Richterspruch: Corona-Ausgangssperre in Sachsen war zunächst rechtswidrig

Fast drei Jah­re hat die säch­si­sche Jus­tiz für die­se Erkennt­nis gebraucht. Auf lvz​.de ist am 22.2.23 zu lesen:

»Chem­nitz. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Chem­nitz hat einen Teil der Coro­na-Schutz­maß­nah­men im Nach­hin­ein für rechts­wid­rig erklärt. Kon­kret sind die Aus­gangs­be­schrän­kun­gen betrof­fen, die am 22. März 2020 noch per All­ge­mein­ver­fü­gung ange­ord­net wor­den waren. Damals durf­ten Haus und Woh­nung nicht ohne trif­ti­gen Grund ver­las­sen wer­den. Besu­che in Alten­hei­men, Kran­ken­häu­sern und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen waren prin­zi­pi­ell verboten.

Kläger aus Zwickau: Solche Maßnahmen in Zukunft verhindern

Der Zwi­ckau­er Unter­neh­mer Bil­ly Bau­er hat­te gegen das säch­si­sche Sozi­al­mi­nis­te­ri­um geklagt und hat sich nun, nach fast drei Jah­ren, durch­ge­setzt. Der Sicher­heits­tech­ni­ker, der auch im Lan­des­vor­stand der FDP sitzt, hat­te eine feh­len­de demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on der All­ge­mein­ver­fü­gung kri­ti­siert. Spä­ter wur­den die Coro­na-Schutz­ver­ord­nun­gen unter Betei­li­gung des Land­ta­ges erlas­sen. „Wir haben uns sehr lan­ge gestrit­ten – doch nun hat die Staats­re­gie­rung die Rechts­wid­rig­keit aner­kannt“, sag­te Bau­er am Diens­tag der LVZ. Einem Eil­an­trag von ihm war damals nicht statt­ge­ge­ben worden.

Das Sozi­al­mi­nis­te­ri­um hat­te in dem neu­er­li­chen Ver­fah­ren zunächst einen Antrag auf Kla­ge­ab­wei­sung gestellt. Mit einem soge­nann­ten Aner­ken­nungs­ur­teil, das der LVZ vor­liegt, bestä­tig­te das Minis­te­ri­um aber nun die Sicht Bau­ers als recht­lich zutref­fend. Der Beklag­te – also die Lan­des­re­gie­rung, die durch das Sozi­al­mi­nis­te­ri­um ver­tre­ten wur­de – habe die For­de­run­gen „ohne Ein­schrän­kun­gen aner­kannt“, heißt es in dem Urteil…

Das Sozi­al­mi­nis­te­ri­um mach­te gegen­über der LVZ zum aktu­el­len Fall klar: „Die­ses Aner­kennt­nis gilt nur für den Klä­ger im kon­kre­ten Ver­fah­ren vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Chem­nitz.“…«

Ein Akten­zei­chen wird hier nicht ange­ge­ben. Auf der Sei­te des Gerichts war dazu bis­lang nichts zu finden.


In wel­chem Maße der Exe­ku­ti­ve Gerichts­ent­schei­dun­gen am Aller­wer­tes­ten vor­bei­ge­hen, wird an die­sem Arti­kel auf lto​.de vom 16.2.23 deutlich:

»Ver­fas­sungs­wid­ri­ge Ana­ly­se-Soft­ware für die Polizei
"Hes­sen­data kann fort­ge­führt werden"

… Das BVerfG hat ent­schie­den, dass die Poli­zei bei der Suche nach poten­zi­el­len Straf­tä­tern grund­sätz­lich gro­ße Daten­be­stän­de per Soft­ware ana­ly­sie­ren darf. Für deren Ein­satz mach­te das Gericht aber stren­ge Vor­ga­ben. Die Rege­lun­gen in Hes­sen und Ham­burg, die vor dem BVerfG in Fra­ge gestellt wor­den waren, wer­den die­sen Anfor­de­run­gen nach Auf­fas­sung des Senats aber bis­her nicht gerecht. Die Karls­ru­her Rich­te­rin­nen und Rich­ter erklär­ten sie des­halb für verfassungswidrig.

Landespolizeipräsident will Hessendata nutzen

Hes­sens Poli­zei­prä­si­dent Robert Schä­fer geht davon aus, dass die Poli­zei auch nach dem Urteil des BVerfG wei­ter mit der Ana­ly­se-Soft­ware Hes­sen­da­ta arbei­ten kann. "Hes­sen­da­ta kann fort­ge­führt wer­den", sag­te Schä­fer am Don­ners­tag in Karls­ru­he. Die ein­schrän­ken­den Vor­ga­ben des Gerichts hät­ten aber zur Fol­ge, "dass mit Daten nicht so umge­gan­gen wer­den kann, wie das bis­her der Fall war."…«

2 Antworten auf „Richterspruch: Corona-Ausgangssperre in Sachsen war zunächst rechtswidrig“

  1. Jes­si­ca Hamed
    @jeha2019
    Wenn es sich so ver­hält wie im @derspiegel
    beschrie­ben, dann hät­te die Ankla­ge man­gels beweis­ba­rer (etwa­iger) Kau­sa­li­tät gar nicht erst erho­ben, geschwei­ge denn zuge­las­sen wer­den dür­fen. Ein evi­den­ter Fall von #Jus­tiz­ver­sa­gen

    Trans­la­te Tweet
    spie​gel​.de
    Hil­des­heim: Pfle­ge­heim-Mit­ar­bei­te­rin wegen töd­li­chem Coro­na-Aus­bruch vor Gericht
    Ihr Impf­pass: gefälscht. In ihrem Kör­per: Coro­na­vi­ren. Die Fol­gen: offen­bar töd­lich. In Hil­des­heim steht eine Ex-Heim­mit­ar­bei­te­rin vor Gericht, weil sie für Infek­tio­nen ver­ant­wort­lich sein soll. Drei…
    9:41 PM · Feb 22, 2023
    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​8​5​1​0​2​1​3​5​9​7​7​0​0​0​9​7​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​o​C​x​q​a​f​a​0​J​k​t​A​AAA

    s.dazu:
    Pfle­ge­heim­mit­ar­bei­te­rin wegen töd­li­chen Coro­na­aus­bruchs vor Gericht
    Ihr Impf­pass: gefälscht.
    In ihrem Kör­per: Coronaviren.
    Die Fol­gen: offen­bar tödlich. 

    In Hil­des­heim steht eine Ex-Heim­mit­ar­bei­te­rin vor Gericht, weil sie für Infek­tio­nen ver­ant­wort­lich sein soll.
    Drei Senio­rin­nen starben.
    22.02.2023, 08.16 Uhr 

    apr/dpa

    Coro­na­vi­rus
    Corona-Impfpflicht
    Pflege
    Pflegeversicherung
    Kriminalität

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