung kritisiert. Später wurden die Corona-Schutzverordnungen unter Beteiligung des Landtages erlassen. „Wir haben uns sehr lange gestritten – doch nun hat die Staatsregierung die Rechtswidrigkeit anerkannt“, sagte Bauer am Dienstag der LVZ. Einem Eilantrag von ihm war damals nicht stattgegeben worden.
Das Sozialministerium hatte in dem neuerlichen Verfahren zunächst einen Antrag auf Klageabweisung gestellt. Mit einem sogenannten Anerkennungsurteil, das der LVZ vorliegt, bestätigte das Ministerium aber nun die Sicht Bauers als rechtlich zutreffend. Der Beklagte – also die Landesregierung, die durch das Sozialministerium vertreten wurde – habe die Forderungen „ohne Einschränkungen anerkannt“, heißt es in dem Urteil…
Das Sozialministerium machte gegenüber der LVZ zum aktuellen Fall klar: „Dieses Anerkenntnis gilt nur für den Kläger im konkreten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz.“…«
Ein Aktenzeichen wird hier nicht angegeben. Auf der Seite des Gerichts war dazu bislang nichts zu finden.
In welchem Maße der Exekutive Gerichtsentscheidungen am Allerwertesten vorbeigehen, wird an diesem Artikel auf lto.de vom 16.2.23 deutlich:
»Verfassungswidrige Analyse-Software für die Polizei
"Hessendata kann fortgeführt werden"
… Das BVerfG hat entschieden, dass die Polizei bei der Suche nach potenziellen Straftätern grundsätzlich große Datenbestände per Software analysieren darf. Für deren Einsatz machte das Gericht aber strenge Vorgaben. Die Regelungen in Hessen und Hamburg, die vor dem BVerfG in Frage gestellt worden waren, werden diesen Anforderungen nach Auffassung des Senats aber bisher nicht gerecht. Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten sie deshalb für verfassungswidrig.
Landespolizeipräsident will Hessendata nutzen
Hessens Polizeipräsident Robert Schäfer geht davon aus, dass die Polizei auch nach dem Urteil des BVerfG weiter mit der Analyse-Software Hessendata arbeiten kann. "Hessendata kann fortgeführt werden", sagte Schäfer am Donnerstag in Karlsruhe. Die einschränkenden Vorgaben des Gerichts hätten aber zur Folge, "dass mit Daten nicht so umgegangen werden kann, wie das bisher der Fall war."…«
Lungenkrebs-Patientin ohne Maske wird trotz Masken-Attest nicht behandelt: https://www.freiepresse.de/zwickau/hohenstein-ernstthal/maskenstreit-eskaliert-krebspatientin-aus-hohenstein-ernstthal-trotz-attest-in-praxis-abgewiesen-artikel12725531
Jessica Hamed
@jeha2019
Wenn es sich so verhält wie im @derspiegel
beschrieben, dann hätte die Anklage mangels beweisbarer (etwaiger) Kausalität gar nicht erst erhoben, geschweige denn zugelassen werden dürfen. Ein evidenter Fall von #Justizversagen
Translate Tweet
spiegel.de
Hildesheim: Pflegeheim-Mitarbeiterin wegen tödlichem Corona-Ausbruch vor Gericht
Ihr Impfpass: gefälscht. In ihrem Körper: Coronaviren. Die Folgen: offenbar tödlich. In Hildesheim steht eine Ex-Heimmitarbeiterin vor Gericht, weil sie für Infektionen verantwortlich sein soll. Drei…
9:41 PM · Feb 22, 2023
https://twitter.com/jeha2019/status/1628510213597700097?cxt=HHwWgoCxqafa0JktAAAA
s.dazu:
Pflegeheimmitarbeiterin wegen tödlichen Coronaausbruchs vor Gericht
Ihr Impfpass: gefälscht.
In ihrem Körper: Coronaviren.
Die Folgen: offenbar tödlich.
In Hildesheim steht eine Ex-Heimmitarbeiterin vor Gericht, weil sie für Infektionen verantwortlich sein soll.
Drei Seniorinnen starben.
22.02.2023, 08.16 Uhr
apr/dpa
Coronavirus
Corona-Impfpflicht
Pflege
Pflegeversicherung
Kriminalität
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hildesheim-pflegeheim-mitarbeiterin-wegen-toedlichem-corona-ausbruch-vor-gericht-a-ab037e0c-d0ff-4433-b43a-c20284928d0f