Richterspruch: Corona-Ausgangssperre in Sachsen war zunächst rechtswidrig

Fast drei Jahre hat die säch­si­sche Justiz für die­se Erkenntnis gebraucht. Auf lvz​.de ist am 22.2.23 zu lesen:

»Chemnitz. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat einen Teil der Corona-Schutzmaßnahmen im Nachhinein für rechts­wid­rig erklärt. Konkret sind die Ausgangsbeschränkungen betrof­fen, die am 22. März 2020 noch per Allgemeinverfügung ange­ord­net wor­den waren. Damals durf­ten Haus und Wohnung nicht ohne trif­ti­gen Grund ver­las­sen wer­den. Besuche in Altenheimen, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen waren prin­zi­pi­ell verboten.

Kläger aus Zwickau: Solche Maßnahmen in Zukunft verhindern

Der Zwickauer Unternehmer Billy Bauer hat­te gegen das säch­si­sche Sozialministerium geklagt und hat sich nun, nach fast drei Jahren, durch­ge­setzt. Der Sicherheitstechniker, der auch im Landesvorstand der FDP sitzt, hat­te eine feh­len­de demo­kra­ti­sche Legitimation der Allgemeinverfügung kri­ti­siert. Später wur­den die Corona-Schutzverordnungen unter Beteiligung des Landtages erlas­sen. „Wir haben uns sehr lan­ge gestrit­ten – doch nun hat die Staatsregierung die Rechtswidrigkeit aner­kannt“, sag­te Bauer am Dienstag der LVZ. Einem Eilantrag von ihm war damals nicht statt­ge­ge­ben worden.

Das Sozialministerium hat­te in dem neu­er­li­chen Verfahren zunächst einen Antrag auf Klageabweisung gestellt. Mit einem soge­nann­ten Anerkennungsurteil, das der LVZ vor­liegt, bestä­tig­te das Ministerium aber nun die Sicht Bauers als recht­lich zutref­fend. Der Beklagte – also die Landesregierung, die durch das Sozialministerium ver­tre­ten wur­de – habe die Forderungen „ohne Einschränkungen aner­kannt“, heißt es in dem Urteil…

Das Sozialministerium mach­te gegen­über der LVZ zum aktu­el­len Fall klar: „Dieses Anerkenntnis gilt nur für den Kläger im kon­kre­ten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz.“…«

Ein Aktenzeichen wird hier nicht ange­ge­ben. Auf der Seite des Gerichts war dazu bis­lang nichts zu finden.


In wel­chem Maße der Exekutive Gerichtsentscheidungen am Allerwertesten vor­bei­ge­hen, wird an die­sem Artikel auf lto​.de vom 16.2.23 deutlich:

»Verfassungswidrige Analyse-Software für die Polizei
"Hes­sen­data kann fort­ge­führt werden"

… Das BVerfG hat ent­schie­den, dass die Polizei bei der Suche nach poten­zi­el­len Straftätern grund­sätz­lich gro­ße Datenbestände per Software ana­ly­sie­ren darf. Für deren Einsatz mach­te das Gericht aber stren­ge Vorgaben. Die Regelungen in Hessen und Hamburg, die vor dem BVerfG in Frage gestellt wor­den waren, wer­den die­sen Anforderungen nach Auffassung des Senats aber bis­her nicht gerecht. Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklär­ten sie des­halb für verfassungswidrig.

Landespolizeipräsident will Hessendata nutzen

Hessens Polizeipräsident Robert Schäfer geht davon aus, dass die Polizei auch nach dem Urteil des BVerfG wei­ter mit der Analyse-Software Hessendata arbei­ten kann. "Hessendata kann fort­ge­führt wer­den", sag­te Schäfer am Donnerstag in Karlsruhe. Die ein­schrän­ken­den Vorgaben des Gerichts hät­ten aber zur Folge, "dass mit Daten nicht so umge­gan­gen wer­den kann, wie das bis­her der Fall war."…«

2 Antworten auf „Richterspruch: Corona-Ausgangssperre in Sachsen war zunächst rechtswidrig“

  1. Jessica Hamed
    @jeha2019
    Wenn es sich so ver­hält wie im @derspiegel
    beschrie­ben, dann hät­te die Anklage man­gels beweis­ba­rer (etwa­iger) Kausalität gar nicht erst erho­ben, geschwei­ge denn zuge­las­sen wer­den dür­fen. Ein evi­den­ter Fall von #Justizversagen

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    spie​gel​.de
    Hildesheim: Pflegeheim-Mitarbeiterin wegen töd­li­chem Corona-Ausbruch vor Gericht
    Ihr Impfpass: gefälscht. In ihrem Körper: Coronaviren. Die Folgen: offen­bar töd­lich. In Hildesheim steht eine Ex-Heimmitarbeiterin vor Gericht, weil sie für Infektionen ver­ant­wort­lich sein soll. Drei…
    9:41 PM · Feb 22, 2023
    https://​twit​ter​.com/​j​e​h​a​2​0​1​9​/​s​t​a​t​u​s​/​1​6​2​8​5​1​0​2​1​3​5​9​7​7​0​0​0​9​7​?​c​x​t​=​H​H​w​W​g​o​C​x​q​a​f​a​0​J​k​t​A​AAA

    s.dazu:
    Pflegeheimmitarbeiterin wegen töd­li­chen Coronaausbruchs vor Gericht
    Ihr Impfpass: gefälscht.
    In ihrem Körper: Coronaviren.
    Die Folgen: offen­bar tödlich. 

    In Hildesheim steht eine Ex-Heimmitarbeiterin vor Gericht, weil sie für Infektionen ver­ant­wort­lich sein soll.
    Drei Seniorinnen starben.
    22.02.2023, 08.16 Uhr 

    apr/dpa

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